Länder-Info Bosnien und Herzegowina
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Sarajewo |
Fläche | 51.129 km² |
Einwohner | ca. 3,8 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | BIH |
Netzspannung | Reisestecker nicht erforderlich |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +387 |
Sprache | Bosnisch, Kroatisch, Serbisch |
Währung | Konvertible Mark |
EU-Land | Bosnien und Herzegowina ist kein Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
Wetter
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Ausreise mind. noch 3 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Aufenthalte bis zu 90 Tage innerhalb von 6 Monaten ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise sind ausreichende finanzielle Mittel (pro Aufenthaltstag und Person 150 BAM bzw. ca. 75 EUR) in bar (BAM oder EUR) oder eine Kreditkarte nachzuweisen.
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen müssen sich Touristen innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Ankunft bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle anmelden (erfolgt in der Regel durch das Hotel). Die Gebühr beträgt 10 BAM (ca. 5 EUR). Bei privaten Nächtigungen muss die nächstgelegene Behörde mit einer Meldestelle aufgesucht werden (Reisepass/Personalausweis mitnehmen).
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, müssen eine Einverständniserklärung mitführen. Die Unterschriften müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Bei unterschiedlichen Familiennamen ist auch die Geburtsurkunde mitzuführen. Eine Vorlage für die Einverständniserklärung finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Österreichischer Führerschein, Zulassungsschein und bei Bedarf Benützungsbewilligung (beim ÖAMTC erhältlich) werden benötigt. Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein gelten nur in Österreich. Empfohlen wird zusätzlich die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts.
Reisegepäck
Ein- und Ausfuhr
Bei der Einreise dürfen als Reisegepäck jene Gegenstände zollfrei mitgeführt werden, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Zusätzlich dürfen Geschenke und Souvenirs im Wert von 600 BAM pro Reisendem und Tag beschränkt zollfrei eingeführt werden (Tabakwaren und Alkohol sind hier ausgenommen. Bitte beachten Sie hier erlaubten Höchstgrenzen).
Die Befreiung von den Einfuhrabgaben wird in Bezug auf die folgenden mengenmäßigen Beschränkungen je Fluggast und Tag gewährt:
Tabak und Tabakerzeugnisse:
- bis zu 200 Zigaretten oder
- bis zu 100 Zigarillos (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht von bis zu 3 Gramm) oder
- bis zu 50 Zigarren oder bis zu 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine geeignete proportionale Kombination der Mengen der spezifizierten Tabakerzeugnisse,
Alkohol und alkoholische Getränke:
- mehr als 22 % Vol. Alkohol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol. oder mehr: 1 Liter oder
- mit einem Alkoholgehalt von 22 % Vol. oder weniger: 2 Liter oder
- eine geeignete proportionale Kombination der Mengen des spezifizierten Alkohols und der Getränke.
Stiller Wein: 4 Liter
Bier: 16 Liter
Reisende unter 17 Jahren sind nicht von der Entrichtung von Einfuhrabgaben auf Tabak und Tabakerzeugnisse, Alkohol und alkoholische Getränke, stillen Wein und Bier befreit.
Mehr Infos: Österreichisches Bundesministerium für Finanzen, ÖAMTC Artikel zu Einreise- und Zollbestimmungen in Österreich
Rückreise nach Österreich
Für die Rückreise nach Österreich gelten die Richtmengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Wichtig
Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme oder Durchfuhr von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, besonders bei Transit über Nicht-EU-Länder, wenden Sie sich an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.
Sicherheitslage
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Bei allgemeinen Informationen zu Auslandsreisen und Visafragen: +43 1 90115 3775
- Bei Notfällen im Ausland: +43 1 90115 4411
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.
ÖAMTC Tipp
Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) und gültiger Tollwutimpfung ist erforderlich. Es besteht Meldepflicht beim Grenzübergang zum Zweck der Dokument- und Identifikationsüberprüfung der Haustiere.
Gut zu wissen: Bei Einreise in die EU aus Ländern mit vermindertem Tollwutstatus (z. B. Serbien) ist zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest nötig, der bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) durchgeführt werden muss.
Mehr Infos: www.ages.at/themen/krankheitserreger/tollwut
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Kontinentalklima mit heißen Sommern (Juli/August) und kalten Wintern mit Schneefall (Dezember bis März) im Landesinneren. An den Küsten sind die Winter milder und feuchter als im Landesinneren.
ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskare mit Länderkennung BIH und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Gespannfahrer sollten zusätzlich zur Internationalen Versicherungskarten für das Zugfahrzeug noch eine weitere IVK für den Anhänger (Wohnwagen, Bootsanhänger, usw.) mitführen.
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Hinweis: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Lassen Sie sich vor der Reise einen internationalen Urlaubskrankenschein (A/BiH 3 Formular) ausstellen. Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird empfohlen.
Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Von Österreich aus erreicht man Bosnien und Herzegowina über Slowenien und Kroatien. Mit einer Fahrtzeit von mindestens 8 Stunden ist zu rechnen.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 160 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
Der Flughafen Sarajevo ist der größte und wichtigste des Landes. Andere Flughäfen sind:
- Flughafen Banja Luka
- Flughafen Mostar
- Flughafen Tuzla
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Bosnien und Herzegowina über Ljubljana und Zagreb zu erreichen.
Mit dem Bus
Busverbindungen ab Österreich nach Bosnien finden Sie unter: https://vib-wien.at/de/fahrplaene
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Das Schienennetz des Landes hat eine Länge von ca. 1.000 Kilometern. Der Bahnverkehr wird von den Eisenbahngesellschaften der Föderation Bosnien und Herzegowina (ŽFBH) sowie der Republik Srpske (ŽRS) betrieben.
Die Hauptachsen sind in Süd-Nord-Richtung: Čapljina-Mostar-Konjic-Sarajevo-Zenica–Doboj–Šamac und in West-Ost-Richtung: Dobrljin-Banja Luka-Doboj-Tuzla-Zvornik.
Kurze Abschnitte der Bahnstrecke Belgrad-Bar mit Haltestelle in Štrpci und der Museumsbahn Šarganska osmica führen ebenfalls durch Bosnien-Herzegovina.
Das gesamte Schienennetz ist in einem relativ schlechten Zustand; es gibt zahlreiche Stellen mit gedrosselten Geschwindigkeiten.
Bus
Das Busnetz ist gut ausgebaut und bedient sämtliche Städte; die Fahrpreise sind günstig.
In den Städten
Sarajevo kann mit Straßenbahnen, Bussen und Elektrobussen erkundet werden; die Innenstadt auch zu Fuß. Einzeltickets gelten nur für eine Fahrt; bei jedem Mal Umsteigen muss neu gelöst werden.
Taxi
Taxis sind überall verfügbar.
Grenzübergänge
Im Norden
- Zupanja/Orasje: Richtung Tuzla; die Fähre über die Save wurde durch eine Brücke ersetzt
- Svilaj: zwischen Slavonski Brod und Zupanja
- bei Okucani: Richtung Banja Luka (Republika Srpska)
- bei Slavonski Brod
Im Westen
- Licko Petrovo Selo (zwischen Plitvice und Bihac).
Im Südwesten
Sechs weitere Grenzübergänge im Hinterland der dalmatinischen Küste im Raum Split - Makarska - Ploce, z.B. Vinjani Donji (bei Imotski), Mali Prolog (bei Ljubuski) und Metkovic (diese drei Grenzübergänge können für die Anreise nach Medjugorje benützt werden).
Klek und Zaton Doli: hier wird an der dalmatinischen Küstenstraße zwischen Makarska und Dubrovnik kroatisches Gebiet auf wenige Kilometer durch bosnisch-herzegowinisches Territorium unterbrochen (Hauptort Neum):
die Durchfahrt ist problemlos, aber gelegentlich werden die Reisepässe kontrolliert.
Vor Ort
Maut & Vignette
Es gilt Mautpflicht auf einigen Abschnitten der Autobahn A1 bei Sarajevo, südlich von Mostar sowie an der nördlichen Grenze zu Kroatien bei Odzak (Föderation Bosnien und Herzegowina). In der Republik Srpska sind die Autobahnen Banja Luka - Doboj und Banja Luka - Gradiška mautpflichtig.
Bezahlung
An den Mautstationen muss ein Ticket gezogen werden, das beim Verlassen der Autobahn zu bezahlen ist. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugkategorie. Bezahlt werden kann bar in BAM oder EUR (nur Scheine), mit den gängigsten Kreditkarten oder mit Bankomatkarte. Die Mautgebühr kann auch elektronisch mittels ACC-Transponder (Bosnien-Herzegowina), der an der Mautstation Jošanica erhältlich ist, bzw. ENP-Tag (Republik Srpska) bezahlt werden.
Mautpreise 2024
Autobahnabschnitt | Länge | Motorrad & PKW | Fahrzeuge bis zu 3,5 t mit Höhe über 1,3 m über der 1.Achse |
A1: Sarajevo Sjever - Zenica Jug | 51 km | 6 BAM | 12 BAM |
A1: Sarajevo Zapad - Tarčin | 16 km | 2,50 BAM | 5 BAM |
A1: Međugorje - Ljubuški | 6 km | 1,20 BAM | 2,50 BAM |
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Mautpreisen.
Fahrzeugkategorien
Klasse | Föderation Bosnien und Herzegowina | Republik Srpska |
Klasse 1A | - | Motorräder |
Klasse 1 | Motorräder und Kfz mit 2 Achsen bis 3,5 t hzG unter 1,3 m Höhe an der Vorderachse | Kfz mit 2 Achsen unter 1,3 m an der Vorderachse |
Klasse 2 | Kfz und Gespanne (2 oder 3 Achsen) bis 3,5 t hzG über 1,3 m Höhe an der Vorderachse | Kfz und Gespanne mit 3 Achsen unter 1,3 m an der Vorderachse |
Mehr Infos: www.jpautoceste.ba, https://autoputevirs.com
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 60 km/h
Fahrzeug |
außerorts |
Schnellstraße |
Autobahn |
Pkw, Motorrad |
80 km/h |
100 km/h |
130 km/h |
Gespann, |
80 km/h |
80 km/h |
80 km/h |
Kindersicherung
Kinder benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz.
Kinder unter 5 Jahren müssen in einem Kindersitz auf dem Rücksitz gesichert sein.
Kinder unter 12 Jahren ist es nicht gestattet, auf dem Vordersitz eines Autos zu sitzen.
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck, Abschleppseil (3-5 m), Reservereifen oder Reifenreparaturset
Parken
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,3 Promille
- 0,0 Promille bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren sowie für Personen unter 21 Jahren
Radfahrer
Für Radfahrer ab 12 Jahren besteht Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen: Von 1. November bis zum 1. April gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. In diesem Zeitraum müssen bei allen Fahrzeugen (ausgenommen Motorräder) 4 Winterreifen (M+S Kennzeichnung) montiert sein. Alternativ ist bei schnee- oder eisbedeckten Straßen auch die Verwendung von Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) mit Schneeketten auf den Antriebsrädern erlaubt.
Schneeketten: Die Verwendung ist erlaubt, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern, kann aber auch mittels Beschilderung vorgeschrieben werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Telefonieren: Motorradfahrer, die während der Fahrt mit Kopfhörern telefonieren, und Fußgänger mit Kopfhörern müssen mit Strafen rechnen.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2024: Neujahr
- 7. Jänner 2024: Orthodoxer Weihnachtsferiertag
- 14. Jänner 2024: Orthodoxes Neujahrsfest
- 27. Jänner 2024: St. Sava-Tag
- 1. März 2024: Unabhängigkeitstag
- 31. März 2024: Ostersonntag
- 1. Mai 2024: Tag der Arbeit
- 15. August 2024: Mariä Himmelfahrt
- 1. November 2024: Allerheiligen
- 25. November 2024: Tag des Staates
- 25. Dezember 2024: Weihnachten
Zusätzlich zu den angegebenen Feiertagen hat jeder Bürger von Bosnien-Herzegowina das Recht auf zwei freie Tage im Jahr zur Ausübung seiner Religion. Diese Regelung wurde zur Anerkennung der religiösen und ethnischen Vielfalt im Land geschaffen.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Konvertible Mark (BAM) / 1 BAM = 100 Fening
Einen Währungsrechner finden Sie unter: www.oanda.com
Devisenbestimmungen
Landes- und Fremdwährung darf bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro ohne Deklaration ein- und ausgeführt werden. Über 10.000 BAM sind diese deklarationspflichtig.
Besondere Hinweise
Kreditkarten (PIN beantragen) werden vor allem in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Bargeldbehebungen an Bankomaten sind problemlos möglich. Bei Reisen in den ländlichen Raum bzw. außerhalb touristischer Regionen sollte man jedoch ausreichend Bargeld in lokaler Währung mitführen.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Kraftstoff
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist bei der Einreise nicht explizit gesetzlich geregelt. Es wird aber empfohlen, keinen Kraftstoff in Kanistern zu transportieren, da dies extrem gefährlich sein kann, wenn es nicht unter speziellen Transportbedingungen durchgeführt wird. Qualitativ hochwertiger Kraftstoff ist u.a. an den Tankstellen der Ketten INA, Energopetrol und Petrol erhältlich. Die gängigsten Kreditkarten werden meist akzeptiert.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Polizei: 122
- Rettung: 124
- Feuerwehr: 123
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe in Österreich und im Ausland: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
Überwiegend muslimisch (40 %), außerdem serbisch-orthodoxe (31 %) und römisch-katholische (15 %) Religionsangehörige.
Sitten & Gebräuche
Bosnien und Herzegowina wird durch seine ethnische und religiöse Vielfalt charakterisiert und Besucher sollten die Bräuche und Gewohnheiten der verschiedenen Gruppen respektieren, Trinken in der Öffentlichkeit ist verpönt. Die Einwohner von Bosnien-Herzegowina werden allgemein als Bosnier bezeichnet, die in religiöser Hinsicht muslimischer, katholischer oder russisch-orthodoxer Herkunft sein können (vor ethnischem Hintergrund gibt es auch die Bezeichnungen bosnische Muslime, bosnische Kroaten und bosnische Serben). Als Zeichen der gegenseitigen Anerkennung dieser drei religiösen Gruppen erlaubt die Regierung den Bürgern zwei religiöse Feiertage pro Jahr.
Bosnier sind sehr gastfreundlich, bei der Begrüßung wird die Hand gereicht. Ist man bereits miteinander bekannt, begrüßt man sich mit 4 Küsschen abwechselnd auf die Wangen. Vor dem Betreten der Wohnung werden die Schuhe ausgezogen.
Rauchen: Das landesweite Rauchverbot gilt besonders für Behörden, öffentliche Gebäude und die Gastronomie. Es gibt Raucherräume.
Trinkgeld: In Restaurants wird ein Trinkgeld von 5-10% erwartet. Generell ist es üblich auch Portiers, Taxifahrern und Zimmermädchen ein kleines Trinkgeld zu überreichen.
Sehenswertes
Natürliche Mineralquellen
In Visegrad, Teslic, Bijeljina, Kozarska Dubica, Laktasi und Srebrenica kommen natürliche Mineralquellen vor.
Das attraktive Banja Luka erkunden
Obwohl die meisten Bosnien-Besucher direkt Sarajevo ansteuern, ist die Universitätsstadt Banja Luka auf jeden Fall einen Besuch wert. Die zweitgrößte Stadt des Landes ist eine hügelige, malerische Stadt mit einem attraktiven, sich schlängelnden Fluss, der von vielen Cafés gesäumt wird, und Weiden, die ins Wasser ragen. Es gibt eine ursprüngliche römisch-osmanische Festung aus dem 16. Jahrhundert zu besichtigen, mehrere orthodoxe Klöster und ein Amphitheater.
UNESCO-Weltkulturerbe in Mostar
In Mostar wurden zahlreiche Bauwerke durch den Bürgerkrieg zerstört. Deshalb gibt es nur noch wenige mittelalterliche Gebäude und gepflasterte Straßen. Dank gelungener Rekonstruktionen gehören die Altstadt und die ursprünglich osmanische Brücke aus dem 16. Jahrhundert inzwischen zum Weltkulturerbe der UNESCO. So ziert die fotogene Brücke über den Fluss Neretva heute wieder das Stadtbild. Auch in Mostar selbst gibt es viele gut erhaltene Moscheen aus dem 16. und 17. Jahrhundert, mittelalterliche Gebäude und gepflasterte Straßen, die einen Besuch wert sind.
Travnik am Fluss Lašva
Das malerische Travnik im geografischen Herzen von Bosnien und Herzegowina und am Fuße des Vlašić-Gebirges war zur Zeit des Osmanischen Reiches bekannt als die Stadt der Wesire. Weite Teile dieser Stadt blieben vom Krieg verschont. Das mittelalterliche Schloss kann nach wie vor besichtigt werden, genauso wie mehrere Moscheen und zwei Uhrtürme.
Auf den Spuren der Geschichte in Sarajevo
Die 500 Jahre dauernde türkische Herrschaft hat vor allem in der Stadt Sarajevo ihre Spuren hinterlassen, in der Kirchen und Moscheen zum Stadtbild gehörten. Mittlerweile sind das türkische Viertel und das Stadtzentrum weitgehend wieder aufgebaut und die vom Bürgerkrieg verwüstete Stadt ist wieder zum Leben erwacht. Die Hauptstadt von Bosnien und Herzegowina ist heute ein lebhafter Ort mit einer großartigen Cafékultur und einem pulsierenden Nachtleben. Besonders hübsch ist das osmanische Viertel mit seinen historischen Moscheen und alten Denkmälern, die in alten Gassen und Basaren verstreut sind. Auch die Geschichte Sarajevos ist faszinierend. Hier befindet sich der Ort, an dem Franz Ferdinand ermordet wurde, ein Ereignis, das den Ersten Weltkrieg auslöste. Geschichtlich Interessierte erfahren mehr über den schrecklichen Bosnienkrieg im Tunnelmuseum und im Geschichtsmuseum von Sarajevo. In Bosnien-Herzegowina sind Einflüsse verschiedener Kulturen miteinander verschmolzen, was sich auch in der verschiedenartigen und faszinierenden Architektur des Landes widerspiegelt.
In der Natur Bosniens und Herzegowinas aktiv sein
Die hügelige Landschaft Bosniens und Herzegowinas lädt zum Wandern ein. Bei der Auswahl des Wandergebietes muss nach wie vor beachtet werden, dass Landminen außerhalb der touristisch erschlossenen Gegenden meist immer noch eine Bedrohung darstellen können. Die dramatisch schöne Bergkulisse des Nationalparks Sutjeska zieht Wanderer sowie Kanu-, Rafting- und Kajakfahrer aus der ganzen Welt an. Auch der Berg Bjelasnica an der Grenze zu Montenegro bietet die Möglichkeit für kombinierten Wander-, Rafting- und Dorftourismus. Der Hügel Trebević südöstlich von Sarajevo ist für geschichtlich interessierte Wanderer ein lohnenswertes Ziel, denn dort befinden sich die zerstörten Überreste der Bobbahn, die bei den Olympischen Winterspielen 1984 genutzt wurde.
Geheimnisvolles Derwischkloster besichtigen
Blagaj in der Nähe von Mostar ist eine der schönsten Sehenswürdigkeiten in Bosnien und Herzegowina. Mit dramatischen Klippen, türkisfarbenen Wasserwegen und geheimnisvollen Höhlen ist dieses friedliche Dorf eine Augenweide. Die Hauptattraktion ist jedoch das alte Derwischkloster, das am Fuße einer 200 m hohen Felswand gefährlich über dem Fluss thront. Das Derwischkloster besichtigt man wegen seiner Beliebtheit am besten morgens gleich nach der Öffnung. Blagaj liegt nur einen Halbtagesausflug von Mostar entfernt.
Bosniens einziger Strand
Der einzige Strand in Bosnien und Herzegowina liegt in Neum. Der winzige, einsame Küstenabschnitt, der die Küste Kroatiens trennt, ist dennoch wunderschön, mit goldenem Sand und smaragdgrünem Wasser, dank der sagenumwobenen Adria. Von den Hügeln aus lässt sich die unglaubliche Aussicht auf den Neum-Korridor genießen, ein schmaler Meeresspalt, der sich in die dalmatinische Küste schneidet.
Pilgerfahrt nach Medjugorje
Eines der meistbesuchten katholischen Heiligtümer Europas, Medjugorje, südlich von Mostar, ist der Ort, an dem viele angeblich Erscheinungen der Jungfrau Maria gesehen haben. Daher machen sich Hunderttausende Pilger auf den Weg in diese heilige Stadt, die nahe der Grenze zu Kroatien liegt.
Straßennetz
Straßennetz
Die befestigten Straßen sollten nicht verlassen werden (Minengefahr). Wegen des oft schlechten Straßenzustandes und ungenügender Straßenmarkierungen wird von Nachtfahrten abgeraten. Polizeikontrollen finden häufig statt. Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Telefon & Internet
Die Landesvorwahl ist die 00387. Die Nummer der internationalen Telefonzentrale ist die 1201. Die Nummer der Auskunft ist für nationale Telefonnummern 1182 und für internationale Telefonnummern 1183.
Mobiltelefon
GSM 900/1800. Netzbetreiber: U.a. HT Eronet (Internet: www.hteronet.ba). Roaming-Verträge bestehen.
Internet
Örtlicher Internetanbieter ist Inecco (Internet: www.inecco.net). Internetanschlüsse stehen in einigen größeren Hotels in Sarajevo zur Verfügung.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Österreich
Tivoligasse 54
1120 Wien
Tel. +43 1 811 85 55
E-Mail: bhbotschaft@bhbotschaft.at
www.bh-botschaft.at
Österreichische Botschaft in Bosnien und Herzegowina
Dzidzikovac 7
BIH-71000 Sarajewo
Tel. +387 33 279 400
E-Mail: sarajewo-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at/oeb-sarajewo
Notrufnummer des österreichischen Außenministeriums
Tel. +43 1 90 115 3775
Partnerclub des ÖAMTC
Bosnian Herzegovinian Automobile Club (BIHAMK)
www.bihamk.ba
Tourismusvertretung
Tourism Bosnia and Herzegovina
www.tourismbih.com
Tourist Organization of Republic of Srpska
www.turizamrs.org/en
Visit Sarajevo
www.visitsarajevo.ba