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DruckenMit dem Fahrrad in den Urlaub
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Urlaub mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Helmpflicht im Ausland
Ein Fahrradhelm kann bei einem Unfall Leben retten, daher ist das Tragen dringend empfohlen! Eine Helmpflicht für Radfahrer jeden Alters existiert weltweit aber nur in einer Handvoll Staaten. Pionier war hier Australien, wo die Verpflichtung zum Tragen eines Helms bereits zwischen 1990 und 1992 eingeführt wurde.
Grundsätzlich gilt in Österreich eine Helmpflicht für Radfahrer bis zum Alter von 12 Jahren. Viele Länder Europas verzichten auf eine Helmpflicht für Fahrradfahrer, teilweise sind die Regelungen jedoch auch strenger.
Generelle Helmpflicht
In Albanien, Finnland, Malta, Montenegro und der Türkei sind Radfahrer jeglichen Alters dazu verpflichtet einen Helm tragen, egal ob sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften fahren. In der Slowakei und in Spanien besteht die Helmpflicht für alle Radfahrer nur außerhalb des Stadtgebiets..
Helmpflicht für Kinder & Jugendliche
Wie auch in Österreich müssen in Lettland Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren einen Helm tragen. In Slowenien und der Slowakei gilt die Pflicht bis zu einem Alter von 14 Jahren, in Island, in Schweden und Kroatien bis15 Jahre. In Tschechien müssen Kinder & Jugendliche bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) beim Fahren einen Helm auf haben.
Zusätzliche Bestimmungen beachten
Neben der Helmpflicht gibt es noch weitere Sicherheitsvorschriften, die im Urlaubsland beachtet werden müssen. In Frankreich, Kroatien und Italien müssen Radfahrende beispielsweise nachts außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, dies kann auch bei schlechter Sicht oder in Tunneln der Fall sein.
Nähere Informationen zu den einzelnen Ländern, u.a. Verkehrs- und Einreisebestimmungen, finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.
Richtiger Transport der Räder
Wer seinen eigenen Drahtesel auf Reisen mit dabei haben möchte, aber im Kofferraum nicht genügend Platz hat, muss eine entsprechende Halterung am Auto-Dach oder am Heck anbringen. Ein Heckträger verdeckt allerdings oftmals das hintere Kennzeichen.
In Österreich kann entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden (falls dieser das Kennzeichen am Auto verdeckt) oder es kann eine dritte (rote) Kennzeichentafel für diesen Zweck beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt.
Nicht in allen Ländern gelten die gleichen Regeln: In Deutschland muss das hintere Kennzeichen unbedingt am Fahrzeug verbleiben und darf nicht umgesteckt werden. Es muss daher bei einem entsprechenden Heckträger, der die hintere Nummerntafel verdeckt, zusätzlich die rote Kennzeichentafel angebracht werden. Seit April 2021 werden übrigens neue rote Tafeln ausgegeben, die das Internationale Unterscheidungszeichen tragen. Daher ist davon auszugehen, dass es bei Fahrten ins Ausland keine Probleme geben wird. Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Planen Sie rechtzeitig, da die neue Tafel extra angefertigt wird und es daher ein paar Tage dauert, bis man sie erhält.
Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw. des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das „A“-Pickerl angebracht werden.

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Promillegrenzen für Radfahrer
Nicht nur für Autofahrer gibt es Promillegrenzen. Trinkt man als Radfahrer zu viel Alkohol, ist nicht nur die Verkehrssicherheit stark gefährdet, es drohen zudem teils hohe Geldstrafen.
Land | Promillegrenze | Strafen |
Belgien | 0,5 | ab 180 € |
Dänemark | Keine Promillegrenze¹ | ab 200 € ² |
Deutschland | 1,6 |
Einkommensabhängiges Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Pflicht der medizinisch-psychologischen Untersuchung |
Finnland | Keine Promillegrenze¹ | Einkommensabhängiges Bußgeld² |
Frankreich | 0,5 | ab 135 € |
Großbritannien | Keine Promillegrenze¹ | bis 1.113 € ² |
Irland | Keine Promillegrenze¹ | bis 2000 € ² |
Italien | 0,5 | ab 545 € |
Kroatien | 0,5 | ab 68 € |
Luxemburg | 0,5 | ab 145 € |
Niederlande | 0,5 | ab 100 € |
Norwegen | Keine Promillegrenze¹ | Einkommensabhängiges Bußgeld² |
Österreich | 0,8 | ab 800 € |
Polen | 0,2 | bis 1.200 € |
Portugal | 0,5 | ab 250 € |
Schweden | Keine Promillegrenze¹ | Einkommensabhängiges Bußgeld² |
Schweiz | 0,5 | ab 200 € |
Slowakei | 0,0 / 0,5³ | ab 150 € |
Spanien | 0,5 | ab 500 € |
Tschechien | 0,0 | ab 95 € |
¹Verbot, mit einem Fahrrad zu fahren, wenn man alkoholbedingt nicht zum sicheren Führen des Rades in der Lage ist
²Im Einzelfall Sanktion möglich für das Fahren eines Fahrrades, wenn man alkoholbedingt nicht zum sicheren Führen des Rades in der Lage ist
³0,5 Promille innerorts und auf Fahrradwegen außerorts; 0,0 Promille auf allen anderen Straßen
Stand 12/2020, Quelle: ADAC
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