
Elektromobilität
Die Mobilität ist derzeit im Umbruch. Elektrofahrzeuge werden unsere individuelle Art des Fortbewegens neu bestimmen.
© iStockElektromobilität in Österreich
Die Elektromobilität leitet eine Mobilitätswende und eine Energiewende ein. Die Schlagworte sind Reichweite, Infrastruktur und Preis. Die meisten E-Fahrzeuge sind schnellladefähig. In Österreich gibt es bereits über 5.000 Ladepunkte und alle 60 km eine Schnellladestation. Der ÖAMTC baut eine eigene Ladeinfrastruktur.
Und der Preis? Für das BEV (battery electric vehicle-das Elektrofahrzeug) gibt es Förderungen und spezielle Leasing- bzw. Mietmodelle. Ebenso ist jedes E-Fahrzeug von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für Betriebe gilt der Vorsteuerabzug und die Sachbezugsbefreiung.
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Flyer LeasingAnkaufsförderungen und Steuerbefreiungen
Für Privatpersonen
Förderungen vom Bund
Seit 1. Jänner 2021 gibt es vom Bund neue österreichweit gültige Förderungen beim Kauf von Elektrofahrzeugen sowie für die Anschaffung von Ladeinfrastruktur. Die Förderaktion für das Jahr 2021 umfasst sämtliche bis 31. März 2022 registrierten Förderfälle und läuft längstens bis 31. März 2022 bzw. solange Budget verfügbar ist und dieses nicht bereits frühzeitig ausgeschöpft wird. Für das Jahr 2021 stehen in Summe 46 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung.
In der aktuellen Förderungsaktion E-Mobilität für Private wird die Anschaffung eines Batterie-Elektrofahrzeuges (BEV) sowie die eines Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) mit in Summe 5.000 € pro Fahrzeug (2.000 € der Automobilimporteure + 3.000 € vom BMK) gefördert. Für Plug-In Hybride (PHEV) [ausgenommen Diesel Plug-In] und Range Extender (REX, REEV) gibt es in Summe 2.500 € (1.250 € der Automobilimporteure + 1.250 € vom BMK). Weitere Informationen sowie die Vorgehensweise zur Registrierung und Antragstellung finden Sie auf der Seite der Förderstelle HIER.

Förderungen E-Fahrzeuge für Privatpersonen | Förderanteil der Automobilimporteure, Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels* | Förderanteil vom BMK | Gesamte Förderhöhe |
---|---|---|---|
E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) | 2.000 € | 3.000 € | 5.000 € |
Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) [ausgenommen Diesel] | 1.250 € | 1.250 € | 2.500 € |
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e | 350 € | 450 € | 800 € |
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e | 500 € | 700 € | 1.200 € |
Elektro-Transportrad oder Transportrad ohne Tretunterstützung (Ladegewicht > 80 kg) |
150 € + ein großes Fahrradservice im Sportfachhandel bzw. drei Jahre Garantie | 850 € | 1.000 € |
E-Leichtfahrzeug der Klasse L2e, L5e, L6e, L7e | - | 1.300 € | 1.300 € |
* Der Anteil der Automobilimporteure, der Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Die wichtigsten Voraussetzungen für Privatpersonen zum Erhalt der E-Fahrzeug-Förderung:
- Zum Erhalt des Förderanteils vom BMK muss bei der Antragstellung der E-Mobilitätsbonus der Automobilimporteure, der Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels in korrekter Höhe bereits in Abzug gebracht worden und auf der Fahrzeugrechnung mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ ausgewiesen sein. Den genauen Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“, der auf der Fahrzeugrechnung separat ausgewiesen sein muss, finden Sie HIER.
- Bei der Antragstellung muss der Nachweis des Bezuges von Strom bzw. Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern erbracht werden (Strom aus erneuerbaren Energiequellen bzw. Ökostrom gemäß E-Control).
- Das Fahrzeug muss neu sein bzw. kann auch ein Vorführwagen oder eine Tageszulassung sein. Bei Vorführwägen bzw. Tageszulassungen darf die Erstzulassung des Fahrzeuges am Tag Antragstellung nicht mehr als 12 Monate (365 Tage) zurückliegen, das Fahrzeug darf ausschließlich beim Autohändler zugelassen gewesen sein und der Förderanteil des BMK darf nicht bereits durch den Händler bezogen worden sein.
- Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 6 Monate zurückliegen.
- Der maximale Brutto-Listenpreis des Fahrzeuges darf in der Basisausstattung (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro nicht übersteigen.
- Die rein elektrische Reichweite des Fahrzeuges muss mindestens 50 km (nach WLTP) betragen.
- Die Förderung von Leasingfahrzeugen (Leasingfinanzierungen) ist dann möglich, wenn am Leasingvertrag der Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ ausgewiesen und zudem der Nachweis einer Depotzahlung bzw. Vorauszahlung in zumindest der Höhe der gesamten Förderung getätigt wurde (mindestens in der Summe aus Bundes- und möglicher Landesförderung).
Definitiv nicht förderfähig hingegen sind:
- Vollhybridfahrzeuge
- Sämtliche Hybridfahrzeuge mit Dieselantrieb (auch Plug-In Hybride (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) mit Dieselantrieb)
- Gebrauchtfahrzeuge
- Neufahrzeuge mit einer Rechnung älter als 6 Monate
- Fahrzeuge mit einem Brutto-Anschaffungswert größer 60.000 Euro
- Fahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite unter 50 km (nach WLTP)
- Fahrzeuge, bei denen zu geringe Leasingzahlungen getätigt wurden
Förderungen E-Ladeinfrastruktur für Privatpersonen | Förderanteil vom BMK | Gesamte Förderhöhe |
---|---|---|
Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus | 600 € | 600 € |
Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage | 900 € | 900 € |
Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage | 1.800 € | 1.800 € |
Hinweis zur Förderung privater E-Ladeinfrastruktur:
Seit 1. Jänner 2021 ist die Anschaffung einer privaten E-Ladeinfrastruktur erstmals auch unabhängig vom Fahrzeugkauf als reine E-Ladeinfrastruktur-Förderung förderbar. D.h. die private E-Ladeinfrastruktur ist natürlich weiterhin mit einem gemeinsamen Antrag zusammen mit einem privaten E-Fahrzeugkauf förderbar, sie kann aber erstmals auch unabhängig vom gleichzeitigen Kauf eines Elektrofahrzeuges gefördert werden.
Voraussetzung zum Erhalt der privaten Ladeinfrastruktur-Förderung:
Eine Wallbox muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Neben der Wallbox selbst sind für Gemeinschaftsanlagen auch die Material- und Montagekosten sowie die Kosten der baulichen Basis-Infrastruktur in einem Mehrparteienhaus förderfähig. Achtung: Netzentgelte hingegen sind nicht förderfähig!
Zusätzliche Förderungen von den Ländern für Privatpersonen
Wien
Förderungen E-Fahrzeug
► Privatpersonen können bei der Stadt Wien um eine Förderung für die Anschaffung von Transportfahrrädern ansuchen. Die Förderanträge sind seit 01.04.2020 einreichbar.
Förderhöhen:
- 50% des Netto-Kaufpreises bzw. bis zu einer Höhe von maximal 800,- Euro für neu gekaufte Transportfahrräder
- 50% des Netto-Kaufpreises bzw. bis zu einer Höhe von maximal 1.000,- Euro für neu gekaufte Elektro-Transportfahrräder
Voraussetzungen:
- Das Elektro-Transportfahrrad darf nicht mehr als 600 Watt Dauerleistung aufweisen und eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h mit Motorunterstützung nicht überschreiten.
- Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Wien.
- Es besteht eine Behaltepflicht des Transportfahrrades von mind. zwei Jahren, widrigenfalls wird die Förderung nachträglich aberkannt und zurückverlangt.
- Geleaste Transportfahrräder bzw. Elektro-Transportfahrräder werden nicht gefördert.
► Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften und Vereine können in Wien eine Förderung für die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern sowie Elektrolastenanhängern mit mehr als 40 Kilogramm Ladegewicht einreichen. Fördervoraussetzung ist der Betrieb mit 100 % erneuerbarer Energie (Ökostrom). Zudem muss der Sitz bzw. die Niederlassung sowie Wertschöpfung in Wien sein.
► Die Stadt Wien fördert juristische Personen (alleine oder als Konsortium) in Bezug auf Initiativen zur Reduktion des Energieverbrauchs privater Mobilität durch Schaffung neuer Sharing-Angebote in größeren Wohnanlagen, im Neubau und insbesondere auch im Bestand. Geförderte Sharing-Angebote müssen mindestens ein Elektroauto beinhalten. Darüber hinaus werden auch Sharing-Angebote mit 2-rädrigen Fahrzeugen gefördert. Natürliche Personen sind bei dieser Förderung nicht antragsberechtigt.
Fördervoraussetzung ist der Betrieb mit 100 % erneuerbarer Energie (Ökostrom).
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Mobilitätsagentur Wien sowie auf der Website der Stadt Wien zu den Themen Förderung für innovative, energieeffiziente Mobilitätsangebote im Wohnbau und Förderaktion für elektrische Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger für Betriebe.
Niederösterreich
Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen.
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der KPC unter Landesförderung Niederösterreich.
Burgenland
Förderungen E-Fahrzeug
► Das Land Burgenland unterstützt Privatpersonen bei der Neuanschaffung von Elektrofahrrädern, E-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen, E-Mopeds und E-Motorrädern sowie von vollelektrisch betriebenen PKW.
► Voraussetzungen: Die Förderungen vom Land Burgenland können nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland beantragen.
► Die Förderungen betragen bei:
- Elektrofahrrädern 10% vom Anschaffungspreis, jedoch bis max. 150,- Euro
- Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen 30% vom Anschaffungspreis, jedoch bis max. 400,- Euro
- Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern 30% vom Anschaffungspreis, jedoch bis max. 500,- Euro
- Elektro-PKW (vollelektrisch, keine Hybrid) 30% vom Anschaffungspreis, jedoch bis max. 2.000,- Euro
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Zusätzlich zur Bundesförderung wird im Burgenlandauch der Ankauf und die Installation von stationären E-Ladestationen gefördert.
► Fördersätze:
- 30% der förderungsfähigen Kosten, maximal 300 Euro bei Installation einer Wallbox bzw. Standsäule bis 3,7 KW, 230V
- 30% der förderungsfähigen Kosten, maximal 500 Euro bei Installation einer Wallbox bzw. Standsäule über 3,7 KW, 400V
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Burgenländischen Landesregierung.
Oberösterreich
Förderungen E-Fahrzeug
► Oberösterreichische Gemeinden wie Neukirchen an der Enknach oder aber auch die Stadt Linz fördern u.a. Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe, Organisationen usw. beim Kauf von Elektro-Lastenfahrrädern sowie Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder.
Am Beispiel der Stadt Linz muss dafür jedoch der Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz sein.
Die Förderhöhe beträgt 30 % der Investitionskosten bzw. maximal 1.000,- Euro für ein E-Lastenfahrrad sowie einen E-Lastenanhänger, maximal 800,- Euro für ein Lastenfahrrad und maximal 150,- Euro für einen Fahrradanhänger.
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Oberösterreichischen Landesregierung sowie auf der Website der Stadt Linz.
Salzburg
Förderungen E-Fahrzeug
► Die Stadt Salzburg sowie auch einige Salzburger Gemeinden hingegen bieten ihren Bewohnern Ankaufsförderungen für E-Bikes sowie für elektrisch betriebene Lastenfahrräder.
Die Stadt Salzburg fördert aktuell Radanhänger mit bis zu 20% (max. 150,- Euro), Lastenräder mit bis zu 30% (max. 800,- Euro) sowie E-Lastenräder und Behindertenräder bzw. deren Umbauten mit bis zu 30% (max. 1.000,- Euro). Den Antrag für diese Förderungen können Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Unternehmen und Vereine (jeweils mit Sitz in der Stadt Salzburg) stellen. Voraussetzung ist nur, dass das Förderobjekt im Fachhandel der Stadt Salzburg erworben wurde.
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Salzburgrad.
Tirol
Förderungen E-Fahrzeug
► Das Land Tirol fördert den Ankauf von neuen einspurigen bzw. zweispurigen Transportfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb. Die Förderhöhe beträgt 250,- Euro für jedes neue Transportrad oder Elektro-Transportrad.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Im Zuge der Änderung der Wohnhaussanierungsrichtlinie werden seit 01.07.2020 Maßnahmen zur Vorbereitung der Ladeinfrastruktur (wie z.B. die Leerverrohrung) gefördert.
- Einmalzuschuss: 25% der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35% der Anfangsbelastung des Bankkredites
► Die förderbaren Kosten müssen den Betrag von 1.000,- Euro übersteigen.
►Voraussetzungen: Aus den geförderten Maßnahmen zur Errichtung der Ladeinfrastruktur für E-PKW darf im Endausbau ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control abgegeben werden.
► Die Kosten der Ladestation selbst (Wallbox) sind hingegen nicht förderbar!
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Energie Tirol sowie auf der Website der Tiroler Landesregierung.
Vorarlberg
Förderungen E-Fahrzeug
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
► Gefördert wird nur die Anschaffung von neuen reinen Elektrofahrzeugen im öffentlichen Interesse (Fahrzeuge für Carsharing, für den Einsatz sozialer mobiler Dienste und für Bauhöfe) zur Personen- sowie zur Güterbeförderung.
Voraussetzungen: Der Standort für das zu fördernde Fahrzeug und das Einsatzgebiet muss in Vorarlberg sein.
Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden (Ökostrom).
Förderhöhe: Die Förderung beträgt maximal 1.500,- Euro pro Fahrzeug und kann zusätzlich zu der Bundesförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 30% der Anschaffungskosten beschränkt.
► Die Marktgemeinde Lustenau fördert Lastenfahrräder für Privatpersonen, Betriebe und Vereine mit Hauptwohn- bzw. Firmensitz in Lustenau. Die Förderung beträgt 400,- Euro für Lastenfahrräder und 600,- Euro für Elektro-Lastenfahrräder. Um diese Förderung jedoch beantragen zu können, muss das Förderobjekt bei einem ortsansässigen Händler gekauft werden.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Gefördert werden Umbau- bzw. Installationsarbeiten zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrwohnungshäusern.
► Diese müssen 2016 oder früher errichtet worden sein.
► Förderbar sind ausschließlich Gebäude mit mindestens 3 Hauptwohnsitzen. Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
► Förderungen in Mehrwohnungshäusern für E-PKW:
- 300,- Euro pro erschlossenem Stellplatz oder 500,- Euro pro erschlossenem Carsharing bzw. öffentlichem Stellplatz für Bauliche Maßnahmen (Mauerdurchbrüche, etc.) und Elektriker Arbeiten im Gebäude.
- zusätzlich 200,- Euro pro erschlossenem Stellplatz, falls eine Verstärkung des Hausanschlusses bis inklusive Hausanschlusskasten erforderlich ist.
- Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses und ist mit 50% der förderfähigen Kosten und maximal 10.000,- Euro pro Mehrwohnungshaus begrenzt.
- Voraussetzungen: Aus der geförderten Ladeinfrastruktur für E-PKW darf im Endausbau ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control abgegeben werden.
► Förderungen in Mehrwohnungshäusern bzgl. Maßnahmen für Pedelecs und E-Bikes:
- 50% der förderungsfähigen Kosten , max. 1.000,- Euro pro erschlossener Abstellanlage für Leerverrohrung bzw. Kabeltrassen für bestehende Pedelec- und E-Bike Ladepunkte (Fahrradkeller, überdachten Radabstellplatz, Abstellplätze für einspurige KFZ, etc.)
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website des Landes Vorarlberg.
Steiermark
Förderungen E-Fahrzeug
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
► Für Antragseinreichungen bis zum 30.6.2020 hat es eine Förderung des Landes Steiermark für elektrisch betriebene Lastenfahrräder sowie für elektrisch betriebene Falträder gegeben. Natürliche Personen wurden mit bis zu 500,- Euro, juristische Personen mit bis zu 400,- Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Faltrad gefördert. Die maximal mögliche Förderung war jedoch mit 25% der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
► Die Stadt Graz fördert Transportfahrräder für Unternehmen, Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine und Hausgemeinschaften mit 50% der Anschaffungskosten bzw. bis max. 1.000,- Euro pro Transportfahrrad. Der Standort sowie die überwiegende Geschäftstätigkeit muss dafür jedoch im Stadtgebiet von Graz liegen.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Steiermärkischen Landesregierung zum Thema Förderungen zur Elektromobilität. Weitere Details bzgl. Förderungen in Graz finden Sie auf der Website der Stadt Graz.
Kärnten
Förderungen E-Fahrzeug
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Kärntner Landesregierung.
Für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Förderungen vom Bund
Ab 1. Jänner 2021 gibt es vom Bund auch für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine neue Förderungen beim Kauf von Elektro-Pkw der Klassen M1 und N1. Weitere Informationen sowie die Vorgehensweise zur Registrierung und Antragstellung finden Sie auf der Seite der Förderstelle (Kommunalkredit Public Consulting GmbH).
HIER gelangen Sie zur „Förderaktion E-Mobilität für Betriebe 2021“ für Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung (N1 ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht + M1).

Förderungen E-Pkw für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine (N1 ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht + M1) |
Förderanteil der Automobilimporteure* | Förderanteil vom BMK | Gesamte Förderhöhe |
---|---|---|---|
E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) | 2.000 € | 2.000 € | 4.000 € |
Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) | 1.000 € | 1.000 € | 2.000 € |
* Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Bei Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen gelten bzgl. Förderungen für E-Pkw zum Großteil die selben Fördervoraussetzungen sowie auch die Bedingungen zu den nicht förderfähigen Fahrzeugen wie bei Privatpersonen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Voraussetzungen für Privatpersonen zum Erhalt der E-Fahrzeug-Förderung (oberhalb dieses Artikels) bzw. finden Sie diese auch direkt auf der Seite der Förderungen-Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Ab Februar 2021 gibt es für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auch neue Förderungen für den Kauf leichter E-Nutzfahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1. Weitere Informationen sowie die Vorgehensweise zur Registrierung und Antragstellung finden Sie auf der Seite der Förderstelle (Kommunalkredit Public Consulting GmbH).
HIER gelangen Sie zur „Förderaktion Elektro-Leichtfahrzeuge, Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge für Betriebe“ für Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung.
Förderungen leichter E-Nutzfahrzeuge, E-Kleinbusse und E-Leichtfahrzeuge für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine | Förderanteil der Automobilimporteure* | Förderanteil vom BMK | Gesamte Förderhöhe |
---|---|---|---|
Leichtes E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1 > 2,0 und ≤ 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht | 2.000 € | 5.500 € | 7.500 € |
Leichtes E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) N1 > 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht | 2.000 € | 10.500 € | 12.500 € |
E-Kleinbus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) M1 > 2,0 und ≤ 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht [zugelassen für mindestens 7+1 Personen] | 2.000 € | 5.500 € | 7.500 € |
E-Kleinbus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) M1 > 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht [zugelassen für mindestens 7+1 Personen] | 2.000 € | 10.500 € | 12.500 € |
E-Kleinbus der Klasse M2 | 2.000 € | 22.000 € | 24.000 € |
E-Leichtfahrzeug der Klasse L2e, L5e, L6e, L7e | - | 1.300 € | 1.300 € |
* Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Steuerbefreiungen
► Beim Kauf eines Elektrofahrzeuges mit einem Co2-Ausstoß von 0 Gramm fällt keine NoVA an.
Weitere Informationen finden Sie unter NoVA – Normverbrauchsabgabe
► Zudem wird anschließend auch keine jährliche motorbezogene Versicherungssteuer fällig.
Weitere Informationen finden Sie unter Motorbezogene Versicherungssteuer
► Für Elektrofahrzeuge mit einem direkten Co2-Ausstoß von 0 Gramm ist auch der Vorsteuerabzug (Kauf, Wartung etc.) möglich.
- Belaufen sich die die Anschaffungskosten auf maximal 40.000 € (inkl. USt) ist der Vorsteuerabzug uneingeschränkt möglich (40.000 € entspricht der aktuellen ertragssteuerlichen Angemessenheitsgrenze).
- Übersteigen die Anschaffungskosten einen Betrag von 80.000 € und somit die Angemessenheitsgrenze um mehr als 100 %, steht kein Vorsteuerabzug zu!
- Betragen die Anschaffungskosten des Elektrofahrzeuges zwischen 40.000 € und max. 80.000 € ist der Vorsteuerabzug für die ersten 40.000 € möglich (à dieser ist durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung soweit zu reduzieren, soweit die tatsächlichen Anschaffungskosten die Angemessenheitsgrenze übersteigen „Luxustangente“).
- Achtung: Hybridfahrzeuge sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt!
Weitere Informationen finden Sie unter Vorsteuerabzug bei KFZ
► Für die Privatnutzung eines E-Firmenwagens ist bei der Lohnsteuer kein Sachbezug hinzuzurechnen.
Weitere Informationen finden Sie unter Firmenfahrzeug zur Privatnutzung
E-Ladestationen
Sie fahren ein E-Auto? Mit dem ÖAMTC haben Sie die E-Tankstellen in Ihrer Nähe immer im Überblick – und das europaweit.
ÖAMTC ePower Ladestationen
Um Elektromobilität zu fördern, ist der ÖAMTC dabei, ein modernes und öffentlich zugängliches Ladestellennetz aufzubauen. An einigen ÖAMTC-Stützpunkten sowie Fahrtechnik Zentren wurden bereits ÖAMTC ePower Schnellladestationen installiert. Informationen zu den Standorten und deren Öffnungszeiten bzgl. Nutzung der Ladestationen entnehmen Sie der nachfolgend angefügten ÖAMTC ePower Standort-Liste.
Seit Oktober 2020 steht das ÖAMTC ePower Ladeprodukt (die ÖAMTC ePower App und Ladekarte) zur Verfügung und bietet dabei für Mitglieder faire und mengenbezogene (kWh) Ladetarife.
Weitere Informationen finden Sie unter www.oeamtc.at/epower oder Sie kontaktieren uns unter der ÖAMTC ePower Hotline-Nummer: 0800 203 120
Standorte und Öffnungszeiten:
ÖAMTC ePower.Business für Unternehmen
Wir bieten in unserer Rolle als EMP (E-Mobility Provider) und CPO (Charge Point Operator) mit ÖAMTC ePower.Business Unterstützung bei Projektkalkulationen, Fördereinreichungen, Auswahl und Anschaffungsprozess von Ladestationen sowie operative Abwicklung im laufenden Betrieb.
Weitere Informationen finden Sie unter oeamtc.at/epower-business.
ÖAMTC Notladestationen
An zahlreichen Standorten bietet der Club Notlademöglichkeiten für E-Fahrzeuge an. Dabei stehen an den Ladesäulen herkömmliche Steckdosen (230V, 16A) für die Elektrofahrzeuge zur Verfügung.
Achtung: Der Aufladevorgang muss 30 Minuten vor Schließung des Stützpunktes abgeschlossen sein.
Downloads
ÖAMTC E-NotladestellenAktuelle Tests
eKompetenz-Standorte des ÖAMTC
Die Zahl der Kraftfahrzeuge mit Elektro- und Hybridantrieben nimmt zu.
Der ÖAMTC reagiert darauf mit neun eKompetenzstandorten.
Für seine Mitglieder bietet der ÖAMTC mit Elektrofahrzeugen, Hybridfahrzeugen und E-Bikes folgende Dienstleistungen an.
Prüfdienstleistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge an allen Stützpunkten:
- §57a Begutachtung (Pickerl)
- Kaufüberprüfung
- Sicherheitsüberprüfung - Auch bei E-Fahrzeugen jährlich auf Nummer Sicher gehen
- Fahrwerksüberprüfung - Wenn das E-Fahrzeug nicht richtig spurt
- Stationäre Pannenhilfe - Modernste Diagnosetechnik unterstützt bei der Fehlersuche
Zusätzliche Prüfdienstleistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge an den eKompetenzstandorten:
- Isolationsprüfung - Gut isolierte Verbindungen und Bauteile im Hochvoltsystem gewährleisten einen sicheren Betrieb
- Klimaanlagenüberprüfung - Für gut funktionierende Klimaanlagen sorgen speziell für Hybrid und Elektrofahrzeuge ausgestattete Klimafüllstationen
- Kaufüberprüfung mit Isolationsprüfung