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DruckenMaut & Vignette in der Schweiz
Für die meisten Fahrzeuge gilt auf schweizerischen Autobahnen und Nationalstraßen Vignettenpflicht. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in die Schweiz reisen möchten, sollten Sie die wichtigsten Regelungen zum Thema Vignette kennen. Von den Kosten über den Kauf bis hin zur Nutzung – hier finden Sie die wichtigsten Informationen für eine reibungslose Fahrt auf schweizerischen Straßen.
So funktioniert das Vignettensystem in der Schweiz
Autobahnen und Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Vignettenpflicht besteht für alle Kraftfahrzeuge (auch Motorräder) und Anhänger bis zu einem hzG von 3,5 t. Anhänger benötigen eine eigene Vignette. Im Falle eines Motorrads mit Anhänger benötigen sowohl Motorrad als auch Anhänger eine eigene Vignette. Ausnahme: Ein Motorrad mit Beiwagen benötigt nur eine Vignette, da es als ein Fahrzeug betrachtet wird.
Wieviel kostet die Vignette?
Die Jahresvignette kostet 40 CHF und ist 14 Monate gültig. Gültigkeitsbeginn ist der 1. Dezember des Vorjahres, Gültigkeitsende der 31. Jänner des Folgejahres. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten.
Klebe- und E-Vignette
Die Vignette kann in Form einer Klebevignette oder E-Vignette erworben werden. Seit dem 1. August 2023 ist neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) erhältlich, die über einen Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gekauft werden kann.
Wo kann man die Schweizer Vignette kaufen?
Um Staus vor der Grenze zu vermeiden, sollte die Vignette vor Reiseantritt besorgt werden. Die Klebevignette ist zum Preis von 44,50 Euro an allen ÖAMTC Stützpunkten erhältlich.
In der Schweiz ist die Klebevignette um 40 Schweizer Franken bei Zoll- und Postämtern, Tankstellen, Werkstätten, Straßenverkehrsämtern und TCS Geschäftsstellen erhältlich. Die E-Vignette kann über das „Via Portal“ des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden.
Gut zu wissen: Es gibt im Internet viele weitere Drittanbieter, die E-Vignetten verkaufen, jedoch hohe Bearbeitungsgebühren verlangen!
Anbringung
- Auto: am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel der Windschutzscheibe
- Anhänger: links an der Vorderfront
- Motorrad: an gut sichtbarer Stelle (z.B. am Treibstofftank)
Rückerstattung
Die Vignette wird im Falle des Austauschs der Windschutzscheibe kostenlos ausgetauscht. Bei ausländischen Fahrzeugen geben die Zollämter gegen Vorlage der alten Vignette (auch eine zerrissene) und der Austauschrechnung der Windschutzscheibe eine neue Vignette ab.
Vignettenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t
Bei einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als je 3,5 t pro Fahrzeug (gilt auch für schwere Wohnmobile und -anhänger) ist eine Schwerverkehrsabgabe (PSVA) auf allen Straßen zu entrichten. Bei Urlaubsreisen in oder durch die Schweiz kann die Schwerverkehrsabgabe in Form einer Pauschale entrichtet werden.
Besonderheiten bei Gespannen
Bei Gespannen wird das Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger nicht addiert, sondern einzeln betrachtet. Wird ein Anhänger, der der Schwerverkehrsabgabe unterliegt, mit einem Fahrzeug unter 3,5 t gezogen, wird die Schwerverkehrsabgabe für den Anhänger erhoben. Für das Zugfahrzeug unter 3,5 t ist eine Vignette zu kaufen.
Mehr Infos: Info Pauschale Schwerverkehrsabgabe
Tunnel & Brücken
zwischen Bourg-Saint-Pierre/Wallis, Schweiz und St. Rhemy-en-Bosses/Aostatal, Italien
| Fahrzeug | einfach | retour* |
| Motorräder (inkl. Beiwagen) | 18,50 CHF | 24,50 CHF |
| Zwei- oder mehrachsige Fahrzeuge (z. B. Pkw), deren Vorderachshöhe 1,30 m und Gesamthöhe max. 2 m beträgt |
31 CHF | 50 CHF |
| Zwei- oder mehrachsige Fahrzeug (z. B. Wohnmobile oder Gespanne), deren Höhe über 2 m und max. 3 m beträgt |
48,50 CHF | 77,50 CHF |
*Die Rückfahrkarte ist 30 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.letunnel.com
zwischen Zernez/Graubünden, Schweiz und Livigno/Provinz Sondrio, Italien
Der Tunnel hat nur eine Fahrspur und wird daher wechselseitig im Einbahnverkehr betrieben.
| Fahrzeug | einfach* | retour* |
| Motorrad | 11 CHF | 17 CHF |
| Pkw bis 9 Plätze bis 3,5 t** (So-Fr) | 20 CHF | 35 CHF |
| Pkw bis 9 Plätze bis 3,5 t** (Sa) | 29 CHF | 42 CHF |
| Wohnmobil/Wohnwagen | 23 CHF | 41 CHF |
* Preise gültig bei Onlinekauf. Vor Ort gelten höhere Tarife.
** Preise gültig von Dezember bis April. Von Mai bis November täglich 15 CHF (einfache Fahrt) bzw. 25 CHF (Retourticket).
Mehr Infos: www.livigno.eu
Autoverladungen in der Schweiz
Autoverladungen sind insbesondere in den Alpen vorhanden, um Kraftfahrzeuge durch Eisenbahntunnel zu transportieren und somit die beschwerliche Fahrt über eine Passstraße zu ersparen. Passagiere bleiben meist im Fahrzeug sitzen, teilweise wird auch in Waggons umgestiegen. Zu den wichtige Verkehrsrouten zählen:
Strecke: Kandersteg - Goppenstein / Brig - Iselle / Kandersteg - Iselle
Die Fahrt dauert ca. 1 Stunde (gesamte Strecke), Reisende bleiben während der Fahrt im Fahrzeug sitzen.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise
Strecke: Oberwald/Wallis - Realp/Uri
Die Fahrt dauert ca. 15 Minuten, Reisende bleiben während der Fahrt im Fahrzeug.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise
Strecke. Sagliains/Graubünden - Klosters/Graubünden
Es ist keine Reservierung möglich. Im Februar und März muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Fahrzeit beträgt ca. 20 Minuten, Reisende bleiben dabei im Fahrzeug.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise