
Länder-Info Schweiz
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Bern (ca. 138.000 Einwohner) |
Fläche | 41.285 km² |
Einwohner | 7,9 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | CH |
Stromspannung | Reisestecker erforderlich (beim ÖAMTC erhältlich) |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße und Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +41 |
Sprache | Deutsch, Italienisch, Französisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | Schweizer Franken |
EU-Land | Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
Bilder
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisepass oder Personalausweis
Gut zu wissen: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Bitte beachten: Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines (zumeist Billigairlines) Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen.
Kinder
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis erforderlich.
Mehr Infos: www.help.gv.at
Kraftfahrzeugdokumente
Reisen mit privatem Fahrzeug
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird ist eine Vollmacht notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Reisen mit Mietwagen
Mit Ihrer Clubkarte sparen Sie bei zahlreichen Mietwagenfirmen Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/vorteilspartner
Die notwendigen Anmietbedingungen (wie z.B. benötigtes Mindestalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz usw.) müssen Sie bei Ihrer Autovermietung erfragen.
Reisegepäck
Einreise in die Schweiz
Bei der Einreise in die Schweiz dürfen als Reisegepäck folgende Gegenstände zollfrei eingeführt werden:
Tabakwaren:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder (ab 17 Jahren) 250 g Schnitttabak*, 200 Zigarettenpapier Tabak**
Alkoholika:
5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol. (ab 17 Jahren)
1 l alkoholische Getränke über 18 % Vol. (ab 17 Jahren)
* inkl. Pfeifen-, Kau-, Mund- und Schnupftabak
** ungeachtet anderer mitgeführter Tabakwaren
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Schweizer Franken pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren 300 Franken so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.
Mehr Infos: www.ezv.admin.ch
Rückreise nach Österreich
Tabakwaren (ab 17 Jahren)
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g
Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholika (ab 17 Jahren)
1 Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit mehr als 22% vol.,
unvergällter Ethylalkohol ab 80% vol. oder 2 Liter destillierte Getränke
und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder ähnliche Getränke bis zu
22% vol.; Schaum- und Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung
dieser Waren und zusätzlich 2 Liter nicht schäumende Weine.
Sonstiges
50 g Parfums , 500 g Kaffee oder 250 g
Kaffee-Extrakte und Kaffee-Essenzen (ab 15 Jahren) und 100 g Tee
oder 40 g Tee-Extrakte und Tee-Essenzen.
Andere Waren
bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro.
Uhren, Gold und Käse (über 15 Kilogramm) müssen deklariert werden.
Eine Erhöhung der Reisefreigrenzen bei Ausreise aus Drittländern in die EU ist geplant. Demnach dürfen künftig Reisende, die aus Drittländern in die EU einreisen, auf dem Luft- und Seeweg Waren im Wert von 430 Euro und auf dem Landweg Waren im Wert von 300 Euro abgabenfrei einführen (bisher 175 Euro). Wann diese neue Verordnung in Kraft tritt ist aktuell noch nicht bekannt.
Transport von Waren aus EU-Ländern durch die Schweiz (Transit):
Anlässlich der Einreise in die Schweiz ist beim Einfuhrzollamt die Ware anzumelden und eine Vormerkabfertigung zu beantragen. Für sämtliche Waren, die die Zollfreigrenzen übersteigen, ist eine Einfuhrabgabe in bar zu hinterlegen. Bei ordnungsgemäßer Wiederausfuhr der Transitware und gleichzeitiger Löschung des Transitscheins innerhalb der gesetzten Frist wird anlässlich der Ausreise der Hinterlegungsbetrag ohne Abzug einer Gebühr rückerstattet. Eine Vormerkabfertigung ist für alle abgabenpflichtigen alkoholischen Getränke (d.h. mehr als 1 Liter über 15 % vol. und 2 Liter bis 15 % vol. pro Person) vorgeschrieben und ebenso für abgabenpflichtige Tabakwaren. Andere zum Transit bestimmte Waren können bis zu einem Gesamtwert von 5.000 Schweizer Franken (ca. 4.150 Euro) grundsätzlich ohne Formalitäten abgefertigt werden.
Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reiseinformation "Praktische Hinweise", welche an jedem ÖAMTC Stützpunkterhältlich ist.
Mehr Informationen zur Einfuhr nach Österreich aus EU-Ländern
Souvenirs
Schweizer Heimatkunst ist in den Ausstellungsräumen des Schweizer Heimatwerkes zu sehen. Hier findet man hölzerne Gefäße und Bestecke, Holzschnitzereien und Spieldosen, wie auch Trachtenpuppen, Bergkristalle und Keramik. Nicht zu vergessen sind die legendäre Schweizer Uhr oder das Schweizer Taschenmesser.
Artenschutz
Über 30.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind mittels Artenschutzabkommen geschützt. Um sich beim Souvenirkauf nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Es besteht momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Aktuelle Sicherheitshinweise finden Sie beim österreichischen Außenministerium. Unter der Bürgerservice-Nummer 050 11 50/DW 4411 ist das Außenministerium rund um die Uhr erreichbar (Anrufer aus dem Ausland wählen +43 1 90 115 - 4411).
Da sich eine Sicherheitseinschätzung jederzeit ändern kann, empfehlen wir Ihnen, in Ihrem eigenen Interesse kurz vor Reisebeginn, direkt Informationen beim Außenministerium einzuholen (siehe unten stehenden Link).
Mit Hilfe der „Reiseregistrierung“ kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leichter erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie unter: www.reiseregistrierung.at.
Mehr Infos: www.bmeia.gv.at
Impfungen & Gesundheit
Impfvorschriften für die Einreise finden Sie beim CRM (Centrum für Reisemedizin).
Mehr Infos: www.crm.de
Weitere Gesundheitshinweise erhalten Sie beim Zentrum für Reisemedizin unter (01) 403 83 43 oder online.
Mehr Infos: www.reisemed.at
Vor Ihrer Reise empfiehlt sich eine individuelle Beratung, da Impfungen in Bezug auf Reisezeit, -dauer und -art sowie von Ihrem persönlichen Gesundheitszustand durchgeführt werden sollten.
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Achtung: Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Tätowierung ist auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen vom Einfuhrverbot sind Hunde ausländischer Halter, die für Kurzaufenthalte oder Ferien in die Schweiz kommen sowie die Einfuhr als Umzugsgut. Jedes Tier muss beim Zoll gemeldet werden.
Mehr Infos: www.bvet.admin.ch
Klima & Reisezeit
Klimainformationen
Das Klima in der Schweiz ist auf Grund der unterschiedlichen Höhenlagen in den einzelnen Gebieten sehr unterschiedlich.
Nord- und Nordwest-Schweiz: Im Sommer ist das Klima in diesen Gebieten gemäßigt. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen zwischen 15 bis 20°C. In den Wintermonaten fällt das Thermometer im Durchschnitt auf Temperaturen von 0°C bis -2°C.
Schweizer Alpen: Die durchschnittlichen Temperaturen im Sommer und Winter liegen unter denen der Nordschweiz. Durch die Höhenlage bedingt kann man fast das ganze Jahr über - von Ausnahmen abgesehen - mit Sonne rechnen.
Südschweiz - Tessin: Diese Gegend hat fast Mittelmeerklima. Im Sommer ist es sehr warm und sonnig, die Winter sind mild und es scheint ebenfalls sehr viel die Sonne.
Beste Reisezeit
Sommer - Mai bis September; Winter - Dezember bis März.
Kleidung
Normale mitteleuropäische Kleidung. Reist man in die Berge, sollte man auf jeden Fall zu jeder Jahreszeit zusätzlich warme Kleidung mitführen.
Mietwagen
Anmietbedingungen
Die notwendigen Anmietbedingungen (wie z.B. benötigtes Mindestalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz usw.) müssen Sie bei Ihrer Autovermietung erfragen.
Falls Sie aufgrund Ihrer Anmietbedingungen eine Führerscheinübersetzung (englisch/französisch, kostenlos für Clubmitglieder) oder einen Internationalen Führerschein (für Clubmitglieder ermäßigt) benötigen, erhalten Sie diese bei allen ÖAMTC-Dienststellen.
Vorteile für ÖAMTC Mitglieder
Mit Ihrer Clubkarte sparen Sie bei zahlreichen Mietwagenfirmen Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC-Vorteilspartner unter www.oeamtc.at/vorteilspartner.
Die Preisvergleichs- und Buchungsplattform www.oeamtc-mietwagen.at bietet ÖAMTC Mitgliedern exklusive Rabatte auf Mietwagen inklusive Vollkaskoschutz.
Versicherungen
Kfz-Versicherungen
Die Mitnahme einer Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Aufgrund teils geringer Mindestdeckungssummen und langwieriger Schadensabwicklung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkaskoversicherung.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung
Reiseversicherungen*
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (= Rückseite der e-card) sind Vertragsärzte und Vertragskrankenanstalten in der Schweiz verpflichtet, Sie zu behandeln. Wenn ein ausländischer Leistungserbringer (z.B. ein niedergelassener Arzt) etwa aus Unkenntnis auf Barzahlung besteht, lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. Diagnose ausstellen. Nach Ihrer Rückkehr ist diese beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzureichen.
Mehr Infos: www.chipkarte.at
Der Abschluss einer Zusatzversicherung wirddringendempfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung undvielem mehr bietet derÖAMTC Schutzbrief.
Mehr Infos:www.oeamtc.at/schutzbrief
Informationen zu Gepäck- und Stornoschutz* finden Sie unter:www.oeamtc.at/versicherung(*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H.,GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG)
Anreise
Anreise & Verkehrsmittel
Kraftfahrzeug
Planen Sie Ihre individuelle Anreiseroute mit dem ÖAMTC Routenplaner.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner
Flug, Bahn, Fähre
Flug-, Bahn- und Fährverbindungen sind online beim clubeigenen Reisebüro ÖAMTC-REISEN oder unter der Telefonnummer 0810 120 120 buchbar.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reisenbuchen
Taxi
Taxis sind überall vorhanden; die Abrechnung erfolgt nach Taxameter.
Öffentlicher Nahverkehr
ZÜRICH: Im Stadtgebiet gibt es Omnibus, Straßenbahn, und S-Bahn, Schiffsverkehr auf dem Zürichsee und dem Limmat sowie 3 Standseilbahnen. Für alle genannten Verkehrsmittel gibt es ein einheitliches Tarifsystem. Die Fahrscheine werden an Automaten an den Haltestellen gelöst.
Die Fahrscheine sind in Zonen eingeteilt, dadurch entstehen unterschiedliche Preise. 24-Stunden-Tageskarten für unbegrenzte Fahrten sind ebenfalls an den Automaten bzw. beim Tourist Service der Stadt erhältlich.
In anderen Städten gibt es ebenfalls Busse und Straßenbahnen.
ÖAMTC-Carfinder
- Zu mieten für den Urlaub um nur EUR 2,90/Tag
- Rasche Fahrzeugauffindung europaweit nach Diebstahl
- Kein Einbau notwendig, keine externe Stromversorgung
- Keine Kaution, keine Bindung
- Individuelle Mietdauer ab einer Woche bis 1 Jahr
- Für Auto, Motorrad oder Wohnmobil
Ausführliche Beschreibung und weitere Infos: www.oeamtc.at/carfinder
Grenzübergänge
Grenzübergang | Gegenseite | Benützungsumfang, Öffnungzeiten, Tel.Nr. |
Martinsbruck (Tirol) | Martina | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 5-23 Uhr; +43 (0)59133 7161 |
Pfunds (Tirol) | Martina | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)59133 7162 |
Spiss (Tirol) | Martina | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)59133 7163 |
Bangs (Vorarlberg) | Lienz | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)5522 72129 |
Meiningen (Vorarlberg) | Oberriet | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)5522 71348 |
Koblach (Vorarlberg) | Montlingen | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)5523 62820 |
Mäder (Vorarlberg) | Kriessern | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)5523 62813 |
Hohenems (Vorarlberg) | Diepoldsau | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)5576 72265 |
Schmitterbrücke (Vorarlberg) | Diepoldsau | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)5577 83588 |
Wiesenrain (Vorarlberg) | Widnau | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43(0)5577 82715 |
Lustenau (Vorarlberg) | Au | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)5577 82026 |
Höchst (Vorarlberg) | St. Margrethen | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)59133 81 39 200 |
Gaißau (Vorarlberg) | Rheineck | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr; +43 (0)5578 71112 |
Vor Ort
Maut & Vignette
Schweizer Autobahnvignette
Vignette für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Anhänger
Auf den Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen (weiß-grüne Beschilderung) der Schweiz besteht für alle Kraftfahrzeuge (auch Motorräder) und Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t Vignettenpflicht. Anhänger benötigen eine eigene Vignette.
Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Bei einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als je 3,5 t pro Fahrzeug ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten. Die Schwerverkehrsabgabe ist auf allen Straßen zu entrichten! Bei Urlaubsreisen in oder durch die Schweiz, kann die Schwerverkehrsabgabe in Form einer Pauschale entrichtet werden.
Gut zu wissen: Das Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger wird nicht addiert. Wird mit Fahrzeugen unter 3,5t ein Anhänger gezogen, der der Schwerverkehrsabgabe unterliegt, wird die Schwerverkehrsanbage auf die Anhängelast erhoben).
Mehr Infos zur Pauschalen Schwerverkehrsabgabe PSVA): Info Pauschale Schwerverkehrsabgabe
Verkaufsstellen
Die Schweizer Autobahnvignette ist zum Preis von 35,75 Euro an allen ÖAMTC Stützpunkten erhältlich. In der Schweiz ist die Vignette um 40 Schweizer Franken an Zoll- und Postämter, Tankstellen, Werkstätten, kantonale Straßenverkehrsämter und TCS Geschäftsstellen erhältlich.
Gültigkeit
Die Schweizer Autobahnvignette ist 14 Monate gültig. Gültigkeitsbeginn ist der 1. Dezember der Vorjahres, Gültigkeitsende der 31. Jänner des nachfolgenden, auf der Vignette aufgedruckten Jahres.
Anbringung
Auto: am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel der Windschutzscheibe
Anhänger und Motorrad: auf einem leicht zugänglichen, nicht auswechselbaren Teil
Kontrolle & Strafen
Die Kontrolle erfolgt durch Zollamt und Polizei. Höhe der Strafe für Befahren der Autobahn ohne gültige Vignette: 200 CHF + Vignettenkosten 40 CHF
Rückerstattung
Nur wenn die Frontscheibe wegen Beschädigung ausgewechselt werden musste.
Das schriftliche Gesuch muss an folgende Stelle gerichtet werden:
Eidgenössische Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40
CH 3003 Bern.
Folgende Unterlagen müssen mitgeschickt werden:
-Reste der alten Vignette mit lesbarer Serien-Nummer
-Rechnungskopie des Garagenbetriebes für das Auswechseln der Frontscheibe
-Bestätigung der Versicherung, dass die Kosten der Vignette nicht in die Schadensumme einbezogen wurden
Großer St. Bernhard Tunnel
Mehr Infos: www.letunnel.com
Gebühren in Euro /Schweizer Franken
Fahrzeug | einfach (Euro/CHF) | retour (Euro/CHF) |
Motorräder | 16,40 / 17,20 | 22,20 / 23,30 |
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeuge (z.B. Pkw), deren Vorderachshöhe 1,30 m und Gesamthöhe max. 2 m beträgt |
27,90 / 29,30 | 44,60 / 46,90 |
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeug (z.B. Wohnmobile oder Gespanne), deren Höhe über 2 m und max. 3 m beträgt |
43,40 / 45,50 | 69,40 / 72,90 |
Die Rückfahrkarte ist einen Monat lang gültig.
Bei Bezahlung der Gebühren auf italienischer Seite wird eine 20%ige Mehrswertsteuer auf die oben angegebenen Tarife erhoben.
Munt la Schera
Mehr Infos: www.engadin-strom.ch
Der Tunnel hat nur eine Fahrspur und wird daher wechselseitig im Einbahnverkehr betrieben.
Gebühren in Schweizer Franken
Fahrzeug | Gebühren |
Motorrad | 11/12,50* |
Pkw bis 9 Plätze, inkl. Anhänger | 32/33,50* (So-Fr) |
37/38,50* (Sa)* | |
Wohnmobil | 21/22,50* |
Kleinbus 10-19 Plätze | 28/29,50* |
* Nachttarif gültig von 20 bis 8 Uhr
Autoverladungen
Autoverladung Lötschberg Tunnel
Die Autozüge zwischen Kandersteg und Goppenstein verkehren mindestens alle 30 Minuten, in Spitzenzeiten alle 15 Minuten und bei großem Verkehrsaufkommen noch häufiger. Fahrzeit: 15 Minuten (Reisende bleiben im Fahrzeug). Motor- und Fahrräder müssen 15 Minuten vor der Abfahrt zur Verladung bereitstehen. Die aktuellen Fahrpläne und Preise finden Sie unter: www.bls.ch
Autoverladung Furka Tunnel
Da der Furka-Pass im Winter gesperrt ist, ermöglicht die Autoverladung eine wintersichere Verbindung von Oberwald nach Realp. Fahrzeit: 15 Minuten für eine Strecke von 15,4 km (Reisende bleiben im Fahrzeug). Die aktuellen Fahrpläne und Preise finden Sie unter: www.mgbahn.ch
Autoverladung Oberalp-Pass
Der Autozug Andermatt-Sedrun-Andermatt verkehrt während der Wintersperre des Oberalppasses. Bei sehr extremen Witterungsverhältnissen ist mit dem Ausfall von Fahrten zu rechnen. Geeignet für Fahrzeuge mit einer max. Höhe von 2,5 m und einer Breite von 2,3 m. Es empfiehlt sich, bei entsprechenden Wetterlagen vor Fahrtantritt Informationen einzuholen. Eine Reservierung bei den Verladebahnhöfen ist erforderlich! Fahrzeit: ca. 60 Minuten (Reisende verbringen die ganze Fahrt im Waggon). Für die Verladung muss man mind. 20 Minuten vor Abfahrt am Bahnhof sein!
Informationen und Reservierung
Andermatt Tel. +41 (0)27 927 77 07
Sedrun Tel. +41 (0)27 927 77 40
Die aktuellen Fahrpläne und Preise finden Sie unter: www.mgbahn.ch
Autoverladung Vereina Tunnel
Die Autoverladung von Sagliains/Susch (unterengadin) nach Klosters- Selfranga (Prättigau) ist die Verbindung durch den, im Winter gesperrten, Flüela-pass. es ist keine Reservierung möglich. Im Februar und März muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Fahrzeit: 18 Minuten (Reisende bleiben im Fahrzeug) - täglich alle 30 Minuten
Die aktuellen Fahrpläne sowie Preise finden Sie unter: www.rhb.ch/Autoverlad.63.0.html
Verkehrsbestimmungen
In der Schweiz gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h (Mopeds inner- und außerorts 30 km/h)
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t | 80 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
Pkw mit Anhänger | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil über 3,5t | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Gut zu wissen:
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h in einer 30 km/h Zone oder ab 80 km/h auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Neben einer hohen Geldstrafe ist auch mit der Konfiszierung und Zwangsversteigerung des Fahrzeugs zu rechnen. Auf dreispurigen Autobahnen pro Richtung, darf die ganz linke Fahrspur nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die schneller als 100 km/h fahren dürfen.
Kindersicherung
Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 m müssen mit einer nach ECE-Regelung Nr. 44.03 geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert werden. Für Kinder über 12 Jahren oder größer als 1,50 m ist die Sicherung mit dem Sicherheitsgurt ausreichend.
Mitnahme von Kindern auf Motorrädern
Mitfahrer auf Motorrädern, motorradähnlichen Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen haben rittlings zu sitzen und müssen Trittbretter oder Fußrasten benutzen können. Ein Kind unter sieben Jahren darf nur auf einem durch die Zulassungsbehörde bewilligten Kindersitz mitgeführt werden.
Licht am Tag
Ist ganzjährig für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.
Verwendung von "Tagfahrlicht" reicht bei guten Licht- und Sichtverhältnissen aus
Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, mit sogenanntem "Tagfahrlicht" standardmäßig ausgerüstet sein. Die Verwendung dieser Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden. Denken Sie auch bei einem Mietwagen an die richtige Lichtverwendung!
Mitführpflicht für Pkw
Verbandszeug | Warnweste* | Warndreieck | Feuerlöscher | Ersatzlampenset | Sonstiges |
- | - | Pflicht (muss griffbereit sein) | - | - | - |
Mitführpflicht für Motorrad
Verbandszeug | Warnweste | Warndreieck | Ersatzlampenset | Sonstiges |
- | - | - | - | - |
Parken
Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot. In Städten mit sogenannten »Blauen Zonen« ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß den Anordnungen auf dem am Anfang und Ende der blauen Zonen angebrachten Schild "Parkieren mit Parkscheibe" und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Parkdauer gestattet. Parkscheiben sind z.B. in Werkstätten, an Tankstellen, Trafiken und Polizeistationen erhältlich.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte finden Sie unter: www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet/parkregeln-fuer-mobilitaetseingeschraenkte-menschen-im-ausland-19637418.
Promillegrenzen
0,5 Promille
0,1 Promille, die ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen und Berufsfahrer
Rettungsgasse
Bei einem Stau auf der Autobahn muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge (z.B. Einsatzfahrzeuge) frei bleiben.
Telefonieren am Steuer
Ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterausrüstung
Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Ihre Benutzung wird jedoch bei entsprechenden Straßenverhältnissen empfohlen, da bei Verkehrsbehinderung wegen Fahrens auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung Strafen verhängt werden können. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kommt eine erhebliche Mithaftung in Betracht.
Schneeketten: Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" (selbes Verkehrszeichen wie in Österreich) ausgeschildert, darf diese nur mit Schneeketten befahren werden. Diese müssen auf mindestens zwei Rädern der Antriebsachse aufgezogen werden. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild "4x4 ausgenommen".
Spikereifen: Die Verwendung ist vom 1. November bis 30. April erlaubt. Wenn es die Wetterbedingungen verlangen, kann es zu Verlängerungen dieser Zeitspanne kommen. Ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug mit Spikereifen darf in der Schweiz während des Zeitraums verkehren, für den sein Herkunftsland den Gebrauch dieser Reifen gestattet, auch wenn dieser Zeitraum länger ist, als der in der Schweiz geltende. Geschwindigkeitsbeschränkung: 80 km/h Alle Räder (inklusive die des Anhängers, falls vorhanden) müssen mit Spikereifen ausgestattet sein. Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Kleber "80" versehen sein. Mit Spikereifen ausgestattete Fahrzeuge dürfen weder Autobahnen, noch Autostraßen befahren. Ausnahmen: San Bernardino Tunnel (A 13) zwischen Thusis und Mesocco, St. Gotthard Tunnel (A 2) zwischen Airolo und Göschenen.
Zusätzliche Bestimmungen
- Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
- GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion werden in der Schweiz den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und sind daher verboten. Solche Geräte dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Die Polizei und Zollbehörden stellen diese Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige.
- Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten.
- Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
- Rückwärtsfahren ist nur dann erlaubt, wenn die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist.
Fahrradträger auf Anhängerkupplung:
In der Schweiz gibt es keine roten Kennzeichentafeln - sie werden jedoch akzeptiert, sofern sie das korrekte Kennzeichen ausweisen.
Falls die Ladung die Sicht hemmt, müssen jeweils rechts und links außen Rückspiegel angebracht werden, damit der Fahrer die Fahrbahn seitlich neben der Ladung und mindestens 100 m nach hinten sehen kann. Gepäckträger, Dachroste, Skiträger, Reklame- und Fahrzieltafeln, Kennlampen für Taxis und dergleichen dürfen, besonders in der Fahrtrichtung, keine Spitzen, Schneiden oder scharfen Kanten aufweisen.
Um aber auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt der ÖAMTC entweder die Verwendung von Fahrrad-Heckträgern, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen bei Fahrten ins Ausland umzustecken.
ÖAMTC-Touristik-Tipp
Schwere Verkehrsverstöße, auch geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit besonders hohen Strafen geahndet.
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Aufenthaltskosten
Hotelunterkunft
Circa-Preisorientierung für Unterkunft, mit Bad, mit Frühstück, pro Tag, Steuern und Bedienung; Angaben für EZ/DZ:
Hotels in
BASEL
* 5 Sterne ca. 260-310/340-450 sfr
* 4 Sterne ca. 130-230/160-310 sfr
* 3 Sterne ca. 110-260/150-290 sfr
BERN
* 5 Sterne ca. 220-320/330-460 sfr
* 4 Sterne ca. 130-210/160-250 sfr
* 3 Sterne ca. 110-170/150-220 sfr
GENF
* 5 Sterne ca. 310-460/360-560 sfr
* 4 Sterne ca. 170-290/230-410 sfr
* 3 Sterne ca. 140-220/190-250 sfr
ZÜRICH
* 5 Sterne ca. 340-460/490-650 sfr
* 4 Sterne ca. 180-300/260-500 sfr
* 3 Sterne ca. 140-210/190-340 sfr
In vielen Hotels gibt es für Senioren und Kinder ermäßigte Pauschalpreise. Einzelheiten über diese Aktionen sind beim Schweizer Verkehrsbüro zu erfahren. Ausführliche Hotelverzeichnisse sind ebenfalls dort erhältlich.
Verpflegung
Im Restaurant:
* Frühstück ca. 10-30 sfr
* Mittag- bzw. Abendessen, je ca. 23-75 sfr
Trinkgeld
Ein Serviceaufschläge von 15 Prozent ist in allen Dienstleistungen (Taxi, Restaurant, Hotel, Friseur etc.) im Preis enthalten. Wer gut bedient wurde, darf seine Zufriedenheit jedoch stets mit einem zusätzlichen Trinkgeld zum Ausdruck bringen. Bahnhofs- und Hotelgepäckträger erwarten 1 bis 2 Schweizer Franken pro Gepäckstück.
Feiertage
1. Jänner (Neujahr), 30. März (Karfreitag), 2. April (Ostermontag),1. Mai (Tag der Arbeit), 10. Mai (Auffahrt), 21. Mai (Pfingstmontag), 1. August (Nationalfeiertag), 25. Dezember (Weihnachten)
Öffnungszeiten
Geschäfte: Mo bis Fr 9-18.30 Uhr, Sa 8-17 Uhr; in den größeren Städten sind Geschäfte Mo bis Fr durchgehend 9-19/20 Uhr, samstags 9-17 Uhr geöffnet.
Banken: Mo bis Fr 9-16/18 Uhr.
Büros und Behörden: Mo bis Fr 8-12 Uhr, 14-17 Uhr (fast überall gleitende Arbeitszeit).
Post: Mo bis Fr 8-12, 14-17 Uhr, Sa häufig 8.30-11/12 Uhr.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Währungseinheit: Schweizer Franken (CHF)
1 Schweizer Franken = 100 Rappen
Von allem in den Tourismus- und Grenzregionen wird der Euro neben dem Franken vermehrt als Zahlungsmittel anerkannt.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt erlaubt.
Anmeldepflicht für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
Reisende, die in die Europäische Union einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 Euro oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, sind verpflichtet, diesen Betrag bei den Zollbehörden anzumelden.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Bargeld abheben/Bargeldlos bezahlen
An Bankomaten kann mit Maestro- bzw. Kreditkarten (PIN beantragen) Geld behoben werden. Euro können problemlos gewechselt werden. Kreditkarten werden fast überall angenommen.
Die Post, Bahnhöfe und große Geschäfte akzeptieren auch Euro, Wechselgeld wird in CHF ausbezahlt.
Kraftstoff
Kraftstoff in Kanistern bleibt bis 25 l zollfrei. Tankstellen an Autobahnen und in größeren Ortschaften sind in der Regel durchgehend geöffnet. Alle anderen sind meist von 6/7 bis 20 Uhr offen. Außerhalb dieser Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit, an Zapfsäulen mit Tankautomaten zu tanken. Sie funktionieren mit 10- und 20- Frankenscheinen. Einige Automaten akzeptieren auch Kreditkarten, Maestro-Karten dagegen werden nicht immer angenommen.
Kraftstoffpreise
Eine, monatlich aktualisierte, Kraftstoffpreisliste finden Sie nachstehend zum Download:
Mehr Infos: Spritpreise in Europa
CNG (Erdgas) Tankstellen
Es gibt 120 Tankstellen an denen Erdgas getankt werden kann.
Zum Betanken des Fahrzeuges ist ein Adapter (Dish mitunter auch ACME-Anschluss) erforderlich.
Mehr Infos: www.erdgastanken.ch
Mehr Informationen über die Verfügbarkeit von alternativen Kraftstoffen unter: www.cleanvehicle.eu
Kulinarisches
Kulinarisches
Über die Schweizer Küche lässt sich Vieles und Gutes sagen - vorausgesetzt, man ist sich darüber klar, was darunter zu verstehen ist. Es gibt zwei Arten von Schweizer Küche: die angestammte und die dazugelernte. Als Bergland ist die Schweiz landwirtschaftlich nicht so gesegnet wie andere Länder. Auf den Almen weidet vor allem Vieh. Darum gibt sich die urschweizer Küche vor allem mit schlichten, aber herzhaften Fleisch- und Milchprodukten ab. Das sind kalorienreiche Suppen, Käsegerichte, Dörrfleisch und Würste. Dazu kommt eine Vielfalt an Brot, Kuchen und Desserts. Die vielen Käsesorten und auch die mannigfaltigen Würste zeigen unverwechselbaren Charakter: herb und verlässlich.
Dies also gehört zur urschweizerischen Küche - dazu aber noch manches andere. Zum Beispiel das Frühstück, wie es in manchen Bergdörfern noch heute üblich ist: Grütze oder Haferbrei, geräucherter Speck, Milchkaffee und Rösti. Die Rösti sind eine Spezialität, die erfunden wurde, um so viele Kohlehydrate und Fett in einer Pfanne zu vereinigen, wie nur möglich ist: Rohe oder angekochte Kartoffeln werden gerieben und mit gehackten Zwiebeln so lange fest in brutzelnde Butter gedrückt, bis dieser Kartoffelpfannkuchen braun ist. Die Berner Platte ist ebenfalls ein Gericht aus der guten alten Zeit: Zahlreiche Fleisch- und Wurstsorten, die mit Sauerkraut und Bohnen serviert werden. Aber die Schweiz ist ja gleichzeitig ein Land, das seit Jahrhunderten vom Tourismus lebt. Hoteliers und Restaurateure haben es daher verstanden, Rezepte aus aller Welt (vor allem aus Frankreich und Italien) zu importieren und mit Schweizerischer Sorgfalt dem heimischen Speisezettel anzupassen. Deshalb findet man überall auch eine hochklassige (und hochpreisige) Gourmet-Küche.
Die bekanntesten Schweizer Weine kommen aus dem Wallis - vor allem der weiße Fendant und der rote Dòle. Aber auch im Waadtland, am Neuenburger- und Bielersee wachsen edle Reben.
Gewichte & Maße
Metrisches System wie in Österreich.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & ÖAMTC-Schutzbriefhilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs kann über die ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem ÖAMTC-Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. Nicht nur bei der Pannenhilfe, die im Ausland bis zu 100 Euro durch den Schutzbrief vergütet wird, sondern auch mit vielen weiteren wichtigen Leistungen von der Fahrzeug-Rückholung bis zum Krankenrücktransport.
Die Schutzbrief-Nothilfe ist rund um die Uhr für Sie da. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie in jeder Notsituation und organisieren bei Bedarf die notwendige Hilfe.
Notrufnummern
- Feuerwehr: 118
- Polizei: 117
- Rettung: 144
- ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Unfall finden Siehier als Download:
Sitten & Gebräuche
Sitten und Gebräuche
Ein vielseitiges Land wie die Schweiz bringt eine Vielfalt an Typen hervor. Dennoch haben sie bei aller Verschiedenheit eine Reihe ausgeprägter Züge gemeinsam. Zum Beispiel: die Zuverlässigkeit. "Der Schweizer Eigenschaft ist nachbarliche Freundlichkeit und in der Not Standhaftigkeit", sagte Johann Fischart schon im 16. Jahrhundert. Zum Beispiel auch: Vernunft. Ein Schweizer bewegt sich vernünftig, spricht vernünftig, handelt vernünftig. Zum Beispiel schließlich: das Selbstbewusstsein. Ein Volk, das seit Jahrhunderten mit seiner Lebensart Erfolg hat, wird selbstsicher. Gipfel der nationalen Selbstsicherheit ist die Tatsache, dass jeder Schweizer zu Hause sein Militär-Gewehr im Schrank hat.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
ÖAMTC City Guide
Für Zürich gibt es den ÖAMTC City Guide mit allen wichtigen Informationen zu:
- Anreise
- Sehenswürdigkeiten
- City Cards
- Restaurants und Shopping-Tipps u.v.m.
Der ÖAMTC City Guide ist kostenlos online unter www.oeamtc.at/cityguide und als App für iPhone, iPad und Android-Smartphones verfügbar.
Sprache
Sprache
Es gibt vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch.
Straßennetz
In der Schweiz gibt es über 1.700 vignettenpflichtige Straßenkilometer.
Telefon
Vorwahl
in die Schweiz: +41
nach Österreich: +43
Die örtliche Vorwahl muss auch bei kommunalen Gesprächen immer mitgewählt werden. In der Schweiz sind Telefonkarten üblich, es gibt aber auch Münzapparate. Man bekommt die Karten bei der Post, an Kiosken und in vielen Geschäften.
Mobiltelefon
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Adressen
Botschaften und Konsulate
Schweizer Botschaft in Österreich
Prinz Eugen-Straße 9a
1030 Wien
Tel. (01) 795 05
Fax (01) 795 05 21
E-Mail: vie.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.schweizerbotschaft.at
Österreichische Botschaft in der Schweiz
Kirchenfeldstraße 77/79
CH-3005 Bern
Tel. +41(0)31 356 52 52
Fax +41(0)31 351 56 64
E-Mail: bern-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.aussenministerium.at/bern
Die Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Botschaft.
Partnerclub des ÖAMTC
Touring Club Suisse (TCS)
CH-1214 Vernier
4, Chemin de Blandonnet
Case postale 820
Tel. +41(0)22 417 27 27
Fax +41(0)22 417 27 22
E-mail: info@tcs.ch
Internet: www.tcs.ch
Tourismusvertretung
Schweiz Tourismus
Informationen, Prospektbestellungen und Buchungen sind unter der kostenlosen Telefonnummer möglich:
Tel. 00 800 100 200 29
Kein Kundenverkehr!
E-mail: info@myswitzerland.com
Internet: www.myswitzerland.com