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Mit dem Fahrrad in den Urlaub

Nicht in allen Ländern gelten die gleichen Bestimmungen für Helmpflicht, Transport, Promillegrenze & Co. wie in Österreich. Wer das Fahrrad mit in den Urlaub nehmen möchte oder gleich einen Radurlaub plant, sollte sich daher vorab über die jeweiligen Bestimmungen und praktischen Tipps informieren. 

Das Fahrrad in den Urlaub mitzunehmen eröffnet eine Welt voller neuer Möglichkeiten für Reiseliebhaber:innen und Fahrradbegeisterte. Es ermöglicht, das Beste aus beiden Welten zu vereinen: die Freiheit und Flexibilität des Radfahrens und die Freude am Entdecken neuer Orte. Egal, ob es sich um einen Roadtrip entlang malerischer Küsten, eine Erkundungstour durch faszinierende Städte oder eine Abenteuerreise in die Berge handelt - das Mitnehmen des Fahrrads eröffnet ungeahnte Horizonte und eine ganz neue Perspektive auf die Reiseerfahrung. Doch nicht überall gelten die gleichen Bestimmungen hinsichtlich Helmpflicht, Fahrradtransport oder auch Promillegrenze wie in Österreich.

Darum sind Fahrradhelme wichtig

Das Tragen eines Helms beim Radfahren ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Das wichtigste zuallererst: Der Fahrradhelm schützt bei Unfällen und unvorhersehbaren Situationen wie plötzlichen Stürzen oder Hindernissen vor Kopfverletzungen und kann so im Zweifel Leben retten! Außerdem erhöht er die Sicherheit im Straßenverkehr, indem er die Sichtbarkeit von Fahrradfahrer:innen für andere Verkehrsteilnehmer verbessert. Selbst einen Helm zu tragen dient zudem als Vorbild für andere Radfahrer:innen, insbesondere für Kinder. Nicht zuletzt entspricht das Tragen eines Helms oft auch den gesetzlichen Bestimmungen, was zur Verkehrssicherheit beiträgt.

Grundsätzlich gilt in Österreich eine Helmpflicht für Radfahrer bis zum Alter von 12 Jahren. Viele Länder Europas verzichten auf eine Helmpflicht für Fahrradfahrer, teilweise sind die Regelungen jedoch auch strenger.

Helmpflicht im Ausland

Während in einigen Ländern das Tragen eines Helms für Radfahrer:innen obligatorisch ist, besteht in anderen Ländern lediglich eine Empfehlung. Pionier der Helmpflicht war Australien, in dessen Bundesstaaten und Territorien die Verpflichtung zum Tragen eines Helms zwischen 1990 und 1992 eingeführt wurde. Vor allem für Kinder & Jugendliche sind die Bestimmungen oft strenger. Empfehlenswert ist das Tragen aber für jede:n Fahrradfahrer:in!

Eine generelle Helmpflicht für alle Radfahrer:innen gilt in diesen Ländern:

  • In Albanien, Finnland, Malta, Montenegro und der Türkei sind Radfahrer:innen jeglichen Alters dazu verpflichtet einen Helm zu tragen, egal ob sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften fahren. In der Slowakei und in Spanien besteht die Helmpflicht für alle Radfahrende nur außerhalb des Stadtgebiets.

Ein Fahrradhelm für Kinder & Jugendliche ist in folgenden Ländern Pflicht:

  • Wie auch in Österreich müssen in Bosnien & Herzegowina und Lettland Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren einen Helm tragen. In Slowenien und der Slowakei gilt die Pflicht bis zu einem Alter von 14 Jahren, in Island, in Schweden und Kroatien bis15 Jahre. In Tschechien müssen Kinder & Jugendliche bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) beim Fahren einen Helm aufhaben.

Zusätzliche Bestimmungen beachten

Neben der Helmpflicht gibt es noch weitere Sicherheitsvorschriften, die im Urlaubsland beachtet werden müssen. In Frankreich, Kroatien, Lettland, Italien und Ungarn müssen Radfahrende beispielsweise nachts außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, dies kann auch bei schlechter Sicht, bei Dunkelheit oder in Tunneln der Fall sein.

Nähere Informationen zu den einzelnen Ländern, u.a. Verkehrs- und Einreisebestimmungen, finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.

Packen für den Radurlaub

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Richtiger Transport der Räder

Wer seinen eigenen Drahtesel auf Reisen mit dabei haben möchte, aber im Kofferraum nicht genügend Platz hat, muss eine entsprechende Halterung am Auto-Dach oder am Heck anbringen. Ein Heckträger verdeckt allerdings oftmals das hintere Kennzeichen.

Wie transportiere ich mein Rad auf Reisen?

In Österreich kann entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden (falls dieser das Kennzeichen am Auto verdeckt) oder es kann eine dritte (rote) Kennzeichentafel für diesen Zweck beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt.

In Deutschland muss das hintere Kennzeichen unbedingt am Fahrzeug verbleiben und darf nicht umgesteckt werden. Es muss daher bei einem entsprechenden Heckträger, der die hintere Nummerntafel verdeckt, zusätzlich die rote Kennzeichentafel angebracht werden. Seit April 2021 werden übrigens neue rote Tafeln ausgegeben, die das Internationale Unterscheidungszeichen tragen. Daher ist davon auszugehen, dass es bei Fahrten ins Ausland keine Probleme geben wird. Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Planen Sie rechtzeitig, da die neue Tafel extra angefertigt wird und es daher ein paar Tage dauert, bis man sie erhält.

Nicht in allen Ländern gelten dieselben Bestimmungen zum Transport von Rädern. Informieren Sie sich daher unbedingt vorab über die Bestimmungen in Ihrem Reiseland in der ÖAMTC Länder-Info. Wichtig ist zu wissen: Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw. des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das „A“-Pickerl angebracht werden.

Promillegrenzen für Radfahrer

Der Genuss alkoholischer Getränke und die Teilnahme am Straßenverkehr stellen eine gefährliche Kombination dar, die zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, haben viele Länder weltweit Promillegrenzen für Kraftfahrer festgelegt. Doch wie sieht es eigentlich mit der Promillegrenze für Radfahrer aus?

Nicht nur für Autofahrer:innen gibt es Promillegrenzen. Trinkt man als Radfahrer:in zu viel Alkohol, ist nicht nur die Verkehrssicherheit stark gefährdet, es drohen zudem teils hohe Geldstrafen.

Land

Promillegrenze Strafen
Belgien 0,5 ab 180 €
Dänemark Keine Promillegrenze¹ ab 200 € ²
Deutschland 1,6

Einkommensabhängiges Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Pflicht der medizinisch-psychologischen Untersuchung

Finnland Keine Promillegrenze¹ Einkommensabhängiges Bußgeld²
Frankreich 0,5 ab 135 €
Großbritannien Keine Promillegrenze¹ bis 1.113 € ²
Irland Keine Promillegrenze¹ bis 2000 € ²
Italien 0,5 ab 545 €
Kroatien 0,5 ab 68 €
Luxemburg 0,5 ab 145 €
Niederlande 0,5 ab 100 €
Norwegen Keine Promillegrenze¹ Einkommensabhängiges Bußgeld²
Österreich 0,8 ab 800 €
Polen 0,2 bis 1.200 €
Portugal 0,5 ab 250 €
Schweden Keine Promillegrenze¹ Einkommensabhängiges Bußgeld²
Schweiz 0,5 ab 200 €
Slowakei 0,0 / 0,5³ ab 150 €
Spanien 0,5 ab 500 €
Tschechien 0,0 ab 95 €

¹Verbot, mit einem Fahrrad zu fahren, wenn man alkoholbedingt nicht zum sicheren Führen des Rades in der Lage ist
²Im Einzelfall Sanktion möglich für das Fahren eines Fahrrades, wenn man alkoholbedingt nicht zum sicheren Führen des Rades in der Lage ist
³0,5 Promille innerorts und auf Fahrradwegen außerorts; 0,0 Promille auf allen anderen Straßen

Stand 02/2023, Quelle: ADAC

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