
Länder-Info Schweiz
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Bern |
Fläche | 41.284 km² |
Einwohner | 8,2 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | CH |
Stromspannung | Reisestecker erforderlich (beim ÖAMTC erhältlich) |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +41 |
Sprache | Deutsch, Italienisch, Französisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | 1 € = 0.9932 CHF |
EU-Land | Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |

ÖAMTC App Meine Reise
Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.
Die Schweiz entdecken
Vor der Reise
Personaldokumente
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Reisedokumente
Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at
Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
Kinder
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis erforderlich.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einem/einer Obsorgeberechtigten verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage für eine Vollmacht finden Sie hier.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Reisen mit privatem Fahrzeug
- Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
- Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
- Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, ist eine Benützungsbewilligung notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Reisegepäck
Einreise
Waren für den privaten Gebrauch bis zu einem Wert von 300 CHF dürfen mehrwertsteuerfrei eingeführt werden. Wird der Gesamtwert überschritten, sind alle Waren abgabenpflichtig. Für Tabakwaren, Alkoholika und landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:
Tabakwaren (ab 17 Jahren) | Menge |
Zigaretten | 250 Stk. oder |
Zigarren | 250 Stk. oder |
Andere Tabakwaren | 250 Stk. / 250 g |
Alkoholika (ab 17 Jahren) | Menge |
Alkoholische Getränke bis 18 % vol | 5 l |
Alkoholische Getränke über 18 % vol | 1 l |
Gut zu wissen:Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 0,5 % vol gelten nicht als alkoholische Getränke.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse | Menge |
Fleisch, Fleischerzeugnisse (außer Wild) | 1 kg |
Butter, Rahm | 1 kg / 1 l |
Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken | 5 kg / 5 l |
Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen Vorschriften beschränkt oder verboten sein.
Mehr Infos: www.ezv.admin.ch
Transport von Waren aus EU-Ländern durch die Schweiz
Privatwaren mit weniger als 5.000 CHF Wert
Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von 5.000 CHF (ca. 5.200 Euro) durch die Schweiz befördert, erfolgt die Zollanmeldung an der Grenze in der Regel formlos (ohne Zolldokument). Diese Regelung gilt nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren.
Privatwaren mit mehr als 5.000 CHF Wert
Für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Tabakwaren, Lebensmittel und Privatwaren über einem Gesamtwert von 5.000 CHF wird bei der Einreise ein Transitschein erstellt. Es ist eine Kaution (ca. 10 % des Warenwertes) zu hinterlegen, die bei der Wiederausfuhr vom Zollamt erstattet wird. Bei Hinterlegung der Kaution mit Bargeld erfolgt die Rückerstattung in CHF. Bei Kreditkartenzahlung wird das Geld rückgebucht.
Gut zu wissen: Die Ausreise muss über einen besetzten Grenzübergang erfolgen. Die Kaution kann nur während der Öffnungszeiten erstattet werden.
Mehr Infos: www.ezv.admin.ch
Rückreise nach Österreich
Für die Rückreise nach Österreich gelten die Richtmengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Wichtig
Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme oder Durchfuhr von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, besonders bei Transit über Nicht-EU-Länder, wenden Sie sich an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard
Im Allgemeinen wird die Sicherheitssituation im Land mit Stufe 1 angegeben.
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen. Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.
Corona-Reiseinfos
Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen, Nachweispflichten etc. finden Sie
- für Europa unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
- für Außereuropa beim Außenministerium oder im IATA Travel Centre
- für die Wiedereinreise nach Österreich unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Achtung: Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Tätowierung ist auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Jedes Tier muss beim Zoll gemeldet werden.
Mehr Infos: www.blv.admin.ch
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Nördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis März in der Regel die besten Bedingungen vor. Für Sommerurlauber beginnt die beste Reisezeit im Mai und endet im September.

ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherungen
Die Mitnahme einer IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit sind ärztliches Personal und Krankenanstalten mit Verträgen mit der Sozialversicherung des jeweiligen Landes verpflichtet, Sie zu behandeln. Besteht kein Vertrag, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Nach der Rückkehr ist diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Die Schweiz erreicht man vom Osten Österreich aus meist über die deutsche A96, vom Westen aus über die A12 Inntal Autobahn und die S16 Arlberg Schnellstraße.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
In der Schweiz gibt es mehrere Flughäfen, dazu zählen:
- Flughafen Zürich
- Flughafen Basel
- Flughafen Genf
- Flughafen Bern
- Flughafen Lugano
- St. Gallen-Altenrhein
- Flughafen Sion
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Inlandsflüge
Die Dichte der schweizerischen Flughäfen ist hoch, allerdings ist die Schweiz auch vergleichsweise klein. So kann sich ein Inlandsflug zeitlich durchaus lohnen, Züge hingegen überzeugen aber vor allem durch den günstigen Preis.
Die Swiss Airlines fliegen von Zürich aus mehrere inländische Flughäfen an und bieten eine komfortable Reise.
Mit der Fähre
In der Schweiz gibt es nur noch auf ein paar wenigen Schweizer Seen Fährverbindungen.
Häufige Fährfahrten
- Zürichsee - Horgen - Meilen: 10 Minuten
- Bodensee - Romanshorn - Friedrichshafen (Deutschland): 40 Minuten
- Vierwaldstättersee - Gersau - Beckenried: 20 Minuten
Die Fähren dienen sowohl der Personen- als auch der Fahrzeugbeförderung.
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Mit der Bahn
Das mit seinen 5.196 Kilometern gut ausgebaute Eisenbahnnetz der Schweiz sorgt zu fast jeder Tageszeit für einen komfortablen und günstigen Transport. Von vielen Städten Österreichs aus erreicht man Zürich ohne Umsteigen und kann seine Reise dort in eine andere Region der Schweiz fortsetzen. Von Wien aus ist man in rund 8 Stunden in Zürich, von Innsbruck braucht man nur 3,5 Stunden.
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet Busverbindungen in die Schweiz an. Von Wien aus erreicht man Zürich nach mindestens 10,5 Stunden und von Innsbruck aus braucht man mindestens 4 Stunden.
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Das Streckennetz der Schweizer Bahn ist eines der dichtesten der Welt und bis auf wenige Kilometer vollständig elektrifiziert. Betreiber sind die Schweizerischen Bundesbahnen und private Unternehmen wie die Rhätische Bahn in Graubünden/Grisons und die Berner Oberland-Bahn.
Die wichtigsten Züge führen Speisewagen und einen Minibar-Service. Fahrrad- und Autovermietungen stehen an allen größeren Bahnhöfen zur Verfügung. Viele der Wintersportorte kann man nur mit Bergbahnen erreichen.
Der Höhepunkt jeder Schweiz-Reise ist eine Fahrt auf einer der zahlreichen Panoramastrecken, u.a. mit dem:
Gotthard Panorama Express: Ab Luzern mit dem Schiff über den Vierwaldstättersee bis nach Füelen. Ab Füelen mit dem Zug über Göschenen - Airolo - Bellinzona nach Lugano.
Bernina Express: Chur/Davos - St. Moritz - Berninapass - Pontresina - Valposchiavo - Tirano (der Streckenabschnitt von Thusis nach Tirano wurde 2008 ins Weltkulturerbe aufgenommen);
Heidi Express: Davos - Berninapass - Tirano;
Glacier-Express: Zermatt - Brig - Andermatt - Chur - Davos/St. Moritz;
Golden Pass: Montreux - Luzern;
Panoramic-Express: Montreux - Interlaken oder mit dem
Voralpen-Express: St. Gallen - Rapperswil - Pfäffikon - Arth-Goldau - Luzern.
Bus
Postbuslinien fahren auch die abgelegensten Dörfer an. Flixbus verbindet verschiedene Schweizer Städte.
In den Städten
Die städtischen Verkehrsmittel gelten als vorbildlich. Straßenbahnen und Vorortzüge verkehren in Basel, Bern, Genf, Neuchâtel und Zürich. Diese und viele andere Städte haben auch Oberleitungsbusse.
Mit dem Mobility-Ticket, das beim Einchecken im Hotel erhältlich ist, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Basel kostenlos.
In Bern ermöglicht das Bern Ticket eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Wer in Genf nächtigt, erhält die kostenfreie Geneva Transport Card für Bus, Straßenbahn, Zug und das Taxiboot auf dem Genfer See.
Im Kanton Tessin gibt es das Ticino Ticket, mit dem Besucher den öffentlichen Verkehr während ihres Aufenthalts im Südkanton frei nutzen können und zu verschiedenen Freizeiteinrichtungen vergünstigte Eintritte bekommen.
Fahrkartenautomaten stehen überall zur Verfügung. Fahrscheine können auch an Informations- und Verkaufsschaltern erworben werden. Die Fahrpreise richten sich nach den jeweiligen Fahrzonen. Tageskarten, die für eine oder mehrere Städte gültig sind, werden ebenfalls angeboten.
Die ZürichCARD ist für 24 oder 72 Stunden erhältlich. Neben kostenloser Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Großraum Zürich, berechtigt diese Karte auch zum Eintritt in die meisten Zürcher Museen. Erhältlich ist sie am Flughafen und am Hauptbahnhof in Zürich sowie an Fahrkartenautomaten der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV).
Die Schweizer Bahn bietet auch ein City-City-Ticket an. Dieses enthält, neben der Fahrt zwischen dem ausgewählten Abgangs- und Bestimmungsort, eine Tageskarte für unbeschränkte Fahrt auf dem Netz der städtischen Verkehrsbetriebe am Abgangs- und/oder Bestimmungsort.
Taxi
Taxis sind an den Flughäfen, an Bahnhöfen und in allen größeren Ortschaften verfügbar.
Schiff & Fähren
Die Schweiz ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch der Seen und Flüsse. In den Sommermonaten fahren Schiffe und Ausflugsdampfer u.a. auf folgenden Gewässern: Aare, Bodensee, Genfer See, Lac de Joux, Luganersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee.
Die Vergünstigungen des SwissPass der Schweizerischen Bundesbahnen gelten auch bei Schifffahrten.
Grenzübergänge
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Für Privatwaren im Reiseverkehr sind die größten Grenzübergänge von Montag bis Sonntag rund um die Uhr durch Grenzwächterinnen und Grenzwächter besetzt. Zahlreiche kleine Grenzübergänge hingegen sind nur zu bestimmten Zeiten besetzt, einige werden gar nicht mehr besetzt. Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung von Handelswaren (verzollen und versteuern) die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet.
Vor Ort
Wetter
Klima
Maut & Vignette
Autobahnen und Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Vignettenpflicht besteht für alle Kraftfahrzeuge (auch Motorräder) und Anhänger bis zu einem hzG von 3,5 t. Anhänger benötigen eine eigene Vignette. Zusätzlich zur Klebevignette ist die Einführung einer E-Vignette im Jahr 2023 geplant. In mehreren Städten gibt es temporäre Umweltzonen (siehe Abschnitt Fahrverbote & Umweltzonen)
Verkaufsstellen
Die Jahresvignette kostet 40 CHF und ist 14 Monate gültig. Gültigkeitsbeginn ist der 1. Dezember des Vorjahres, Gültigkeitsende der 31. Jänner des Folgejahres. Es gibt keine Tages-,Wochen- oder Monatsvignetten.
Die Schweizer Autobahnvignette ist zum Preis von 39 Euro an allen ÖAMTC Stützpunkten erhältlich. In der Schweiz ist die Vignette um 40 Schweizer Franken an Zoll- und Postämtern, Tankstellen, Werkstätten, Straßenverkehrsämtern und TCS Geschäftsstellen erhältlich.
Anbringung
Auto: Auf der Innenseite der Frontscheibe. Montieren Sie die Vignette nicht im Tönungsstreifen.
Anhänger und Motorrad: An einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.
Rückerstattung
Die Vignette wird im Falle des Austauschs der Windschutzscheibe kostenlos ausgetauscht. Bei ausländischen Fahrzeugen geben die Zollämter gegen Vorlage der alten Vignette (auch eine zerrissene) und der Austauschrechnung der Windschutzscheibe eine neue Vignette ab.
Fahrzeuge über 3,5 t
Bei einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als je 3,5 t pro Fahrzeug (gilt auch für schwere Wohnmobile) ist eine Schwerverkehrsabgabe (PSVA) auf allen Straßen zu entrichten. Bei Urlaubsreisen in oder durch die Schweiz kann die Schwerverkehrsabgabe in Form einer Pauschale entrichtet werden.
Gut zu wissen: Das Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger wird nicht addiert. Wird mit Fahrzeugen unter 3,5t ein Anhänger gezogen, der der Schwerverkehrsabgabe unterliegt, wird die Schwerverkehrsabgabe auf die Anhängelast erhoben.
Mehr Infos: Info Pauschale Schwerverkehrsabgabe
Tunnel & Brücken
Großer St. Bernhard Tunnel (Schweiz - Italien)
Preise in Euro
Fahrzeug | einfach | retour* |
Motorräder | 16,50 | 22,10 |
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeuge (z.B. Pkw), deren Vorderachshöhe 1,30 m und Gesamthöhe max. 2 m beträgt |
27,80 | 44,60 |
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeug (z.B. Wohnmobile oder Gespanne), deren Höhe über 2 m und max. 3 m beträgt |
43,40 | 69,30 |
*Die Rückfahrkarte ist 30 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.letunnel.com
Munt la Schera Tunnel Livigno (Schweiz - Italien)
Der Tunnel hat nur eine Fahrspur und wird daher wechselseitig im Einbahnverkehr betrieben.
Preise in CHF
Fahrzeug | einfach* | retour* |
Motorrad | 11 | 17 |
Pkw bis 9 Plätze bis 3,5 t | 20 | 35 (So-Fr) |
29 | 42 (Sa) | |
Wohnmobil/Wohnwagen | 23 | 41 |
* Sommerpreise sind geringer. Teils können E-Tickets im Voraus günstiger erworben werden.
Autoverladungen
Autoverladungen sind insbesondere in den Alpen vorhanden, um Kraftfahrzeuge durch Eisenbahntunnel zu transportieren und somit die beschwerliche Fahrt über eine Passstraße zu ersparen. Passagiere bleiben meist im Fahrzeug sitzen, teilweise wird auch in Waggons umgestiegen.
Lötschberg Tunnel & Simplon Tunnel
Strecke: Kandersteg - Goppenstein / Brig - Iselle / Kandersteg - Iselle
Die Fahrt dauert ca. 1 Stunde (gesamte Strecke), Reisende bleiben während der Fahrt im Fahrzeug sitzen.
Gut zu wissen: Aufgrund der Sanierung des Scheiteltunnels (bis voraussichtlich 2024) kann der Autoverlad Lötschberg nur einen reduzierten Fahrplan anbieten. Es wird empfohlen, wann immer möglich Wochentags den Autoverlad zu benutzen.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise
Furka Tunnel
Strecke: Oberwald - Realp
Die Fahrt dauert ca. 15 Minuten, Reisende bleiben während der Fahrt im Fahrzeug.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise
Oberalp-Pass
Strecke: Andermatt-Sedrun
Der Verladezug verkehrt jeweils während der Winterschließung des Oberalppasses und wird am Datum der Passöffnung wieder eingestellt. Geeignet ist der Zug nur für Pkw bis 3,5 t mit einer max. Höhe von 2,5 m und einer Breite von 2,3 m. Eine Reservierung bei den Verladebahnhöfen ist unbedingt erforderlich. Die Fahrzeit beträgt ca. 60 Minuten, Reisende verbringen die ganze Fahrt im Waggon.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise
Vereina Tunnel
Strecke: Sagliains - Klosters Selfranga
Es ist keine Reservierung möglich. Im Februar und März muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Fahrzeit beträgt ca. 20 Minuten, Reisende bleiben dabei im Fahrzeug.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise
Fahrverbote & Umweltzonen
In Genf und den umliegenden Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier gibt es eine temporäre Umweltzone, die bei Luftverschmutzungsalarm nur mit der Umweltplakette „Stick’AIR“ befahren werden darf.
Gültigkeit
Bei Luftverschmutzungsalarm müssen alle Fahrzeuge, die in die Umweltzone einfahren mit einer Plakette ausgestattet sein. Zusätzlich gilt von 6-22 Uhr ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge. Der Alarm wird in den Medien, im Internet unter air.ge.ch sowie per App Air2G2 bekannt gegeben.
Betroffene Fahrzeuge & Maßnahmen
Jedes Fahrzeug benötigt eine „Stick’AIR“ Umweltplakette, die je nach Emissionsrate und Kraftstofftyp den Nr. 0-5 zugeordnet wird.
Bei Luftverschmutzungsalarm ist mind. die rote Stick´Air-Plakette Nr. 4 erforderlich. Nicht einfahren dürfen dann:
- Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0-1
- Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0-2
Bei anhaltender Luftverschmutzung folgen Fahrverbote für Fahrzeuge mit roten Plaketten, später auch für Fahrzeuge mit orangen Plaketten.
Gut zu wissen: Zusätzlich zur Einführung der Umweltplakette gilt bei der ersten Alarmstufe ein Tempolimit von 80km/h auf der Autobahn die ins Stadtzentrum von Genf führt.
Kostenlose, öffentliche Verkehrsmittel bei Verschmutzungsalarm
Bei der zweiten Alarmstufe sind die öffentlichen Verkehrsmittel im Kanton Genf kostenlos (Unireso – Zone 10).
Verkaufsstellen
Die Plaketten können an den Schaltern des kantonalen Verkehrsamtes (Office cantonal des véhicules) sowie an Autowerkstätten und Tankstellen für 5 CHF erworben werden.
Kantonales Fahrzeugamt (OCV)
Office cantonal des véhicules
Route de Veyrier 86
1227 Carouge
Schweiz
Tel.: +41 22 3883030
vehicules@etat.ge.ch
Hinweis: Öffnungszeit Montag bis Freitag 7.30-16 Uhr.
Gut zu wissen: Die Stick`Air-Umweltplaketten entsprechen den Kategorien der französischen Umweltplaketten. Diese sind auch im Kanton Genf gültig.
Mehr Infos: Kanton Genf
Verkehrsbestimmungen
In der Schweiz gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad*, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t | 80 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
Gespann über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h** | 80 km/h** |
Wohnmobil über 3,5t | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
* Mopeds inner- und außerorts 30 km/h. ** Gespanne unter 3,5 t dürfen auf Schnellstraßen und Autobahnen auch 100 km/h fahren, solange Zugfahrzeug, Reifen und Anhänger für diese Geschwindigkeit bauartbedingt ausgelegt sind.
Gut zu wissen: Auf dreispurigen Autobahnen pro Richtung, darf die ganz linke Fahrspur nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die schneller als 100 km/h fahren dürfen.
Kindersicherung
Kinder bis 12 Jahre und unter 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz (ECE Regelung Nr. 44/03 oder nachfolgend).
Licht am Tag
Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (außerhalb von Tunneln alternativ auch Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
Pkw | Motorrad |
Warndreieck (griffbereit, nicht im Kofferraum) | Keine Mitführpflichten vorgeschrieben |
Parken
An gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halte- und Parkverbot. Öffentliche Parkplätze sind meistens kostenpflichtig und in
Zonen unterteilt:
- Weiße Zone: Gebührenpflichtig, in der Nähe befindet sich ein Parkautomat.
- Blaue Zone: Kostenlos, Parken mit blauer Parkscheibe (max. Parkdauer ist beschildert) erlaubt.
- Gelbe Zone: Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze
- Rote Zone: Kostenloses Parken mit Parkscheibe bis zu 15 Stunden erlaubt
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille
0,1 Promille gilt bei Führerscheinbesitzunter 4 Jahrenund für Berufsfahrer
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen: Keine generelle Pflicht. Bei Verkehrsbehinderung oder Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen können jedoch Strafen anfallen.
Schneeketten: Verwendungspflicht wird durch Verkehrszeichen angeordnet. Sie müssen auf mind. 2 Rädern montiert sein. Für
Allradfahrzeuge können Ausnahmen gelten, z. B. durch das Zusatzschild „4 x 4 ausgenommen“.
Spikereifen: Von 24. Oktober bis 30. April für Fahrzeuge bis 3,5 t erlaubt. Bei Bedarf kann dieser Zeitraum ausgeweitet werden.
Spikereifen müssen auf allen Rädern montiert sein. Mit Spikereifen darf nicht mehr als 80 km/h gefahren werden, dies muss auch mit einem Heckaufkleber angezeigt werden. Zudem darf weder auf Autobahnen, noch Schnellstraßen gefahren werden.
Ausnahmen: San Bernardino Tunnel (A13) zwischen Thusis und Mesocco, St. Gotthard Tunnel (A2) zwischen Airolo und Göschenen.
Zusätzliche Infos
- Rettungsgasse: Bei Stau oder stockendem Verkehr muss in der Mitte eine Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen ordnen sich die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz links, alle anderen ganz rechts ein.
- Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
- Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.
- Das Mitführen und Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten; auch GPS-Navigationssgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen waren. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet.
- Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen. Die Ladung ist so anzuordnen, dass die Lenkachsen wenigstens 20 % des Betriebsgewichts tragen und bei Einachsanhängern der Schwerpunkt vor der Achse liegt.
- Ladung: Falls die Ladung die Sicht hemmt, müssen jeweils rechts und links außen Rückspiegel angebracht werden, damit der Fahrer die Fahrbahn seitlich neben der Ladung und mindestens 100 m nach hinten sehen kann. Gepäckträger, Dachroste, Skiträger, Reklame- und Fahrzieltafeln, Kennlampen für Taxis und dergleichen dürfen, besonders in der Fahrtrichtung, keine Spitzen, Schneiden oder scharfen Kanten aufweisen.
- Sicherungsseil bei Anhängern: In der Schweiz müssen alle Anhänger, sowohl mit als auch ohne Bremse, mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist, dennoch sollte unbedingt das Sicherungsseil an einer schon vorhandenen Öse oder aber an einer speziellen Befestigungsöffnung (Bügel, Schelle) an der Anhängerkupplung fest angebracht werden, um einer Strafe zu entgehen. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken (ca. 463 Euro).
- Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen umzustecken. Es kann auch eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dauerhaft am Radträger verbleibt. Die seit 12. April 2021 neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, das die Verwendung im Ausland erleichtert. Verwendet man im Ausland das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden. Mehr Info
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2022: Neujahr
- 2. Jänner 2022: Berchtoldstag
- 15. April 2022: Karfreitag
- 18. April 2022: Ostermontag
- 26. Mai 2022: Christi Himmelfahrt
- 6. Juni 2022: Pfingstmontag
- 1. August 2022: Nationaler Feiertag
- 24. Dezember 2022: Heiligabend
- 25. Dezember 2022: Weihnachten
- 26. Dezember 2022: Weihnachten
[*] Diese Feiertage werden in einigen Kantonen nicht begangen.
In verschiedenen Kantonen gibt es weitere Feiertage (halbe oder ganze Tage).
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Schweizer Franken (CHF) / 1 CHF = 100 Rappen
1 Euro = ca. 1,10 CHF
Trinkgeld
Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen. Bei gutem Service wird der Rechnungsbetrag jedoch großzügig aufgerundet.
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Ab 10.000 CHF besteht eine Anzeigenpflicht auf Verlangen.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Besondere Hinweise
Kredit- und Bankomatkarten (Debit Card) werden meist flächendeckend akzeptiert. In Tourismus- und Grenzregionen wird oft auch Euro als Zahlungsmittel angenommen.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Sparen mit der Clubkarte
Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Kraftstoff
Einfuhr in die Schweiz und vor Ort
Max. 20 Liter je Reservekanister und insgesamt 60 Liter im Fahrzeug erlaubt. Davon dürfen max. 25 Liter zollfrei eingeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden nicht mehr als 10 Liter empfohlen.
Einfuhr nach Österreich aus der Schweiz
Zu privaten Zwecken steuerfrei max. 10 Liter in Reservekanister erlaubt.
Öffnungszeiten Tankstellen
Tankstellen an Autobahnen und in größeren Ortschaften sind in der Regel durchgehend geöffnet, alle anderen meist von 7 - 20 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen SB-Tankautomaten zur Verfügung.
Bezahlung
Neben Barzahlung ist auch Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.
Kraftstoffpreise
Infos zu aktuellen Spritpreisen erhalten Sie beim Partnerclub TCS
CNG (Erdgas) Tankstellen
Es gibt 120 Tankstellen, an denen Erdgas getankt werden kann. Zum Betanken des Fahrzeuges ist ein Adapter (Dish mitunter auch ACME-Anschluss) erforderlich.
Mehr Infos: www.erdgastanken.ch
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 118 oder 112
- Polizei: 117 oder 112
- Rettung: 144 oder 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Unfall finden Sie hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
Römisch-katholisch und evangelisch-reformiert (82 %). Jüdische und muslimische Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Schweizer sind sehr höflich, in Gesprächen und Diskussionen lässt man sich gegenseitig ausreden und lässt eine kurze Höflichkeitspause, bevor man antwortet. Man begrüßt sich mit einem festen Händedruck. Guten Tag und Auf Wiedersehen, in vertrauter Runde auch ein Ciao zusammen wirken deutlich höflicher als ein einfaches Hallo und Tschüss. Ein Gespräch beginnt immer mit einem kurzen Smalltalk, bei dem man sich nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners erkundigt. Duzen durch alle Hierarchien ist üblich, akademische Titel werden nur in Ausnahmefällen verwendet. Bei einer Einladung erscheint man pünktlich zur vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. hochwertige Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Es ist üblich, Blumensträuße auszuwickeln, bevor man sie der Gastgeberin überreicht. Rote Rosen schenkt man nur der Partnerin; Chrysanthemen und weiße Astern werden nur für Begräbnisse verwendet.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung.
Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlichen geschlossenen Räumen ist das Rauchen verboten. Seit 2010 ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben in der gesamten Schweiz generell verboten; der Gastwirt kann in einigen Kantonen jedoch räumlich vollkommen abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer (Fumoirs) einrichten. Darüber hinaus haben die einzelnen Kantone die Möglichkeit, weitere Gesetze zu erlassen, z.B. ob in den Fumoirs serviert werden darf.
Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr schon in der Restaurant- bzw. Hotel-Rechnung enthalten ist, ist es üblich, ein Trinkgeld in Höhe von 10% zu geben. Man lässt das Trinkgeld auf dem Tisch liegen.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
ÖAMTC City Guide
Für Zürich gibt es den ÖAMTC City Guide mit allen wichtigen Informationen zu:
- Anreise
- Sehenswürdigkeiten
- City Cards
- Restaurants und Shopping-Tipps u.v.m.
Der ÖAMTC City Guide ist kostenlos online unter www.oeamtc.at/cityguide verfügbar.
Straßennetz
Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Viele Bergstraßen sind eng, äußerst kurvenreich und im Winter bei ungünstigen Witterungsbedingungen oft nicht befahrbar.
Aktuelle Verkehrsinfos
- Website des Schweizer Touring Clubs: TCS
- App des TCS für Google Play & iTunes
Radiostationen
Die Schweizer Radiosender geben Verkehrsnachrichten immer nach den Nachrichten und den Kurznews durch.
Telefon
Vorwahl
- in die Schweiz: +41
- nach Österreich: +43
Mobiltelefon
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Schweizer Botschaft in Österreich
Prinz Eugen-Straße 9a
1030 Wien
Tel. +43 (01) 795 05
E-Mail: vie.vertretung@eda.admin.ch
Web: www.eda.admin.ch/wien
Österreichische Botschaft in der Schweiz
Kirchenfeldstraße 77/79
CH-3005 Bern
Tel. +41(0)31 356 52 52
E-Mail: bern-ob@bmeia.gv.at
Web: www.bmeia.gv.at/oeb-bern
Notrufnummer des österreichischen Außenministeriums
Tel. +43 190 115 3775
Partnerclub des ÖAMTC
Touring Club Suisse (TCS)
E-Mail: info@tcs.ch
Web: www.tcs.ch
Tourismusvertretung
Schweiz Tourismus
E-Mail: info@myswitzerland.com
Web: www.myswitzerland.com