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DruckenE-Bikes im Ausland
Für die Verwendung von E-Bikes im Ausland gelten unterschiedliche Vorschriften. Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich bereits vor der Reise über die wichtigsten Bestimmungen im Urlaubsland zu informieren.

E-Bikes erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit. Auch im Urlaub wollen viele nicht darauf verzichten. Doch bevor die Radtour losgehen kann, sollte man sich darüber informieren, welche Regeln für das Fahren mit einem E-Bike gelten. Denn je nach Leistung des Elektromotors und Geschwindigkeit, kann eine Helm-, Führerschein- oder sogar Versicherungspflicht gelten.
Situation in Österreich
Informationen zur Rechtslage in Österreich sowie zur Unterscheidung von E-Bikes und Pedelecs finden Sie im Artikel " Rechtsgrundlage für E-Bikes & Pedelecs".
Deutschland
In Deutschland wird zwischen folgenden Kategorien von E-Bikes unterschieden:
Pedelecs bis 25 km/h
Diese E-Bikes werden wie Fahrräder behandelt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt
- Die Tretunterstützung muss mit zunehmender Geschwindigkeit abnehmen und bei 25 km/h ganz aufhören (oder wenn der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt).
- Eine Anfahr- oder Schiebehilfe ist bis maximal 6 km/h zulässig.
Für diese Fahrräder gilt keine Führerschein-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Es ist auch kein Mindestalter und keine Helmpflicht (bis auf Kinder bis 12 Jahre) vorgeschrieben (ein Fahrradhelm wird aber dennoch dringend empfohlen). Bei Unfällen haftet in der Regel die private Haftpflichtversicherung (bei Versicherung nachfragen). Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden.
Pedelecs bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs werden als Kraftfahrzeuge eingestuft, ein deutsches Versicherungskennzeichen wird daher benötigt. Für diese Fahrräder ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie mindestens ein Führerschein der Klasse AM vorgeschrieben. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch. Radwege sind dagegen tabu, da auf der Fahrbahn gefahren werden muss.
E-Bike bis 25 km/h
Sie gelten als Mopeds, für die das Tragen eines geeigneten Helms für Krafträder (Motorradhelm) sowie ein deutsches Versicherungskennzeichen erforderlich sind.
E-Bikes bis 45 km/h
Schnelle E-Bikes entsprechen einem Kleinkraftrad und erfordern so wie schnelle Pedelecs zusätzlich zum Helm und Versicherungskennzeichen auch einen Führerschein der Klasse AM. Sie dürfen ebenfalls nur auf der Fahrbahn gefahren werden.
E-Bikes über 45 km/h
Je nach Lesitung werden diese E-Bikes als Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder als Motorräder der Klasse A oder A2 eingestuft. Neben der Führerscheinpflicht gilt auch Helmpflicht. Ein deutsches Versicherungskennzeichen genügt hier nicht. Zudem besteht für E-Bikes, die der Klasse A oder A2 zuzuordnen sind, Kfz-Steuerpflicht.
Mehr Infos: ADAC

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Schweiz
In der Schweiz unterscheidet man zwischen folgenden E-Bikes:
Pedelecs bis 25 km/h
- Motorleistung max. 500 Watt
- Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung 20 km/h
- Tretunterstützung bis max. 25 km/h
Langsame E-Bikes dürfen ab 16 Jahren ohne Führerschein gefahren werden, Jugendliche ab 14 Jahren benötigen hingegen einen Führerschein der Klasse M. Es besteht keine Helm- und Versicherungspflicht. Das Tragen eines Fahrradhelms wird dennoch dringend empfohlen. Radwege müssen benutzt werden. Auch das Befahren von Wegen mit Schildern "Fahrverbot für Motorfahrräder" ist zulässig. Seit dem 1. April 2022 besteht eine Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren.
Pedelecs bis 45 km/h
- Motorleistung max. 1000 Watt
- Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung 30 km/h
- Tretunterstützung bis max. 45 km/h
Für schnelle E-Bikes, die zur Kategorie Motorfahrräder gehören, ist zumindest ein Führerschein der Klasse M erforderlich. Darüber hinaus ist ein Schweizer Kontrollschild und eine Vignette vorgeschrieben. Es gilt Helmpflicht (Fahrradhelm). Seit dem 1. April 2022 besteht eine Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren.
Mehr Infos: TCS
Italien
Pedelecs bis 25 km/h
Es gibt keine Führerschein- und Helmpflicht (ein Fahrradhelm wird aber dringend empfohlen). Radwege müssen benutzt werden.
Pedelecs schneller als 25 km/h
Für diese E-Bikes ist das Tragen eines Helms (Motorradhelm) sowie ein Führerschein (Klasse AM) vorgeschrieben. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Darüber hinaus wird ein Nummernschild, entsprechende Beleuchtung und ein Rückspiegel links benötigt.
Kroatien
Pedelecs bis 25 km/h (max. 250 Watt)
Es gilt keine Führerschein- und Versicherungspflicht. Eine Helmpflicht gilt für Kinder bis 16 Jahre, für ältere Fahrer wird das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen. Radwege dürfen benutzt werden.
Pedelecs über 25 km/h (mehr als 250 Watt)
Für diese E-Bikes ist ein Führerschein, eine Versicherung sowie eine Zulassung vorgeschrieben.
Slowenien
Pedelecs bis 25 km/h (max. 250 Watt)
Es gilt keine Führerschein- und Versicherungspflicht. Eine Helmpflicht gilt für Kinder bis 14 Jahre, für ältere Fahrer wird das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen. Radwege dürfen benutzt werden.
Pedelecs über 25 km/h (mehr als 250 Watt)
Diese E-Bikes sind Motorfahrrädern gleichgestellt.
Ungarn
Pedelecs bis 25 km/h (max. 250 Watt)
Es gilt keine Führerschein- und Versicherungspflicht. Das Tragen eines Fahrradhelms wird dringend empfohlen, ist aber keine Pflicht. Radwege dürfen benutzt werden.
Frankreich
Pedelecs bis 25 km/h (max. 250 Watt)
Das Tragen eines Helms (Fahrradhelm) ist nur für Kinder bis 12 Jahre vorgeschrieben, für ältere Fahrer aber dringend empfohlen. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Bei Fahrten in der Nacht oder bei schlechter Sicht muss außerorts eine reflektierende Weste getragen werden.
Pedelecs über 25 km/h (mehr als 250 Watt)
Es muss ein Motorradhelm getragen werden. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre und ein Führerschein der Klasse AM ist notwendig.
Spanien
Pedelecs bis 25 km/h (max. 250 Watt)
Es gilt keine Führerschein- und Versicherungspflicht. Eine Helmpflicht gilt für Kinder bis 16 Jahre und außerorts. Für ältere Fahrer wird das Tragen eines Fahrradhelms dennoch dringend empfohlen. Radwege dürfen benutzt werden.