
Länder-Info Slowenien
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Ljubljana |
Fläche | 20.273 km² |
Einwohner | ca. 2,1 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | SLO |
Stromspannung | kein Reisestecker erforderlich |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +386 |
Sprache | Slowenisch |
Währung | Euro |
EU-Land | Slowenien ist Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |

ÖAMTC App Meine Reise
Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.
Vor der Reise
Personaldokumente
Aktueller Hinweis
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Reisedokumente
Reisepass oder Personalausweis erforderlich
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at
Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
Kinder
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis erforderlich
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses der obsorgeberechtigten Person bei. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.
Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Reisen mit privatem Fahrzeug
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, ist eine Benützungsbewilligung notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Reisegepäck
Einreise
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Für Tabakwaren und Alkoholika gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:
Tabakwaren* | |
Zigaretten | 800 Stk. |
Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g) | 400 Stk. |
Zigarren | 200 Stk. |
Rauchtabak | 1 kg |
Alkoholika* | |
Spirituosen | 10 l |
andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol. | 20 l |
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) | 90 l |
Bier | 110 l |
* Reisende unter 17 Jahren dürfen weder Alkohol noch Tabakerzeugnisse einführen.
Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen Vorschriften beschränkt oder verboten sein.
Mehr Infos: www.fu.gov.si
Rückreise nach Österreich
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen sowie Gegenständen, die älter als 100 Jahre sind, ist nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums gestattet.
Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reise-Info „Praktische Reisehinweise“, welche an jedem ÖAMTC Stützpunkt erhältlich ist.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseservice/zoll
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard
Im Allgemeinen wird die Sicherheitssituation im Land mit Stufe 1 angegeben.
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen. Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.
Corona-Reiseinfos
Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen, Nachweispflichten etc. finden Sie
- für Europa unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
- für Außereuropa beim Außenministerium oder im IATA Travel Centre
- für die Wiedereinreise nach Österreich unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Gut zu wissen: Auf öffentlichen Flächen herrscht Leinenpflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln (außer für Blindenhunde) Maulkorbpflicht. In öffentlichen Gebäuden oder Geschäften sind Hunde in der Regel nicht gestattet.
Mehr Infos: www.fu.gov.si
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern im Osten und Südosten, im Nordwesten Alpenklima, im Küstengebiet Mittelmeerklima. Die beste Reisezeit beginnt für Badeurlauber an der Adriaküste im Juni und endet im September. Die mittleren Landesteile und den Norden bereist man am besten von Mai und bis September. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis April meist die besten Bedingungen vor.

ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherungen
Die Mitnahme der IVK- Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung wird empfohlen.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit sind ärztliches Personal und Krankenanstalten mit Verträgen mit der Sozialversicherung des jeweiligen Landes verpflichtet, Sie zu behandeln. Besteht kein Vertrag, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Nach der Rückkehr ist diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Slowenien kann von Österreich aus gut über die Autobahnen A9 und A11 oder zahlreiche Bundesstraßen erreicht werden.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
In Slowenien gibt es zwei kommerziell genutzte Flughäfen, den internationalen Flughafen Ljubljana Jože Pučnik und den Flughafen Maribor.
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Mit der Fähre
Obwohl Slowenien mit seiner slowenischen Riviera nur über rund 45 Kilometer Küste und Meereszugang verfügt, wird es vor allem von Reisenden aus Italien gerne vom Wasser aus befahren. Von Mitte April bis Mitte Oktober besteht eine planmäßige Schiffsverbindung zwischen Venedig und Portoroz per Katamaran. Dazu gesellen sich in den Sommermonaten Fährschiffverbindungen von den italienischen Häfen Triest und Lignano nach Koper, Izola und Piran.
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Mit der Bahn
Von Österreich aus verkehren mehrmals täglich Züge nach Ljubljana und Maribor (auch Direktverbindungen). Von Wien aus erreicht man die slowenische Hauptstadt in rund 6 Stunden (bei Direktverbindung).
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet Busverbindungen nach Slowenien an. Für eine Anreise von Wien nach Ljubljana ist mit einer Fahrtzeit von rund 6 Stunden zu rechnen, nach Maribor mit 3,5 Stunden.
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die staatliche slowenische Eisenbahngesellschaft Slovenske železnice betreibt ein gut ausgebautes Streckennetz, das mit unterschiedlichen Zugkategorien Orte im ganzen Land erreicht:
- Regionalzüge verbinden größere Städte mit kleineren Orten und Dörfern (nur 2. Klasse).
- Nahverkehrszüge verkehren auf den Pendlerstrecken der Vororte (nur 2. Klasse).
- InterCity-Züge (IC) verbinden größere Orte und Städte miteinander.
- InterCitySlovenija-Züge (PEN) sind schnelle Pendolino-Neigezüge, die auf der Strecke Ljubljana - Maribor - Murska Sobota verkehren. Für diese Zugkategorie sind Sitzplatzreservierungen erforderlich.
Museumszüge
Die Museumssammlung der Slowenischen Bahnen umfasst eine Vielzahl an Dampflokomotiven und Waggons sowie zahlreiche andere alte Schienenwagen. Einige der bedeutendsten Dampflokomotiven und mehrere Waggons wurden erneuert und wieder in Betrieb genommen.
Interessant ist im Sommerhalbjahr die landschaftlich sehr reizvolle Strecke zwischen Jesenice und Nova Gorica, auf der Museumszüge mit Dampflokomotiven verkehren.
Bus
Der lokale Busverkehr ist gut organisiert und verhältnismäßig günstig. Fahrpläne und detaillierte Informationen sind bei Avtobusna postaja Ljubljana erhältlich.
In den Städten
Ljubljana kann gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erkundet werden, hat aber auch ein gut ausgebautes Busnetz. Für Busfahrten benötigen Reisende entweder eine Urbana-Card, die an Kiosken erhältlich ist und bei jeder Busfahrt an einem Gerät kontrolliert wird oder die Ljubljana Card, die neben Busfahrten auch Eintritte für Museen und Sehenswürdigkeiten beinhaltet und wahlweise für 24, 48 oder 72 Stunden erhältlich ist. Zur Burg von Ljubljana fährt eine Seilbahn.
Maribor besitzt ebenfalls ein städtisches Busnetz und verschiedene Fahrradverleiher.
Taxi
Taxis sind an Taxiständen und vor Hotels zu finden. Es empfiehlt sich jedoch Taxis telefonisch zu bestellen und vor allem darauf zu achten, nur als Taxis gekennzeichnete Fahrzeuge zu nutzen. Bei "privaten" Anbietern, die sich gerne vor Hotels platzieren, bezahlen Touristen oft ein Vielfaches des üblichen Betrages.
Schiff & Fähren
Die wichtigsten Jachthäfen an der slowenischen Adriaküste sind Koper, Izola, Piran und Portoroz. Die Bucht von Piran ist ein guter Ausgangspunkt für Törns zu den tausend Inseln der Adria.
Grenzübergänge
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Grenzübergänge zwischen Kroatien nach Slowenien (und umgekehrt) für den internationalen Grenzverkehr geöffnet sind. Das Überschreiten der Grenze an nicht erlaubten Grenzübergängen oder an der grünen Grenze kann zu empfindlichen Strafen seitens der slowenischen Polizei führen.
Eine Liste der Grenzübergänge an der Schengen-Außengrenze zu Kroatien (Übersichtskarte) finden Sie hier.
Beachten Sie bitte auch unbedingt die Öffnungszeiten der Grenzübergänge. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Überschreiten der Grenze nicht gestattet.
Grenzübergang | Gegenseite | Benutzungsumfang, Öffnungszeiten |
Bad Radkersburg (Steiermark) |
Gornja Radgona | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Bleiburg (Kärnten) |
Holmec | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Bonisdorf (Burgenland) |
Kuzma | Kfz bis 7.5 t; Internationale Grenze |
Großwalz (Steiermark) |
Duh | Nur Reiseverkehr; EU-Länder |
Karawankentunnel (Kärnten) |
Karavanke/Jesenice | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Langegg (Steiermark) |
Jurij | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Lavamünd (Kärnten) |
Vic (Dravograd) | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Leifling (Kärnten) |
Libelic | Nur Reiseverkehr; EU-Länder |
Loibltunnel (Kärnten) |
Ljubelj/Trzic | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Mureck (Steiermark) |
Trate | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Paulitschsattel (Kärnten) |
Alle Fahrzeuge; EU-Länder | |
Radlpass (Steiermark) |
Radlje ob Dravi | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Raunjak (Kärnten) |
Mezica | Nur Reiseverkehr; EU-Länder |
Seebergsattel (Kärnten) |
Zgornje Jezersko | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Sicheldorf (Steiermark) |
Gederovci | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Spielfeld (Steiermark) |
Sentilj | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
St. Anna (Steiermark) |
Kramarovci | Fußgänger, Radfahrer, Motorräder bis 125 ccm |
Weitersfeld (Steiermark) |
Sladki vrh | Murfähre, Fußgänger, Radfahrer, Motorräder bis 125 ccm |
Wurzenpass (Kärnten) |
Korensko sedlo/Podkoren | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Vor Ort
Wetter
Klima
Maut & Vignette
Es besteht Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t auf Autobahnen und Schnellstraßen. Seit dem 1. Februar 2022 sind in Slowenien nur noch digitale Vignetten gültig ("E-Vignette", Infoblatt zur Vignette in Slowenien).
Die Jahresvignetten gelten für 12 Monate (z.B. von 3. August bis inkl. 3. August des Folgejahres), dafür können diese jederzeit gekauft werden. Sämtliche digitalen Vignetten können bis zu 30 Tage vordatiert werden.
Wichtiger Hinweis: Die E-Vignette ist an das KFZ-Kennzeichen geknüpft. Beim Kauf der E-Vignette sind daher unbedingt das richtige Kennzeichen (ohne Leerzeichen, Bindestrich statt Wappen, keine Sonderzeichen!), das Zulassungsland des Fahrzeugs, die richtige Mautklasse sowie der Gültigkeitsbeginn (max. 30 Tage im Voraus) anzugeben bzw. auszuwählen.
Fahrzeuge über 3,5 t bezahlen streckenabhängige Maut. Die Umfahrung vignettenpflichtiger Straßen ist nicht empfehlenswert.
Mehr Infos: www.dars.si
Vignette
Fahrzeugkategorien** | |
Klasse 1 | Einspurige Kraftfahrzeuge (mit oder ohne Anhänger) |
Klasse 2A |
Zweispurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t hzG und einer Vorderachsenhöhe von max. 1,30 Meter (gemessen an der Vorderachse*)
|
Klasse 2B | Zweispurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t hzG und einer Vorderachsenhöhe von mehr als 1,30 Meter (gemessen an der Vorderachse*) |
*Die Messung der Fahrzeughöhe erfolgt vom Boden weg, wobei der Mittelpunkt der Vorderachse als Orientierungspunkt dient, an dem die Fahrzeughöhe zu ermitteln ist. **Anhänger werden nicht gesondert bemautet.
Mehr Infos: www.dars.si
Gut zu wissen: Wohnmobile deren Vorderachse 1,3 Meter überschreiten, werden auch dann der Klasse 2A zugeordnet, wenn die Campingausstattung fest installiert und dauerhaft für Wohnzwecke eingerichtet ist. Ohne diese Ausstattungsmerkmale fallen sie unter die Klasse 2B. Zur Vereinfachung der Zuordnung gibt es eine Liste mit den Fahrzeugen, welche in die Kategorie 2B fallen.
Vignettenpreise 2022
Art der Vignette | Preise |
Jahresvignette Klasse 2A Vom Anfangsdatum bis zum selben Tag des Folgejahres |
110 Euro |
Monatsvignette Klasse 2A Vom Anfangsdatum bis zum selben Tag des Folgemonats |
30 Euro |
7-Tages-Vignette Klasse 2A Anfangsdatum + 6 Tage |
15 Euro |
Jahresvignette Klasse 2B |
220 Euro |
Monatsvignette Klasse 2B Vom Anfangsdatum bis zum selben Tag des Folgemonats |
60 Euro |
7-Tages-Vignette Klasse 2B Anfangsdatum + 6 Tage |
30 Euro |
Jahresvignette Klasse 1 Motorräder Vom Anfangsdatum bis zum selben Tag des Folgejahres |
55 Euro |
Halbjahresvignette Klasse 1 Motorräder Vom Anfangsdatum bis zum selben Tag 6 Monate später |
30 Euro |
7-Tages-Vignette Klasse 1 Motorräder Anfangsdatum + 6 Tage |
7,50 Euro |
Gut zu wissen:
- Die Fahrt durch den Karawankentunnel ist nicht im Vignettenpreis enthalten. Die Mautgebühr (einfache Fahrt: 7,60 Euro) gilt zwischen den ersten beiden Autobahnausfahrten auf beiden Seiten der Landesgrenze. Somit sind Fahrten bis zur ersten Abfahrt Hrusica und in die Gegenrichtung (Rosenbach) auch ohne Vignette zulässig.
- Urlaubsdauer: Für einen Urlaub von zum Beispiel Samstag bis Samstag sind zwei 7-Tages-Vignetten oder eine 1-Monats-Vignette nötig, da der Zeitraum von Samstag bis Samstag bereits 8 Kalendertage misst.
- Eine Umfahrung der vignettenpflichtigen Straßen über Mureck nach Ptuj und weiter nach Kroatien, wird aufgrund der schmalen Straßen weder für Wohnwagen noch für Gespanne empfohlen. Möglich ist die Route über Bad Radkersburg (über Ljutomer) nach Ormoz, hier ist jedoch der Zeitverlust sehr hoch. Um mautfrei von Triest zu den slowenischen Küstengebieten zu gelangen, sollte man ortskundig sein. Alternative Strecken von Triest nach Istrien können mit dem ÖAMTC-Routenplaner berechnet werden.
Vertriebsstellen
Um Staus vor der Grenze zu vermeiden, sollte die Vignette schon vor Reiseantritt besorgt werden. Die E-Vignette ist an allen ÖAMTC Stützpunkten erhältlich. Weitere Verkaufsstellen sind der offizielle DARS Online-Shop, DARS Vertriebsstellen, diverse Tankstellen und Grenzstationen. Tipps für den Kauf einer digitalen Vignette erhalten Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Die E-Vignette ist an das KFZ-Kennzeichen geknüpft. Beim Kauf der E-Vignette sind daher unbedingt das richtige Kennzeichen (ohne Leerzeichen, Bindestrich statt Wappen, keine Sonderzeichen!), das Zulassungsland des Fahrzeugs, die richtige Mautklasse sowie der Gültigkeitsbeginn (max. 30 Tage im Voraus) anzugeben bzw. auszuwählen.
Mehr Infos: evinjeta.dars.si
Streckenabhängige Maut (Kfz über 3,5 t)
Fahrzeuge müssen einen "DarsGo unit" Transponder besitzen, der an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt wird und an allen Servicestationen der Autobahngesellschaft DARS oder online erhältlich ist. Die „DarsGo unit“ ist an allen Servicestationen der Autobahngesellschaft DARS oder online erhältlich.
Mehr Infos: www.darsgo.si
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Gespanne bis 3,5t (auch mit Anhänger oder Wohnwagen) | 90 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Wohnmobil über 3,5t, Gespann über 3,5t | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Kindersicherung
Kinder kleiner als 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Licht am Tag
Ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
Pkw | Motorrad |
Verbandszeug | Verbandszeug |
Warndreieck (zweites Warndreieck für Gespanne) | |
Reservereifen oder Reperaturset/-spray | |
Ersatzlampenset (Ausnahme bei Xenon- und Neonleuchten oder LEDs) | |
Warnweste (empfohlen, für alle Insassen) |
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Weiße Zonen: Maximale Parkdauer ortsunabhängig, meist zwischen 7 und 17/19 Uhr gebührenpflichtig
- Blaue Zonen: Kurzparkzonen, in denen zwischen 30 - 120 Minuten mit Parkschein oder - scheibe geparkt werden darf.
Gut zu wissen: Die Kosten der Parktickets sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Längeres Parken ist nur auf öffentlichen Parkplätzen oder in Parkhäusern erlaubt.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille
0,0 Promille für Berufsfahrer und Fahranfänger (Führerscheinbesitz kürzer als 2 Jahre oder unter 21 Jahren).
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für Radfahrer unter 15 Jahren.
Winterausrüstung
Winterreifen: Pflicht (Mindestprofiltiefe: 3 mm, mit M+S Kennzeichnung) vom 15. November bis 15. März sowie bei winterlichen Fahrverhältnissen. Winterreifen müssen an allen vier Rädern montiert werden. Es können auch Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3mm verwendet werden.
Schneeketten: Anstelle von Winterreifen können auch Schneeketten auf Sommerreifen (Mindestprofiltiefe: 3 mm) auf allen Rädern aufgezogen werden. Mit Schneeketten darf max. 50 km/h gefahren werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Rettungsgasse: Bei einem Stau auf der Autobahn muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge (z.B. Einsatzfahrzeuge) frei bleiben. Fahrer auf der Linken Spur müssen soweit wie möglich nach links ausweichen, Fahrer auf der rechten oder mittleren Spur nach rechts. Dies entspricht der Regelung in Österreich.
- Polizeikontrolle: Steigt bei einer Polizeikontrolle der Lenker oder andere Fahrzeuginsassen unaufgefordert aus dem Fahrzeug aus, ist mit sehr hohen Strafen zu rechnen.
- Ampelschaltung: Die slowenischen Ampeln blinken nicht grün, sondern springen gleich auf gelb um. Fahrzeuglenker müssen bei gelb halten.
- Rückwärtsfahrende Fahrzeuge müssen die Warnblinkleuchte eingeschaltet haben.
- Radarwarngeräte: Das Benutzen im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
- Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtweiten unter 50 Meter verwendet werden.
- Panne bei Nacht: Wenn die Warnblinklichter bei einer Panne in der Nacht nicht eingeschaltet werden können, muss das Fahrzeug zusätzlich zum Warndreieck durch gleichwertige Maßnahmen (gelbes Blinklicht, leuchten) kenntlich gemacht werden.
- Ladungen: Ladungen dürfen die Fahrzeuglänge an der Vorderseite bis zu 1 Meter an der Rückseite bis zu 1,5 Meter überragen. Wenn eine Ladung die Fahrzeuglänge um mehr als 1 Meter überragt, muss eine Warntafel (beim ÖAMTC erhältlich) oder ein Warnfähnchen angebracht werden.
- Privates Abschleppen ist gestattet, es muss jedoch an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.
- Schulbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen anhalten.
- Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen umzustecken. Es kann auch eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dauerhaft am Radträger verbleibt. Die seit April 2021 neu herausgegebenen Tafeln tragen das Internationale Unterscheidungskennzeichen, das die Verwendung im Ausland erleichtert. Verwendet man im Ausland das alte rote Kennzeichen ohne Internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das „A-Pickerl“ angebracht werden. Mehr Info
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2022: Neujahr
- 18. April 2022: Ostermontag
- 27. April 2022: Tag des Widerstandes
- 1. Mai 2022: Tag der Arbeit
- 5. Juni 2022: Pfingsten
- 25. Juni 2022: Tag des Staates
- 15. August 2022: Mariä Himmelfahrt
- 17. August 2022: Tag der Freiheit und der Demokratie der Slowakischen Republik
- 15. September 2022: Tag der Restauration
- 31. Oktober 2022: Reformationstag
- 1. November 2022: Allerheiligen
- 23. November 2022: Rudolf Maister-Tag
- 25. Dezember 2022: Weihnachten
- 26. Dezember 2022: Unabhängigkeitstag
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Euro (EUR)
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt erlaubt. Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Sparen mit der Clubkarte
Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Kraftstoff
Einfuhr nach Slowenien und vor Ort
Aus Sicherheitsgründen werden nicht mehr als 10 Liter Kraftstoff im Reservekanister empfohlen.
Einfuhr nach Österreich aus Slowenien
Zu privaten Zwecken steuerfrei max. 10 Liter in Reservekanister erlaubt.
Öffnungszeiten Tankstellen
Tankstellen sind von Montag bis Sonntag von 7 - 20 Uhr und in der Nähe von Grenzübergängen und Großstädten sowie an Autobahnen rund um die Uhr geöffnet.
Bezahlung
Bankomat- und Kreditkarten werden an den meisten Tankstellen akzeptiert.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken
Kraftstoffpreise
Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 112
- Polizei: 112 oder 113
- Rettung: 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
Überwiegend römisch-katholisch (57,8 %); muslimische (2,4 %), griechisch-orthodoxe (2,3 %) und andere christliche Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Allgemeines: Slowenen sind äußerst gastfreundliche Menschen und sehr stolz auf ihre Unabhängigkeit. Viele Slowenen freuen sich, wenn man die slowenischen Ortsnamen verwendet.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die üblichen Umgangsformen sollten beachtet werden. Frauen spricht man mit gospa und Herren mit gospod sowie dem Nachnamen an. Die Anrede gospodična (Fräulein) gilt als veraltet. Etwas weniger förmlich ist die Anrede mit gospa bzw. gospod und dem Vornamen. Zu einer Einladung erscheint man stets pünktlich zu der vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich Blumen in ungerader Anzahl, Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Kritik wird eher indirekt geäußert, um sich selber oder sein Gegenüber nicht bloß zu stellen.
Bekleidung: Zwanglose, gepflegte Kleidung wird in den meisten Fällen akzeptiert. Auf Markenkleidung wird Wert gelegt. Zu einem Geschäftstermin sollte man im Anzug erscheinen.
Rauchen: In allen öffentlichen geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, ebenso in Kinos, Theatern, Bars, Restaurants, Ämtern und Wartezimmern ist Rauchen strikt verboten. Einige Gaststätten bieten separate Raucherzimmer an, in denen jedoch keine Speisen oder Getränke konsumiert werden dürfen. Rauchverbote sollten beachtet werden, da ansonsten hohe Geldstrafen drohen.
Trinkgeld: Es besteht keine Pflicht, Trinkgeld zu geben. Dienstleister freuen sich aber, wenn der Kunde den Rechnungsbetrag ein wenig aufrundet. Im Restaurant ist je nach Rechnungsbetrag ein Trinkgeld in Höhe von 5-10 % üblich.
Sicherheit: Slowenien ist im Allgemeinen ein sicheres Land, doch sollte man auch hier auf seine Wertsachen Acht geben. Autos sollten stets verschlossen auf beleuchteten Parkplätzen abgestellt werden. Größere Bargeldsummen und andere Wertgegenstände sind im Hotelsafe gut aufgehoben. Wichtige Dokumente wie Flugtickets, Ausweispapiere oder Buchungsbestätigungen sollte man stets kopieren.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
Straßennetz
Straßen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Es besteht eine durchgängige Autobahnverbindung von Graz über Maribor bis Zagreb. Autobahnen sowie Schnellstraßen sind für Fahrzeuge bis 3,5 t vignettenpflichtig.
Mehr Infos: www.dars.si
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- Verkehrsinformationen der slowenischen Autobahngesellschaft DARS
- Verkehrsflussdaten in Echtzeit in der interaktiven Karte vom Traffic Info Centre
Mobile Apps
AMZS
Verkehrsflussdaten des slowenischen Automobilclubs (slowenisch)
Dars Traffic+
Verkehrsinformationen, aktuelle Staus, Warnungen und Behinderungen (englisch)
Radiostationen
Von Juli bis September sendet
- Radio Slovenia – Val 202 (Frequenzbereiche 87.8, 92.4, 93.5, 94.1, 95.3, 96.9, 97.6, 98.9 and 99.9 MHz) und
- Radio Slovenia International - RSI (Frequenzbereiche 91.1, 93.4, 100.8 and 102.8 MHz)
Verkehrsinformationen in deutscher, englischer und italienischer Sprache.
Telefon
Vorwahl
nach Slowenien: +386 (+ Ortskennzahl ohne "0")
nach Österreich: +43 (+ Ortskennzahl ohne "0")
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Slowenische Botschaft in Österreich
Kolingasse 12/3. Stock
1090 Wien
Tel. (01) 319 11 60
E-Mail: sloembassy.vienna(at)gov.si
Internet:www.dunaj.veleposlanistvo.si
Österreichische Botschaft in Slowenien
Presernova cesta 23
SI-1000 Ljubljana
Tel. +386 (0)1 479 07 00
E-Mail: laibach-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-laibach
Die Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate erhalten Sie beim BMEIA.
Partnerclub des ÖAMTC
Avto-moto Zveza Slovenije (AMZS)
Dunajska 128
SI 1000 Ljubljana
Tel. +386 (0)1 530 52 00
E-Mail: vodstvo@amzs.si
Internet: www.amzs.si
Tourismusvertretung
Slowenisches Tourismusbüro
Opernring 1/R/4/447
1010 Wien
Tel. (01) 715 40 10
E-mail: info@slovenia.info
Internet: www.slovenia.info