Artikel drucken
DruckenFörderungen von E-Fahrzeugen für Privatpersonen in Österreich
E-Mobilitätsförderungen vom Bund für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur.
Auch 2022 wird der Ankauf von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen sowie Elektro-Ladeinfrastruktur gefördert. Insgesamt steht für die E-Mobilitätsoffensive 2022 ein Gesamt-Förderbudget von 167,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die E-Mobilitätsoffensive 2022 läuft längstens bis 31. März 2023 bzw. so lange Förderbudget verfügbar ist und dieses nicht bereits frühzeitig ausgeschöpft wurde.
Hinweis zur E-Mobilitätsförderungen 2023:
Auch 2023 wird es wieder eine E-Mobilitätsförderung für Privatpersonen geben. Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für die „E-Mobilitätsoffensive 2023“ 95 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge dazu können ab voraussichtlich Ende Jänner 2023 gestellt werden. Die Förderungen privat angeschaffter E-Autos und Ladeinfrastruktur bleibt im kommenden Jahr weitgehend gleich. So wird der Kauf eines E-Autos weiterhin mit in Summe 5.000 Euro finanziell unterstützt. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls weiterhin mit bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel und mit bis zu 1.800 Euro für kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage gefördert.
Für den Kauf eines einspurigen Elektrofahrzeuges (E-Moped bzw. E-Motorrad) gibt es auch im kommenden Jahr, abhängig von der Fahrzeugklasse und der Motorleistung, bis zu 1.900 Euro von BMK und den Importeuren. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen bleiben ebenfalls weitgehend gleich. Eine Änderung gibt es jedoch bei den Plug-in-Hybriden: Diese müssen ab kommendem Jahr eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometer nach WLTP (bisher waren 50 Kilometer ausreichend) zurücklegen können, um Anspruch auf die Förderung in der Höhe von 2.500 Euro zu haben.

E-Mobilitätsoffensive 2022 – Was wird gefördert?
Seitens des Bundes werden in Österreich Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen sowie Elektro-Ladeinfrastruktur gefördert. Pro Fahrzeug bzw. Ladeinfrastruktur kann nur eine Bundesförderung beantragt werden. Pro Antragsteller können jedoch mehrere Anträge für unterschiedliche Fahrzeuge bzw. Ladeinfrastrukturen gestellt werden.
E-Fahrzeuge
Gefördert wird die Anschaffung von komplett neuen E-Fahrzeugen sowie von E-Fahrzeugen, die beim Händler bereits in Betrieb waren (z.B. Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge, Vorführwägen). Für Fahrzeuge dieser Art darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung (beim Händler) und dem aktuellen Zulassungsdatum bei der Fördereinreichung nicht mehr als 12 Monate betragen.
- Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV), Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV), Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer (REX bzw. REEV) zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1).
- Ebenfalls werden sämtliche Elektro-Zweiräder der Fahrzeugklassen L1e (E-Mopeds), L3e (E-Motorräder) sowie L2e, L5e, L6e, L7e (Elektro-Leichtfahrzeuge) gefördert. In welche Fahrzeugklasse Ihr beantragtes Fahrzeug fällt finden Sie jeweils auf der Zulassungsbescheinigung.
- Neben den genannten Fahrzeugen werden auch Elektro-Transporträder gefördert (reine E-Bikes jedoch nicht).
E-Ladeinfrastruktur
Die Förderung für Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel kann entweder im Zuge des Kaufs eines E-PKWs gemeinsam mit dem Fahrzeug erfolgen oder separat (unabhängig vom Fahrzeugkauf) beantragt werden. Förderfähig sind die Ladestation selbst (Wallbox bzw. intelligentes Ladekabel) sowie bei einer fix installierten Wallbox auch die Installationskosten.
Bei einer Wallbox im Ein-/Zweifamilienwohnhaus können folgende Kosten gefördert werden:
- die Wallbox
- Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektriker, Grabungsarbeiten, Mauerdurchbrüche oder Datenanbindung), welche die Wallbox unmittelbar betreffen
Bei einer Wallbox im Mehrparteienhaus als Einzel- oder Gemeinschaftsanlage können folgende Positionen gefördert werden:
- die kommunikationsfähige Wallbox (Master und Slave)
- Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektriker und Grabungsarbeiten oder Mauerdurchbrüche), welche die Wallbox bzw. die Basisinfrastruktur unmittelbar betreffen
- Elektrische Leitungen zwischen Stromzähler des Netzbetreibers und Master-Wallbox bzw. Backend inkl. Datenleitungen zur Zentraleinheit mit notwendigen Kabeltrassen, Steigleitungen, Verrohrungen, etc.
- Kosten für die Datenanbindung (Netzwerkverkabelung, Switch/Router, GSM Repeater, etc.)
- Komponenten für das Lastmanagement
- Unterverteiler/Messverteiler mit Bestückung der elektrischen Einrichtungen wie z.B.: FI, LS, IT-Einheiten
- Planungs- und Projektierungskosten bis 10 % der Gesamtkosten
Höhe der Förderung
Die Fördersätze für Privatpersonen sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Bei geringen Investitionskosten kommt es daher zu einer Reduzierung der in den nachfolgenden Tabellen angeführten Pauschalbeträgen.
E-Fahrzeuge - Fördersätze für Privatpersonen
Förderfähige Fahrzeuge | Förderanteil der Automobilimporteure, Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels (jeweils netto) * | Förderanteil vom BMK | Gesamte Förderhöhe |
---|---|---|---|
E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) | 2.000 € | 3.000 € | 5.000 € |
Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) [ausgenommen Diesel] | 1.250 € | 1.250 € | 2.500 € |
E-Moped (Klasse L1e) | 350 € | 450 € | 800 € |
E-Leichtmotorrad (Klasse L3e ≤ 11 kW) | 500 € | 700 € | 1.200 € |
E-Motorrad (Klasse L3e > 11 kW) | 500 € | 1.400 € | 1.900 € |
(E-)Transportrad (Ladegewicht > 80 kg) | 100 € + ein großes Fahrradservice im Sportfachhandel bzw. 3 Jahre Garantie | 800 € | 900 € |
E-Leichtfahrzeug (Klasse L2e, L5e, L6e, L7e) | - | 1.300 € | 1.300 € |
* Der Anteil der Automobilimporteure, der Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
E-Ladeinfrastruktur - Fördersätze für Privatpersonen
Förderfähige Ladeinfrastruktur | Förderanteil vom BMK | Gesamte Förderhöhe |
---|---|---|
Wallbox in einem Ein- oder Zweifamilienhaus | 600 € | 600 € |
Intelligentes Ladekabel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus | 600 € | 600 € |
Kommunikationsfähige Wallbox bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage | 900 € | 900 € |
Kommunikationsfähige Wallbox mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage | 1.800 € | 1.800 € |
Einreichverfahren
Die Einreichung für die Förderaktion „E-Mobilität für Private“ verläuft in einem 2-stufigen Verfahren über die Förderstelle KPC - Kommunalkredit Public Consulting.
Schritt 1 – Registrierung
Vor der Registrierung prüfen Sie jedenfalls das noch vorhandene Förderbudget. Wenn ausreichend Förderbudget vorhanden ist und die Lieferung und Zulassung Ihres Wunschfahrzeuges innerhalb einer Frist von 36 Wochen gesichert ist, können Sie das 2-stufige Förderverfahren starten.
Nach Registrierung Ihres Fahrzeug ist das Förderbudget für Sie reserviert. Anschließend haben Sie dann 36 Wochen Zeit, das Fahrzeug zu bezahlen und zuzulassen. Planen Sie hierfür jedenfalls einen Zeitpuffer ein. Sollte eine nachfolgende Antragstellung nicht innerhalb von 36 Wochen erfolgen, verfällt die Registrierung. Eine erneute Registrierung ist während dieser Förderaktion nicht mehr möglich.
Schritt 2 – Antragstellung
Der Förderantrag wird nun über die Online-Plattform der Förderstelle gestellt. Dort müssen Sie die Rechnung(en) sowie sonstige Unterlagen (u.a. den Nachweis zum Bezug von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern) einreichen.
Anschließend werden Ihre Antragsunterlagen geprüft und wenn alles in Ordnung ist wird Ihnen die Förderung durch den Klima- und Energiefonds genehmigt und ausbezahlt.
Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung
Bei der Antragstellung für sämtliche Förderangebote im Zuge der E-Mobilitätsoffensive (E-Fahrzeuge und E-Ladeinfrastruktur) muss der Nachweis des Bezuges von Strom bzw. Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern erbracht werden (Strom aus erneuerbaren Energiequellen bzw. Ökostrom gemäß E-Control). Wie Sie diesen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern erbringen können, finden Sie Hier.
E-Fahrzeuge
Zum Erhalt des Förderanteils vom BMK muss bei der Antragstellung der E-Mobilitätsbonus der Automobilimporteure, der Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels bereits in korrekter Höhe in Abzug gebracht worden und auf der Fahrzeugrechnung mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ bzw. „E-Mobilitätsbonusanteil“ ausgewiesen sein. Den genauen Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“, der auf der Fahrzeugrechnung separat ausgewiesen sein muss, finden Sie Hier.
Hinweis: Nur wenn der entsprechende E-Mobilitätsbonus seitens des Importeurs bzw. Sportfachhandels gemäß Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag angeführt ist, kann auch der Bundesanteil zur Auszahlung gelangen. Förderanträge mit Rechnungen bzw. Leasingverträgen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden abgelehnt.
- Das Fahrzeug muss neu sein bzw. kann auch ein Vorführwagen oder eine Tageszulassung sein. Bei Fahrzeugen, die nur beim Händler in Betrieb waren (z.B. Tageszulassungen, Vorführ-, Service-, Funktions- oder Jungwägen), darf die Erstzulassung am Tag Antragstellung nicht länger als 12 Monate (365 Tage) zurückliegen. Das Fahrzeug darf ausschließlich beim Autohändler zugelassen gewesen sein und der Förderanteil des BMK darf nicht bereits durch den Händler bezogen worden sein.
- Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 9 Monate zurückliegen.
- Der maximale Brutto-Listenpreis des Fahrzeuges darf in der Basisausstattung (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro nicht übersteigen.
- Die rein elektrische Reichweite des Fahrzeuges muss mindestens 50 km (nach WLTP) betragen.
- Die Förderung von geleasten Fahrzeugen (Leasingfinanzierungen) ist ebenfalls möglich. Dazu muss am Leasingvertrag der Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ ausgewiesen und zudem muss der Nachweis einer Depotzahlung bzw. Vorauszahlung (vor Schritt 2 „Antragstellung“) in zumindest der Höhe der gesamten erwarteten Förderung erbracht werden (mind. in der Höhe aus Summe von Bundes- und möglicher Landesförderung).
- Behaltefrist - Nach Auszahlung der Förderung ist das Fahrzeug zumindest 4 Jahre in Betrieb zu halten (bei Leasingfinanzierung unabhängig von der Dauer des Leasingvertrages) und in dieser Zeit mit Strom bzw. Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern zu betreiben. Sollte das Fahrzeug vor der Behaltefrist von 4 Jahren außer Betrieb genommen werden (z.B. Totalschaden nach einem Unfall), so ist dies schriftlich unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen der Förderstelle KPC zu melden. Hinweis: Möchte man sein gefördertes Fahrzeug vor Ablauf der Behaltefrist von 4 Jahren verkaufen, so muss bei einem vorzeitigen Weiterverkauf eine Eintrittserklärung in den Förderungsvertrag vom neuen Käufer sowie eine Verzichtserklärung des Verkäufers unterzeichnet werden. Sollten die Förderungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden, ist der ausbezahlte E-Mobilitätsbonus des Bundes aliquot zum noch ausständigen Zeitraum bis zum Ablauf der 4 Jahre zurückzuzahlen.
E-Ladeinfrastruktur
- Eine Wallbox bzw. ein intelligentes Ladekabel ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig.
- Die Ladeinfrastruktur (Wallbox) muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA vom Elektriker beim Netzbetreiber gemeldet werden.
- Die Ladestation im Mehrparteienhaus muss kommunikationsfähig sein und über einen der Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus verfügen.
Was wird nicht gefördert?
Bei E-Fahrzeugen
- Vollhybridfahrzeuge (HEV)
- Sämtliche Hybridfahrzeuge mit Dieselantrieb (Plug-In Hybride und Range Extender)
- Elektrofahrräder („E-Bikes“)
- Gebrauchtfahrzeuge und gebrauchte E-Ladeinfrastruktur sowie kostenlos zur Verfügung gestellte E-Ladeinfrastruktur werden nicht gefördert
- Neufahrzeuge mit einer Rechnung älter als 6 Monate
- Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) über 60.000 Euro
- PKW mit einer elektrischen Reichweite unter 50 km (nach WLTP)
- Fahrzeuge, bei denen zu geringe Leasingzahlungen getätigt wurden
Bei E-Ladeinfrastruktur
- Eigenleistungen
- Kostenlos zur Verfügung gestellte Ladeinfrastruktur
- Gebraucht erworbene Ladeinfrastruktur
- Netzentgelte (Netzzutritts- und -zugangsgebühren)
- Kosten für Trafos
- Finanzierungskosten
- Kosten für stromproduzierende Anlagen
- Neu errichtete Leitungen vom Netz bis zum Stromzähler des Netzbetreibers
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Allfällige Abgaben und Gebühren
- Grundstücks- und Aufschließungskosten
- CEE-Steckdosen
- Vorbereitungsarbeiten für den Anschluss von intelligenten Ladekabeln/mobilen Wallboxen
Quellen: BMK, KPC
ÖAMTC Empfehlung - Markus Kaiser, ÖAMTC-Experte für Elektromobilität
Thema „Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“
Da in Mehrparteienhäusern die Anschlusskapazität zum Laden von E-Fahrzeugen in der Garage zumeist begrenzt ist und nach bereits wenigen Einzellösungen an ihre Grenzen stoßen kann, ist die Planung einer Gemeinschaftsanlage vom ersten installierten Ladepunkt weg die deutlich bessere und zukunftssicherere Lösung für alle beteiligten. Bei einer Gemeinschaftsanlage werden mehrere kommunikationsfähige Ladestationen zu einem Verbund zusammengeschlossen und in ein Lastmanagement integriert. Hierbei ist es entscheidend, dass von der ersten installierten Wallbox weg diese entsprechende Funktion für die Zukunft und den Ausbau um weitere Wallboxen mit abgedeckt werden kann. Alle weiteren bzw. später installierten Wallboxen sollten herstellerunabhängig in das bestehende Lastmanagement-System via OCPP oder Modbus integriert werden können.
Zusätzliche Förderungen von den Ländern für Privatpersonen
Wien
Aktuell gibt es in Wien keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen. Mögliche Förderungen in Ihrer Heimatstadt oder Heimatgemeinde erfahren Sie bei der jeweilig zuständigen Behörde.
Weitere Infos zu anderen Förderungsbereichen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Niederösterreich
Aktuell gibt es in Niederösterreich keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen. Mögliche weitere Förderungen in Ihrer Heimatstadt oder Heimatgemeinde erfahren Sie bei der jeweilig zuständigen Behörde.
Weitere Infos zu anderen Förderungsbereichen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Burgenland
Förderungen E-Fahrzeug
► Das Land Burgenland unterstützt Privatpersonen bei der Neuanschaffung von Elektrofahrrädern, E-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen, E-Mopeds und E-Motorrädern sowie von vollelektrisch betriebenen PKW.
► Voraussetzungen: Die Förderungen vom Land Burgenland können nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland beantragen.
► Die Förderungen betragen bei:
- Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen 30 % vom Anschaffungspreis, jedoch max. 400 Euro
- Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern 30 % vom Anschaffungspreis, jedoch max. 500 Euro
- Elektro-PKW (vollelektrisch, keine Hybrid) 30 % vom Anschaffungspreis, jedoch max. 2.000 Euro
► Die Stadt Eisenstadt fördert ebenfalls Privatpersonen und Unternehmen:
- Elektroscooter für Pensionist/innen und gehbehinderte Personen mit max. 150,- Euro
- Neuanschaffungen von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern mit max. 200,- Euro
- Neuanschaffung oder Umbau eines PKWs auf vollelektrischen Betrieb mit max. 375,- Euro
- Neuanschaffung eines Elektrofahrrades mit max. 150,- Euro
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Zusätzlich zur Bundesförderung wird im Burgenland auch der Ankauf und die Installation von stationären E-Ladestationen gefördert.
► Fördersätze:
- 30 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 300 Euro bei Installation einer Wallbox bzw. Standsäule bis 3,7 KW (230V)
- 30 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 500 Euro bei Installation einer Wallbox bzw. Standsäule über 3,7 KW (400V)
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Burgenländischen Landesregierung sowie sowie auf der Website der Landeshauptstadt Eisenstadt.
Weitere Infos zu anderen Förderungsbereichen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Oberösterreich
Förderungen E-Fahrzeug
Die Oberösterreichische Stadt Linz fördert u.a. Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe, Organisationen usw. beim Kauf von Elektro-Lastenfahrrädern sowie Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder. Dafür muss jedoch der Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz sein.
Die Förderhöhe beträgt 30 % der Investitionskosten bzw. maximal 1.000 Euro für ein E-Lastenfahrrad sowie einen E-Lastenanhänger, maximal 800 Euro für ein Lastenfahrrad und maximal 150 Euro für einen Fahrradanhänger.
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Stadt Linz.
Weitere Infos zu anderen Förderungsbereichen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Salzburg
Förderungen E-Fahrzeug
Die Stadt Salzburg sowie auch einige Salzburger Gemeinden bieten ihren Bewohnern Ankaufsförderungen für E-Bikes sowie für elektrisch betriebene Lastenfahrräder.
Die Stadt Salzburg fördert aktuell Radanhänger mit bis zu 30 % (max. 250 Euro), Lastenräder mit bis zu 30 % (max. 800 Euro) sowie E-Lastenräder und Behindertenräder bzw. deren Umbauten mit bis zu 30 % (max. 1.000 Euro). Den Antrag für diese Förderungen können Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Unternehmen und Vereine (jeweils mit Sitz in der Stadt Salzburg) stellen. Voraussetzung ist nur, dass das Förderobjekt im Fachhandel der Stadt Salzburg erworben wurde.
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Salzburgrad.
Weitere Infos zu anderen Förderungsbereichen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Tirol
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Im Zuge der Änderung der Wohnhaussanierungsrichtlinie werden seit 01.07.2020 Maßnahmen zur Vorbereitung der Ladeinfrastruktur (wie z.B. die Leerverrohrung) gefördert.
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
► Die förderbaren Kosten müssen den Betrag von 1.000,- Euro übersteigen.
►Voraussetzungen: Aus den geförderten Maßnahmen zur Errichtung der Ladeinfrastruktur für E-PKW darf im Endausbau ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. 100 % Ökostrom gemäß E-Control abgegeben werden.
► Die Kosten der Ladestation selbst (Wallbox) sind hingegen nicht förderbar!
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Energie Tirol.
Details zur E-Ladeinfrastrukturförderung finden Sie auf der Website der Tiroler Landesregierung.
Weitere Infos zu anderen Förderungsbereichen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Vorarlberg
Förderungen E-Fahrzeug
► Die Marktgemeinde Lustenau fördert Lastenfahrräder für Privatpersonen, Betriebe und Vereine mit Hauptwohn- bzw. Firmensitz in Lustenau. Die Förderung beträgt 400 Euro für Lastenfahrräder und 600 Euro für Elektro-Lastenfahrräder. Um diese Förderung jedoch beantragen zu können, muss das Förderobjekt bei einem ortsansässigen Händler gekauft worden sein.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
Voraussetzungen
► Gefördert werden Umbau- bzw. Installationsarbeiten zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrwohnungshäusern.
► Diese müssen 2016 oder früher errichtet worden sein.
► Förderbar sind ausschließlich Gebäude mit mindestens 3 Hauptwohnsitzen. Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
► Aus der geförderten Ladeinfrastruktur für E-PKW darf im Endausbau ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. 100 % Ökostrom gemäß E-Control abgegeben werden.
► Förderungen in Mehrwohnungshäusern für E-PKW:
- 300 Euro pro erschlossenen Stellplatz oder 500 Euro pro erschlossenes Carsharing bzw. öffentlichem Stellplatz für Bauliche Maßnahmen (Mauerdurchbrüche, etc.) und Elektriker Arbeiten im Gebäude.
- zusätzlich 200 Euro pro erschlossenen Stellplatz, falls eine Verstärkung des Hausanschlusses bis inklusive Hausanschlusskasten erforderlich ist.
- Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses und ist mit 50 % der förderfähigen Kosten und maximal 10.000 Euro pro Mehrwohnungshaus begrenzt.
► Förderungen in Mehrwohnungshäusern bzgl. Maßnahmen für Pedelecs und E-Bikes:
- 50 % der förderungsfähigen Kosten, max. 1.000 Euro pro erschlossener Abstellanlage für Leerverrohrung bzw. Kabeltrassen für bestehende Pedelec- und E-Bike Ladepunkte (Fahrradkeller, überdachten Radabstellplatz, Abstellplätze für einspurige KFZ, etc.)
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website des Landes Vorarlberg.
Weitere Infos zu anderen Förderungsbereichen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Steiermark
Förderungen E-Fahrzeug
► Die Stadt Graz fördert Transportfahrräder für Unternehmen, Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine und Hausgemeinschaften mit 50% der Anschaffungskosten bzw. bis max. 1.000,- Euro pro Transportfahrrad. Der Standort sowie die überwiegende Geschäftstätigkeit muss dafür jedoch im Stadtgebiet von Graz liegen.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
►Gefördert werden die Anschaffung bzw. Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätze für Kraftfahrzeuge.
► Förderungen in Mehrwohnungshäusern:
- 5.000 Euro Basisförderung bis zu 99 Ladepunkte
- 2.500 Euro Zuschlag zur Basisförderung je weitere 50 Ladepunkte
- Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses und ist mit 30 % der anrechenbaren Investitionskosten (bauliche Maßnahmen, Verstärkung des Hausanschlusses, Material und Montage) begrenzt.
Voraussetzungen:
- Aus der geförderten Ladeinfrastruktur für E-PKW darf im Endausbau ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. 100 % Ökostrom gemäß E-Control abgegeben werden.Bis zu einer Größe von 50 Abstellplätzen ist das Lastmanagementsystem für alle Abstellplätze auszulegen. Ab 51 vorhandenen Abstellplätzen ist das Lastmanagementsystem für mindestens 80 % der KFZ-Abstellplätze auszulegen.
- Natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, auf die ein E-PKW zugelassen ist.
- Der E-PKW darf nicht für unternehmerische Tätigkeiten genutzt werden.
►Gefördert werden ebenfalls die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines Intelligenten Ladekabels (mobile charger) mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW.
► Förderungen für Intelligente E-Ladestationen:
- bis zu max. 100 Euro für ein Intelligentes Ladekabel
- bis zu max. 300 Euro für eine Wallbox
- Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses und ist mit 30 % der anrechenbaren Investitionskosten (Anschaffung und Montage) begrenzt.
Voraussetzungen:
- Aus der geförderten Ladeinfrastruktur für E-PKW darf im Endausbau ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. 100 % Ökostrom gemäß E-Control abgegeben werden.
- Die Errichtung und Inbetriebnahme muss durch ein befugtes Elektrounternehmen durchgeführt werden.
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Steiermärkischen Landesregierung zum Thema Förderungen zur Elektromobilität.
Details zu den Förderangeboten in Graz finden Sie auf der Website der Stadt Graz.
Weitere Infos zu anderen Förderungsbereichen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Kärnten
Aktuell gibt es in Kärnten keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen. Mögliche Förderungen in Ihrer Heimatstadt oder Heimatgemeinde erfahren Sie bei der jeweilig zuständigen Behörde.
Weitere Details und Infos für Kärnten finden Sie auf der Website der Kärntner Landesregierung.
Weitere Infos zu anderen Förderungsbereichen entnehmen Sie bitte der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.