
Länder-Info Bosnien und Herzegowina
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Sarajewo |
Fläche | 51.129 km² |
Einwohner | ca. 3,8 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | BIH |
Stromspannung | Reisestecker nicht erforderlich |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +387 |
Sprache | Bosnisch, Kroatisch, Serbisch |
Währung | Konvertible Mark |
EU-Land | Bosnien und Herzegowina ist kein Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
Wetter
Vor der Reise
Personaldokumente
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Reisedokumente
Ein bei der Ausreise mindestens noch 3 Monate gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Bei einem während der Reise abgelaufenen Reisedokument kann es zu Problemen bei der Ausreise kommen.
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen müssen sich Touristen innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Ankunft bei der zuständigen Behörde (Service für ausländische Angelegenheiten oder örtliche Polizeidienststelle) registrieren. Die Gebühr beträgt ca. 10 BAM (ca. 5 EUR). Bei Nächtigung in einem Hotel wird die Registrierung automatisch vom Hotel vorgenommen (meist gebührenfrei). Bei privaten Nächtigungen muss die nächstgelegene Behörde mit einer Meldestelle aufgesucht werden (Reisepass/Personalausweis mitnehmen).
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Kinder
Ein bei der Ausreise mindestens noch 3 Monate gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, müssen eine Einverständniserklärung mitführen. Die Unterschriften müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein, bei unterschiedlichen Familiennamen auch die Geburtsurkunde. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters bei. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
- Österreichischer Führerschein
- Zulassungsschein
- Benützungsbewilligung, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).
Die Mitnahme einer IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) mit Länderkennung BIH und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Gespannfahrer sollten zusätzlich zur IVK - Internationale Versicherungskarte für das Zugfahrzeug noch eine weitere IVK - Internationale Versicherungskarte für den Anhänger (Wohnwagen, Bootsanhänger, usw.) mitführen. Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung wird empfohlen.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherungen
Reisegepäck
Einreise
Bei der Einreise dürfen als Reisegepäck jene Gegenstände zollfrei mitgeführt werden, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören auch:
Tabakwaren (ab 17 Jahren) | |
Zigaretten | 200 Stk. oder |
Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g) | 100 Stk. oder |
Rauchtabak | 250 g |
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren |
Alkoholika (ab 17 Jahren) | |
Spirituosen über 22% vol | 1 l oder |
Spirituosen unter 22% vol | 2 l |
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, zusätzlich | |
Wein | 4 l |
Bier | 16 l |
Andere Waren
Im Gesamtwert von 600 BAM (ca. 300 EUR) pro Passagier und Tag.
Ausfuhrverbote
Die Ausfuhr von Kulturgütern, Antiquitäten und künstlerischen Werken ist verboten.
Rückreise nach Österreich
Für die Rückreise nach Österreich gelten die Richtmengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Wichtig
Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme oder Durchfuhr von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, besonders bei Transit über Nicht-EU-Länder, wenden Sie sich an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.
Sicherheitslage
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen. Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.
Corona-Reiseinfos
Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen, Nachweispflichten etc. finden Sie
- für Europa unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
- für Außereuropa beim Außenministerium oder im IATA Travel Centre
- für die Wiedereinreise nach Österreich unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) ist erforderlich. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Es besteht Meldepflicht beim Grenzübergang zum Zweck der Dokument- und Identifikationsüberprüfung der Haustiere.
Gut zu wissen: Bei Einreise in die EU aus Ländern mit vermindertem Tollwutstatus (z.B. Serbien) muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.
Mehr Infos: www.ages.at/themen/krankheitserreger/tollwut
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Kontinentalklima mit heißen Sommern (Juli/August) und kalten Wintern mit Schneefall (Dezember bis März) im Landesinneren. An den Küsten sind die Winter milder und feuchter als im Landesinneren.

ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskare (ehem. Grüne Karte) mit Länderkennung BIH und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Gespannfahrer sollten zusätzlich zur IVK - Internationale Versicherungskarte für das Zugfahrzeug noch eine weitere IVK - Internationale Versicherungskarte für den Anhänger (Wohnwagen, Bootsanhänger, usw.) mitführen.
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit sind ärztliches Personal und Krankenanstalten mit Verträgen mit der Sozialversicherung des jeweiligen Landes verpflichtet, Sie zu behandeln. Besteht kein Vertrag, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Nach der Rückkehr ist diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Hinweis: Die Europäische Krankenversicherungskarte muss vorab dem lokalen Versicherungsträger vorgelegt werden, der eine gültige Anspruchsbescheinigung ausstellt.

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Von Österreich aus erreicht man Bosnien und Herzegowina über Slowenien und Kroatien. Mit einer Fahrtzeit von mindestens 8 Stunden ist zu rechnen.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 160 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
Der Flughafen Sarajevo ist der größte und wichtigste des Landes. Andere Flughäfen sind:
- Flughafen Banja Luka
- Flughafen Mostar
- Flughafen Tuzla
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Bosnien und Herzegowina über Ljubljana und Zagreb zu erreichen.
Mit dem Bus
Busverbindungen ab Österreich nach Bosnien finden Sie unter: https://vib-wien.at/de/fahrplaene
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Das Schienennetz des Landes hat eine Länge von ca. 1.000 Kilometern. Der Bahnverkehr wird von den Eisenbahngesellschaften der Föderation Bosnien und Herzegowina (ŽFBH) sowie der Republik Srpske (ŽRS) betrieben.
Die Hauptachsen sind in Süd-Nord-Richtung: Čapljina-Mostar-Konjic-Sarajevo-Zenica–Doboj–Šamac und in West-Ost-Richtung: Dobrljin-Banja Luka-Doboj-Tuzla-Zvornik.
Kurze Abschnitte der Bahnstrecke Belgrad-Bar mit Haltestelle in Štrpci und der Museumsbahn Šarganska osmica führen ebenfalls durch Bosnien-Herzegovina.
Das gesamte Schienennetz ist in einem relativ schlechten Zustand; es gibt zahlreiche Stellen mit gedrosselten Geschwindigkeiten.
Bus
Das Busnetz ist gut ausgebaut und bedient sämtliche Städte; die Fahrpreise sind günstig.
In den Städten
Sarajevo kann mit Straßenbahnen, Bussen und Elektrobussen erkundet werden; die Innenstadt auch zu Fuß. Einzeltickets gelten nur für eine Fahrt; bei jedem Mal Umsteigen muss neu gelöst werden.
Taxi
Taxis sind überall verfügbar.
Grenzübergänge
COVID-19-Hinweis
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Im Norden
- Zupanja/Orasje: Richtung Tuzla; die Fähre über die Save wurde durch eine Brücke ersetzt
- Svilaj: zwischen Slavonski Brod und Zupanja
- bei Okucani: Richtung Banja Luka (Republika Srpska)
- bei Slavonski Brod
Im Westen
- Licko Petrovo Selo (zwischen Plitvice und Bihac).
Im Südwesten
Sechs weitere Grenzübergänge im Hinterland der dalmatinischen Küste im Raum Split - Makarska - Ploce, z.B. Vinjani Donji (bei Imotski), Mali Prolog (bei Ljubuski) und Metkovic (diese drei Grenzübergänge können für die Anreise nach Medjugorje benützt werden).
Klek und Zaton Doli: hier wird an der dalmatinischen Küstenstraße zwischen Makarska und Dubrovnik kroatisches Gebiet auf wenige Kilometer durch bosnisch-herzegowinisches Territorium unterbrochen (Hauptort Neum):
die Durchfahrt ist problemlos, aber gelegentlich werden die Reisepässe kontrolliert.
Vor Ort
Maut & Vignette
Es gibt Mautpflicht auf einigen Abschnitten der Autobahn A1 bei Sarajevo, südlich von Mostar sowie an der nördlichen Grenze zu Kroatien bei Odzak (Föderation Bosnien und Herzegowina). In der Republika Srpska sind die Autobahnen Banja Luka - Doboj, Banja Luka - Gradiška und Gradiška - Doboj mautpflichtig.
Bezahlung
An den Mautstationen muss ein Ticket gezogen werden, das beim Verlassen der Autobahn zu bezahlen ist. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugkategorie. Bezahlt werden kann in bar (BAM oder Euroscheine), mit den gängigsten Kreditkarten oder mit Bankomatkarte (Debit Card). In der Föderation Bosnien und Herzegowina kann die Mautgebühr auch elektronisch mittels ACC-Transponder bezahlt werden, der an der Mautstation Jošanica erhältlich ist. In der Republik Srpska steht für die elektronische Bezahlung auch der ENP-Tag zur Verfügung.
Fahrzeugkategorien
Klasse | Föderation Bosnien und Herzegowina | Republik Srpska |
Klasse 1A | - | Motorräder |
Klasse 1 | Motorräder und Kfz mit 2 Achsen bis 3,5 t hzG unter 1,3 m Höhe an der Vorderachse | Kfz mit 2 Achsen unter 1,3 m an der Vorderachse |
Klasse 2 | Kfz und Gespanne (2 oder 3 Achsen) bis 3,5 t hzG über 1,3 m Höhe an der Vorderachse | Kfz und Gespanne mit 3 Achsen unter 1,3 m an der Vorderachse |
Klasse 3 | Kfz und Gespanne (2 oder 3 Achsen) über 3,5 t hzG über 1,3 m Höhe an der Vorderachse | Kfz und Gespanne mit 2 oder 3 Achsen über 1,3 m an der Vorderachse |
Mehr Infos: www.jpautoceste.ba, https://autoputevirs.com
Verkehrsbestimmungen
In Bosnien & Herzegowina gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug |
außerorts |
Schnellstraße |
Autobahn |
Pkw, Motorrad |
80 km/h |
100 km/h |
130 km/h |
Gespann, |
80 km/h |
80 km/h |
80 km/h |
Kindersicherung
- Kinder unter 2 Jahren dürfen nur in geeigneten rückwärts gerichteten Rückhaltevorrichtungen und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden.
- Kinder unter 5 Jahren müssen in einem Kindersitz auf dem Rücksitz gesichert sein.
- Kinder von 5 - 12 Jahren sind auf dem Rücksitz mit einer Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) zu sichern.
Licht am Tag
Alle Fahrzeuge müssen ganzjährig mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) fahren.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
Pkw | Motorrad |
Verbandszeug | Warnweste (empfohlen) |
Warnweste | |
Warndreieck (zweites Warndreieck für Gespanne) | |
Ersatzlampenset | |
Abschleppseil | |
Reservereifen |
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,3 Promille (0,0 Promille bei Führerscheinbesitz von weniger als 3 Jahren und für Personen unter 21 Jahren)
Radfahrer
Für Radfahrer ab 12 Jahren besteht Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen: Von 1. November bis zum 1. April des Folgejahres gilt eine generelle Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder). An allen Rädern müssen Winterreifen (M + S Kennzeichnung) montiert sein. Alternativ ist die Verwendung von zwei Winterreifen auf der Antriebsachse oder von Sommerreifen mit mind. 4 mm Profiltiefe ausreichen, wenn Schneeketten oder eine geeignete vergleichbare Ausrüstung mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Telefonieren: Motorradfahrer, die während der Fahrt mit Kopfhörern telefonieren, und Fußgänger mit Kopfhörern müssen mit Strafen rechnen.
- Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen umzustecken. Es kann auch eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dauerhaft am Radträger verbleibt. Die seit 12. April 2021 neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, das die Verwendung im Ausland erleichtert. Verwendet man im Ausland das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden. Mehr Infos
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2022: Neujahr
- 7. Jänner 2022: Orthodoxer Weihnachtsferiertag
- 14. Jänner 2022: Orthodoxes Neujahrsfest
- 27. Jänner 2022: St. Sava-Tag
- 1. März 2022: Unabhängigkeitstag
- 17. April 2022: Ostersonntag
- 1. Mai 2022: Tag der Arbeit
- 15. August 2022: Mariä Himmelfahrt
- 1. November 2022: Allerheiligen
- 25. November 2022: Tag des Staates
- 25. Dezember 2022: Weihnachten
Zusätzlich zu den angegebenen Feiertagen hat jeder Bürger von Bosnien-Herzegowina das Recht auf zwei freie Tage im Jahr zur Ausübung seiner Religion. Diese Regelung wurde zur Anerkennung der religiösen und ethnischen Vielfalt im Land geschaffen.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Konvertible Mark (BAM) / 1 BAM = 100 Fening
Einen Währungsrechner finden Sie unter: www.oanda.com
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 Euro oder dem Gegenwert in anderen Währungen müssen deklariert werden.
Besondere Hinweise
Kreditkarten (PIN beantragen) werden vor allem in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Bargeldbehebungen an Bankomaten sind problemlos möglich. Bei Reisen in den ländlichen Raum bzw. außerhalb touristischer Regionen sollte man jedoch ausreichend Bargeld in lokaler Währung mitführen.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Sparen mit der Clubkarte
Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Kraftstoff
Es wird empfohlen, nicht mehr als 5 l Kraftstoff im Reservekanister mitzuführen. Qualitativ hochwertiger Kraftstoff ist u.a. an den Tankstellen der Ketten INA, ENERGOPETROL und PETROL erhältlich. Die gängigsten Kreditkarten werden meist akzeptiert.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Polizei: 122
- Rettung: 124
- Feuerwehr: 123
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe in Österreich und im Ausland: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
Überwiegend muslimisch (40 %), außerdem serbisch-orthodoxe (31 %) und römisch-katholische (15 %) Religionsangehörige.
Sitten & Gebräuche
Bosnien und Herzegowina wird durch seine ethnische und religiöse Vielfalt charakterisiert und Besucher sollten die Bräuche und Gewohnheiten der verschiedenen Gruppen respektieren, Trinken in der Öffentlichkeit ist verpönt. Die Einwohner von Bosnien-Herzegowina werden allgemein als Bosnier bezeichnet, die in religiöser Hinsicht muslimischer, katholischer oder russisch-orthodoxer Herkunft sein können (vor ethnischem Hintergrund gibt es auch die Bezeichnungen bosnische Muslime, bosnische Kroaten und bosnische Serben). Als Zeichen der gegenseitigen Anerkennung dieser drei religiösen Gruppen erlaubt die Regierung den Bürgern zwei religiöse Feiertage pro Jahr.
Bosnier sind sehr gastfreundlich, bei der Begrüßung wird die Hand gereicht. Ist man bereits miteinander bekannt, begrüßt man sich mit 4 Küsschen abwechselnd auf die Wangen. Vor dem Betreten der Wohnung werden die Schuhe ausgezogen.
Rauchen: Das landesweite Rauchverbot gilt besonders für Behörden, öffentliche Gebäude und die Gastronomie. Es gibt Raucherräume.
Trinkgeld: In Restaurants wird ein Trinkgeld von 5-10% erwartet. Generell ist es üblich auch Portiers, Taxifahrern und Zimmermädchen ein kleines Trinkgeld zu überreichen.
Sehenswertes
Keine Informationen verfügbar.
Straßennetz
Straßennetz
Die befestigten Straßen sollten nicht verlassen werden (Minengefahr). Wegen des oft schlechten Straßenzustandes und ungenügender Straßenmarkierungen wird von Nachtfahrten abgeraten. Polizeikontrollen finden häufig statt. Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Telefon
Vorwahl
nach Bosnien & Herzegowina: +387
nach Österreich: +43
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Österreich
Tivoligasse 54
1120 Wien
Tel. +43 1 811 85 55
E-Mail: bhbotschaft@bhbotschaft.at
www.bh-botschaft.at
Österreichische Botschaft in Bosnien und Herzegowina
Dzidzikovac 7
BIH-71000 Sarajewo
Tel. +387 33 279 400
E-Mail: sarajewo-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at/oeb-sarajewo
Notrufnummer des österreichischen Außenministeriums
Tel. +43 1 90 115 3775
Partnerclub des ÖAMTC
Bosnian Herzegovinian Automobile Club (BIHAMK)
www.bihamk.ba
Tourismusvertretung
Tourism Bosnia and Herzegovina
www.tourismbih.com
Tourist Organization of Republic of Srpska
www.turizamrs.org/en