
Länder-Info Kroatien
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Zagreb |
Fläche | 56.542 km² |
Einwohner | 4,2 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | HR |
Stromspannung | kein Reisestecker erforderlich |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +385 |
Sprache | Kroatisch |
Währung | Euro |
EU-Land | Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |

ÖAMTC App Meine Reise
Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.
Vor der Reise
Personaldokumente
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Reisedokumente
Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at.
Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Kinder
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis erforderlich.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses der obsorgeberechtigten Person bei. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Das kroatische Konsulat in Wien betont, dass dies laut kroatischem Gesetz für Personen mit kroatischer Staatsbürgerschaft gilt, die Grenzpolizei jedoch - um internationale Konventionen gegen Kindesentführung zu beachten - auch von Personen mit anderer Staatsbürgerschaft diese Einverständniserklärung verlangen kann. Laut kroatischem Konsulat in Wien benötigen Sie, wenn Sie die nachstehende Vorlage für eine Vollmacht verwenden (plus Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie Kopie des Reisepasses der obsorgeberechtigten Person), keine notarielle Beglaubigung.
Achtung: Eine Einverständniserklärung der obsorgeberechtigten Person(en) ist u.a. bei Klassenfahrten oder bei Reisen, welche durch einen Reiseveranstalter organisiert wurden, nicht notwendig.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
- Österreichischer Führerschein
- Zulassungsschein
- Benützungsbewilligung, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich)
Hinweis für Fahrer von Gespannen
Obwohl für Kroatien keine IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) verpflichtend mitgenommen werden muss, finden Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher IVK - Internationale Versicherungskarte sowohl für Zugfahrzeug als auch für Anhänger mitnehmen, um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.
Gut zu wissen: Um Probleme zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass nur mit einer gültigen §57a-Begutachtungsplakette verreist wird.
Reisegepäck
Einreise
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Für Tabakwaren und Alkoholika gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:
Tabakwaren (ab 17 Jahren) | |
Zigaretten | 800 Stk. |
Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g) | 400 Stk. |
Zigarren | 200 Stk. |
Rauchtabak | 1 kg |
Alkoholika (ab 17 Jahren) | |
Spirituosen | 10 l |
andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol | 20 l |
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) | 90 l |
Bier | 110 l |
Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen Vorschriften beschränkt oder verboten sein. Wird über ein Nicht-EU-Land eingereist, gelten andere Bestimmungen.
Mehr Infos: https://carina.gov.hr
Einfuhr von Booten
Es ist nicht möglich, ein Boot ohne dem Beisein des dokumentierten Besitzers nach Kroatien einzuführen.
Mehr Infos: Revierinformationen Kroatien
Rückreise nach Österreich
Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten. Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden benötigt.
Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reise-Info „Praktische Reisehinweise“, welche an jedem ÖAMTC Stützpunkt erhältlich ist.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseservice/zoll
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Gut zu wissen: Das Sammeln naturgeschützter Muscheln ist verboten und kann hohe Strafen zur Folge haben.
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen. Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.
Corona-Reiseinfos
Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen, Nachweispflichten etc. finden Sie
- für Europa unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
- für Außereuropa beim Außenministerium oder im IATA Travel Centre
- für die Wiedereinreise nach Österreich unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) ist erforderlich. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Gut zu wissen: Bei Einreise über Nicht EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.
Mehr Infos: www.ages.at
Die Einreise mit Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull, ist verboten, wenn sie nicht im Zuchtregister gelistet sind. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische Kynologenverband. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen-, für Kampfhunde auch Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nur an gekennzeichneten Stellen einen Strand betreten.
Mehr Infos: https://poljoprivreda.gov.hr, http://croatia.hr
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Regional unterschiedlich. Kontinentalklima im Norden und im Nordosten, Mittelmeerklima an der Adriaküste. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September.

ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherung
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Hinweis für Fahrer von Gespannen
Obwohl für Kroatien keine IVK - Internationale Versicherungskarte verpflichtend mitgenommen werden muss, finden Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher IVK -Internationale Versicherungskarte für Zugfahrzeug als auch Anhänger mitnehmen, um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit sind ärztliches Personal und Krankenanstalten mit Verträgen mit der Sozialversicherung des jeweiligen Landes verpflichtet, Sie zu behandeln. Besteht kein Vertrag, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Nach der Rückkehr ist diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Von Österreich aus kann Kroatien über Slowenien erreicht werden. Von Wien aus ist man in Zagreb in unter vier Stunden, nach Dubrovnik braucht man mindestens zehneinhalb Stunden.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
Die vier größten Flughäfen des Landes sind:
- Flughafen Zagreb
- Flughafen Dubrovnik
- Flughafen Split
- Flughafen Zadar
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Inlandsflüge
Von Zagreb gibt es täglich bis mehrmals täglich u.a. Flüge nach Dubrovnik, Pula, Split und Zadar.
Mit der Fähre
Fährfahrten nach Kroatien können von Italien und Slowenien aus angetreten werden.
Bekannte und regelmäßig verkehrende Fähren sind:
- Jadrolinija
- G & V Line
- Bura Line
Häufige Fährfahrten
- Ancona (Italien) - Zadar: 9 Stunden
- Ancona (Italien) - Stari Grad, Split: 11 Stunden 15 Minuten
- Bari (Italien) - Dubrovnik: 11 Stunden
- Piran (Slowenien) - Porec: 50 Minuten
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Fähren im Inland
Ausgezeichnete Fährverbindungen bestehen entlang der ganzen Adriaküste von Rijeka bis Dubrovnik. Zwischen dem Festland und den Inseln als auch zwischen den Inseln selbst verkehren regelmäßig Schiffe.
Mehr Infos: www.croatiaferries.com
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Kroatien über Slowenien oder Ungarn zu erreichen (Dauer mindestens sechseinhalb Stunden).
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet zahlreiche Busverbindungen nach Kroatien an. Angeboten werden nicht nur die größeren Städte, sondern auch beliebte Urlaubsdestinationen entlang der Küste, für die es oftmals sogar direkte Verbindungen gibt (Dauer zwischen fünf und 16 Stunden).
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die Bahn wurde in Kroatien lange Jahre vernachlässigt. Mit Ausnahme von Dubrovnik sind jedoch alle größeren kroatischen Städte mit der Bahn erreichbar.
Besonders der Nordosten Kroatiens ist gut erschlossen. Die Verbindungen zwischen Nordwesten und Osten sind schneller und komfortabler als die Route nach Dalmatien. Auf der Route nach Split verkehren moderne Züge mit Neigetechnik. Der Ausbau einer Schnellzug-Trasse ist für die nächsten Jahre geplant.
Bus
Fernbusse und regionale Buslinien verkehren zwischen den größeren Städten recht häufig. Der größte Autobus-Terminal in Kroatien befindet sich in Zagreb. Informationen erteilt Autobusni Kolodvor.
In den Städten
Das öffentliche Verkehrsnetz in Zagreb ist gut ausgebaut. Es besteht aus Trams, Bussen und der Seilbahn.
Fahrkarten sind für Tram, Bus und Seilbahn gültig. Die Fahrkarten erhält man direkt beim Fahrer (außer in den neuen Trams), an den Verkaufsstellen der Zagrebački električni tramvaj (ZET) oder an Kiosken TISAK. Es gibt Einzelfahrkarten, Tagesfahrkarten, Dreitageskarten und Wochenkarten.
Schiff & Fähren
Regelmäßige Fährverbindungen zwischen allen Häfen und vom Festland zu den Inseln. Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Rijeka, Zadar, Split und Dubrovnik.
Die größte kroatische Personenschifffahrtsgesellschaft Jadrolinija unterhält die meisten internationalen und nationalen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffslinien.
Grenzübergänge
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Grenzkontrollen
Kroatien ist seit dem 1. Jänner 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfällt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle. Für die übrigen Grenzen gilt:
Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.
Grenzübergänge Schengen-Außengrenze:
Grenze zu Serbien
- Bajakovo - Batrovci (M1, E70)
Grenze zu Montenegro
- Karasovici (Debeli Brijeg)
Grenze zu Bosnien-Herzegowina
- Zupanja
- Slavonski Brod
- Stara Gradiska
- Maljevac
- Jasenovac
- Hrvatska Kostajnica
- Licko Petrovo Selo
- Kamensko
- Vinjani Donji
- Metkovic
Vor Ort
Wetter
Klima
Maut & Vignette
Autobahnen sind für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.
Gut zu wissen: In den Sommermonaten ist mit Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen.
Mehr Infos: www.hac.hr/hr
Fahrzeugkategorien
Kategorie | Beschreibung |
Kategorie 1A | Motorräder (auch mit Beiwagen), Trikes und Quads |
Kategorie 1 | Fahrzeuge mit 2 Achsen, bis 3,5 t und unter 1,90 m Höhe |
Kategorie 2 |
|
Kategorie 3 |
|
Kategorie 4 |
|
Bezahlung
Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes vorzuweisen ist. Die Maut kann bar, mit Kredit- oder mit Bankomatkarte bezahlt werden.
Electronic Toll Collection (ETC)
Das ETC ermöglicht die bargeldlose Bezahlung der Mautgebühren. Der Transponder kostet 15 Euro, ist wiederaufladbar und gilt zeitlich unbefristet. Erhältlich ist der Transponder über die Autobahngesellschaft HAC und an einigen Mautstationen. Die Verwendung des ETC bringt einen Preisvorteil von etwa 20 %. Das ETC System wird an nachfolgenden Strecken akzeptiert:
- A1 Zagreb - Split - Dubrovnik
- A3 Bregana - Zagreb - Lipovac
- A4 Zagreb - Goričan
- A5 Beli Manastir - Osijek - Bosnien & Herzegowina
- A6 Rijeka - Zagreb
- A7 Rupa - Križišće
- A10 Ploče - Grenze Bosnien & Herzegowina
- A11 Zagreb - Sisak
- D425 Ploče - Karamatići
Mehr Infos: HAK - Interaktive Karte, HAK - Mautgebühren in Kroatien, HAC - Kroatische Autobahnen
Tunnel & Brücken
Kategorie | Gebühren |
Kat.1a | 2,40 EUR |
Kat.1 | 4 EUR |
Kat.2 | 6,10 EUR |
Kat.3 | 11,90 EUR |
Gut zu wissen: Für die Brücken Krk und Mirna sowie den Tunnel Sveti Ilija gibt es keine separate Maut, es wird die Strecke je nach Autobahnauf- und abfahrt berechnet. Am 26. Juli wurde die neue Pelješac-Brücke (mautfrei) eröffnet, die die Bucht von Mali Ston überbrückt und somit Dubrovnik mit dem Rest Kroatiens unter Umgehung der EU-Außengrenze mit Bosnien-Herzegowina verbindet.
Mehr Infos: www.hak.hr, www.bina-istra.com
Fährverbindungen
Informationen zu den Fährverbindungen auf die kroatischen Inseln finden Sie unter www.jadrolinija.hr.
ÖAMTC Touristik-Tipp
Berechnen Sie Ihre Mautkosten vor der Reise mit dem ÖAMTC Routenplaner (www.oeamtc.at/routenplaner) oder holen Sie sich eine Routenplanung beim ÖAMTC Stützpunkt.
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h; auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t |
90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Pkw mit Anhänger, Wohnmobil über 3,5t |
80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Achtung: Für Fahrer unter 25 Jahren gelten außerorts max. 80 km/h, auf Schnellstraßen max. 100 km/h und auf Autobahnen max. 120 km/h.
Gut zu wissen: Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten bis zur nächsten Kreuzung, anschließend wieder die oben angeführten Höchstgeschwindigkeiten.
Kindersicherung
- Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht in Fahrzeugen befördert werden, deren Rücksitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind.
- Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Babyschalen am Beifahrersitz sind nur erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert ist.
- Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf den Rücksitzen befördert werden. Der Sicherheitsgurt ist ausreichend, es wird keine Sitzerhöhung benötigt, unabhängig vom Alter des Kindes. Die Verwendung des Beifahrersitzes ist ab einer Größe von 1,50 m erlaubt.
Licht am Tag
Ist vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März (Winterzeit) auf allen Straßen vorgeschrieben. Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Pflicht.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
Pkw | Motorrad |
Verbandszeug | Ersatzlampenset* |
Warndreieck (2 für Gespanne) | |
Ersatzlampenset* | |
Warnweste | |
Reservereifen oder Reparaturset/-spray |
* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LEDs oder ähnlichen Leuchten benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet. Die Gebühren können bar am Parkautomaten oder per SMS bezahlt werden.
- Grundsätzlich sollten alle Park- und Zahlungsbelege aus Kroatien für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch bei Bezahlung über das Mobiltelefon. Im Zweifelsfall kann so der Zahlungszeitpunkt und die Bezahlung der Parkgebühr nachgewiesen werden (siehe ÖAMTC Touristik Tipp).
Parken in Zagreb
Die Stadt Zagreb ist in vier Parkzonen unterteilt.
Mehr Infos: www.zagrebparking.hr
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
ÖAMTC Rechts-Tipp
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche ÖAMTC Mitglieder Schreiben aus Kroatien erhalten. Es werden Beträge in Höhe von bis zu 500 Euro wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren gefordert. Betroffene sollten sich an die kostenlose ÖAMTC Rechtsberatung wenden.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/rechtsberatung
Promillegrenze
0,5 Promille
0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t und Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre.
Radfahrer
Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht. Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.
Winterausrüstung
Winterreifen: Von 15. November bis 15. April besteht auf einigen Strecken (z.B. in den Regionen Lika und Gorski Kotar) eine generelle Winterausrüstungspflicht. Alternativ zur Verwendung von 4 Winterreifen, können auch Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) in Kombination mit Schneeketten (bei Bedarf auf Antriebsrädern montiert) verwendet werden. Bei Schneefall oder Glatteis gilt die Winterausrüstungspflicht unabhängig vom Zeitraum für alle Regionen des Landes.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
- Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
- Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
- Rettungsgasse: Bei Stau oder stockendem Verkehr ist eine Rettungsgasse zu bilden. Die Regelung ist gleich wie in Österreich.
- Kolonnen von mehr als 3 Fahrzeugen hintereinander dürfen nicht überholt werden.
- Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen umzustecken. Es kann auch eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dauerhaft am Radträger verbleibt. Die seit 12. April 2021 neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, das die Verwendung im Ausland erleichtert. Verwendet man im Ausland das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden. Mehr Info
- Ein Kraftfahrzeug, das mit einer gelenkig abnehmbaren Anhängevorrichtung zum Ziehen eines Anhängers (EURO-Haken) ausgestattet ist, darf nicht mit angebauter Anhängevorrichtung am Verkehr teilnehmen, wenn es keinen Anhänger zieht. Tipp: Um eine Strafe zu vermeiden, die Anhängerkupplung abmontieren, wenn sie nicht gebraucht wird.
App-Tipp
Die App Verkehrsinfo in Kroatien - HAK liefert Infos zur Verkehrslage in deutscher Sprache, zu aktuellen Kraftstoffpreisen sowie Verkehrsprognosen (für iOS und Android).
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2023: Neujahr
- 6. Jänner 2023: Epiphaniasfest
- 9. April 2023: Ostersonntag
- 1. Mai 2023: Tag der Arbeit
- 8. Juni 2023: Fronleichnam
- 22. Juni 2023: Tag des antifaschistischen Widerstandes
- 25. Juni 2023: Tag des Staates
- 5. August 2023: Tag des Sieges und Thanksgiving in der Heimat
- 8. Oktober 2023: Unabhängigkeitstag
- 1. November 2023: Allerheiligen
- 25. Dezember 2023: Weihnachten
Muslimische Glaubensangehörige begehen außerdem die islamischen Feiertage Eid al-Fitr und Eid al-Adha.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Seit 1. Jänner 2023 gilt in Kroatien der Euro als neue Landeswährung. Auch der endgültige Umstellungskurs steht bereits fest: Demnach entspricht ein Euro 7,53450 Kroatischen Kuna (HRK). Vom 1. bis 14. Jänner können beide Währungen parallel verwendet werden, ab dem 15. Jänner ist dann nur noch eine Bezahlung in Euro möglich. Im Rahmen der Euro-Einführung in Kroatien tauscht die OeNB vom 2. Jänner bis 28. Februar 2023 alle kroatischen Kuna-Banknoten ab der Serie mit der Jahresbezeichnung 1993 gebührenfrei in Euro. Münzen können bei der OeNB jedoch nicht getauscht werden. Pro Transaktion und Tag ist der Umtausch auf einen Betrag von 8.000 HRK limitiert. Kroatische Geschäftsbanken wechseln Restbestände noch bis Ende 2023, ab 2024 müsste man sich an die kroatische Zentralbank wenden.
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung aus EU-Staaten. Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Kraftstoff
Tankstellen sind in der Regel von 7 - 20 Uhr (im Sommer oft 22 Uhr) geöffnet, in großen Städten und an Fremdenverkehrsstraßen rund um die Uhr. Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken
Kraftstoffpreise
Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.
E-Mobilität
Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 193 oder 112
- Polizei: 192 oder 112
- Rettung: 194 oder 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
86% der Bevölkerung sind römisch-katholisch; 4,4% orthodox; muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Auch wenn die meisten Kroaten ein wenig Englisch sprechen, wird es gern gesehen, wenn der Gast ein paar Worte Kroatisch kann.
Rauchen: Es besteht ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Einige Restaurants und Kneipen verfügen über abgetrennte Raucherzimmer.
Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis sind 10% Trinkgeld üblich.
Sicherheit: In den Grenzgebieten zu Serbien und Bosnien wird geraten, die Wege und Strassen nicht zu verlassen. Hier besteht weiterhin die Gefahr auf vereinzelte Landminen zu stoßen.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
Straßennetz
Gutes, noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz, für welches eine Maut zu entrichten ist. Die Autobahn A3 von der slowenischen bis zur serbischen Grenze ist durchgehend befahrbar. Ebenfalls besteht eine durchgehende Autobahnverbindung zwischen Zagreb - Zadar - Split. In den Sommermonaten ist mit Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen.
Mehr Infos: www.hac.hr
Gut zu wissen:
Aufgrund von Minengefahr ist bei Fahrten im Landesinneren darauf zu achten, die Straßen nicht zu verlassen. Des Weiteren ist zu beachten, dass Minenwarnschilder oftmals durch Unwetter zerstört wurden und als solche nicht zu erkennen sind oder gänzlich fehlen. Grundstücke mit verlassenen Häusern sollten nicht betreten werden.
Mehr Infos: www.hac.hr
Fährverbindungen:
Informationen zu den Fährverbindungen auf die kroatischen Inseln finden Sie unter www.jadrolinija.hr
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- Infos zu Baustellen, Staus & Verkehrsbehinderungen, Wartezeiten bei Grenzübergängen sowie Verkehrskameras in Slowenien im ÖAMTC Routenplaner
- Informationen zur Verkehrslage, Staus und Baustellen: HAK
- Verkehrsflussdaten, Kameras und weitere POIs in einer interaktiven Karte
- Informationen zu Straßenzustand und Baustellen bei BINA istra
Mobile Apps
Verkehrsinfo in Kroatien - HAK
Detaillierte Verkehrsinformationen in deutscher Sprache
Radiostationen
Von 15. Juni bis 15. September sendet der kroatische Rundfunk HR 2 Verkehrsinformationen in Deutsch, Englisch und Italienisch zu jeder vollen und halben Stunde. Außerordentliche Informationen zwischen den geplanten Infoblöcken werden in englischer Sprache gesendet.
- 98.5 MHz für Nordwest Kroatien und Dubrovniker Küstengebiet
- 105.3 MHz Istrien
- 96.1 MHz Split
- 98.0 Küstengebiet Makarska
- 93.3 MHz Gorski Kotar
Tipp: Nach Wahl des Radiosenders RDS am Autoradio aktivieren, so werden eingehende Verkehrsnachrichten auch bei der Wiedergabe anderer Musikquellen (CD oder MP3) durchgestellt.
HR Glas Hrvatske
Sendet mittels Satellit und Internet täglich um 20.00 Uhr Nachrichten in Deutsch.
Mehr Infos: stimmekroatiens.hrt.hr
Telefon
Vorwahl
nach Kroatien: +385 (+ Ortskennzahl ohne "0")
nach Österreich: +43 (+ Ortskennzahl ohne "0")
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Kroatische Botschaft in Österreich
Rennweg 3
1030 Wien
Tel. +43 1 485 95 24
E-Mail: croemb.bec@mvep.hr
Internet: mvep.gov.hr/at/de
Österreichische Botschaft in Kroatien
Radnicka cesta 80, 9. Stock (Zagreb Tower)
HR-10000 Zagreb
Tel. +385 1 488 10 50
E-Mail: agram-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-agram
Die Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate finden Sie beim BMEIA.
Partnerclub des ÖAMTC
Hrvatski Auto-Klub (HAK)
Avenija Dubrovnik 44
HR-10010 Zagreb
Tel. +385 72 777 777 (Verkehrsauskunft innerhalb Kroatiens)
Tel. +385 1 46 40 800 (Verkehrsauskunft für Anrufe außerhalb Kroatiens, Sprachen Deutsch, Englisch und Italienisch, rund um die Uhr erreichbar)
E-Mail: hak@hak.hr
Internet: www.hak.hr
Tourismusvertretung
Kroatische Zentrale für Tourismus
Internet: www.croatia.hr/de-DE