
Länder-Info Frankreich
Aktueller Hinweis
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus gilt von 19. Dezember, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres für fast alle Länder der Welt eine Reisewarnung. Das Außenministerium warnt vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen.
Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur aktuellen Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Paris. |
Fläche | 551.500 km² |
Einwohner | ca. 67,8 Mio. (inkl. französischer Überseegebiete) |
Kfz-Kennzeichen | F |
Stromspannung | Reisestecker nicht erforderlich. |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +33 |
Sprache | Französisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | Euro |
EU-Land | Frankreich ist Mitglied der europäischen Union |
Nachbarländer |
Wetter
Frankreich entdecken

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Reiseplanung leicht gemacht
Alle wichtigen Reise-Infos für Frankreich finden Sie auch in der Reiseplaner-App des ÖAMTC. Mit Reise-Checkliste, Reisekassa, City Guides, Offline-Karten, Sprachführer u.v.m.
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Vor der Reise
Personaldokumente
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Reisedokumente
Ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Adressen") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Kinder
Ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einem/einer Obsorgeberechtigten verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters bei. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
- Österreichischer Führerschein
- Zulassungsschein
- Benützungsbewilligung in französischer Sprache, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich)
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Reisegepäck
Einreise
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Für Tabakwaren und Alkoholika gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:
Tabakwaren (ab 17 Jahren)
- 200 Stk. Zigaretten
- 100 Stk. Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g)
- 50 Stk. Zigarren
- 250 g Rauchtabak
Alkoholika (ab 17 Jahren)
- 10 l Spirituosen
- 20 l andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22% vol
- 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein)
- 110 l Bier
Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen Vorschriften beschränkt oder verboten sein.
Wird über ein Nicht-EU-Land eingereist, gelten andere Bestimmungen.
Mehr Infos: www.douane.gouv.fr
Rückreise nach Österreich
Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reiseinformation "Praktische Reisehinweise", welche an jedem ÖAMTCStützpunkt erhältlich ist.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseservice/zoll
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Reisewarnung
Für die Regionen Île-de-France (inkl. Paris) und Provence-Alpes-Côte d'Azur gilt aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus bis 19.12.2020 eine partielle Reisewarnung. Von 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres gilt die Reisewarnung für das ganze Land. Vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen wird gewarnt.
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Da sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann, empfehlen wir kurz vor Reisebeginn aktuelle Sicherheitshinweise beim Österreichischen Außenministerium einzuholen. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie unter www.reiseregistrierung.at.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) ist erforderlich. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Die Einfuhr gefährlich eingestufter Hunde ist aufgrund von Verboten oder strenger Auflagen für Reisende nicht möglich.
Mehr Infos: https://at.france.fr/de/nuetzliche-tipps/mit-dem-hund-nach-frankreich
Gut zu wissen: Bei Einreise über Nicht-EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus (z.B. Nordafrika) muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) ein Tollwut-Antikörper durchgeführt werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
Mehr Infos zum Tollwut-Antikörpertest: www.ages.at/themen/krankheitserreger/tollwut
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Gemäßigtes Klima im Norden, im Nordosten Kontinentalklima. Niederschläge ganzjährig, Schneefall im Winter.
Im Osten und im Zentrum herrscht kontinentales Klima mit Föhnwinden im Osten, die die Temperaturen im Sommer stark ansteigen lassen.
Mittelmeerklima im Südosten und Süden, an der Riviera, in der Provence und Roussillon.
In den Gebirgsregionen über 600 ü.M. herrscht alpines Klima. Heftige Schneefälle im Winter. Die französischen Pyrenäen sind für fast permanenten Sonnenschein bekannt.
Feuchtes Küstenklima an der Westküste können sehr warm und sonnig bis frisch sein, Niederschläge ganzjährig.
Paris bereist man am besten im Frühling, im Herbst und im Winter. Die französische Mittelmeerküste ist am attraktivsten zwischen März und Oktober. Wintersportler kommen in den Skigebieten der französischen Alpen und der Pyrenäen von Dezember bis April auf ihre Kosten.

ÖAMTC Reise-Checkliste
Die ÖAMTC Reise-Checkliste passt sich Ihrem Urlaub an. Sie informiert über länderspezifische Besonderheiten und erinnert an wichtige Aufgaben. Für besonders Eilige gibt es fertige Packvorschläge.
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherung
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit können Sie bei einem Arzt oder Krankenhaus ärztliche Betreuung in Anspruch nehmen.
Wird die Europäische Krankenversicherungskarte (etwa aus Unkenntnis oder Behandlung bei einem privaten Arzt oder Krankenhaus) nicht akzeptiert und die Barzahlung der Behandlung verlangt, lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung inkl. Diagnose ausstellen. Diese kann nachträglich in Österreich bei der Krankenversicherung eingereicht werden.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeug-Rückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen wie Mietwagen, Pauschalreisen, Flüge, Fähren u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Von Österreich aus erreicht man Frankreich je nach Zieldestination über Deutschland oder die Schweiz bzw. Italien.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
In Frankreich gibt es nahezu 80 Flughäfen, davon zählen zu den zehn größten:
- Flughafen Paris Charles de Gaulle
- Flughafen Paris Orly
- Flughafen Nizza
- Flughafen Lyon Saint-Exupéry
- Flughafen Marseille Provence
- Flughafen Toulouse-Blagnac
- Flughafen Bâle-Mulhouse
- Flughafen Bordeaux
- Flughafen Nantes Atlantique
- Flughafen Paris Beauvais-Tillé
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Inlandsflüge
Aufgrund des dichten Netzes an Flughäfen und der Größe des Landes gibt es regelmäßige Inlandsflüge, beispielsweise von Paris aus u.a. nach:
- Korsika (Ajaccio, Bastia und Calvi)
- Avignon
- Biarritz
- Bordeaux
- Brest
- Lyon
- Marseille
- Nancy
- Montpellier
- Nantes
- Nizza
- Rennes
- Strasbourg
- Toulouse
Der Großteil der Inlandsflüge wird von der französischen Fluggesellschaft Air France durchgeführt.
Mit der Fähre
Fährfahrten nach Frankreich können von Großbritannien und Irland, den Kanal-Inseln, Marokko, Algerien und Tunesien angetreten werden.
Regelmäßig verkehrende Fähren sind:
- Brittany Ferries
- DFDS Seaways
- P&O Ferries
- Irish Ferries
- Grandi Navi Veloci
- Algerie Ferries
- Corsica Linea
- CTN Ferries
Häufige Fährfahrten
- Plymouth (England) - Roscoff: 5 Stunden
- Portsmouth (England) - Cherbourg: 3 Stunden
- Newhaven (England) - Dieppe: 4 Stunden
- Dover (England) - Dunkerque: 2 Stunden
- Rosslare (Irland) - Roscoff: 17,5 Stunden
- Dublin (Irland) - Cherbourg: 20 Stunden
- Algiers, Bejaia, Oran, Skikda - Marseille: 20 bis 27 Stunden
- Algerien
- Tunis (Tunesien) - Marseille: 23 Stunden
Die Fähren dienen sowohl der Personen - als auch der Fahrzeugbeförderung
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Fähren im Inland
Regelmäßige Fährschiffverbindungen gibt es von Marseille, Nizza und Toulon zu den Häfen der Insel Korsika. Für die Sommermonate ist rechtzeitige Buchung notwendig.
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Frankreich über Deutschland oder die Schweiz gut erreichbar. (Dauer mindestens 16 Stunden)
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet Busverbindungen in die größten französischen Städte an. Viele Destinationen werden nur mit einem Umstieg erreicht, manche erreicht man direkt. Mit einer Dauer von mindestens 19 Stunden ist zu rechnen.
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die französische Staatsbahn SNCF ist in fünf Nahverkehrsverbunde aufgeteilt. Ihr Schienennetz umfasst 34.200 km.
Der TGV (Train à Grande Vitesse) (www.tgv.com) verkehrt mit bis zu 300 km/h zwischen Paris und der Bretagne, Straßburg sowie Südfrankreich. Für Paris-Lille braucht der TGV 1 Std., von Paris nach Marseille 3 Std., nach Bordeaux 2 Std. (InOui) und nach Toulouse 4 Std. 8 Min.
TGV Ouigo, ein Billig-Hochgeschwindigkeitszug, verbindet Paris u. a. mit Bordeaux, Montpellier, Lyon, Marseille, Lille, Rennes und Straßburg.
TGV Atlantique, verbindet Paris mit Rennes und Nantes in der Bretagne, mit Bayonne und Toulouse im Südwesten Frankreichs und mit Bordeaux und La Rochelle in der Region Bordeaux.
TGV L'Océane (InOui) verbindet Paris mit Bordeaux in 2 Std. 4 Min.
TGV Bretagne-Pays-de-la-Loire verbindet Paris mit Rennes in 1 Std. 25 Min.
Reservierungen sind grundsätzlich erforderlich. Fahrkarten müssen stets vor Fahrtantritt an den orangefarbenen Automaten am Anfang des Bahnsteigs entwertet werden. Wurde dies vergessen, sollte sich der Reisende an einen Kontrolleur wenden, um sich eine mögliche Geldbuße zu ersparen.
iDTGV-Züge (http://www.idtgv.com) sind die Low-Cost-Version der TGV-Züge. Ihr Netz wird ständig erweitert.
Der iDnight (http://www.idtgv.com) ist die Nachtvariante des iDTGV. Er ist für Reisende zwischen 18 bis 30 Jahren gedacht. Im iDnight gibt es keine Liegeplätze, dafür aber ein Getränkeabteil und einen Diskjockey. Das Streckennetz der iDnight-Züge umfasst über 50 Städte West- und Südfrankreichs sowie Paris.
Fahrkartenkauf: In Frankreich gekaufte Fahrkarten sind vor Beginn der Fahrt an den orangefarbenen Automaten am Zugang des Bahnsteigs zu entwerten (composter).
Es gibt zahlreiche Sonderfahrkarten für Familien, Kinder und Jugendliche. Generell richten sich die Fahrpreise nach Reisetag und Tageszeit, je nach dem ob diese in der Hauptverkehrszeit liegen oder nicht. Nähere Informationen sind den Fahrplänen zu entnehmen, die bei der SNCF erhältlich sind.
Fahrpreissystem: Die Fahrpreise der französischen Staatsbahn sind nach Farben aufgeschlüsselt:
Für ausländische Reisende gibt es die unterschiedlichsten Reiseangebote zu günstigen Preisen (Europass, Eurodomino, Interrail etc.), die man sich vor der Abreise in seinem Heimatland besorgen muss.
Weitere Angebote: Busreisen und Ausflüge in ganz Frankreich, Auto- und Fahrradvermietung.
Skiurlaub: Die SNCF organisiert in Verbindung mit der AFMASS (dem französischen Einzelhandelsverband für Sportartikel) Pauschal-Skiurlaubsreisen. Die Buchung ist nur in Frankreich möglich.
Informationen: Nähere Auskünfte über alle Angebote erteilt die SNCF. Allgemeine Informationen, Auskünfte über Fahrpreise und Zugverbindungen sowie Fahrpläne sind von den DB-, ÖBB- und SBB-Agenturen erhältlich, die auch gern Reservierungen entgegennehmen.
Bus
Die Busverbindungen im örtlichen Nahverkehr außerhalb der Städte sind relativ gut. Informationen und Fahrpläne sind nur vor Ort erhältlich.
Fernreisebusse, die innerhalb von Frankreich fahren, sind u.a. Flixbus, Ouibus und Eurolines.
In den Städten
Die städtischen Nahverkehrssysteme sind ausgezeichnet. Die Busverbindungen in allen größeren Städten sind gut. Busse fahren im Allgemeinen von 05.30 Uhr-20.30 Uhr. Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und U-Bahnen wie in Marseille und Paris ergänzen das Verkehrsnetz. Lyon hat auch eine Zahnradbahn. Der erste fahrerlose, automatische Zug der Welt verkehrt in Lille, das auch Straßenbahnlinien hat. St. Etienne und Nantes haben ein Straßenbahnnetz, und in Grenoble, Limoges und Nancy verkehren Oberleitungsbusse. Es gibt Einzelfahrscheine, Wochen- und Monatskarten.
Paris hat eines der besten Verkehrsnetze der Welt. Die Pariser Verkehrsbetriebe, RATP, betreiben den öffentlichen Nahverkehr (Busse, U- und S-Bahnen) im Großraum Paris. In vielen Teilen der Innenstadt ist Parken verboten bzw. die Parkzeit begrenzt (Zone bleue) und im Allgemeinen kostenpflichtig. In ganz Paris und am Stadtrand gibt es jedoch gebührenpflichtige Parkhäuser, in denen online Parkplätze reserviert werden können.
Taxi
Taxis sind in Frankreich überall verfügbar.
Schiff & Fähren
Frankreichs schiffbare Wasserwege umfassen 8500 km (www.france-nautic.com oder www.vnf.fr).
Ausflugsboote können mit oder ohne Besatzung gemietet werden. Das Angebot reicht von kleinen Motorbooten bis zu umgebauten Lastkähnen (Péniches), die bis zu 24 Personen beherbergen können und eine achtköpfige Besatzung benötigen. In manchen Gegenden kann man »Hotelboote« mieten; große, umgebaute Lastkähne mit Unterkunftsmöglichkeiten und Restaurants. Preis und Komfort je nach Wunsch und Geldbeutel.
Hausboote sind ebenfalls eine Gelegenheit, die wunderschönen Flusslandschaften Frankreichs zu entdecken und zu genießen. Mit jeder Schleuse, die man passiert, lernt man das Land besser kennen. Eine Liste der etwa 80 Bootsverleiher für Fluss- und Seeschifffahrt ist von deren Dachorganisation Fédération des Industries Nautiques erhältlich (Tel. 01 44 37 04 00. www.fin.fr). Weitere Informationen erteilen die nationalen und regionalen Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
Bootsfahrten bieten sich vor allem nordöstlich von Paris an. Hier sind die meisten schiffbaren Flüsse durch Kanäle verbunden.
Die besten Routen sind auf
- der Seine von Auxerre nach Le Havre (es muss jedoch mit gewerblichem Schiffsverkehr gerechnet werden);
- auf der Rhône (es empfiehlt sich, flussabwärts von Avignon die Dienste eines Lotsen in Anspruch zu nehmen. Die Schiffe der Viking Flusskreuzfahrten fahren auf der Seine, der Rhône und der Saône, A-Rosa und Lüftner Cruises fahren auf Rhône und Saône);
- in den Regionen Bretagne und Loire auf den Flüssen Vilaine, Loire, Mayenne und Sarthe mit ihren Verbindungskanälen.
Kanäle verbinden Rhein, Mosel und ihre Nebenflüsse im Nordosten;
in Burgund durchfließen die Saône und viele wunderschöne alte Kanäle das Land.
Die Region Midi (einschließlich des Canal du Midi, der den Atlantik mit dem Mittelmeer verbindet und zum Weltnaturerbe gehört) ist ebenfalls ideal für Bootsfahrten.
Die Website des französischen Segelverbandes (www.ffvoile.org) informiert Hafen für Hafen über den Gezeitenkoeffizienten.
Staatlich betriebene Autofähren, so genannte BACs, verbinden die größeren Inseln an der Atlantikküste mit dem Festland, sie durchkreuzen auch regelmäßig das Gironde-Delta.
Passagier- und Autofähren der Corsica Linea (www.corsicalinea.com) verkehren zwischen der Insel Korsika und dem französischen Festland. Die Schiffe verbinden Marseille mit Ajaccio, Porto Torres, Porto Vecchio, Bastia und Ile Rousse.
Im Programm der Corsica Ferries (www.corsica-ferries.de) sind bis zu 30 Fährpassagen pro Tag zwischen Korsika und Nizza, Toulon, Savona, Piombino und Livorno nach Ajaccio, Bastia, Calvi. Schnellere Überfahren sind mit dem Mega Express möglich.
Grenzübergänge
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Zwischen Frankreich und Belgien, Deutschland, Italien und Spanien herrscht freier Personen- und Warenverkehr und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt Identitäts- und Warenkontrollen durchzuführen.
Grenzkontrollen werden jedoch an den Grenzen zur Schweiz durchgeführt.
Vor Ort
Maut & Vignette
Es gibt Mautpflicht. Je nach gefahrener Strecke sind Mautgebühren zu bezahlen. Ausnahmen gelten z.B. für die Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Bezahlung
Bei der Auffahrt auf die Autobahn muss an der Mautstation ein Ticket gezogen werden, das bis zum Verlassen der Autobahn aufzuheben ist. Auf einigen Teilstrecken ist an der Mautstation eine Pauschalgebühr unabhängig von der gefahrenen Strecke zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt in der Regel an Automaten in bar oder mit Kreditkarte. An manchen Zahlstellen kann das abgezählte Geld in einen Trichter eingeworfen werden (Betrag wird rechtzeitig angezeigt). Die Fahrspuren sind je nach Bezahlmöglichkeit und Personal gekennzeichnet. Spuren mit grünem Pfeil stehen für alle Fahrzeugkategorien offen. Mit Personal besetzte Zahlstellen sind am entsprechenden Piktogramm erkennbar. An den automatischen „cb“-Schaltern ("carte bancaire") kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden. Die mit „t“ gekennzeichneten Zahlstellen sind Kunden des Télépéage-Systems vorbehalten.
Télépéage-System
Um die „t“-Spuren nutzen zu können, ist ein Transponder notwendig, der online bestellt werden kann. Damit können die Mautstationen ohne anzuhalten passiert werden, die Abrechnung der Einzelbeträge erfolgt über Kreditkarte. Der Badge muss aktiviert und an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt werden. Die Aktivierungsgebühr beträgt 10 Euro pro Badge, für den Versand ins Ausland fallen 10 Euro Versandgebühr an.
Mehr Infos: www.bipandgo.com/de/
Gut zu wissen: An den automatischen Zahlstellen können fehlerhafte elektronische Höhenmessungen bei Wohnmobilen und Gespannen mit Dachgepäck zu Einstufungen in eine zu hohe Kategorie führen. Es wird dringend geraten, die Kategorie sofort zu überprüfen und bei Bedarf per Knopfdruck über die Gegensprechanlage Hilfe durch das Mautpersonal anzufordern.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Fahrzeugkategorien
Klasse | Beschreibung |
Klasse 1 | Kfz bis 3,5 t hzG (auch mit Anhänger) mit einer Höhe von max. 2 m |
Klasse 2 | Kfz bis 3,5 t hzG (auch mit Anhänger) mit einer Höhe zwischen 2 und 3 m (z.B. Wohnmobil, Wohnwagengespann) |
Klasse 3 | Kfz mit 2 Achsen und mehr als 3,5 t hzG oder mit einer Höhe von über 3 m |
Klasse 4 | Kfz mit mehr als 3 Achsen* und mehr als 3,5 t hzG oder mit einer Höhe von über 3 m, Gespanne mit einer Höhe von über 3 m oder einem Zugfahrzeug mit mehr als 3,5 t hzG |
Klasse 5 | Motorräder (auch mit Beiwagen) und Trikes |
* Tandemachsen werden als zwei Einzelachsen gezählt.
Gut zu wissen: Dachladungen wie Dachboxen, Fahrradträger, Antennen etc. werden nicht eingerechnet, feste Aufbauten wie die Aggregate von Klimaanlagen hingegen schon.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Tunnel & Brücken
Fahrzeug | einfach | retour* |
Motorrad (auch mit Beiwagen) | 30,80 EUR | 38,70 EUR |
Kfz und Gespann, Vorderachsenhöhe unter 1,30 m, Gesamthöhe max. 2 m | 46,60 EUR | 58,20 EUR |
Kfz und Gespann, Gesamthöhe max. 3 m | 61,70 EUR | 77,50 EUR |
* Rückfahrkarte 7 Tage gültig
Mehr Infos: www.tunnelmb.com, www.sftrf.fr/uk
Tunnel/Brücke | Mehr Infos |
Tunnel Maurice Lemaire | https://voyage.aprr.fr |
Tunnel de Puymorens | www.autoroutes.fr |
Tunnel Prado Carénage und Prado Sud Marseille | https://en.tunnelprado.com |
Tunnel Duplex A86 | www.duplexa86.fr |
Viadukt von Millau | www.leviaducdemillau.com/en |
Pont de Normandie und Pont de Tancarville | www.pontsnormandietancarville.fr |
Pont de I‘lle de Ré | www.pont-ile-de-re.com |
Eurotunnel (Bahnverladung) | www.eurotunnel.com |
Fahrverbote & Umweltzonen
In Frankreich gibt es in mehreren Städten und Départements Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Manche bestehen dauerhaft (genannt ZFE = Zone à Faibles Emissions), andere nur zeitweise bei Luftverschmutzungsalarm (genannt ZPA = Zone de Protection de l‘Air). Zum Befahren der Umweltzonen wird die kostenpflichtige Umweltplakette „Crit‘Air“ (certificat qualité de l‘air) benötigt.
Dauerhafte Umweltzonen - ZFE
In diesen Zonen gilt die Zufahrtsbeschränkung ständig, es sind aber zeitliche Ausnahmen vom Fahrverbot (z.B. an Wochenenden) möglich. Die Zonen sind durch Schilder gekennzeichnet. Eine dauerhafte Umweltzone für Pkw gibt es bislang nur im Stadtgebiet von Paris.
Temporäre Umweltzonen - ZPA
Diese Zonen gelten nur temporär nach Ausruf eines Luftverschmutzungsalarms bei Überschreitung bestimmter Schadstoff-Grenzwerte und werden durch elektronische Anzeigen bekanntgegeben. ZPA gibt es in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet. Meist erfolgen zuerst reduzierte Tempolimits, bevor Fahrverbote ausgesprochen werden.
Gut zu wissen: In zahlreichen weiteren, französischen Städten und Départements ist die Einführung von Umweltzonen geplant. Reisende sollten sich daher vor Reisebeginn über die aktuelle Lage in der betreffenden Region informieren und gegebenenfalls rechtzeitig die Umweltplakette bestellen.
Umweltplakette "Crit'Air"
Für die Fahrt in eine Umweltzone ist eine Umweltplakette (die sogenannte "Vignette Crit'Air") erforderlich. Die Plakette ist für ganz Frankreich einheitlich und gilt in allen Umweltzonen. Keine Umweltplakette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen und Oldtimer. Für sie gibt es keine Sonderregelungen. Welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug benötigt, können Sie hier berechnen oder dieser Übersicht entnehmen.
Folgende Grafiken veranschaulichen die Zuordnung der Plaketten zusätzlich (Infos in französischer Sprache):
Bestellung der Vignette
Die Umweltplakette ist nach Verschmutzungsniveau gestaffelt (Farben violett bis grau). Sie kostet 4,51 Euro (inklusive Versand), kann nur online bestellt (https://www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu) und mit Kreditkarte bezahlt werden. Eine Schritt für Schritt Bestellanleitung finden Sie hier.
Die Anbringung der "Vignette Crit d'Air" erfolgt durch Aufkleben auf der Innenseite der Windschutzscheibe. Bei Motorrädern sollte sie deutlich sichtbar an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil aufgeklebt werden.
Fragen zur Umweltplakette und dem Bestellprozess können über das Kontaktformular https://certificat-air.gouv.fr/contact/formulaire an das Umweltministerium gerichtet werden.
Umweltzone Paris
Die Umweltzone umfasst das Stadtgebiet innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique) sowie den überwiegenden Teil der angrenzenden Gemeinden innerhalb des äußeren Autobahnrings A86. Der Boulevard périphérique und die A86 selbst sind nicht Bestandteil der Umweltzone. Innerhalb dieser Zonen gilt ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 2001 (Großraum) bzw. vor 2006 (Boulevard péripherique). Alle anderen Fahrzeugen brauchen eine Umweltplakette, konkret:
- Innerhalb des Boulevard périphérique benötigen Pkw (Benzin und Diesel) sowie Motorräder mindestens die orange Crit´Air-Plakette Nr. 3.
- Im Großraum Paris innerhalb des Autobahnrings A86 benötigen Pkw (Benzin und Diesel) sowie Motorräder mindestens die dunkelrote Crit´Air-Plakette Nr. 4.
Fahrverbotszeiten
Die Umweltzone ist von Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr in Kraft und mit Schildern gekennzeichnet. Außerhalb dieser Zeiten dürfen alle Fahrzeuge - auch die ohne Plakette - in die Umweltzone einfahren.
Gut zu wissen: Liegt ein gebuchtes Hotel in der Umweltzone, müssen Hotelgäste, deren Fahrzeug den Anforderungen nicht genügt, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis umsteigen oder außerhalb der Fahrverbotszeiten anreisen.
Weitere Umweltzonen:
Grenoble
Im Großraum Grenoble gilt eine temporäre Umweltzone, in der bei längerem Überschreiten der vorgegebenen Schadstoffgrenzwerte Fahrverbote in Kraft treten. Das bedeutet, dass die bei Überschreiten der Schadstoffgrenzwerte eine Plakettenpflicht auch auf Autobahnen, die nach oder in die Stadt Grenoble führen, gilt.
Betroffene Strecken
- im Norden auf der A48 ab der Mautstation Voreppe
- im Süden auf der A51 ab der Mautstation Le Crozet/Vif
- im Westen auf der A41 ab der Mautstation Crolles
- sowie der A480, die Grenoble durchquert
Achtung: Wenn ein Verschmutzungsalarm (Alert Pollution) ausgerufen wird, dann wird dies auf elektronischen Informationstafeln angezeigt sowie in lokalen Radio- und Fernsehsendern und der Tagespresse bekannt gegeben. Ein Alarm wird bis 15 Uhr für den dann folgenden Tag ausgelöst.
Zusätzlich gibt es im Stadtgebiet von Grenoble eine dauerhafte Umweltzone, die derzeit allerdings nicht für Pkw gilt, sondern nur für leichte Nutzfahrzeuge (z.B. Lieferwagen) und Lkw.
Mehr Infos: http://de.france.fr/de/info/umweltzone-grenoble
Lille
Die Umweltzone umfasst den Großraum Lille mit 12 dazugehörenden Gemeinden. Durch die Zone führen die Autobahnen A1 (nach Paris), A22 (nach Gent), A25 (nach Dunkerque) sowie die N227 und die D652.
Betroffene Fahrzeuge
Die Umweltzone gilt derzeit nicht dauerhaft, sondern tritt erst in Kraft, wenn bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten werden. Tritt ein Luftverschmutzungsalarm ein, dürfen noch Fahrzeuge mit den Umweltplaketten 1, 2, 3 oder der grünen Plakette in die Umweltzone einfahren.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekannt gegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Es gibt Pläne im Stadtzentrum von Lille eine dauerhafte Umweltzone einzurichten.
Lyon
Die Umweltzone in Lyon tritt erst ab Überschreitung einer bestimmten Schadstoffgrenze in Kraft. Die Zone erstreckt sich auf das Stadgebiet von Lyon sowie die Nachbarstadt Villeurbanne. Ausgenommen sind folgende Straßen:
- Boulevard Laurent Bonnevay
- Boulevard Pierre Sémard
- Boulevard péripherique Nord
- Autobahnen A7, A6, A42, Zufahrten zum Parc Relais de Vaise (über Quai Sedaillan, Quai du Commerce, Quai de la Gare d'Eau, Rue de Saint-Cyr, Rue du 24 mars 1852),
- Zufahrt zum Parc Relais de Vaise vom Boulevard Péripherique aus (über die Rue Bourgogne und die Rue du 24 mars 1852)
- Zufahrt zum Parc Relais de la Soie vom Boulevard Laurent Bonnevay aus (über die RD 517, die Rue Léon Blum, die Rue de la Soie und die Rue de la Poudrette)
- Weg von der A7 zum Parkplatz des Bahnhofs Lyon-Perrache.
Werden die Schadstoffgrenzwerte überschritten, dürfen nur Fahrzeuge mit einer Umweltplakette einfahren. Zudem gilt bei einem entsprechendem Grad der Luftverschmutzung für die Umweltzone ein alternierendes Fahrverbot. Genaue Informationen sowie welche Fahrzeuge betroffen sind, finden Sie hier.
Achtung: Wenn ein Verschmutzungsalarm (Alert Pollution) ausgerufen wird, dann wird dies auf elektronischen Informationstafeln angezeigt sowie in lokalen Radio- und Fernsehsendern und der Tagespresse bekannt gegeben.
Rennes
Die Umweltzone umfasst das Stadtgebiet von Rennes innerhalb des Stadtautobahnrings N136 ("Rocade"). Der Autobahnring selbst ist nicht Bestandteil der Umweltzone.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Ab zwei Tagen der Schadstoffüberschreitung erfolgt ein Tempolimit mit einer um 20 km/h reduzierten Höchstgeschwindigkeit. Ab dem vierten Tag des Luftschutzalarms dürfen nur noch Fahrzeuge mit gültigen Umweltplaketten Crit´Air die Umweltzone befahren, ab dem sechsten Tag nur noch Fahrzeuge mit den Umweltplaketten Crit´Air grün, 1, 2 und 3. Ein Fahrverbot gilt dann für alle Fahrzeuge, die keine Crit´Air-Plakette oder die Plaketten 4 oder 5 besitzen.
Straßburg
Die Umweltzone in Straßburg umfasst die gesamte Region, einschließlich des Umlands. Hier ist die Plakette nur dann notwendig, wenn der Schadstoffausstoß bestimmte Grenzwerte übersteigt. Dies wird durch elektronische Anzeigen signalisiert. Betroffen sind dann auch Teile der Autobahnen A 4 und A 35, die die Zone durchqueren.
Ausgenommen sind die Ost-West-Autobahn-Verbindungen im Norden und Süden: die Abschnitte A4-A35 Nord nördlich des Stadtgebiets (Richtung Metz/Paris), die A35-N38/D1083 südwestlich von Straßburg (Richtung Colmar) sowie die N353 bis zur Brücke Pont Pflimlin über den Rhein, an der die Umweltzone endet (Richtung Offenburg).
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung:
- Zuerst gibt es Tempolimits
- nach zwei Tagen anhaltender Luftverschmutzung dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Umweltplaketten Crit´Air grün, 1 und 2 die Umweltzone befahren. Ein Fahrverbot gilt dann für alle Fahrzeuge, die keine Crit´Air-Plakette oder die Plaketten 3, 4 oder 5 besitzen.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekannt gegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden. Zusätzlich können Warnmeldungen abonniert werden.
Weitere Informationen in deutscher Sprache sind in einem Flyer auf der Webseite der Stadt Straßburg zu finden, ebenso eine Karte der Umweltzone (die betroffenen Autobahnen sind rot).
Toulouse
Die Umweltzone umfasst das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße Périphérique. Die Autobahnen A61, A62, A620, die die Ringstraße bilden, gehören nicht zur Umweltzone.
In Toulouse tritt die Umweltzone erst ab Überschreiten einer bestimmten Schadstoffkonzentration in Kraft. Nach zwei Tagen anhaltenden Luftverschmutzungsalarms dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer französischen Umweltplakette "Crit'Air" einfahren. Nach weiteren Tagen gelten Fahrverbote für bestimmte Plakettenklassen.
Umweltzonen in Départements
In zahlreichen Départements können bei Luftverschmutzungsalarm temporäre Umweltzonen ausgerufen werden. Ab dann können lokale temporäre Verkehrseinschränkungen wie z.B. geringere Tempolimits oder Fahrverbote für Fahrzeuge ohne französische Umweltplakette, gelten
Derzeit gibt es temporäre Umweltzonen in den nachfolgenden Departements:
- Bouches-du-Rhône
- Calvados
- Côte d' Or
- Creuse
- Deux-Sèvres
- Drôme
- Eure
- Eure-et-Loir
- Gers
- Gironde
- Haute-Savoie
- Hérault
- Isère
- Loiret
- Maine-et-Loire
- Manche
- Orne
- Puy-de-Dôme
- Pyrénées-Atlantiques
- Savoie
- Seine-Maritime
- Vendée
- Vienne
Die Verkehrseinschränkungen werden lokal bekannt gegeben. Auf elektronische Anzeigen und Meldungen im Internet und in den Medien sollte geachtet werden.
Verkehrsbestimmungen
In Frankreich gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße* | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Gespann, Wohnmobil (bis max. 3,5 t) |
80 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Gespann über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 100 km/h | 110 km/h |
* 2 Fahrspuren in jeder Richtung
Gut zu wissen: Für Fahrzeuglenker, die ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen, sowie bei Niederschlag gelten niedrigere Höchstgeschwindigkeiten (100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h auf Autobahnen). Ist die Sichtweite auf 50 Meter eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
Kindersicherung
Kinder bis 10 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz (ECE Regelung Nr. 44/03 oder nachfolgend, oder Norm R129) und dürfen nur dann auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn das Auto keine Rücksitze oder Sicherheitsgurte hat bzw. alle Rücksitze bereits mit Kindern unter 10 Jahren besetzt sind. Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
Licht am Tag
Für einspurige Kfz vorgeschrieben, für alle anderen Kfz empfohlen. Abblendlicht ist bei Regen, Schneefall und Nebel sowie in Tunneln und Galerien vorgeschrieben.
Mitführpflichten
Pkw | Motorrad |
Warnweste (griffbereit) | Warnweste (für Fahrer und Mitfahrer) |
Warndreieck | Ersatzlampenset (empfohlen) |
Ersatzlampenset (empfohlen) | Alkotest (Nichtmitführen straffrei) |
Alkotest (Nichtmitführen straffrei) |
Gut zu wissen:
- Alkotest: Es muss ein Alkoholtestgerät mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Nichtmitführen wird jedoch nicht bestraft.
- Motorräder: Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Helme müssen außerdem mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern ausgestattet sein.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Blaue Markierungen auf der Straße oder am Randstein weisen auf das begrenzte Parken mit Parkscheiben in den sogenannten "Zones Bleues" hin.
- Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auch in Tunnels und Unterführungen ist das Parken verboten.
- Durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Auch unter Brücken gilt Halte- und Parkverbot.
- Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig.
- In Wohngebieten ist Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird.
- Parkverstöße: Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.
Mehr Infos zum Parken in Paris: www.paris.fr/stationnement
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille (0,2 Promille für Lenker, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen)
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Radfahrer müssen nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb der Ortschaften eine Warnweste tragen.
Winterausrüstung
Winterreifen: Bei schnee- und eisbedeckten Straßen sind Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm empfohlen. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen (franz. "pneus neige") oder Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Schneeketten: Können durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Spikereifen: Vom Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März erlaubt (für Kfz bis 3,5 t hzG). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h. Ein weißer Aufkleber mit der schwarzen Aufschrift „90“ ist hinten links am Fahrzeug anzubringen.
Zusätzliche Infos
- Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40 - 90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
- Ampeln: Ein gelber blinkender Pfeil bedeutet, dass in die angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf, auch wenn die Ampel rot zeigt. Der Querverkehr hat allerdings Vorfahrt.
- Rauchen: Ist in Kfz in Gegenwart von Minderjährigen verboten.
- Ablenkung am Steuer: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, lautes Musik hören etc.), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann bestraft werden.
- Loses Schuhwerk: Fahrer, die mit Flip-Flops oder ähnlichem losen Schuhwerk fahren, müssen ebenfalls mit Strafen rechnen.
- Telefonieren am Steuer: Ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt, bei der die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren oder Musik hören ist beim Fahren generell verboten.
- Radarwarngeräte: Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen. Das gilt auch für Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion. Das Gerät wird eingezogen. Bei festinstallierten Geräten kann das Kfz beschlagnahmt werden.
- Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen umzustecken. Die in Österreich zulässige rote Kennzeichentafel ist im Ausland oft unbekannt und es kann zu Missverständnissen vor Ort führen. Verfügt das rote Kennzeichen nicht über das internationale Unterscheidungskennzeichen "A", muss ein „A“-Pickerl an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.
Zusatztafeln & Hinweisschilder
Französisch | Deutsch |
Toutes Directions | = alle Richtungen |
Rappel | = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) |
Ralentir | = langsam fahren |
Centre Ville | = zur Stadtmitte |
Déviation | = Umleitung |
Passage interdit | = Durchfahrt verboten |
Serrez à droite | = Rechts halten |
Vous n'avez pas la priorité | = Sie haben keine Vorfahrt |
Fin d'interdiction de dépasser | = Ende des Überholverbots |
Tipp der ÖAMTC Juristen bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2021: Neujahr
- 5. April 2021: Ostermontag
- 1. Mai 2021: Tag der Arbeit
- 8. Mai 2021: Kriegsende 1945
- 13. Mai 2021: Christi Himmelfahrt
- 24. Mai 2021: Pfingstmontag
- 14. Juli 2021: Jahrestag des Sturms auf die Bastille
- 15. August 2021: Mariä Himmelfahrt
- 1. November 2021: Allerheiligen
- 11. November 2021: Tag des Waffenstillstandes
- 25. Dezember 2021: Weihnachten
Juli und August sind die Urlaubs- und Reisemonate in Frankreich. In dieser Zeit sind die Ferienorte mit einheimischen Urlaubern überfüllt. Außerhalb der Urlaubsgebiete und in vielen Städten ist es hingegen ruhig.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Euro (EUR)
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt erlaubt. Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
Besondere Hinweise
Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Bargeldbehebung ist mit Debit- (Bankomatkarte) oder Kreditkarte möglich.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Sparen mit der Clubkarte
Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Kraftstoff
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist bis zu 10 l erlaubt. Günstige Tankstellen sind häufig bei den großen Supermärkten zu finden. Autobahntankstellen sind rund um die Uhr geöffnet. An vielen Tankautomaten kann mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden. Allerdings werden in Österreich ausgegebene Karten häufig nicht akzeptiert.
Gut zu wissen: An den meisten Tankstellen wird Bleifrei Super (95 Oktan) mit einem Bioethanol-Anteil von max. 10 % (Bezeichnung: Sp95-E10) als Ersatz für das herkömmliche Bleifrei Super mit 95 Oktan angeboten. Als Alternative ist Bleifrei Super Plus mit 98 Oktan erhältlich.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken
Kraftstoffpreise
Eine monatlich aktualisierte Kraftstoffpreisliste finden Sie nachstehend zum Download:
Mehr Infos: Spritpreise in Europa
LPG (Flüssiggas) Tankstellen
Frankreich verfügt über ein dichtes Versorgungsnetz. Autogas wird unter der Bezeichnung "GPL" (gesprochen: sche-pe-el) angeboten. Adapter sind notwendig, an den Stationen aber in der Regel vorhanden.
Mehr Infos: www.cfbp.fr
CNG (Erdgas) Tankstellen
Es gibt es dichtes Netz an Erdgastankstellen.
Mehr Infos: www.gnvert.fr, www.mylpg.eu/de/tankstellen
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. Die Team-Mitglieder der Schutzbrief-Nothilfe sind auf jede Art von Notfall vorbereitet und organisieren die passende Hilfeleistung.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 18 oder 112
- Polizei: 17 oder 112
- Rettung: 15 oder 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe in Österreich und im Ausland: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
83-88% römisch-katholisch; protestantische (2%), muslimische (5-10%), jüdische (1%) und orthodoxe Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden, Höflichkeitsfloskeln sind üblich und in der Konversation wichtig. Zur Begrüßung gibt man sich seltener die Hand als in Deutschland, üblicher ist der angedeutete Kuss auf beide Wangen. Betritt man ein Geschäft, grüßt man mit einem freundlichen Bonjour, Monsieur/Madame. Die Anrede ist Monsieur oder Madame ohne Nennung des Familiennamens. Es kann sehr lange dauern, bis man sich mit dem Vornamen anspricht. Bei Empfängen oder Diners gibt der Ehrengast das Zeichen, mit dem Essen zu beginnen. Mahlzeiten werden mit Genuss und in aller Ruhe eingenommen, sie ziehen sich oft lange hin. Unangemeldete Besuche oder auch Telefonanrufe sollte man während der Essenszeiten zwischen 12:00 und 14:30 Uhr sowie ab 19:00 Uhr unterlassen. Bei einer Einladung zu einem Aperitif trifft man sich etwa eine halbe Stunde vor der Essenszeit, trinkt ein Glas zusammen und verabschiedet sich rechtzeitig wieder.
Bekleidung: Legere Kleidung ist weit verbreitet, aber die Franzosen sind für elegante Sportkleidung bekannt. Bei öffentlichen Anlässen und Abendgesellschaften ist förmliche Kleidung erwünscht; viele Klubs, Kasinos und vornehme Restaurants bestehen ebenfalls auf Anzug und Krawatte; Abendkleid bzw. Smoking werden gesondert angezeigt. »Oben ohne« wird an den meisten Stränden toleriert, FKK ist nur an den dafür eingerichteten Stränden gestattet.
Rauchen: In öffentlichen Gebäuden (u.a. Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen und Ämter), in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants, Bars und Diskotheken ist Rauchen verboten. In Hotels werden Raucher- und Nichtraucherzimmer angeboten. Das Rauchen im Pkw ist verboten, wenn Minderjährige im Fahrzeug sitzen.
Trinkgeld: Trinkgeld wird in Frankreich gemeinsam als Gruppe gegeben und nicht einzeln von jedem Gast am Tisch. Meist wird der Gesamtbetrag durch die Zahl der Personen geteilt, um auszurechnen, wie hoch der Anteil am Trinkgeld für den einzelnen ist. Vor dem Verlassen des Lokals lässt man das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. 10 % vom Rechnungsbetrag reichen für das Trinkgeld völlig aus. In besseren Restaurants kann das Trinkgeld auch höher ausfallen.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
ÖAMTC City Guide
Für Paris gibt es den ÖAMTC City Guide mit allen wichtigen Informationen zu:
- Anreise
- Sehenswürdigkeiten
- City Cards
- Restaurants und Shopping-Tipps u.v.m.
Der ÖAMTC City Guide ist kostenlos online unter www.oeamtc.at/cityguide verfügbar.
Straßennetz
Gut ausgebautes Netz mit rund 10.000 km Autobahnen. Mit Ausnahme der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse sind die meisten jedoch mautpflichtig. Autobahnen (A) sind blau, Nationalstraßen (N) grün und Départmentstraßen (D) weiß beschildert.
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- Verkehrslage in Frankreich (landesweit) europe1.fr (Französisch)
- Infoportal über die Straßengebühren und Verkehrslage in Frankreich autoroutes.fr (französisch)
Radiostationen
Unter der Frequenz 107,7 empfängt man in ganz Frankreich einen Verkehrssender, bei dem man alle 15 Minuten Auskunft über die Verkehrslage der Region, in der man sich gerade befindet, erhält. Folgende Radiosender sind daher unter der gleichen Frequenz (107,7) empfangbar:
- Radio Trafic FM (Autobahnennetz des französischen Südens – Gesellschaft ASF - und Provence-Côte d' Azur der Gesellschaft Escota)
- 107.7 FM (Autobahnnetz des Nordens von Frankreich von Radio France und der Autobahngesellschaft SANEF)
- Autoroute FM (Netz der Autobahngesellschaft Paris-Normandie - SAPN und der Cofiroute)
- Autoroute-Info (Autobahnnetz Paris-Rhein-Rhone der Gesellschaft APRR)
- Rhône Alpes 1 (Netz Rhone-Alpen - AREA)
Telefon
Vorwahl
nach Frankreich: +33 (Die regionale Vorwahl, z.B. 01 für Paris, muss auch bei Ortsgesprächen mitgewählt werden.)
nach Österreich: +43
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Adressen
Botschaften
Französische Botschaft in Österreich
Technikerstraße 2
1040 Wien
Tel. +43 1 502 75 0
E-Mail: secretariat.vienne-amba@diplomatie.gouv.fr
https://at.ambafrance.org
Österreichische Botschaft in Frankreich
6, Rue Fabert
75007 Paris
Tel. +33 1 40 63 30 63
E-Mail: paris-ob@bmeia.gv.at
http://www.bmeia.gv.at/oeb-paris
Notrufnummer des österreichischen Außenministeriums
+43 1 90 115 3775
Partnerclubs des ÖAMTC
Automobile Club Association (ACA)
www.automobile-club.org
Tourismusvertretung
Atout France - Französische Zentrale für Tourismus
https://at.france.fr/de