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DruckenLastenfahrräder - Verkehrsmittel für den Alltag und Gütertransport
Spezialfall Lastenfahrrad - ein Überblick über die wichtigsten technischen und rechtlichen Punkte.
Die Couch quer übers Fahrrad, eine Waschmaschine am Anhänger - Videos mit kreativ bepackten Fahrrädern kursieren schon länger im Internet. Nun trifft man die als Transportrad, Lastenfahrrad oder Cargobike bezeichneten Fahrzeuge immer öfter auch auf Radwegen und Straßen in Österreich. Was aber können die innovativen Packesel? Und was ist in Österreich erlaubt?
Darauf ist bei Cargo-Bikes zu achten
Die Lastenfahrräder gibt es mittlerweile in vielen Größen und Formen. Von Vorteil ist, wenn das vergleichsweise schwere Transport-Fahrrad zusätzlich von einem Elektro-Motor angetrieben wird. Ein Lastenfahrrad ist eine Anschaffung im Wert von mehreren Tausend Euro. Entsprechend wichtig ist es, sich bereits vor dem Kauf gut zu informieren. Es empfiehlt sich dabei, einen Händler zu finden, der mehrere Marken und unterschiedliche Konzepte anbietet.
Zu unterscheiden sind im besonderen Frontlader sowie Longtails bzw. stellt sich die Frage, ob das Lastenrad besser ein- oder zweispurig ist.
Frontlader
Die Ladefläche befindet sich beim Frontlader zwischen dem Radfahrer und dem Vorderrad. Die Vorteile: Das Transportgewicht liegt schwerpunktmäßig günstig und die Ladung bleibt im Blick. Die Lenkbewegungen werden in der Regel von einem Lenkgestänge oder Seilzug ans Vorderrad übertragen. Da das Vorderrad durch die Transportbox weiter vorne liegt bzw. teilweise darauf die Sicht versperrt ist, bedarf es anfangs etwas Übung, v.a beim Kurvenfahren.
Longtails
Beim Longtail wird die Last auf einem hoch belastbaren Gepäckträger hinter dem Sitz transportiert. Platz kann z.B. für mehrere Kinder, Transportboxen oder Taschen sein. Das Steuerrohr, die Gabel und das Vorderrad sind wie bei einem normalen Fahrrad aufgebaut und es lenkt sich dementsprechend direkt. Beim Anfahren kann das hohe Gewicht den Träger etwas belasten. Bei der möglichen Zuladung gibt es zwischen Longtail und Frontlader keine wesentlichen Unterschiede.
Zweirädrige Lastenfahrräder
Zweirädrige Lastenfahrräder sind platzsparender, wendiger und man kann die Fahrradwege im Normalfall nutzen. Mit vollem Gepäck ist das Gleichgewicht teilweise etwas schwieriger zu halten als bei einem Lastendreirad.
Dreirädrige Lastenfahrräder
Lastendreiräder bieten dagegen generell mehr Platz für die Zuladung und sind insgesamt stabiler. Beim Anfahren oder Anhalten kann man einfach sitzen bleiben. Auch mit vollen Wasser- oder Bierkästen muss man sich keine Sorgen um die Stabilität des Fahrrades machen.
Wichtige Punkte bei der Ausstattung
Mit einem Lastenfahrrad will man im Normalfall etwas transportieren. Wichtig ist daher zu überlegen, für welchen Einsatzzweck man den Transporter benötigt. Im Idealfall ist eine hohe Zuladung mit modularer Auswahl (An- und Aufbauten) möglich, z.B. Gepäckträger-Boxen, offene oder geschlossene Transportkisten oder Kindersitz-Systeme mit Sonnen- und Regenschutz.
Rahmen
Das zulässige Gesamtgewicht sollte bei einem Transporter etwas höher sein, die Rahmenstärke zumindest eine 150 kg Ladung ermöglichen.
Motor
Bei hohen Lasten und weiten Strecken ist ein Elektromotor zu empfehlen.
Akku
Ebenso ist ein starker Akku ratsam, da aufgrund eines hohen Gesamtgewichts die Reichweiten verkürzt werden. Ein Ersatzakku sollte auch immer mit dabei sein.
Bremsen
Weiters sind kräftige Bremsen bei Transporträdern sinnvoll, idealerweise gute Scheibenbremsen mit großen Bremsscheiben.
Fahrradständer
Der Fahrradständer muss auf jeden Fall für das sichere Beladen und Abstellen stabil sein.
Rechtliche Informationen zu Lastenfahrrädern
Rechtlich gelten Lastenfahrräder ohne oder mit Tretunterstützung mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt als Fahrräder. Für Fahrzeuge, die die vor 21. April 2023 geltenden Kriterien erfüllt haben (höchste zulässige Leistung nicht mehr als 600 Watt und Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h) sollte diese Änderung keine Auswirkungen haben, da schon im Jahr 2009 erlassmäßig klargestellt worden ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass bei Fahrzeugen mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt die am Hinterrad (Antriebsrad) abgegebene Leistung nicht mehr als 600 Watt beträgt. Wer mit dem Lastenfahrrad unterwegs ist, hat in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder Radfahrer. Es gibt jedoch einige Sonderregeln zu beachten.
Häufige Fragen & Antworten
Dürfen bzw. müssen die Lastenfahrräder die Radfahranlagen benutzen?
Auch mit einspurigen Lastenfahrrädern, wenn der Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades nicht mehr als 1,7 m beträgt, ist eine vorhandene Radfahranlage zu benützen. Grundsätzlich dürfen vorhandene Radfahranlagen auch von mehrspurigen Fahrrädern benützt werden, allerdings nur bis zu einer Breite von 100 cm. Das heißt mehrspurige Fahrräder, die breiter als 100 cm sind, dürfen Radfahranlagen nicht benützen, sondern müssen auf der Fahrbahn fahren.
Was gilt für den Transport von Kindern mit Lastenfahrrädern?
Seit 10. Oktober 2013 ist es erlaubt eines oder mehrere Kinder mit Fahrrädern, die über eine Transportkiste verfügen, mitzunehmen. Diese muss laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet sein. Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden. Voraussetzung ist ein Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Radhelmpflicht, unabhängig davon, ob sie selbst mit dem Fahrrad fahren, mitfahren oder sonst mit dem Fahrrad transportiert werden.
Ist das Abstellen von Lastenfahrrädern auf dem Gehsteig erlaubt?
Wer das Lastenfahrrad auf dem Gehweg parkt oder dort hält, darf damit keine Fußgänger behindern. Generell gilt: Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Auf dem Gehsteig ist das Abstellen von Fahrrädern außerdem nur dann zulässig, wenn dieser mehr als 2,5 m breit ist. Dies gilt allerdings nicht im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, außer es sind dort Fahrradständer aufgestellt.
Dürfen Lastenfahrräder in Ladezonen halten?
Halte- und Parkverbotszonen ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen dürfen mit Lastenfahrrädern für Ladetätigkeiten verwendet werden, wenn es sich um ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmte Fahrräder handelt.
Gibt es besondere Vorschriften für die Ladungssicherung mit Lastenfahrrädern?
Mehrspurige Lastenfahrräder dürfen bis max. 250 kg beladen werden. Bei einspurigen Lastenfahrrädern gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Ladegewicht. Wichtig ist, die Herstellerangaben zur maximalen Zuladung und das Gesamtgewicht zu beachten.
Fahrverhalten ändert sich - Tipps für die sichere Fahrt
- Konstruktionsbedingt unterscheidet sich das Einlenkverhalten eines Lastenrades oft vom gewohnten Fahrrad. Daher sollte man zum Eingewöhnen mit dem unbeladenen Rad "spielen": Erst mal ein paar Meter schieben, mit dem Lenker hin und her wackeln, nach vorn schauen statt aufs Vorderrad und dann erst aufsitzen.
- Erst unbeladen, mit viel Platz und wenig Verkehr rundherum, fahren und dabei verschiedene Manöver (Anfahren, Schalten, langsames und flottes Fahren, Kurven fahren, Wenden, normales und starkes Bremsen) durchprobieren.
- Ob mit oder ohne Elektromotor - auf den richtigen Gang kommt’s an. Also: Fleißig schalten, das Treten sollte immer leicht gehen.
- Aufgrund der hohen Masse im beladenen Zustand wird das Rad träger. Das äußert sich besonders beim Bremsen und Kurven fahren, aber auch beim Beschleunigen – vorausschauendes Fahren ist gefragt.
- Besondere Vorsicht beim Befördern von Kindern: Sind diese sehr lebhaft, kann das das Gleichgewicht erheblich stören.
- Abstellen: Gegen Wegrollen sichern (mittels Feststellbremse) und gegen Umkippen (Ständer ganz ausklappen), vor allem beim Be- und Entladen.
ÖAMTC Fahrraddiebstahl-Versicherung
Ein gutes Lastenrad ist teuer. Für Mitglieder leistet die ÖAMTC Fahrraddiebstahl-Versicherung Ersatz bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, für den Kauf eines Ersatzrades bzw. Reparatur.
Mehr Infos findet man online dazu unter www.oeamtc.at/fahrrad und www.oeamtc.at/versicherung.