Maut & Vignette
Alle Informationen zu Maut und Vignette in Österreich.
© ÖAMTCDie Österreich-Vignette
Für Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich muss seit 1997 ein Nutzungsentgelt entrichtet werden. Vor der Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Straße muss eine Autobahnvignette ordnungsgemäß innen an der Windschutzscheibe angebracht werden. Als Alternative zum Kleben der klassischen Vignette kann seit November 2017 auch eine Digitale Vignette gekauft werden.
Die Farbe der Vignette 2025 ist Seegrün und wird somit die Farbe Sonnengelb spätestens mit 31. Jänner 2025 endgültig ablösen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife in diesem Jahr, nachdem es im Vorjahr keine Veränderung beim Preis gab, wieder an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und für 2025 um 7,7 Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahres-Vignette im kommenden Jahr 103,80 Euro kosten.
Die Klebe-Vignette 2024, in der Farbe sonnengelb, ist an allen ÖAMTC Stützpunkten sowie Grenzstationen erhältlich. Sie ist, ebenso wie die Digitale Vignette, von 1.12.2023 bis 31.1.2025 gültig. Kauft man eine digitale Vignette beim ÖAMTC, ist diese direkt nach dem Kauf gültig, weil die 18-tägige Rücktrittsfrist vor Beginn der Gültigkeit entfällt.
Die Vignettenpreise 2024
Vignettenpreise 2024 | ||
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Jahresvignette PKW | 96,40 € | |
2-Monatsvignette PKW | 28,90 € | |
10-Tagesvignette PKW | 11,50 € | |
1-Tagesvignette PKW | 8,60 € | Nur digital erhältlich |
Jahresvignette Motorrad | 38,50 € | |
2-Monatsvignette Motorrad | 11,50 € | |
10-Tagesvignette Motorrad | 4,60 € | |
1-Tagesvignette Motorrad | 3,40 € | Nur digital erhältlich |
Die Digitale Vignette in Österreich
Digitale Vignette
Die Digitale Vignette ist an das Kfz-Kennzeichen gebunden und auch beim ÖAMTC erhältlich!
Vignette schenken
Einzulösen für Vignette, Maut und vieles mehr. Sie können diesen Gutschein für jede/s Dienstleistung/Produkt einlösen. Der Preis einer Jahresvignette PKW für Österreich beträgt für das Jahr 2024 EUR 96,40.
Anbringung, Kontrolle, Strafen, Ausnahmen
Missachtung bringt Strafen
Wer die Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder - wenn man nicht sofort bezahlt - einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro rechnen. Seit 1. Jänner 2008 beträgt der Strafrahmen 300 bis 3.000 Euro. Die Bezahlung der Ersatzgebühr ist auch mit Kreditkarte (VISA, EUROCARD, DINERS, AMEXCO, JCB) bei den Organen der Straßenaufsicht und Zollwache möglich. Die Kontrolle erfolgt durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane.
Wie bisher darf die Vignette auch nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden. "Auf der Pickerlrückseite finden sich dazu entsprechende Anbringungshinweise", so ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Sollte es dennoch passieren, dass die Jahresvignette falsch geklebt wird, so kann im Zeitraum von 1.12. bis 31.03. an den ÖAMTC-Dienststellen ein Antrag auf eine Ersatzvignette gestellt werden. Die neue Vignette wird auch gleich ausgehändigt. Benötigt werden die Originalvignette inkl. Trägerfolie bzw. unterer Vignetten-Abschnitt (Allonge) im Original, die Kaufrechnung der betreffenden Vignette und eine Kopie des Zulassungsscheins.
Was man über die Vignette wissen sollte
- Richtig aufkleben:
Die Vignette hält nur richtig, wenn sie auf eine saubere und trockene Stelle geklebt wird. Außerdem sollte die Scheibentemperatur nicht weniger als 5 Grad Celsius betragen. - Alte Vignette entfernen:
Die aktuelle Vignette gilt immer bis Ende Jänner des nächsten Jahres. Danach gehört sie entfernt. Es sollten sich nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe befinden. (Windschutzscheibe im Bereich der aufgeklebten Vignette säubern, anschließend eine Vignettenecke mit Fingernagel anheben und ablösen. Event. Klebereste gut anfeuchten, kurz einwirken lassen und mit feuchtem Reinigungslappen/-schwamm abreiben (Klebstoff ist wasserlöslich). Achtung: Im Winter Vignette nicht von der kalten, gefrorenen Windschutzscheibe lösen - zuerst Scheibe mittels Defrosterdüsen auf normale Temperatur aufheizen.) - Nur einmal verwenden:
Eine schief aufgeklebte Vignette sollte man nicht runterreißen. Wiederaufgeklebte Autobahnpickerl sind durch Sicherheitsmerkmale als solche erkennbar und ungültig. Wer mit einer nochmals geklebten Vignette erwischt wird, muss mit Bestrafung rechnen. - Verbote:
Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Wurde die Vignette manipuliert, werden seit 01.01.2008 für PKW 240 Euro und für Motorräder 130 Euro fällig. - Biker picken ebenfalls:
Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht, oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen. Für Motorräder gibt es beim ÖAMTC die FixItEasy Pickerl- und Vignettenhalterung. - Gültigkeit beachten:
Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. - Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren:
Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. "Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, z. B. durch Steinschlag, dient sie gemeinsam mit der alten Vignette als Vorlage zur Erstattung der Vignettenkosten", erläutert Zelenka. An allen Stützpunkten des ÖAMTC wird der Antrag auf eine Ersatzvignette entgegengenommen und ein neues Pickerl ausgegeben. Mitglieder erhalten die Ersatzvignette kostenlos. Für Nicht-Mitglieder wird eine Manipulationsgebühr von 10 Euro eingehoben. - Die klassische Klebe-Vignette ist fahrzeugbezogen:
Da die Klebe-Vignette nur auf ein Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht werden kann, ist diese nicht übertragbar. Mit der Digitalen Vignette - welche auf das Kennzeichen bezogen ist - lässt sich dieses Problem für Besitzer eines Wechselkennzeichens einfach lösen. - ACHTUNG:
Bei Fahrzeugen mit Probe- oder Überstellungskennzeichen (blaue, rote und grüne Nummerntafeln) ist entweder eine Jahres- oder 10-Tagesvignette aufzukleben bzw. kann eine (gelochte) 2-Monatsvignette anstatt des Aufklebens nur mitgeführt werden. Sollte es jedoch zu einer Abstellung des Fahrzeuges auf einem Autobahnrastplatz kommen, so ist die Vignette (zwecks Kontrollierbarkeit) am Armaturenbrett sichtbar zu hinterlassen. VORSICHT! Wird dies nicht veranlasst, so wird von den Kontrollorganen von "Mautprellerei" ausgegangen.
Anbringung
Die Vignette muss gut sichtbar innen auf die Windschutzscheibe, links oben oder im Bereich des Rückspiegels, geklebt werden. Bringen Sie die Vignette nicht im Tönungsstreifen an!
Ausnahmen bei der Anbringung
- Bei Fahrzeugen, die bauartbedingt ohne Windschutzscheibe typengenehmigt sind, ist das Mitführen einer gültigen Vignette ausreichend. Wichtig in diesem Fall ist die Typengenehmigung OHNE Windschutzscheibe.
- Handelt es sich um ein Fahrzeug, dessen Windschutzscheibe herstellungsbedingt nicht mit dem Kleber der Vignette in Berührung kommen darf, so kann ein so genanntes entsprechendes "fahrzeugbezogenes Freigabeschreiben" bei der ASFINAG beantragt werden, welches zum bloßen Mitführen einer gültigen Vignette ermächtigt.
ACHTUNG: Beim Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs (Autobahnraststation, Parkplatz, etc.) muss die Vignette in beiden Fällen gut sichtbar im Fahrzeuginneren hinterlegt werden. Andernfalls wird bei Kontrollen der Tatbestand der Mautprellerei erhoben.
Ausnahmen von der Vignettenpflicht
Nicht vignettenpflichtig sind (gilt nur für Kfz bis 3,5 t tzGm):
- Heeresfahrzeuge entsprechend § 2 Z38 KFG 1967
- Blaulichtfahrzeuge gem. § 20 Abs. 1 lit d und Abs. 5 KFG 1967 (Achtung! Das Blaulicht - Scheinwerfer oder Warnleuchte - muss sichtbar am Kfz angebracht sein!)
- Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Finanzverwaltung und der Justizwache
- Fahrzeuge im Rahmen friedenserhaltender Operationen internationaler Organisationen gem. § 1 Abs. 7 Z1 des BGBL Nr. 677/1977 (UNO, SFOR, IFOR)
- Kfz für Hilfstransporte privater, karitativer Organisationen unterliegen der Vignettenpflicht!
- Kfz bis 3,5 t mit ukrainischen Kennzeichen sind temporär (bis 31.03.2024) von der Vignettenpflicht sowie von der Streckenmaut in Österreich ausgenommen (siehe aktuelle Mautordnung)
Ob eine Ausnahme von der Vignetten-Pflicht gegeben ist überprüft die ASFINAG. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen und den Antrag auf die Ausnahme von der Vignettenpflicht: ASFINAG - Ausnahme von der Mautpflicht
Straßenabschnitte ohne Vignettenpflicht
Weiters gibt es einige Straßenabschnitte welche, temporär, per 15.12.2019 von der Vignettenpflicht ausgenommen sind:
- Die Mautstrecke A 1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,
- Die Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,
- Die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und
- Die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)
Digitale Gratisvignette bei Mobilitätseinschränkung
Seit 1. Dezember 2019 ist die Vergabe der kostenlosen Autobahnvignette an Menschen mit Behinderungen neu geregelt. Es wird nur mehr eine digitale Vignette als Dauervignette zur Verfügung gestellt, die dafür zuständige Stelle ist nicht mehr das Sozialministeriumservice. Die Datenweitergabe zwischen den eingebundenen Stellen erfolgt automationsgestützt.
Voraussetzungen für die digitale Gratisvignette:
- Ansuchen bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle bzw. automatische Vergabe für das Fahrzeug, das von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist
- Behindertenpass, in dem die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Blindheit eingetragen ist
- Zulassung des Kraftfahrzeuges auf Inhaber eines Behindertenpasses mit benötigter Zusatzeintragung
- Mehrspuriges Kraftfahrzeug mit technisch zulässiger Gesamtmasse bis max. 3,5 t
- Pro Person kann die digitale Gratisvignette nur für ein Kfz-Kennzeichen zur Verfügung gestellt werden, mehrere Fahrzeuge unter einem Wechselkennzeichen sind miterfasst
Bei positiver Prüfung der Berechtigung wird das Kfz-Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, das auf die berechtigte Person zugelassen ist, im Mautsystem der ASFINAG kostenlos registriert. Die Registrierung muss vor der nächsten Benützung von vignettenpflichtigen Mautstrecken erfolgt sein.
Gültigkeitsabfrage: Sie sind verpflichtet, die Gültigkeit einer digitalen Vignette mit Angabe des Kfz-Kennzeichens unter https://evidenz.asfinag.at oder im ASFINAG Servicecenter unter Tel. 0800 400 12 400 zu überprüfen. Diese Prüfung sollten Sie jedes Jahr spätestens im Jänner wieder vornehmen, da es zu Fehlern in der automatischen Verlängerung kommen kann. Bitte beachten Sie die Gültigkeitszeiträume.
Befristung: Wenn die erforderliche Zusatzeintragung im Behindertenpass zeitlich befristet ist, bleibt die kostenlose digitale Vignette noch nach Ablauf der Befristung bis zum darauffolgenden 31. Jänner gültig.
Kennzeichenänderung: Bei Änderung des zugewiesenen Kennzeichens wird die ASFINAG über die Änderung des Kfz-Kennzeichens zur Umregistrierung der Vignette informiert. Die Änderung ist kostenlos.
Zulassungsende: Bei Abmeldung des auf die anspruchsberechtigte Person zugelassenen Kraftfahrzeugs wird auch die Löschung im Mautsystem vorgenommen.
Kostenersatz: Wurde die Vignette bereits im Vorfeld gekauft, kann ein Kostenersatz für eine Vignette pro Vignettenjahr bei der ASFINAG beantragt werden. Dies gilt ab dem Kalenderjahr in dem eine der benötigten Zusatzeintragungen im Behindertenpass gültig war.
Benötigte Dokumente für die Rückerstattung:
- Kopie der Zulassungsbescheinigung des Inhabers des Behindertenpasses
- Nachweis über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
- Kopie des Behindertenpasses, in dem die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Blindheit eingetragen sind
- Rechnung der vorab gekauften Klebe-Jahresvignette oder deren Quittungsallonge oder Produkt-ID der digitalen Jahresvignette
In Zweifelsfällen ist die ASFINAG berechtigt, weitere Nachweise zu verlangen (z. B. Bestätigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, dass keine Vignette kostenlos zur Verfügung gestellt wurde).
Tipp: Seit 1.12.2023 wird für Anspruchsberechtigte einer kostenlosen digitalen Gratisvignette automatisiert eine ermäßigte Mehrfahrten-Karte erwerben freigeschalten. Genauere Infos dazu finden Sie unter "Digitale Streckenmaut".
Bei Fragen zur digitalen Gratisvignette steht die ÖAMTC Beratung für Mitglieder mit Behinderungen gerne zur Verfügung. Kontaktdaten finden Sie unter „Behinderung & Mobilität“.
Links zum Thema
Mautstraßen und Digitale Streckenmaut in Österreich (ehem. Video- und Sondermaut)
Weitere Informationen zu Sondermaut-Strecken und Mautstraßen in Österreich finden Sie in unserem ÖAMTC-Routenplaner.
Alles zum Thema Digitale Streckenmaut (ehem. Videomaut) beim ÖAMTC finden Sie hier.
Fragen und Antworten zur Vignette
Was ist die Vignette?
Die Vignette ist eine auf dem Fahrzeug anzubringende Plakette mit deren Kauf die Benützungsgebühr für Autobahnen und Schnellstraßen (ausgenommen Sondermaut-Strecken) für Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse inkl. Motorrädern entrichtet wird.
Wo bekomme ich die Vignette?
Bei allen ÖAMTC-Stützpunkten, in Trafiken, an Tankstellen,...
Vignette und Wechselkennzeichen?
- Wechselkennzeichen
Da die Vignette ein fahrzeugbezogenes Entgelt ist und auf der Windschutzscheibe angeklebt werden muss, benötigt man pro Fahrzeug eine Vignette. Anm.: Auch bei einem Fahrzeugwechsel ist somit der Erwerb einer Vignette für das neue Fahrzeug notwendig. Im Gegensatz zur klassischen Klebe-Vignette ist die neue Digitale Vignette an das Kennzeichen gebunden. Hier können bis zu 3 Fahrzeuge (das Maximum bei Wechselkennzeichen) mit nur einer digitalen Vignette das vignetten-pflichtige Straßennetz in Österreich benutzen.
Brauchen Fahrzeuge mit Probe- oder Überstellungskennzeichen auch eine Vignette?
Bei Fahrzeugen mit Probe- oder Überstellungskennzeichen (blaue, rote und grüne Nummerntafeln) ... ist entweder eine Jahres- oder 10-Tagesvignette aufzukleben bzw. kann eine zeithaltig gemachte (gelochte) 2-Monatsvignette anstatt des Aufklebens nur mitgeführt werden. Sollte es jedoch zu einer Abstellung des Fahrzeuges auf einem Autobahnrastplatz kommen, so ist die Vignette (zwecks Kontrollierbarkeit) am Armaturenbrett sichtbar zu hinterlassen.
VORSICHT: Wird dies nicht veranlasst, so wird von den Kontrollorganen von "Mautprellerei" ausgegangen.
Wählt man die digitale Vignette, so besteht nunmehr auch bei einem Probefahrtkennzeichen (und auch Überstellungskennzeichen) die Möglichkeit, sich für eine Jahres-, 2-Monats-, 10-Tages, oder 1-Tagesvignette zu entscheiden.
Für Wechselkennzeichen ist ebenso eine digitale Vignette möglich, wobei hier die Einschränkung auf 3 Fahrzeuge besteht.
Welche Vignette brauche ich mit einem Quad?
Mit einem mehrspurigen Fahrzeug braucht man - ungeachtet der Spurbreite - immer eine Vignette für PKW. Lenker von Quads ohne Windschutzscheibe müssen die Vignette nicht am Fahrzeug anbringen - es reicht diese mitzuführen und bei Bedarf vorzuweisen.
Was mache ich mit der Trägerfolie (Allonge)?
Sie sollten die Trägerfolie unbedingt aufbewahren. Sie dient als Kaufnachweis der Vignette und wird bspw. nach einem Scheibenbruch benötigt um eine Ersatzvignette zu erhalten.
Brauchen Anhänger oder Beiwägen ebenfalls eine Vignette?
Nein. Anhänger oder Wohnwagen-Anhäger von PKW sowie Beiwägen von Motorrädern fallen nicht unter die Vignetten-Pflicht.
Wie wird die Maut für LKW und Busse entrichtet?
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGw. wie LKWs und Busse gibt es in Österreich die Go-Boxen.
Die Maut kann mit diesem Verfahren entweder Post-Pay oder Pre-Pay bezahlt werden.
Weitere Informationen zur Go-Box und wo diese erhältlich ist finden Sie auf der Homepage der ASFINAG oder unter www.go-maut.at
Kontakt zur ASFINAG
Kontakt per Telefon: 0800 400 12 400 - gebührenfrei aus AT, DE, CH.
Kontakt per Email: info@asfinag.at
Homepage: www.asfinag.at