
Fahrrad
Alle Infos, Tipps und Wissenswertes rund ums Radfahren: Wie ein Fahrrad richtig ausgestattet sein muss, Neuheiten, Verkehrsregeln, Tests so wie Informationen zu den schönsten Fahrradrouten.
© ÖAMTCAktuelles & Neuerungen rund ums Radfahren
ÖAMTC Radbroschüren

ÖAMTC Radgeber 2020 für Mitglieder
Zahlreiche Infos, Tipps & Wissenswertes rund ums Radfahren gibt es hier im ÖAMTC Radgeber (pdf) sowie im ÖAMTC Radrouten-Guide (pdf) Touren für Familien, Sportskanonen und alle Radfahrbegeisterten in den verschiedensten Regionen Österreichs.
Das Magazin liegt voraussichtlich ab Mitte April an allen ÖAMTC Stützpunkten auf und ist für Mitglieder gratis!
Sicher unterwegs mit einem "kompletten" Fahrrad

Fahrradausstattung
Nur vorschriftsgemäß ausgestattete Fahrräder dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Seit Mai 2001 (novelliert Oktober 2013) legt die Fahrradverordnung die Mindestkriterien fest. Bei Verstoß kann die Behörde Strafen verhängen. Licht und Rücklicht sind durch die Novellierung beim in Verkehr bringen nicht mehr erforderlich, jedoch bei schlechter Sicht und in der Nacht beim Benützen des Fahrrades Pflicht.
Lesen Sie im Detail, wie die richtige Fahrradausstattung aussehen muss.
Fahrradzubehör im ÖAMTC Shop
Online reservieren und kostenlos nach Hause liefern lassen. Nutzen Sie unser Online-Angebot an ÖAMTC Clubartikeln!
young & mobile
Egal ob Citybike, Mountainbike, E-Bike, BMX oder Dirtbike: Profitiere von deiner Gratis-Mitgliedschaft und genieße alle Leistungen und Vorteile.
Finden Sie hier die optimale Fahrradroute
Das ideale Routingservice für Radlerinnen und Radler
Als Teil der verkehrsmittelübergreifenden Mobilitäts-Plattform des Clubs, die neben optimierten Routen für das Fahrrad auch Kombinationen wie Bike & Ride sowie Routenempfehlungen für PKW und den öffentlichen Verkehr anbietet, können Sie sicher sein, dass Ihre Radfahrt immer bevorzugt über vorhandene Radinfrastruktur führt.
Aufgrund des hinterlegten Höhenprofils ist es gar möglich mit Hilfe persönlicher Einstellungsmöglichkeiten größere Steigungen am Weg zu vermeiden. Die integrierte Ansicht des Höhenprofils ermöglicht dazu die Visualisierung der Steigungen entlang der gesamten Routen.
Am Ziel angekommen, ermöglicht die Übersicht der Fahrradabstellplätze auf der Karte die Auswahl eines Abstellplatzes möglichst nah am Ziel. Sollte das eigene Fahrrad einmal nicht dabei sein, so bietet das Online-Service außerdem eine österreichweite Übersicht über Leihfahrrad-Standorte und deren aktuelle Fahrrad-Verfügbarkeit in Echtzeit. Somit sind auch spontane Fahrten mit dem Fahrrad kein Problem mehr.
Jedem Bike seine Kategorie
Allem voran steht die Entscheidung für den richtigen Fahrrad-Typ. Trekking-Rad? City-Bike? Mountain-Bike? Nicht immer ist das Fahrrad, das am tollsten aussieht, auch das geeignetste für die individuellen Bedürfnisse. Kompetente Beratung findet man im Fachhandel.
Neben der immer größer werdenden Modellpalette sind auch die Einsatzgebiete und zeitgleich die Anforderungen an die verwendeten Materialien gewachsen.
Der Stahl-Rahmen ist nach wie vor die stabilste und zugleich schwerste Konstruktion. Stahl wird überwiegend bei Einstiegsrädern eingesetzt und wer ein paar Kilo mehr nicht scheut und ein günstiges und sehr stabiles Fahrrad sucht, ist mit Stahl richtig beraten.
Mit Aluminium steht der „alten Schule“ eine ebenbürtige Alternative gegenüber. Leicht, leistbar und nahezu frei von Korrosion, das sind die drei Argumente für den Alu-Rahmen. Hinzu kommt, dass Aluminium gut zu verarbeiten ist und eine hohe Steifigkeit aufweist, welche speziell bei Mountainbikes („Full-Suspension“) nachgefragt wird.
Der Karbon-Rahmen findet aufgrund der hervorragenden Gewichtseigenschaft speziell im Leichtbau- und Rennradbereich Verwendung. Allerdings ist das Material bei Stürzen und Steinschlägen deutlich empfindlicher und bruchanfälliger.

Die richtige Einstellung
Grundsätzlich geht man von folgender Rahmenhöhe je nach Körpergröße aus:
Körpergröße Rahmenhöhe
150 – 155 cm 47 – 49 cm
155 – 160 cm 49 – 51 cm
160 – 165 cm 51 – 53 cm
165 – 170 cm 53 – 55 cm
170 – 175 cm 55 – 57 cm
175 – 180 cm 57 – 59 cm
180 – 185 cm 59 – 61 cm
Vorschriften, Regeln und rechtliche Grundlagen
Ärgernisse zwischen Auto- und Radfahrern entstehen häufig, weil sie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen nicht genau kennen. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft, derartige Konflikte zu vermeiden. Wissen um die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer auch.
Persönliche Voraussetzungen für Radfahrer
- Alkohollimit 0,4 mg bzw. 0,8 Promille
- Kinder dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) Rad fahren.
- Alleinfahren ab dem 12. Geburtstag, mit Radfahrausweis ab dem 9. bzw. 10. Lebensjahr.
Wo darf (nicht) gefahren werden?
Folgende Verkehrsflächen dürfen (bzw. müssen) mit allen Fahrrädern befahren werden:
- Fahrbahn, außer bei Vorhandensein einer Radfahranlage. Ausnahme von der Benützungspflicht gilt bei spezieller Verordnung und weiterhin für Trainingsfahrten mit Rennrädern.
- Auf speziell als solche gekennzeichneten Fahrradstraßen ist jeder Fahrzeugverkehr, außer dem Fahrradverkehr, verboten. Es darf nebeneinander gefahren werden, doch gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Gegen die Einbahn nur, wenn diese Erlaubnis gesondert beschildert wurde.
- Radfahranlagen, mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der breiter als 100 cm ist und mit mehrspurigen Fahrrädern, die breiter als 100 cm sind, ist das Befahren von Radfahranlagen nicht erlaubt.
- Radweg
- Radfahrstreifen
- Geh- und Radweg
- Radfahrerüberfahrt
- Wohnstraßen, auch ohne Beschilderung gegen die Einbahn, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit
- Fußgängerzonen nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird (Schrittgeschwindigkeit).
- Begegnungszonen
Fahrverbote für Fahrräder:
- Gehsteig, (außer zum Queren im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz) (Ausnahme Kinderfahrrad unter Begleitung)
- Gehweg und auf dem für Fußgänger bestimmten Teil eines (getrennten) Geh- und Radweges
- Autobahn und Autostraße
- Schutzweg
Vorrang
Beschilderungen mit "Dreieck" oder Stopptafel gelten auch für Radfahrer!
Bei Radfahrerüberfahrten gelten besondere Regeln:
- Tempolimit bei ungeregelten Radfahrerüberfahrten: maximale Annäherungsgeschwindigkeit von 10 km/h
- Vorrang gegenüber rechts und links, solange sich der Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt befindet
- Radfahrer, die von einem Radweg, der nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird, kommen, müssen anderen Fahrzeugen den Vorrang geben.
- Endet ein Radfahrstreifen, ist dem Radfahrer der Wechsel auf den zunächst gelegen verbleibenden Fahrstreifen im Reißverschlusssystem zu ermöglichen.
- Wenn weder eine Beschilderung noch eine Bodenmarkierung einer Radfahranlage vorhanden ist, gelten die üblichen Vorrangregeln, also zB der Rechtsvorrang.
Telefonieren auf dem Fahrrad nur noch mit Freisprecheinrichtung!
Telefonieren, mailen und SMSen und Radfahren vertragen sich nicht gut. Daher ist das auch verboten. Ausnahme: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung. Bei Verstoß droht eine Strafe von 50 Euro bis 72 Euro.
Kilometergeld
Wird das Fahrrad für berufliche Fahrten verwendet, kann Kilometergeld als Werbungskosten abgesetzt werden. Es sind dies 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit 570 Euro pro Jahr.
Die wichtigsten Verkehrszeichen und Verkehrsflächen für Fahrradfahrer
Was ist für Radfahrer erlaubt oder verboten?
Radweg (bzw. Geh- und Radweg) mit Benützungspflicht

Nur wenn ein Radweg oder Geh- und Radweg mit einem blauen runden Gebotszeichen gekennzeichnet ist, muss man mit einspurigen Fahrrädern diese Radfahranlage benützen. Ausnahmen gibt es für Rennfahrräder bei einer Trainingsfahrt, für Fahrradanhänger für den Personentransport und für mehrspurige Fahrräder. Mit Lastenanhängern, die breiter als 100 cm sind, muss man immer auf der Fahrbahn fahren.
Radweg (bzw. Geh- und Radweg) ohne Benützungspflicht

Befindet sich im Zuge einer Straße ein Radweg oder Geh- und Radweg, der mit einer quadratischen Tafel gekennzeichnet ist, muss man diese Radfahranlage nicht benützen, darf dies aber tun.
Radfahren in Begegnungszonen

In Begegnungszonen ist eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Fußgänger vorgesehen. Lenker von Fahrzeugen dürfen Fußgänger darin weder gefährden noch behindern. Die grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. In beschilderten Ausnahmefällen gelten auch 30 km/h.
Fahrradstraße

In Fahrradstraßen dürfen an sich nur Radfahrer – sogar nebeneinander - fahren. Allerdings sind auch andere Fahrzeuge wie Anrainerverkehr mit Pkw, Lieferverkehr, Müllabfuhr etc. erlaubt. Daher müssen Radfahrer trotz „Vorrang“ diese Fahrzeuge beachten.
Radfahrerüberfahrten

Bei ungeregelten Radfahrerüberfahrten gilt eine maximale Annäherungsgeschwindigkeit von 10 km/h. Vorrang von rechts und links bleibt, solange sich der Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt befindet.
Radfahrer dürfen ungeregelte Radfahrerüberfahrten allerdings nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren. Für Autolenker gelten dieselben Verhaltensvorschriften wie vor einem Schutzweg. Radfahrer, die einen nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzten Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben.
Mehrzweckstreifen

Radfahrer müssen Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen benützen. Autos haben hier „Nachrang“. Sie dürfen aber den Mehrzweckstreifen befahren, wenn die übrige Fahrbahn zu schmal ist - auch beim Abbiegen nach rechts.
Wohnstraße

In Wohnstraßen darf man auch gegen die Einbahn fahren, allerdings gilt Schrittgeschwindigkeit. Nachrang besteht beim Verlassen der Wohnstraße!
Fußgängerzone

In Fußgängerzonen darf man nur dann Rad fahren, wenn dies mit einer Zusatztafel ausdrücklich erlaubt wurde. Es gilt Schrittgeschwindigkeit und Nachrang beim Verlassen.
Mit dem Rad gegen die Einbahn

Das Radfahren ist gegen die „Hauptrichtung“ in Einbahnstraßen erlaubt, wenn eine Zusatztafel die Radfahrer von der Einbahnregelung ausnimmt.
Fahrradtransport mit dem Auto
Fahrräder mit dem Auto transportieren - Der ÖAMTC gibt Tipps für die Benutzung von Systemträgern, Fahrradträgern fürs Heck und Kennzeichentafeln.
Was sind Systemträger?
Unter Systemträger versteht man Dachträger, die - mit den verschiedensten Aufsätzen kombiniert - dem jeweiligen Einsatzzweck angepasst werden können (z.B. Standardaufsatz, Radträger, Snowboard- oder Skiiträger).
Fahrradträger fürs Heck
Trotz oft ausgeklügelter Systeme sind für das Hochheben eines Fahrrades zur Befestigung am Dachträger doch ein wenig Geschick und Kraft erforderlich. Einfacher geht das mit einem Fahrradträger fürs Heck. Solche Träger werden am Kofferraumdeckel oder an der Heckklappe mit Gurten festgezurrt. Der Vorteil ist, dass das Rad nur ca. einen halben Meter hochgehoben werden muss und der Luftwiderstand beim Fahren relativ gering ist.
Es gibt Universal-Heckträger, die an fast alle Autos passen und maßgeschneiderte, die dafür aber schneller an- und abzubauen sind. Außerdem gibt es noch Heckträger, die an die Anhängerkupplung geklemmt werden.
Tipps für das Fahren mit Radträgern
- Um andere Verkehrsteilnehmer nicht fahrlässig zu gefährden, muss der Träger zu hundert Prozent (kein Spiel) fest am Dach sitzen.
- Die Montageanleitung des Trägers sowie die Betriebsanleitung des Fahrzeuges müssen unbedingt beachtet werden.
- Der Fahrzeughersteller gibt nicht nur die Befestigungspunkte genau vor, auch die höchstzulässige Dachlast – siehe Betriebsanleitung oder Typenschein – darf nicht überschritten werden.
- Nach kurzer Fahrstrecke müssen alle Verbindungen zwischen Dach, Träger und Ladung auf festen Sitz überprüft werden.
- Das Fahrverhalten und der Kraftstoffverbrauch werden durch den Aufbau am Dach ungünstig beeinflusst.
- Beim Fahren mit Heckträgern beachten, dass das befestigte Fahrrad bei vielen Fahrzeugen rechts und links über die Karosserie hinausragt!
- Sparsam fahren: Wer ökonomisch fahren will, muss die Träger bei Nichtgebrauch vom Fahrzeug abmontieren.
- Fahren mit Dachlast verändert den Fahrzeugschwerpunkt. Fahrweise und Geschwindigkeit müssen deshalb darauf abgestimmt werden, besonders bei Seitenwind und in Kurven.
- Träger mit Gütesiegel: Nur ein geprüfter Träger garantiert Qualität, Stabilität und ausreichenden Korrosionsschutz. Beim Kauf sollte man auch gleich an die richtige Diebstahlsicherung denken, die Träger und Transportgut schützt.
Wichtig ist auch, dass Kennzeichen und Beleuchtung des Fahrzeuges vom Heckträger nicht verdeckt werden - außer der Fahrradträger verfügt über die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen.
Rote Kennzeichentafel
In Österreich kann entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden (falls dieser das Kennzeichen am Auto verdeckt). Oder es kann eine dritte (rote) Kennzeichentafel für diesen Zweck beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt.
Nicht in allen Ländern sind die roten Kennzeichentafeln für Fahrradträger auf der Anhängerkupplung bekannt. Lediglich von Behörden in der Schweiz, in Kroatien, Ungarn und in Italien wurde uns die Anerkennung dieser roten Tafeln mit weißer Schrift zugesichert. Dass es in diesen Ländern dennoch zu Missverständnissen mit der Exekutive vor Ort kommen kann, kann der ÖAMTC zwar nicht ganz ausschließen, Bestrafungen wegen der Verwendung des roten Kennzeichens sind uns allerdings bisher keine bekannt. Will jemand auf der sicheren Seite sein, empfiehlt der ÖAMTC entweder die Verwendung von Fahrrad-Heckträgern, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen bei Fahrten ins Ausland umzustecken.
WICHTIG
Mit 12. April 2021 tritt eine Erleichterung hinsichtlich der Kennzeichen auf dem Heck-Radträger in Kraft: Sie wird es ermöglichen, dass auch rote Kennzeichentafeln über die Grenze benützt werden dürfen, weil die neu ausgegebenen Tafeln das Internationale Unterscheidungszeichen tragen, so wie bisher die weißen Tafeln.
Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Allerdings wird man auf die neue Tafel ein paar Tage warten müssen, weil diese erst anzufertigen ist.
Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw. des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das „A“-Pickerl angebracht werden.
Thule Fahrradträger
Entdecken Sie alle beim ÖAMTC erhältlichen Thule Fahrradträger.
Elektro-Fahrräder & Pedelecs
Sogenannte Pedelecs unterscheiden sich von tretunabhängigen E-Bikes dahingehend, dass die Zusatzenergie über den Elektro/ Nabenmotor nur während des Tretens angefordert werden kann. Tritt man nicht, gibt es auch keine Extra-Power.
Das Fahrrad ist in der StVO zunächst definiert als ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Aber auch Fahrräder mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, und E-Bikes, also elektrisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sind Fahrrad im Sinne der StVO. Sowohl bei Pedelecs als auch bei E-Bikes, darf die Antriebsleistung des E-Motors 600 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein. Wird einer dieser Werte überschritten, so handelt es sich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Moped. Damit würden auch die (strengeren) Gesetze wie Ausweis- und Helmpflicht zur Anwendung kommen.
Informieren Sie sich über weitere wichtige Fragen zum Thema:
- Unterscheidung von E-Bikes & Pedelecs
- E-Bike Akkus und Motoren (Typ, Leistung, Vor- und Nachteile)
- Kauftipps, Test & Berichte
- ÖAMTC Service (Tests, E-Bike Kurse, Versicherung, Pannenhilfe u.a.)

Tipp! Fahrrad Kaufvertrag
Sie wollen ein Fahrrad von einem Privaten kaufen oder an einen Privaten verkaufen? Der ÖAMTC bietet dazu einen standardisierten Fahrrad Kaufvertrag zum Download. Plus wichtige Tipps für Käufer & Verkäufer von den ÖAMTC Juristen.
Sanftes Mountainbiking
Auch wenn man abseits der Straßen unterwegs ist, gilt es einiges zu beachten, um sich und andere nicht zu gefährden. Damit Naturschutz und Mobilität in Einklang stehen können, gelten für die Radler ganz besondere Regeln. Wenn sich Mountainbiker rücksichtsvoll und umsichtigverhalten, lassen sich viele Streitfälle verhindern.
Lastenfahrräder für den Alltag und Gütertransport
Das Lastenfahrrad kann im innerstädtischen Bereich eine kostengünstige und alltagstaugliche Transportmöglichkeit darstellen. Es gibt sie mittlerweile in vielen Größen und Formen und das Angebot wird größer. Lesen Sie mehr über die neuesten Trends und die wichtigsten technischen und rechtlichen Parameter zum Thema.
Der ÖAMTC hilft auch bei Fahrradpannen
ÖAMTC – Der Club für Radfahrer
Ist man ÖAMTC-Mitglied und hat mit dem Fahrrad eine Panne, kann man telefonisch über den Notruf 120 oder mit der ÖAMTC-App den Pannendienst verständigen.
Einzige Vorraussetzung: Die Panne muss an einem Ort sein, der von den Pannenfahrern des Mobilitätsclubs mit dem Pkw laut Straßenverkehrsordnung erreichbar ist.
Alle Details finden Sie hier.
Die jährliche Wartung dient dem Werterhalt des Fahrrades, aber in erster Linie natürlich der Sicherheit. Das betrifft besonders die Bremsanlage, die Seilzüge und alle Verschraubungen. Aber auch die jährliche Kontrolle der Kette und ggf. eine rechtzeitige Erneuerung ersparen teure Schäden an den Zahnrädern. Wer nicht selbst über ausreichendes technisches Wissen und Können verfügt, findet bei den Fachbetrieben entsprechende Wartungs-Angebote.
Übersicht: Sicherheitscheck fürs Rad – das gehört im Frühling kontrolliert.
"Patschen picken"
Ersatzventile, Gummiflecken, Klebstoff, Schmirgelpapier, Montagewerkzeug und eine Pumpe sollten auf jeden Fall mit im Gepäck sein. Das Schlauch reparieren ist keine Hexerei, vorausgesetzt man weiß, wie es funktioniert. ÖAMTC E-Bike Pannenfahrer Alexander Kraus erklärt im Video, was zu tun ist.
Kind & Fahrrad

Meist schon im Kindergartenalter entsteht der Wunsch nach einem eigenen Fahrrad. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind optimal ausrüsten und vorbereiten sowie die wichtigsten Vorschriften.
Mit dem Fahrrad unterwegs
Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) auf öffentlichen Straßen Radfahren. Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen aber bereits ab 9 bzw. 10 Jahren alleine fahren. Seit 1. April 2019 besteht die Möglichkeit die Radfahrprüfung bereits mit 9 Jahren abzulegen wenn die 4. Schulstufe besucht wird. Stets ist zu prüfen, ob der Aufsichtspflicht nachgekommen wird.
Lesen Sie mehr über die Übung, Aufsichtspflicht und Vorschriften.
Fahren mit Köpfchen – Fahren mit Helm
Kinder unter 12 Jahren müssen einen Helm tragen, wenn sie selbst Rad fahren oder wenn sie in einem Fahrradanhänger mitgeführt werden.
Tipps für den Kinder-Radhelm-Kauf
- Das Kind zum Kauf unbedingt mitnehmen. Trotz vieler Einstellmöglichkeiten passt nicht jeder Helm zu jedem Kopf.
- Auf das Prüfzeichen En1078 achten, dann ist ein gewisses Sicherheitsniveau bereits gegeben.
- Der Helm soll mit reflektierenden Aufklebern versehen sein. Helles Farbdesign ist wegen der besseren Sichtbarkeit zu bevorzugen.
- Helmschlösser sollten durch Laschen so abgedeckt oder gestaltet sein, dass beim Schließen die Haut nicht eingezwickt wird.
- Die Optik spielt für die Kleinen eine große Rolle. Der Helm muss dem Kind gefallen, nur so setzt es die neue „coole“ Kopfbedeckung auch gerne und freiwillig auf.
- Der Helm muss passen, er darf nicht verrutschen oder wackeln. Stirn, Ober- und Hinterkopf und die Schläfen müssen geschützt sein. Ohren und Gesicht müssen frei bleiben, die Sicht darf nicht beeinträchtigt sein.
- Mit dem Kind das richtige Aufsetzen des Fahrradhelmes üben.
- Als Erwachsener selbst mit gutem Beispiel vorangehen und einen Fahrradhelm tragen – Vorbildwirkung!
Verkehrserziehung für Kinder beim ÖAMTC
Ihr Club bietet in Kooperation mit der AUVA viele Verkehrserziehungsprogramme an. Und mit der neuen ÖAMTC Fahrrad-Champion App können Kinder die Verkehrsregeln spielerisch erlernen und sich auf den Rad-Führerschein optimal vorbereiten.
Kindersitz, Fahrradanhänger, Transportkiste, Tandemstange
Kindersitze
Statt wie früher auch vor dem Fahrer, darf ein Kindersitz nur noch hinter dem Fahrer angebracht werden. Dabei muss er fest mit dem Rahmen verbunden sein. Der Lenker darf nicht abgelenkt und in seiner Sicht beeinträchtigt werden. Es darf maximal ein Kind befördert werden. Finden Sie hier Informationen über die
Ausstattung des Kindersitzes sowie wichtige Sicherheitshinweise.
Fahrradanhänger
Die Fahrradverordnung regelt weiters die
Vorschriften für Fahrradanhänger. Sie müssen einachsig sein und über bestimmte Kriterien verfügen. Neue Fahrradanhänger müssen auf jeden Fall den Vorschriften der Fahrradverordnung entsprechen. Alte (vor dem 1.5.2001 erworbene) Fahrradanhänger dürfen weiterhin verwendet werden, wenn der entsprechende Genehmigungsbescheid des zuständigen Amtes der Landesregierung mitgeführt wird.
Fahrrad mit Transportkiste
Seit 10. Oktober 2013 ist es erlaubt eines oder mehrere Kinder mit Fahrrädern, die über eine Transportkiste verfügen, mitzunehmen. Diese muss laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet sein. Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden.
Lesen Sie mehr zu: Lastenfahrräder - Verkehrsmittel für den Alltag
Tandemstangen, die ein Kinderfahrrad an ein Erwachsenenfahrrad koppeln
Die Verwendung einer Tandemstange im öffentlichen Verkehr ist verboten, da sie keine feste Verbindung zwischen zwei Fahrrädern herstellt und dadurch auch kein sicheres Fahrverhalten wie bei einem Tandem gegeben ist.
Gesetzesgrundlage: § 68 Abs. 3 lit. b StVO
Es ist verboten, sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen.

Aktion Top Rider
Schülerinnen und Schülern im Alter von 10 bis 14 Jahren werden die Gefahren des Straßenverkehrs als Radfahrer, Fahrzeuginsasse und Fußgänger vor Augen geführt. Mehr Infos.

ÖAMTC Fahrrad-Champion App
Aufgebaut wie ein Quiz mit mehreren Antwortmöglichkeiten bringt die App, mit über 120 Fragen, spielerisch die Themen Verkehrszeichen, Vorrangregeln und viele weitere Infos zum Thema Fahrrad näher. Sie bietet eine ideale Vorbereitung für die Radfahrprüfung. Spielerisch lernen.
Die ÖAMTC Touring-Mitgliedschaft

Das umfassende Leistungsangebot für alle, die mit dem Fahrrad unterwegs sind oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Inkl. Subsidiäre Gratis-Privathaftpflicht- (bis EUR 363.400,- Deckungssumme) und Unfallversicherung. Mehr Infos.
Fahrrad Diebstahl-Sicherungen
Einen hundertprozentigen Schutz vor Fahrraddiebstahl gibt es leider nicht, doch mit Hilfe von Absperrvorrichtungen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren. Zu den stärksten und sichersten Schlössern zählen Bügelschlösser. Flexibel und trotzdem sicher sind so genannte Panzerkabelschlösser. Man nimmt sie am besten in einer Länge, die es erlaubt, das Fahrrad z.B. auch an einem Laternenpfahl fest zu machen. Einfache Kabelschlösser sind einfach in der Handhabung, aber mitunter auch leichte Beute für Diebe.
TIPP! Registrieren, versichern und Prämie sparen
ÖAMTC Fahrraddiebstahl-Versicherung*
Nur für Mitglieder!
- Die Fahrradversicherung mit oder ohne Selbstbehalt! Auch für E-Bikes!
- Ersetzt den Neuwert für bis zu 5 Jahre alte Fahrräder (danach 50% des Neuwertes).
- PLUS: -10% Prämie nach durchgeführter Fahrrad-Registrierung (System "fase24") - auch bei Ihrem ÖAMTC Stützpunkt.
Die Versicherung leistet Ersatz bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie für den Kauf eines Ersatzrades bzw. die Reparatur. Bis zu 5 Jahre alte Fahrräder sind versicherbar. Mehr Infos.
Eine entsprechende Versicherung kann bei Unfällen auf zwei Rädern sehr hilfreich sein.
ÖAMTC Fahrrad Unfall- und Haftpflichtversicherung
Nur für Mitglieder!
Finanzieller Schutz bei der Benützung von Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs, Scootern und E-Scootern, ohne Zulassung, bzw. Kennzeichen. Und das weltweit, egal wo Sie unterwegs sind.
- Wahlweise Einzel- oder Familientarif
- Haftpflichtversicherung bis zu € 5.000.000,-
- Viele Leistungen nach einem Unfall - ab 50% Dauerinvalidität
- Mehr Infos

Alles wird gut mit der ÖAMTC Fahrrad Unfall- & Haftpflichtversicherung*
JETZT NEU! Nur für Mitglieder
Sommer Angebots-Tarife jetzt nutzen!
Gültig von 01.07. - 31.12.2020
Mehr Infos zur ÖAMTC Fahrrad Unfall- & Haftpflichtversicherung*
* Kollektiv Unfall- & Haftpflichtversicherung (Gruppenversicherung): Versicherungsnehmer: Österreichischer Automobil-, Motorrad und Touringclub (ÖAMTC); Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG
Aktuell im ÖAMTC-Test
Infos & Tipps aus der auto touring Redaktion
Radrouten in Österreich - empfohlen vom ÖAMTC
Österreich bietet unzählige Möglichkeiten, die Natur mit dem Fahrrad zu erobern. Doch wo soll es hingehen? Welche Routen sind für mehrtägige Touren geeignet und welche für einen Tagesausflug? Soll es lieber sportlich herausfordernd werden oder eher ruhig und relaxed?
Um die Wahl für eine Route zu erleichtern, empfiehlt der ÖAMTC eine Reihe der schönsten Radtouren in Österreich - entlang von Flüssen, Gebirgs- und Seenlandschaften, vorbei an eindrucksvollen Städten und romantischen Dörfern. Inkl. vieler Ausflugstipps, Routen-Beschreibung und Angabe von Höhenmetern. Mit freundlicher Unterstützung von "Radtouren in Österreich"!