Artikel drucken
DruckenMit dem Fahrrad in den Urlaub
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie auch im Urlaub nicht auf Radtouren verzichten möchten.

Helmpflicht im Ausland
Ein Fahrradhelm kann bei einem Unfall leben retten, daher ist das Tragen dringend empfohlen! Grundsätzlich gilt in Österreich eine Helmpflicht für Radfahrer bis zum Alter von 12 Jahren. Viele Länder Europas verzichten auf eine Helmpflicht für Fahrradfahrer, teilweise sind die Regelungen jedoch auch strenger.
Generelle Helmpflicht
In Albanien, Finnland und Montenegro sind Radfahrer jeglichen Alters dazu verpflichtet einen Helm tragen, egal ob sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften fahren. In der Slowakei und in Spanien besteht die Helmpflicht für alle Radfahrer nur außerorts.
Helmpflicht für Kinder & Jugendliche
In Frankreich und Lettland müssen Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren einen Helm tragen.In Schweden, der Slowakei und in Slowenien gilt die Pflicht bis zu einem Alter von 15 Jahren, in Kroatien und Spanien bis 16 Jahre. In Portugal und Tschechien müssen Kinder & Jugendliche bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) beim Fahren einen Helm tragen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Ländern, u.a. Verkehrs- und Einreisebestimmungen, finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.
Richtiger Transport der Räder
Wer seinen eigenen Drahtesel auf Reisen mit dabei haben möchte, aber im Kofferraum nicht genügend Platz hat, muss eine entsprechende Halterung am Auto-Dach oder am Heck anbringen. Ein Heckträger verdeckt allerdings oftmals das hintere Kennzeichen.
In Österreich kann entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden (falls dieser das Kennzeichen am Auto verdeckt)oder es kann eine dritte (rote) Kennzeichentafel für diesen Zweck beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt.
Die in Österreich ausgegebene rote Kennzeichentafel ist im Ausland oft unbekannt. Lediglich von Behörden in der Schweiz, in Kroatien, Ungarn und in Italien wurde uns die Anerkennung dieser roten Tafeln mit weißer Schrift zugesichert. Dass es in diesen Ländern dennoch zu Missverständnissen mit der Exekutive vor Ort kommen kann, kann der ÖAMTC zwar nicht ganz ausschließen, Bestrafungen wegen der Verwendung des roten Kennzeichens sind uns allerdings bisher keine bekannt.
WICHTIG: Mit 12. April 2021 tritt eine Erleichterung hinsichtlich der Kennzeichen auf dem Heck-Radträger in Kraft: Sie wird es ermöglichen, dass auch rote Kennzeichentafeln über die Grenze benützt werden dürfen, weil die neu ausgegebenen Tafeln das Internationale Unterscheidungszeichen tragen, so wie bisher die weißen Tafeln.
Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Allerdings wird man auf die neue Tafel ein paar Tage warten müssen, weil diese erst anzufertigen ist
Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das „A“-Pickerl angebracht werden.
Promillegrenzen für Radfahrer
Nicht nur für Autofahrer gibt es Promillegrenzen. Trinkt man als Radfahrer zu viel Alkohol, ist nicht nur die Verkehrssicherheit stark gefährdet, es drohen zudem teils hohe Geldstrafen.
Land | Promillegrenze | Strafen |
Belgien | 0,5 | ab 140 € |
Dänemark | Keine Promillegrenze¹ | ab 200 € ² |
Deutschland | 1,6 |
Einkommensabhängiges Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Pflicht der medizinisch-psychologischen Untersuchung |
Finnland | Keine Promillegrenze¹ | Einkommensabhängiges Bußgeld² |
Frankreich | 0,5 | ab 135 € |
Großbritannien | Keine Promillegrenze¹ | bis 1.165 € ² |
Irland | Keine Promillegrenze¹ | bis 2000 € ² |
Italien | 0,5 | ab 530 € |
Kroatien | 0,5 | ab 65 € |
Luxemburg | 0,5 | ab 145 € |
Niederlande | 0,5 | ab 140 € |
Norwegen | Keine Promillegrenze¹ | Einkommensabhängiges Bußgeld² |
Österreich | 0,8 | ab 800 € |
Polen | 0,2 | ab 75 € |
Portugal | 0,5 | ab 125 € |
Schweden | Keine Promillegrenze¹ | Einkommensabhängiges Bußgeld² |
Schweiz | 0,5 | ab 180 € |
Slowakei | 0,0 / 0,5³ | ab 150 € |
Spanien | 0,5 | ab 500 € |
Tschechien | 0,0 | ab 380 € |
¹Verbot, mit einem Fahrrad zu fahren, wenn man alkoholbedingt nicht zum sicheren Führen des Rades in der Lage ist
²Im Einzelfall Sanktion möglich für das Fahren eines Fahrrades, wenn man alkoholbedingt nicht zum sicheren Führen des Rades in der Lage ist
³0,5 Promille innerorts und auf Fahrradwegen außerorts; 0,0 Promille auf allen anderen Straßen
Stand 05/2019, Quelle: ADAC