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Die Slowenien-Vignette

Alle Informationen zur slowenischen Vignette.

DARS
E-Vinjeta © DARS

Erhältlich

Die digitalen slowenischen Vignetten sind an allen ÖAMTC Stützpunkten sowie an der Grenzstation Unterhochsteg erhältlich.
Eine Übersicht über die Öffnungszeiten Ihres nächstgelegenen Stützpunktes finden Sie in der Übersicht der ÖAMTC-Standorte.

Die slowenische E-Vignette (E-Vinjeta)

Die slowenische E-Vignette ist beim ÖAMTC erhältlich. Die Gültigkeit der Vignette kann sofort mit dem Kauf an den ÖAMTC-Stützpunkten beginnen.
WICHTIG: Die Jahresvignetten sind 12 Monate, ab dem gewünschten Beginn der Gültigkeitsdauer, gültig (bspw.: 03.12.2023 bis inkl. 03.12.2024). Weiters können die digitalen Vignetten bis zu 30 Tage vordatiert werden.

Hinweis: Änderungen betreffend der gekauften E-Vignette, wie beispielsweise des Gültigkeitszeitraums, oder des Kennzeichens, sowie auch Storni sind grundsätzlich nur vor Beginn der Gültigkeit und nur an dem gleichen Stützpunkt möglich, an dem auch die Vignette gekauft wurde.
Die E-Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden - ein klarer Vorteil für Wechselkennzeichen-Inhaber.

Informationen und weitere FAQs zur E-Vignette sind auch auf der Homepage der DARS ersichtlich.

Die Preise der slowenischen E-Vignette

Jahresvignette PKW 2A 117,50 €
1-Monats-Vignette PKW 2A 32,00 €
7-Tages-Vignette PKW 2A 16,00 €
Jahresvignette PKW 2B 235,00 €
1-Monats-Vignette PKW 2B 64,10 €
7-Tages-Vignette PKW 2B 32,00 €
Jahresvignette Motorrad 58,70 €
6-Monats-Vignette Motorrad 32,00 €
7-Tages-Vignette Motorrad 8,00 €

Die Vignetten-Kategorien im Überblick

  • Kategorie 1: In diese Kategorie fallen einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder und große Motorroller, welche das vignetten-pflichtige Straßennetz in Slowenien benützen dürfen.

ACHTUNG bei Motorrädern mit 3 Rädern: Hier entscheidet die Spurbreite über die Kategorie. Bei einer Spurbreite von mehr als 50 cm muss eine PKW-Vignette gekauft werden.

  • Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft sämtliche PKWs (inkl. SUVs, Pickups, etc.) bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,3 Metern - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse (siehe Infoblatt oben). ACHTUNG: Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind in dieser Kategorie erfasst. Auch über 1,3 Metern am Messpunkt!

Wichtig bei Wohnmobilen ist nach slowenischem Recht generell das Vorhandensein von fix eingebauter Camping-Ausrüstung wie Koch-, Wasch- und Schlaf-Möglichkeiten, Wasserreservoir, etc...

  • Kategorie 2B: In diese Kategorie fallen Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse - eine Fahrzeughöhe von 1,30 Meter oder mehr aufweisen (siehe Infoblatt). Vorwiegend sind dies Transporter, große Vans und Lieferwägen. Diese Maßangabe bezieht sich auf das unbeladene Fahrzeug im serienmäßigen Auslieferungszustand. ACHTUNG: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzG. und über 1,3 Metern am Messpunkt fallen weiterhin in die Kategorie 2A (siehe oben: Kategorie 2A)!

Zur Vereinfachung der Zuordnung gibt es eine Liste mit den Fahrzeugen, welche in die Kategorie 2B fallen. (Diese Liste wird gegebenenfalls erweitert und aktualisiert.)

Fahrzeuge, welche eigentlich in die Kategorie 2B fallen, jedoch zu Wohnmobilen umgebaut wurden können, sofern der Umbau genehmigt bzw. typisiert ist und sie die notwendige Ausrüstung fix eingebaut haben (Typenschein, Einzelgenehmigung), auch die Vignetten der Kategorie 2A verwenden. Es ist hierbei jedoch zu empfehlen, eine Kopie des Typenscheins oder der Einzelgenehmigung mit der entsprechenden Eintragung mitzuführen.

Die Messung der Fahrzeughöhe erfolgt vom Boden weg, wobei der Mittelpunkt der Vorderachse als Orientierungs-Punkt dient, an dem die Fahrzeughöhe zu ermitteln ist.

Mehr zu Maut & Vignette sowie zur neuen Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen finden Sie auch in der Länderinfo Slowenien

Die Gültigkeiten der slowenischen E-Vignetten

  • Die Jahresvignetten sind ab dem gewünschten Datum des Gültigkeitsbeginns ein Jahr gültig (bspw. 03.12.2023 bis inkl. 03.12.2024).
  • Die Monats-Vignetten gelten vom Tag des Gültigkeitsbeginns bis zum selben Tag des Folgemonats.
  • Die 7-Tages-Vignetten gelten 7 Tage ab dem Tag des Beginns der Gültigkeit.

Bei den Kurzzeit-Vignetten (1 Monat, 7 Tage) ist das Datum des Beginns der Gültigkeit besonders zu beachten. Eine 7-Tages-Vignette kann für einen Kurz-Urlaub in Slowenien, bei dem die Anreise z.B. an einem Samstag erfolgt und die Abreise am Samstag der darauf folgenden Woche, nicht verwendet werden. Denn hierbei handelt es sich bereits um 8 Tage an welchen die Vignette gültig sein müsste.

WICHTIG:

  • Unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignetten mitführen, da diese herangezogen wird, die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb der Vignette nachzuvollziehen. Sollte bei einer Kontrolle die Rechnung nicht vorgewiesen werden können, drohen Strafen durch die Kontrollorgane der DARS

FAQs zur slowenischen Vignette:

Kontakt zur DARS

DARS Toll User Center Ljubljana:
DARS d.d.
Cestninski center
Grič 54
1000 Ljubljana

DARS Toll User Center Lopata:
DARS d.d.
Rest area Lopata (Befindet sich bei der Raststation Lopata bei Celje in Fahrtrichtung Maribor)

Telefon und Email:
+ 386 (0) 1 518 8 350
evinjeta@dars.si

Internet:
www.dars.si

https://evinjeta.dars.si/de

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Alle Informationen zu Maut und Vignette in Österreich.

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