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DruckenDie Slowenien-Vignette
Alle Informationen zur slowenischen Maut-Vignette.

Die Slowenien-Vignetten für 2021 sind ab 1. Dezember 2020 an allen ÖAMTC Stützpunkten und Grenzstationen erhältlich.
Erhältlichkeit
Eine Übersicht über die Öffnungszeiten Ihres nächstgelegenen Stützpunktes finden Sie in der Übersicht der ÖAMTC-Standorte.
Die Vignetten sind darüber hinaus an folgenden Grenzstationen erhältlich:
- Kittsee: Mo-Fr 06:00 - 19:00 Uhr, Sa 07:00 - 12:00 Uhr, So und Feiertag geschlossen
- Thörl Maglern: Mo-Fr 06:00 - 19:00 Uhr, Sa 07:00 - 16:00 Uhr, So und Feiertag geschlossen
- Hörbranz-Unterhochsteg: Mo-Fr 08:00 - 19:00 Uhr, Sa 08:00 - 17:00 Uhr, So und Feiertag 09:00 - 16:00 Uhr
Die Preise der slowenischen Vignetten:
Jahresvignette PKW 2A | € 110,00 |
1-Monats-Vignette PKW 2A | € 30,00 |
7-Tages-Vignette PKW 2A | € 15,00 |
Jahresvignette PKW 2B | € 220,00 |
1-Monats-Vignette PKW 2B | € 60,00 |
7-Tages-Vignette PKW 2B | € 30,00 |
Jahresvignette Motorrad | € 55,00 |
6-Monats-Vignette Motorrad | € 30,00 |
7-Tages-Vignette Motorrad | € 7,50 |
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Infoblatt Slowenien-VignettenDie Vignetten-Kategorien im Überblick
- Kategorie 1: In diese Kategorie fallen einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder und große Motorroller, welche das vignetten-pflichtige Straßennetz in Slowenien benützen dürfen.
ACHTUNG bei Motorrädern mit 3 Rädern: Hier entscheidet die Spurbreite über die Kategorie. Bei einer Spurbreite von mehr als 50 cm muss eine PKW-Vignette gekauft werden. Wenn das Motorrad keine Windschutzscheibe für deren Anbringung hat, so muss in diesem Fall an der Grenze (vor dem Befahren der vignettenpflichtigen Straße) eine entsprechende Bescheinigung/Bestätigung der DARS hierfür eingeholt werden.
- Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft sämtliche PKWs (inkl. SUVs, Pickups, etc.) bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,3 Metern - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse (siehe Skizze oben). ACHTUNG: Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind in dieser Kategorie erfasst. Auch über 1,3 Metern am Messpunkt!
Wichtig bei Wohnmobilen ist nach slowenischem Recht generell das Vorhandensein von fix eingebauter Camping-Ausrüstung wie Koch-, Wasch- und Schlaf-Möglichkeiten, Wasserreservoir, etc...
- Kategorie 2B: In diese Kategorie fallen Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse - eine Fahrzeughöhe von 1,30 Meter oder mehr aufweisen (siehe Skizze). Vorwiegend sind dies Transporter, große Vans und Lieferwägen. Diese Maßangabe bezieht sich auf das unbeladene Fahrzeug im serienmäßigen Auslieferungszustand. ACHTUNG: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzG. und über 1,3 Metern am Messpunkt fallen weiterhin in die Kategorie 2A (siehe oben: Kategorie 2A)!
Zur Vereinfachung der Zuordnung gibt es eine Liste mit den Fahrzeugen, welche in die neue Kategorie 2B fallen. Sie finden die Liste links in der Downloadbox oder auf der Homepage der DARS: Link zur Liste der Fahrzeuge in Kategorie 2B (Diese Liste wird gegebenenfalls erweitert und aktualisiert.)
Fahrzeuge, welche eigentlich in die Kategorie 2B fallen, jedoch zu Wohnmobilen umgebaut wurden können, sofern der Umbau genehmigt bzw. typisiert ist und sie die notwendige Ausrüstung fix eingebaut haben (Typenschein, Einzelgenehmigung), auch die Vignetten der Kategorie 2A verwenden. Es ist hierbei jedoch zu empfehlen, eine Kopie des Typenscheins oder der Einzelgenehmigung mit der entsprechenden Eintragung mitzuführen.
Die Messung der Fahrzeughöhe erfolgt vom Boden weg, wobei der Mittelpunkt der Vorderachse als Orientierungs-Punkt dient, an dem die Fahrzeughöhe zu ermitteln ist.
Mehr zu Maut & Vignette sowie zur neuen Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen finden Sie auch in der Länderinfo Slowenien
Die Gültigkeiten der Slowenien-Vignetten
- Die slowenischen Jahresvignetten gelten - wie die österreichischen Jahresvignetten - immer vom 01. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des darauffolgenden Jahres der jeweiligen Vignetten-Generation.
- Die Monats-Vignetten gelten vom Tag der Lochung bis zum selben Tag des Folgemonats.
- Die 6-Monats-Vignetten für Motorräder gelten 6 Monate ab dem Tag der Lochung.
- Die 7-Tages-Vignetten gelten 7 Tage ab dem Tag der Lochung.
Bei den Kurzzeit-Vignetten (1 Monat, 6 Monate, 7 Tage) ist das Datum der Lochung immer auch der erste Tag der Gültigkeit. Das bedeutet, dass eine 7-Tages-Vignette für einen Kurz-Urlaub in Slowenien bei dem die Anreise z.B. an einem Samstag erfolgt und die Abreise am Samstag der darauf folgenden Woche, nicht verwendet werden kann. Denn hierbei handelt es sich bereits um 8 Tage an welchen die Vignette gültig sein müsste.
Der erste Tag der Gültigkeit von 7-Tages-Vignetten ist frei wählbar. Ihre Gültigkeit kann auch nach dem Tag des Kaufs beginnen. Die 1-Monats- und 6-Monats-Vignetten hingegen müssen auf das Datum des Kauftages der jeweiligen Vignette gelocht werden. Ihre Gültigkeit beginnt sofort am Tag des Kaufs.
WICHTIG:
- Unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignetten mitführen, da diese herangezogen wird, die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb der Vignette nachzuvollziehen. Sollte bei einer Kontrolle die Rechnung nicht vorgewiesen werden können, drohen Strafen durch die Kontrollorgane der DARS.
- Bei Kurzzeit-Vignetten dürfen nur die 7-Tages-Vignetten auf ein zukünftiges Datum "vorgelocht" werden. Die 1- bzw. 6-Monats-Vignetten müssen auf das Datum des Vignetten-Kaufs gelocht sein.
FAQs zur slowenischen Vignette:
Wie bringe ich die Vignette richtig an?
Nach dem Abziehen der Vignette von der Trägerfolie ist diese unbeschädigt und ohne Zuhilfenahme weiterer Klebeutensilien links am Rand oder oben mittig auf die Innenseite der Windschutzscheibe zu kleben (Beachten Sie die Klebe-Hinweise auf der Rückseite der Trägerfolie). Achten Sie darauf, die Vignette nicht in einen eventuell vorhandenen Tönungsstreifen zu kleben. Für diese Fälle gibt es keine Möglichkeit die Vignette ersetzt zu bekommen denn bereits geklebte Vignetten können nicht umgetauscht oder retourniert werden. Eine Anbringung an Seitenfenstern ist nicht zulässig.
Bei Motorrädern darf die Vignette nur auf einen deutlich sichtbaren und nicht - oder nur sehr schwer - zu demontieren Teil des Fahrzeugs (Tank,...) angebracht werden.
Den unteren Abschnitt der Vignette nicht aufkleben - er dient wie auch bei der österreichischen Vignette als zusätzliche Kaufbestätigung welche im Falle einer Zerstörung der Windschutzscheibe notwendig ist. Der untere Vignetten-Abschnitt ist wie auch die Kaufrechnung der Vignetten aufzubewahren und im Fahrzeug mitzuführen.
ACHTUNG: Falsch angebrachte, zerrissene und trotzdem geklebte Vignetten sowie Vignetten der falschen Fahrzeug-Kategorie werden als ungültig angesehen. Sollte einer der oben genannten Fälle eintreten ist es wichtig, die Vignette nicht wieder zu entfernen sondern sie am Fahrzeug zu belassen und das DARS-Kundencenter zu kontaktieren. Hier wird die weitere Vorgehensweise besprochen.
Die Kontaktdaten hierfür sind:
DARS d.d. Toll User Centre
Gric 54
1000 Ljubljana
Tel.: +386 1 5188 350 oder +386 1 5188 364
Ausnahmen von der Vignettenpflicht gibt es lediglich für Einsatzfahrzeuge welche sich im Moment im Einsatz befinden. Sie müssen aktuell keine Vignette haben.
Was tun wenn die Windschutzscheibe getauscht werden muss?
Eine neue Vignette oder Kostenersatz kann in folgenden Fällen beantragt werden:
- Zerstörung/Bruch der Windschutzscheibe.
- Beschädigung oder Zerstörung des Teils am Motorrad, an welchem die Vignette angebracht war.
- Austausch der Windschutzscheibe oder des Teils des Motorrades, an dem die Vignette geklebt war.
- Verschrottung des Fahrzeugs.
Die entsprechenden Anträge können hier heruntergeladen werden:
- Antrag auf eine Ersatzvignette
- Antrag auf Kostenersatz
- Antrag auf Kostenersatz bei Verschrottung
- Der Antrag auf Kostenersatz (nur für Jahres- oder 6-Monats-Vignetten) oder eine Ersatzvignette muss spätestens 30 Tage nach Eintreffen aller erforderlichen Bedingungen für eine Vignetten-Tausch oder Kostenersatz bei der DARS eingereicht werden.
- Die Adresse hierfür ist:
DARS d.d., Cestninski uporabniaki center (CUC), Gric 54, SI 1000 Ljubljana, Slowenien
Die vorgeschriebenen Anlagen welche unbedingt mitzusenden sind:
- Die entfernte Vignette oder der Teil der Scheibe mit der Vignette. Bei entfernen Vignetten muss der Gültigkeitszeitraum klar ersichtlich sein. Es empfiehlt sich in diesem Fall auch die Rechnnung für den Kauf der Vignetten beizufügen.
- Eine Kopie der Rechnung über den Austausch der Scheibe oder den Teil des Motorrads. *)
- Ein Dokument oder dessen Kopie über den Garantie-Austausch der Windschutzscheibe oder des Teils am Motorrad, an dem die Vignette befestigt war - ausgestellt von der beauftragten Werkstatt. *)
- Bestätigung über die Verschrottung oder die Übergabe des Fahrzeuges an ein Verschrottungs-Unternehmen und eine Kopie der Abmeldung des Fahrzeugs. *)
- Bei Kostenersatz: Die Rechnung über den Kauf der neuen Vignette und die Vignetten-Allonge/den unteren Vignetten-Abschnitt der neuen Vignette. Diese werden nach erfolgter Prüfung des Antrages durch die DARS wieder retourniert.
*) Die Dokumente im Falle einer Verschrottung und Abmeldung des Fahrzeugsmüssen von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher ins Slowenische übersetzt sein. ACHTUNG: In manchen Fällen behält sich die DARS vor, die Übersetzung auch im Falle eines Windschutzscheibenbruchs oder eines Garantie-Austauschs nachzufordern.
DARS-Homepage: www.dars.si
Wie hoch sind die Strafen bei Missachtung der Vignetten-Pflicht?
Grundsätzliche Verstöße gegen die Mautpflicht sind:
- Das Befahren einer mautpflichtigen Straße ohne vorherige Anbringung einer gültigen Vignette am Fahrzeug.
- Die Benutzung einer gefälschten oder manipulierten Vignette.
- Die Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes mit einer nicht der Fahrzeug-Kategorie entsprechenden Vignette (Verwechslung Kategorie 2A mit 2B und umgekehrt.)
Das Strafmaß bewegt sich je nach entsprechendem Delikt zwischen 300,- und 800,- Euro. Bei Sofort-Zahlung können die Beträge vermindert werden. Wenn das Bußgeld nicht sofort entrichtet wird, können von den slowenischen Kontroll-Organen Sicherheitsleistungen in Form des Reisepasses, des Personalausweises oder der Fahrzeug-Dokumente einbehalten werden.
ACHTUNG: Erfolgt die Zahlung des Bußgeldes nicht innerhalb von 8 Tagen ab dem Erhalt der Zahlungsaufforderung, verdoppelt sich der zu entrichtende Betrag. - Als Sicherheitsleistung einbehaltene Dokumente oder Papiere werden erst nach dem Begleichen der Bußgeld-Forderung retourniert!
Innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellung des Bußgeld-Bescheids kann dieser auch - in schriftlicher Form - beeinsprucht werden. Es gilt das Post-Aufgabedatum oder das Tagesdatum bei direkter Einbringung bei der slowenischen Behörde.
Die Adresse hierfür ist das Toll-User-Center der DARS unter folgender Adresse:
DARS d.d.
Cestninski uporabinski center
Gric 54
1000 Ljubljana
Das Toll-User-Center ist auch telefonisch unter der Nummer +386 / 1 5155 350, Montag bis Freitag von 06:30 bis 21:00 Uhr und an Samstagen von 08:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.
Die Bankdaten für eine nachträgliche Entrichtung des Bußgeldes sind:
Kontoinhaber:
DARS d.d.
Ulica XIV, Divizije 14
3000 Celje
Kontonummer:
IBAN: SI56 0110 0845 0156 488
BIC: BSLJSI2X
Diese Daten sind auch auf der Homepage der DARS (https://www.dars.si/Vignette_system/About_the_vignette) unter dem Unterpunkt "Supervision" zu finden.
Unbedingt die Nummer des Bußgeldbescheides im Feld für den Verwendungszweck eintragen! Die einbehaltenen Sicherheitsleistungen werden nach dem abgeschlossenen Bußgeldverfahren wieder retourniert - erfahrungsgemäß nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch.
Kontakt zur DARS
DARS Toll User Center Ljubljana:
DARS d.d.
Cestninski center
Grič 54
1000 Ljubljana
DARS Toll User Center Lopata:
DARS d.d.
Rest areaLopata
Befindet sich bei der Raststation Lopata bei Celje in Fahrtrichtung Maribor
Telefon und Email:
+386 1 5188-350
+386 1 5188-364
E-mail:cuc@dars.si
Internet: