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Förderungen von E-Fahrzeugen für Privatpersonen in Österreich

Förderung vom Bund für einspurige Elektrokraftfahrzeuge wird verlängert.

Elektromobilitaet - Förderungen für Privatpersonen
Elektromobilitaet - Förderungen für Privatpersonen © ÖAMTC

2025 wird die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge in Österreich verlängert. Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) setzt den Fördertopf bei 1,5 Millionen Euro an. Die Förderung setzt sich aus dem E-Mobilitätsbonusanteil des Bundesministeriums (BMIMI) sowie dem Anteil der Zweiradimporteure zusammen.
Ab September 2025 können Förderungen eingereicht werden, diese laufen bis ins Frühjahr 2026 bzw. solange Förderbudget verfügbar ist.

In den kommenden Monaten wird es weitere Informationen zum Förderprozess und den detaillierten Förderrichtlinien geben.

E-Mobilitätsoffensive 2025 – Was wird gefördert?

Seitens des Bundes werden in Österreich einspurige Elektrokraftfahrzeuge - der Typen L1e und L3e - mit reinem Elektroantrieb (BEV) gefördert. Beide Fahrzeugtypen sind im Straßenverkehr unterwegs und dürfen nicht auf Radwegen fahren.

Höhe der Förderung

Die Fördersätze für Privatpersonen sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 50 % der Anschaffungskosten begrenzt sind. Bei geringen Investitionskosten kommt es daher zu einer Reduzierung der in den nachfolgenden Tabellen angeführten Pauschalbeträgen.

E-Fahrzeuge - Fördersätze für Privatpersonen

Förderfähige Fahrzeuge Förderanteil der Zweiradimporteure (jeweils netto) * Förderanteil vom BMK Gesamte Förderhöhe

E-Moped (Klasse L1e)

350 € 600 € 950 €

E-Leichtmotorrad (Klasse L3e ≤ 11 kW)

500 € 1.200 € 1.700 €

E-Motorrad (Klasse L3e > 11 kW)

500 € 1.800 € 2.300 €

* Der Anteil der Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

Ziel der Förderung

Mit der Förderung wird ein Segment der E-Mobilität adressiert, das im Gegensatz zu E-Pkw und E-Bikes noch nicht im Alltag der Gesellschaft angekommen ist. Das mobilitätspolitische Ziel der Fördermaßnahme besteht darin, dass einspurige E-Kfz künftig schrittweise motorisierte Verbrenner, die eher für kurze Wege herangezogen werden, beispielsweise Roller oder Zweitwagen, ersetzen. In Kombination mit den angekündigten Förderungen im Bereich der E-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sieht das Mobilitätsministerium einen großen Schritt, um die Mobilitätswende weiter voranzutreiben und die E-Mobilität attraktiver zu gestalten.

Quellen: BMIMI

Ein Radfahrer mit Helm, ein E-Mopedfahrer mit Helm und ein blaues E-Auto beim Laden an einer Tankstelle. Im Hintergrund ist eine Wasserstoff Lademöglichkeit.

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