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Information über die Konformität von Dienstleistungen

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Information über die Konformität von Dienstleistungen:
Erklärung

Barrierefreiheits-Erklärung für Website

Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) ist bemüht, seine Websites und digitalen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz - BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Es gibt aktuell keine exakten Vorgaben für den Nachweis der Barrierefreiheit für Dienstleistungsunternehmen. Wir orientieren uns deshalb an der Mustererklärung laut Webzugänglichkeitsgesetz (WZG), das allerdings nur für Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Hand gilt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.oeamtc.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Bei einigen Bildern bzw. Grafiken fehlt der Alternativtext bzw. stellt keine Alternative zum gezeigten Inhalt dar (WCAG 1.1.1).
  • Der verwendete Spamschutz Google Captcha ist nicht vollständig zugänglich (WCAG 1.1.1).
  • Einige Tabellen von Crashtests oder anderen Tests sind sehr komplex und noch nicht vollständig barrierefrei aufgebaut (WCAG 1.3.1).
  • Die Überschriftenstruktur weist stellenweise Lücken auf (WCAG 1.3.1).
  • Einige Texte bzw. Nicht-Text-Elemente erfüllen nicht die notwendigen Kontrastverhältnisse zum Hintergrund (WCAG 1.4.3 und 1.4.11).
  • Es sind noch nicht alle Elemente tastaturbedienbar (WCAG. 2.1.1). Das betrifft z.B. die Karussell-Elemente oder die Bildvergrößerung.
  • Der Tastaturfokus ist nicht immer eindeutig erkennbar (WCAG 2.4.7).

Hinweis: Es wird laufend an der Behebung der angeführten Punkte gearbeitet bzw. werden weitere Audits durchgeführt – mitunter kommt es dadurch zu einer nicht vollständig gültigen Auflistung (Probleme wurden bereits gelöst oder fehlen noch in der Übersicht).

b) Unverhältnismäßige Belastung

Der Live-Stream von ÖAMTC TV bietet keine Untertitel und Transkripte. Der verwendete Player wird von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt und ist integrierter Bestandteil des gesamten Angebots. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.4 Untertitel (Live) nicht erfüllt.


c) Nicht zutreffend

Auf der Website sind ältere PDF-Dokumente und Inhalte (z.B. Blättermagazin) verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen. Eine umfassende Überarbeitung dieser Dokumente ist aktuell nicht geplant.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus, beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.2 und PDF/UA-konform aufzubereiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.5.2025 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit, die von „gugler* MarkenSinn (eine Marke der Gugler Medien GmbH)“ durchgeführt wurde.

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 19.5.2025.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.oeamtc.at aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an das Sozialministeriumservice als die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Die zentrale Mailadresse der Marktüberwachungsbehörde ist
marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at.

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