Länder-Info Schweiz
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Bern |
Fläche | 41.284 km² |
Einwohner | 8,8 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | CH |
Netzspannung | Reisestecker erforderlich (beim ÖAMTC erhältlich) |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +41 |
Sprache | Deutsch, Italienisch, Französisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | 1 € = 0.9378 CHF |
EU-Land | Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
ÖAMTC App Meine Reise
Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage für eine Vollmacht finden Sie hier.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Österreichischer Führerschein, Zulassungsschein und bei Bedarf Benützungsbewilligung (beim ÖAMTC erhältlich) werden benötigt. Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein gelten nur in Österreich. Empfohlen wird zusätzlich die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts.
Reisegepäck
Einfuhr
Waren für den privaten Gebrauch bis zu einem Wert von 300 CHF dürfen mehrwertsteuerfrei in die Schweiz eingeführt werden. Wird der Gesamtwert überschritten, sind alle Waren abgabepflichtig.Für Tabakwaren, Alkoholika und landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten begrenzte Richtmengen (z. B. 250 Zigaretten, 5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol. je 1 kg Fleisch und Butter).
Gut zu wissen: Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 0,5 % Vol. gelten nicht als alkoholische Getränke.
Bei der Rückreise nach Österreich gelten die allgemeinen Höchstmengen aus einem Nicht-EU-Land (z. B. 200 Zigaretten, 2 l alkoholische Getränke bis 22 % Vol.). Es dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro bei Reisen per Landweg bzw. 430 Euro bei Flugreisen eingeführt werden.
Mehr Infos: Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Österreichisches Bundesministerium für Finanzen, ÖAMTC Artikel zu Einreise- und Zollbestimmungen in Österreich
Transport von Waren aus EU-Ländern durch die Schweiz
Privatwaren mit weniger als 5.000 CHF Wert
Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von 5.000 CHF (ca. 5.200 Euro) durch die Schweiz befördert, erfolgt die Zollanmeldung an der Grenze in der Regel formlos (ohne Zolldokument). Diese Regelung gilt nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren.
Privatwaren mit mehr als 5.000 CHF Wert
Für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Tabakwaren, Lebensmittel und Privatwaren über einem Gesamtwert von 5.000 CHF wird bei der Einreise ein Transitschein erstellt. Es ist eine Kaution (ca. 10 % des Warenwertes) zu hinterlegen, die bei der Wiederausfuhr vom Zollamt erstattet wird. Bei Hinterlegung der Kaution mit Bargeld erfolgt die Rückerstattung in CHF. Bei Kreditkartenzahlung wird das Geld zurückgebucht.
Gut zu wissen: Die Ausreise muss über einen besetzten Grenzübergang erfolgen. Die Kaution kann nur während der Öffnungszeiten erstattet werden.
Mehr Infos: Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
App Tipp
Mit QuickZoll können Sie als Privatperson Waren für den Eigengebrauch oder zum Verschenken selbstständig zur Einfuhr anmelden und anfallende Zollgebühren direkt bezahlen. Außerdem fasst die App des Schweizer Zolls alle Zollbestimmungen über die Einreise in die Schweiz kurz und bündig zusammen.
Privatwaren, welche Sie mit der App angemeldet haben, dürfen über sämtliche Grenzübergänge in die Schweiz eingeführt werden. Für die Benutzung von QuickZoll ist keine Registrierung notwendig.
Rückreise nach Österreich
Für die Rückreise nach Österreich gelten die Richtmengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Wichtig
Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme oder Durchfuhr von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, besonders bei Transit über Nicht-EU-Länder, wenden Sie sich an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Bei allgemeinen Informationen zu Auslandsreisen und Visafragen: +43 1 90115 3775
- Bei Notfällen im Ausland: +43 1 90115 4411
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.
ÖAMTC Tipp
Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Jedes Tier muss beim Zoll gemeldet werden.
Mehr Infos: www.blv.admin.ch
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Nördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis März in der Regel die besten Bedingungen vor. Für Sommerurlauber beginnt die beste Reisezeit im Mai und endet im September.
ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherungen
Die Mitnahme einer IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Die Schweiz erreicht man vom Osten Österreich aus meist über die deutsche A96, vom Westen aus über die A12 Inntal Autobahn und die S16 Arlberg Schnellstraße.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
In der Schweiz gibt es mehrere Flughäfen, dazu zählen:
- Flughafen Zürich
- Flughafen Basel
- Flughafen Genf
- Flughafen Bern
- Flughafen Lugano
- St. Gallen-Altenrhein
- Flughafen Sion
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Inlandsflüge
Die Dichte der schweizerischen Flughäfen ist hoch, allerdings ist die Schweiz auch vergleichsweise klein. Züge überzeugen aber vor allem durch den günstigen Preis.
Die Swiss Airlines fliegen von Zürich aus mehreren inländischen Flughäfen an und bieten eine komfortable Reise.
Mit der Fähre
In der Schweiz gibt es nur noch auf ein paar wenigen Schweizer Seen Fährverbindungen.
Häufige Fährfahrten
- Zürichsee - Horgen - Meilen: 10 Minuten
- Bodensee - Romanshorn - Friedrichshafen (Deutschland): 40 Minuten
- Vierwaldstättersee - Gersau - Beckenried: 20 Minuten
Die Fähren dienen sowohl der Personen- als auch der Fahrzeugbeförderung.
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Mit der Bahn
Das mit seinen 5.196 Kilometern gut ausgebaute Eisenbahnnetz der Schweiz sorgt zu fast jeder Tageszeit für einen komfortablen und günstigen Transport. Von vielen Städten Österreichs aus erreicht man Zürich ohne Umsteigen und kann seine Reise dort in eine andere Region der Schweiz fortsetzen. Von Wien aus ist man in rund 8 Stunden in Zürich, von Innsbruck braucht man nur 3,5 Stunden.
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet Busverbindungen in die Schweiz an. Von Wien aus erreicht man Zürich nach mindestens 10,5 Stunden und von Innsbruck aus braucht man mindestens 4 Stunden.
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Das Streckennetz der Schweizer Bahn ist eines der dichtesten der Welt und bis auf wenige Kilometer vollständig elektrifiziert. Betreiber sind die Schweizerischen Bundesbahnen und private Unternehmen wie die Rhätische Bahn in Graubünden/Grisons und die Berner Oberland-Bahn.
Die wichtigsten Züge führen Speisewagen und einen Minibar-Service. Fahrrad- und Autovermietungen stehen an allen größeren Bahnhöfen zur Verfügung. Viele der Wintersportorte kann man nur mit Bergbahnen erreichen.
Der Höhepunkt jeder Schweiz-Reise ist eine Fahrt auf einer der zahlreichen Panoramastrecken, u.a. mit dem:
Gotthard Panorama Express: Ab Luzern mit dem Schiff über den Vierwaldstättersee bis nach Füelen. Ab Füelen mit dem Zug über Göschenen - Airolo - Bellinzona nach Lugano.
Bernina Express: Chur/Davos - St. Moritz - Berninapass - Pontresina - Valposchiavo - Tirano (der Streckenabschnitt von Thusis nach Tirano wurde 2008 ins Weltkulturerbe aufgenommen);
Glacier-Express: Zermatt - Brig - Andermatt - Chur - Davos/St. Moritz;
Golden Pass: Montreux - Luzern;
Panoramic-Express: Montreux - Interlaken oder mit dem
Voralpen-Express: St. Gallen - Rapperswil - Pfäffikon - Arth-Goldau - Luzern.
Bus
Postbuslinien fahren auch die abgelegensten Dörfer an. Flixbus verbindet verschiedene Schweizer Städte.
In den Städten
Die städtischen Verkehrsmittel gelten als vorbildlich. Straßenbahnen und Vorortzüge verkehren in Basel, Bern, Genf, Neuchâtel und Zürich. Diese und viele andere Städte haben auch Oberleitungsbusse.
Mit dem Mobility-Ticket, das beim Einchecken im Hotel erhältlich ist, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Basel kostenlos.
In Bern ermöglicht das Bern Ticket eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Wer in Genf nächtigt, erhält die kostenfreie Geneva Transport Card für Bus, Straßenbahn, Zug und das Taxiboot auf dem Genfer See.
Im Kanton Tessin gibt es das Ticino Ticket, mit dem Besucher den öffentlichen Verkehr während ihres Aufenthalts im Südkanton frei nutzen können und zu verschiedenen Freizeiteinrichtungen vergünstigte Eintritte bekommen.
Fahrkartenautomaten stehen überall zur Verfügung. Fahrscheine können auch an Informations- und Verkaufsschaltern erworben werden. Die Fahrpreise richten sich nach den jeweiligen Fahrzonen. Tageskarten, die für eine oder mehrere Städte gültig sind, werden ebenfalls angeboten.
Die ZürichCARD ist für 24 oder 72 Stunden erhältlich. Neben kostenloser Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Großraum Zürich, berechtigt diese Karte auch zum Eintritt in die meisten Zürcher Museen. Erhältlich ist sie am Flughafen und am Hauptbahnhof in Zürich sowie an Fahrkartenautomaten der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV).
Die Schweizer Bahn bietet auch ein City-Ticket an. Dieses enthält, neben der Fahrt zwischen dem ausgewählten Abgangs- und Bestimmungsort, eine Tageskarte für unbeschränkte Fahrt auf dem Netz der städtischen Verkehrsbetriebe am Abgangs- und/oder Bestimmungsort.
Taxi
Taxis sind an den Flughäfen, an Bahnhöfen und in allen größeren Ortschaften verfügbar.
Schiff & Fähren
Die Schweiz ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch der Seen und Flüsse. In den Sommermonaten fahren Schiffe und Ausflugsdampfer u.a. auf folgenden Gewässern: Aare, Bodensee, Genfer See, Lac de Joux, Luganersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee.
Die Vergünstigungen des SwissPass der Schweizerischen Bundesbahnen gelten auch bei Schifffahrten.
Grenzübergänge
Für Privatwaren im Reiseverkehr sind die größten Grenzübergänge von Montag bis Sonntag rund um die Uhr durch Grenzwächterinnen und Grenzwächter besetzt. Zahlreiche kleine Grenzübergänge hingegen sind nur zu bestimmten Zeiten besetzt, einige werden gar nicht mehr besetzt. Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung von Handelswaren (verzollen und versteuern) die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet.
Vor Ort
Wetter
Klima
Maut & Vignette
Autobahnen und Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Vignettenpflicht besteht für alle Kraftfahrzeuge (auch Motorräder) und Anhänger bis zu einem hzG von 3,5 t. Anhänger benötigen eine eigene Vignette.
Klebe- und E-Vignette
Wer die Schweizer Nationalstraßen benutzt, kann die Form der Vignette auswählen. Seit dem 1. August 2023 ist neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) erhältlich, die über einen Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gekauft werden kann.
Preise & Gültigkeit
Die Jahresvignette kostet 40 CHF und ist 14 Monate gültig. Gültigkeitsbeginn ist der 1. Dezember des Vorjahres, Gültigkeitsende der 31. Jänner des Folgejahres. Es gibt keine Tages-,Wochen- oder Monatsvignetten.
Verkaufsstellen
Die Klebevignette ist zum Preis von 44 Euro an allen ÖAMTC Stützpunkten erhältlich. In der Schweiz ist die Klebevignette um 40 Schweizer Franken an Zoll- und Postämtern, Tankstellen, Werkstätten, Straßenverkehrsämtern und TCS Geschäftsstellen erhältlich. Die E-Vignette kann über das „Via Portal“ des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit bezogen werden.
Gut zu wissen: Es gibt im Internet viele weitere Buchungsportale, die E-Vignetten verkaufen, jedoch hohe Bearbeitungsgebühren verlangen!
Anbringung & Rückerstattung
Anbringung
- Auto: am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel der Windschutzscheibe
- Anhänger: links an der Vorderfront
- Motorrad: an gut sichtbarer Stelle (z.B. am Treibstofftank)
Rückerstattung
Die Vignette wird im Falle des Austauschs der Windschutzscheibe kostenlos ausgetauscht. Bei ausländischen Fahrzeugen geben die Zollämter gegen Vorlage der alten Vignette (auch eine zerrissene) und der Austauschrechnung der Windschutzscheibe eine neue Vignette ab.
Fahrzeuge über 3,5 t
Bei einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als je 3,5 t pro Fahrzeug (gilt auch für schwere Wohnmobile und -anhänger) ist eine Schwerverkehrsabgabe (PSVA) auf allen Straßen zu entrichten. Bei Urlaubsreisen in oder durch die Schweiz kann die Schwerverkehrsabgabe in Form einer Pauschale entrichtet werden.
Gut zu wissen: Bei Gespannen wird das Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger nicht addiert. Wird mit Fahrzeugen unter 3,5t ein Anhänger gezogen, der der Schwerverkehrsabgabe unterliegt, wird die Schwerverkehrsabgabe auf die Anhängelast erhoben.
Mehr Infos: Info Pauschale Schwerverkehrsabgabe
Tunnel & Brücken
Großer St. Bernhard Tunnel (Schweiz - Italien)
Fahrzeug | einfach | retour* |
Motorräder (inkl. Beiwagen) | 18,50 CHF | 24,50 CHF |
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeuge (z.B. Pkw), deren Vorderachshöhe 1,30 m und Gesamthöhe max. 2 m beträgt |
31 CHF | 50 CHF |
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeug (z.B. Wohnmobile oder Gespanne), deren Höhe über 2 m und max. 3 m beträgt |
48,50 CHF | 77,50 CHF |
*Die Rückfahrkarte ist 30 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.letunnel.com
Munt la Schera Tunnel Livigno (Schweiz - Italien)
Der Tunnel hat nur eine Fahrspur und wird daher wechselseitig im Einbahnverkehr betrieben.
Fahrzeug | einfach* | retour* |
Motorrad | 11 CHF | 17 CHF |
Pkw bis 9 Plätze bis 3,5 t** (So-Fr) | 20 CHF | 35 CHF |
Pkw bis 9 Plätze bis 3,5 t** (Sa) | 29 CHF | 42 CHF |
Wohnmobil/Wohnwagen | 23 CHF | 41 CHF |
* Preise gültig bei Onlinekauf. Vor Ort gelten höhere Tarife.
** Preise gültig von Dezember bis April. Von Mai bis November täglich 15 CHF (einfache Fahrt) bzw. 25 CHF (Retourticket).
Mehr Infos: www.livigno.eu
Autoverladungen
Autoverladungen sind insbesondere in den Alpen vorhanden, um Kraftfahrzeuge durch Eisenbahntunnel zu transportieren und somit die beschwerliche Fahrt über eine Passstraße zu ersparen. Passagiere bleiben meist im Fahrzeug sitzen, teilweise wird auch in Waggons umgestiegen.
Lötschberg Tunnel & Simplon Tunnel
Strecke: Kandersteg - Goppenstein / Brig - Iselle / Kandersteg - Iselle
Die Fahrt dauert ca. 1 Stunde (gesamte Strecke), Reisende bleiben während der Fahrt im Fahrzeug sitzen.
Gut zu wissen: Aufgrund der Sanierung des Scheiteltunnels (bis voraussichtlich 2024) kann der Autoverlad Lötschberg nur einen reduzierten Fahrplan anbieten. Es wird empfohlen, wann immer möglich Wochentags den Autoverlad zu benutzen.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise
Furka Tunnel
Strecke: Oberwald - Realp
Die Fahrt dauert ca. 15 Minuten, Reisende bleiben während der Fahrt im Fahrzeug.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise
Vereina Tunnel
Strecke: Sagliains - Klosters Selfranga
Es ist keine Reservierung möglich. Im Februar und März muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Fahrzeit beträgt ca. 20 Minuten, Reisende bleiben dabei im Fahrzeug.
Mehr Infos: Aktuelle Fahrpläne und Preise
Fahrverbote & Umweltzonen
In Genf und den umliegenden Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier gibt es eine temporäre Umweltzone, die bei Luftverschmutzungsalarm nur mit der Umweltplakette „Stick’AIR“ befahren werden darf.
Gültigkeit
Bei Luftverschmutzungsalarm müssen alle Fahrzeuge, die in die Umweltzone einfahren mit einer Plakette ausgestattet sein. Zusätzlich gilt von 6-22 Uhr ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge. Der Alarm wird in den Medien, im Internet unter air.ge.ch sowie per App Air2G2 bekannt gegeben.
Betroffene Fahrzeuge & Maßnahmen
Jedes Fahrzeug benötigt eine „Stick’AIR“ Umweltplakette, die je nach Emissionsrate und Kraftstofftyp den Nr. 0-5 zugeordnet wird.
Bei Luftverschmutzungsalarm ist mind. die rote Stick´Air-Plakette Nr. 4 erforderlich. Nicht einfahren dürfen dann:
- Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0-1
- Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0-2
Bei anhaltender Luftverschmutzung folgen Fahrverbote für Fahrzeuge mit roten Plaketten, später auch für Fahrzeuge mit orangen Plaketten.
Gut zu wissen: Zusätzlich zur Einführung der Umweltplakette gilt bei der ersten Alarmstufe ein Tempolimit von 80km/h auf der Autobahn die ins Stadtzentrum von Genf führt.
Kostenlose, öffentliche Verkehrsmittel bei Verschmutzungsalarm
Bei der zweiten Alarmstufe sind die öffentlichen Verkehrsmittel im Kanton Genf kostenlos (Unireso – Zone 10).
Verkaufsstellen
Die Plaketten können an den Schaltern des kantonalen Verkehrsamtes (Office cantonal des véhicules) sowie an Autowerkstätten und Tankstellen für 5 CHF erworben werden.
Kantonales Fahrzeugamt (OCV)
Office cantonal des véhicules
Route de Veyrier 86
1227 Carouge
Schweiz
Tel.: +41 22 3883030
vehicules@etat.ge.ch
Hinweis: Öffnungszeit Montag bis Freitag 7.30-16 Uhr.
Gut zu wissen: Die Stick`Air-Umweltplaketten entsprechen den Kategorien der französischen Umweltplaketten. Diese sind auch im Kanton Genf gültig.
Mehr Infos: Kanton Genf
Verkehrsbestimmungen
In der Schweiz gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad*, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t | 80 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
Gespann** | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil über 3,5t | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
* Mopeds inner- und außerorts 30 km/h.
** Für Gespanne mit leichtem Anhänger (hzG max. 3,5 t) gilt auf Schnellstraßen und Autobahnen 100 km/h, sofern sie dafür zugelassen sind und die technischen Anforderungen erfüllt werden.
Gut zu wissen: Auf dreispurigen Autobahnen pro Richtung, darf die ganz linke Fahrspur nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die schneller als 100 km/h fahren dürfen.
Kindersicherung
Kinder bis 12 Jahre und unter 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck (griffbereit, nicht im Kofferraum)
- Motorrad: keine
Parken
An gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halte- und Parkverbot. Öffentliche Parkplätze sind meistens kostenpflichtig und in
Zonen unterteilt:
- Weiße Zone: Gebührenpflichtig, in der Nähe befindet sich ein Parkautomat.
- Blaue Zone: Kostenlos, Parken mit blauer Parkscheibe (max. Parkdauer ist beschildert) erlaubt.
- Gelbe Zone: Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,1 Promille gilt bei Führerscheinbesitz unter 4 Jahren
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings gibt es die Vorschrift, dass Lenker:innen das Fahrzeug jederzeit beherrschen müssen - ist dies im Winter nur mit Winterreifen möglich, müssen diese auch verwendet werden.
Bei Verkehrsbehinderung oder Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen können also Strafen oder eine erhebliche Mithaftung anfallen. Die Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt in der Schweiz 1,6 mm, für Winterreifen wird jedoch eine Mindestprofiltiefe von 4 mm empfohlen.
Schneeketten
Eine Verwendungspflicht von Schneeketten wird durch Verkehrszeichen angeordnet. Sie müssen auf mind. 2 Antriebsrädern montiert sein. Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild „4 x 4 ausgenommen“.
Spikereifen
Spikereifen sind von 1. November bis 30. April für Fahrzeuge bis 3,5 t erlaubt, sie müssen jedoch auf allen Rädern (inkl. Anhänger, falls vorhanden) montiert sein. Die Verwendung muss durch einen Heckaufkleber angezeigt werden. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikereifen beträgt 80 km/h.
Das Befahren von Autobahnen und Autostraßen ist nicht gestattet. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind einzig die A 13 zwischen Thusis und Mesocco sowie die A 2 zwischen Göschenen und Airolo. Einzelne Kantone können die Verwendungsperiode verlängern oder nur die Nutzung auf bestimmten Strecken zulassen.
Zusätzliche Infos
- Rettungsgasse: Die Regelung ist gleich wie in Österreich. Auf mehrspurigen Abschnitten halten sich Verkehrsteilnehmende auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie notwendig nach rechts.
- Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
- Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.
- Das Mitführen und Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten; auch GPS-Navigationssgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen waren. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet.
- Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen. Die Ladung ist so anzuordnen, dass die Lenkachsen wenigstens 20 % des Betriebsgewichts tragen und bei Einachsanhängern der Schwerpunkt vor der Achse liegt.
- Ladung: Falls die Ladung die Sicht hemmt, müssen jeweils rechts und links außen Rückspiegel angebracht werden, damit der Fahrer die Fahrbahn seitlich neben der Ladung und mindestens 100 m nach hinten sehen kann. Gepäckträger, Dachroste, Skiträger, Reklame- und Fahrzieltafeln, Kennlampen für Taxis und dergleichen dürfen, besonders in der Fahrtrichtung, keine Spitzen, Schneiden oder scharfen Kanten aufweisen.
- Sicherungsseil bei Anhängern: In der Schweiz müssen alle Anhänger, sowohl mit als auch ohne Bremse, mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist, dennoch sollte unbedingt das Sicherungsseil an einer schon vorhandenen Öse oder aber an einer speziellen Befestigungsöffnung (Bügel, Schelle) an der Anhängerkupplung fest angebracht werden, um einer Strafe zu entgehen. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken (ca. 463 Euro).
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2024: Neujahr
- 2. Jänner 2024: Berchtoldstag
- 29. März 2024: Karfreitag
- 1. April 2024: Ostermontag
- 9. Mai 2024: Christi Himmelfahrt
- 20. Mai 2024: Pfingstmontag
- 1. August 2024: Nationaler Feiertag
- 24. Dezember 2024: Heiligabend
- 25. Dezember 2024: Weihnachten
- 26. Dezember 2024: Weihnachten
[*] Diese Feiertage werden in einigen Kantonen nicht begangen.
In verschiedenen Kantonen gibt es weitere Feiertage (halbe oder ganze Tage).
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Schweizer Franken (CHF) / 1 CHF = 100 Rappen
1 Euro = ca. 1 CHF
Bezahlung & Trinkgeld
Kredit- und Bankomatkarten werden meist flächendeckend akzeptiert. In Tourismus- und Grenzregionen wird oft auch Euro als Zahlungsmittel
angenommen.
Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen. Bei gutem Service wird der Rechnungsbetrag jedoch großzügig aufgerundet.
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Ab 10.000 CHF besteht eine Anzeigenpflicht auf Verlangen.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Kraftstoff
Einfuhr in die Schweiz und vor Ort
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist auf 25 l beschränkt. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff mitzuführen.
Einfuhr nach Österreich aus der Schweiz
Zu privaten Zwecken steuerfrei max. 10 Liter in Reservekanister erlaubt.
Öffnungszeiten Tankstellen
Tankstellen an Autobahnen und in größeren Ortschaften sind in der Regel durchgehend geöffnet, alle anderen meist von 7 - 20 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen SB-Tankautomaten zur Verfügung.
Bezahlung
Neben Barzahlung ist auch Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.
Kraftstoffpreise
Infos zu aktuellen Spritpreisen erhalten Sie beim Partnerclub TCS
E-Mobilität
Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 118 oder 112
- Polizei: 117 oder 112
- Rettung: 144 oder 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Unfall finden Sie hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
Römisch-katholisch und evangelisch-reformiert (82 %). Jüdische und muslimische Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Schweizer sind sehr höflich, in Gesprächen und Diskussionen lässt man sich gegenseitig ausreden und lässt eine kurze Höflichkeitspause, bevor man antwortet. Man begrüßt sich mit einem festen Händedruck. Guten Tag und Auf Wiedersehen, in vertrauter Runde auch ein Ciao zusammen wirken deutlich höflicher als ein einfaches Hallo und Tschüss. Ein Gespräch beginnt immer mit einem kurzen Smalltalk, bei dem man sich nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners erkundigt. Duzen durch alle Hierarchien ist üblich, akademische Titel werden nur in Ausnahmefällen verwendet. Bei einer Einladung erscheint man pünktlich zur vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. hochwertige Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Es ist üblich, Blumensträuße auszuwickeln, bevor man sie der Gastgeberin überreicht. Rote Rosen schenkt man nur der Partnerin; Chrysanthemen und weiße Astern werden nur für Begräbnisse verwendet.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung.
Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlichen geschlossenen Räumen ist das Rauchen verboten. Seit 2010 ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben in der gesamten Schweiz generell verboten; der Gastwirt kann in einigen Kantonen jedoch räumlich vollkommen abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer (Fumoirs) einrichten. Darüber hinaus haben die einzelnen Kantone die Möglichkeit, weitere Gesetze zu erlassen, z.B. ob in den Fumoirs serviert werden darf.
Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr schon in der Restaurant- bzw. Hotel-Rechnung enthalten ist, ist es üblich, ein Trinkgeld in Höhe von 10% zu geben. Man lässt das Trinkgeld auf dem Tisch liegen.
Straßennetz
Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Viele Bergstraßen sind eng, äußerst kurvenreich und im Winter bei ungünstigen Witterungsbedingungen oft nicht befahrbar.
Aktuelle Verkehrsinfos
- Website des Schweizer Touring Clubs: TCS
- App des TCS für Google Play & iTunes
Radiostationen
Die Schweizer Radiosender geben Verkehrsnachrichten immer nach den Nachrichten und den Kurznews durch.
Telefon & Internet
Die Landesvorwahl ist 0041.
In der Schweiz gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.
Notrufnummern sind: Polizei 117, Rettungswagen 144 und Feuerwehr 118.
Mobiltelefon
3G und 4G. Hauptnetzbetreiber sind Swisscom und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzqualität- und Abdeckung ist herrvorragend und wird auch in den ländlichen Regionen immer besser. Handys werden in der Schweiz Natel genannt. Lokale SIM-Karten werden in der Regel in Zeitungsgeschäften und Kiosken verkauft. Salt bietet u.a. Prepaid-SIM-Karten an.
Internet
Internetanbieter sind u.a. Swisscom, Monzoon und UPC. Sie bieten kostenpflichtiges W-LAN über zahlreiche Hotspots.
Internet-Cafés sind überall vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten nach einer Registrierung zahlreiche Bahnhöfe und Flughäfen, große Skigebiete (Davos Klosters, Laax, Saas-Fee, St. Moritz und Zermatt) sowie viele Hotels, Lokale, Bars, Restaurants, Hotels und andere Unternehmen an. SBB FreeSurf ist in allen Fernverkehrszügen der SBB innerhalb der Schweiz nutzbar. Ausländische Reisende können mittels einer SIM-Karte eines an SBB FreeSurf beteiligten Mobilfunkanbieters gratis im Internet surfen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Wi-Fi-Hotspots von Travel Wi-Fi.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Schweizer Botschaft in Österreich
Prinz Eugen-Straße 9a
1030 Wien
Tel. +43 (01) 795 05
E-Mail: vie.vertretung@eda.admin.ch
Web: www.eda.admin.ch/wien
Österreichische Botschaft in der Schweiz
Kirchenfeldstraße 77/79
CH-3005 Bern
Tel. +41(0)31 356 52 52
E-Mail: bern-ob@bmeia.gv.at
Web: www.bmeia.gv.at/oeb-bern
Notrufnummer des österreichischen Außenministeriums
Tel. +43 190 115 4411
Partnerclub des ÖAMTC
Touring Club Suisse (TCS)
E-Mail: info@tcs.ch
Web: www.tcs.ch
Tourismusvertretung
Schweiz Tourismus
E-Mail: info@myswitzerland.com
Web: www.myswitzerland.com
Sehenswertes
Von den Gipfeln der Alpen bis zu den charmanten Städten wie Zürich und Genf bietet die Schweiz unvergleichliche Reiseerlebnisse. Erkunden Sie die majestätischen Seen wie den Genfersee und den Zürichsee. Die malerischen Dörfer des Berner Oberlandes und die historischen Schätze von Luzern begeistern Besucher. Die Schweiz ist berühmt für ihre exzellente Schokolade und erstklassigen Uhren. Wandern Sie durch die Alpen oder genießen Sie die mondäne Atmosphäre von St. Moritz. Erleben Sie die Schweiz in all ihren Facetten - Natur, Kultur und Kulinarik erwarten Sie.