
Länder-Info Serbien
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Belgrad (Beograd) |
Fläche | 77.474 km² |
Einwohner | ca. 7 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | SRB |
Stromspannung | kein Reisestecker erforderlich |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +381 |
Sprache | Serbisch |
Währung | Serbischer Dinar |
EU-Land | Serbien ist kein Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
Wetter
Vor der Reise
Personaldokumente
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Reisedokumente
Gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Kinder
Gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen grundsätzlich nicht alleine nach Serbien reisen. Kinder geschiedener Eltern bedürfen einer Einverständniserklärung des mit dem Sorgerecht beauftragten Elternteils.
Alleine reisende Minderjährige ab 16 Jahren benötigen eine beglaubigte Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des Obsorgeberechtigten. Es wird auch empfohlen, eine Kopie der (internationalen) Geburtsurkunde des Kindes sowie gegebenenfalls des Obsorgebeschlusses mitzuführen.
Eine Vorlage für eine Vollmacht finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Gut zu wissen: In Serbien gilt die polizeiliche Anmeldepflicht innerhalb von 24 Stunden, die Meldebestätigung ist mitzuführen. Üblicherweise erledigen Hotels die Anmeldung für ihre Gäste (im Fall von Privataufenthalten muss dies selbst bzw. durch den Unterkunftgeber erledigt werden).
Fahrten in den Kosovo: Die Ausreise aus dem Kosovo nach Serbien ist nur dann möglich, wenn die vorhergehende Einreise in den Kosovo über Serbien erfolgt ist. Ist die Einreise in den Kosovo nicht von Serbien aus erfolgt, sondern von einem anderen Land, ist eine direkte Weiterreise nach Serbien NICHT möglich.
Kraftfahrzeugdokumente
- Österreichischer Führerschein
- Zulassungsschein
- Benützungsbewilligung, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich)
Reisegepäck
Einreise nach Serbien
Waren für den Eigenbedarf dürfen ohne Abgaben mitgeführt werden, sollten bei der Einreise aber mündlich deklariert werden. Bei wertvollen Gegenständen wird eine schriftliche Deklaration empfohlen. Für Tabakwaren und Alkoholika gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:
Tabakwaren (ab 17 Jahren) |
50 Zigaretten oder |
25 Zigarillos (max. 3 g pro Stk.) oder |
10 Zigarren oder |
50 g Tabak oder |
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren |
Alkoholika (ab 17 Jahren) |
1 Liter Spirituosen über 22% vol. oder |
1 Liter Wein |
Bitte beachten Sie speziell auch für die Durchreise, dass Serbien ein Drittland ist und bei dem Transit von Waren aus der EU in die EU strenge Zollformalitäten zu beachten sind.
Mehr Infos:https://www.carina.rs/en/passengers/passenger-customs-clearance/useful-information-for-passengers.html“
Rückreise nach Österreich
Für die Rückreise nach Österreich gelten die Richtmengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Wichtig
Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme oder Durchfuhr von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, besonders bei Transit über Nicht-EU-Länder, wenden Sie sich an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Hinweis
ÖAMTC Mitglieder haben berichtet, dass sie entlang der A1 auf angebliche Schäden an ihren Fahrzeugen hingewiesen und zu einer Werkstatt gebracht wurden, wo anschließend hohe Rechnungen gestellt wurden. Daher gilt folgende Empfehlung: Bleiben Sie im Fahrzeug und wenden Sie sich bei Unsicherheit an die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe unter +43 1 25 120 00. Der Mobilitätsclub kann wenn nötig rasch eine Pannenhilfe oder einen Abschleppdienst über einen seriösen Partner in Serbien organisieren.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen. Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.
Corona-Reiseinfos
Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen, Nachweispflichten etc. finden Sie
- für Europa unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
- für Außereuropa beim Außenministerium oder im IATA Travel Centre
- für die Wiedereinreise nach Österreich unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) ist erforderlich. Im Heimtierausweis müssen eine gültige Tollwutimpfung sowie ein Tollwut-Antikörpertest eingetragen sein.
Der Tollwut-Antikörpertest muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) durchgeführt werden und ist frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung möglich.
Mehr Infos zum Tollwut-Antikörpertest: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
In Serbien herrscht gemäßigtes Kontinentalklima vor, der südwestliche Landesteil grenzt an subtropische und kontinentale Klimazonen. Die Sommer sind angenehm warm, die Winter mäßig kalt mit Temperaturen von -5 bis 10 °C. Der wärmste Monat ist der Juli, der kälteste der Januar. In Serbien kommt insbesondere im Herbst und Winter der Košava vor, ein kalter Wind aus Ost bis Südost. Die Saison für Wintersportler beginnt in den Bergen im Dezember und endet im März.

ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherung
Die Mitnahme der IVK -Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherungen
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit sind ärztliches Personal und Krankenanstalten mit Verträgen mit der Sozialversicherung des jeweiligen Landes verpflichtet, Sie zu behandeln. Besteht kein Vertrag, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Nach der Rückkehr ist diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Gut zu wissen: Es ist zu beachten, dass Sie die Europäische Krankenversicherungskarte vor der Behandlung dem serbischen Sozialversicherungsträger vorlegen und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen müssen.

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Von Österreich aus erreicht man Serbien über Ungarn oder über Slowenien und Kroatien. Mit einer Fahrzeit von mindestens 6 Stunden ist zu rechnen.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
Der größte und wichtigste Flughafen des Landes ist der Flughafen Nikola Tesla Belgrad.
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Serbien direkt oder mit Umsteigen in Budapest oder Villach zu erreichen. (Dauer mindestens 10 Stunden)
Mehr Infos: www.oebb.at/
Mit dem Bus
Flixbus bietet Busverbindungen nach Belgrad und Novi Sad mit Umstieg in Budapest an. (Dauer mindestens 8,5 Stunden)
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die serbische Bahngesellschaft, JSC Serbian Railways, bietet auf ihrer Hauptstrecke ab Belgrad Verbindungen nach Niš (Nachtzug über Lapovo) (Fahrtzeit: 4 Std. 10 Min.), Novi Sad (Fahrtzeit: 1 Std. 30 Min.) und Subotica (Fahrtzeit: 3 Std. 50 Min.) an.
Es kommen verschiedene Zugkategorien zum Einsatz. Regionalzüge verkehren innerhalb Serbiens. Express-Züge (EXP) bedienen sowohl nationale als auch internationale Strecken. InterCity ICS-Züge fahren zwischen Belgrad und Subotica. EuroCity (EC)-Züge sind international unterwegs und Nachtzüge auf längeren Strecken.
Als rollendes Museum fährt Titos Blauer Zug zwischen Belgrad und Vrnjacka Banja. Für die 130 Kilometer braucht er 6 Stunden.
Bus
Ein ausgedehntes Busnetz verbindet alle Städte und Ortschaften in Serbien. Selbst kleine Dörfer werden von Bussen angefahren. Hauptanbieter ist das Busunternehmen Lasta.
In den Städten
In größeren Städten gibt es gute Busverbindungen.
In Belgrad betreibt das Städtische Verkehrsunternehmen GSP Beograd außerdem Straßenbahnen, Stadteisenbahnen und Oberleitungsbusse. Fahrkarten können im Voraus in Tabakläden, an Kiosken oder direkt beim Busfahrer gekauft werden und müssen im jeweiligen Verkehrsmittels entwertet werden.
Taxi
In größeren Städten stehen Taxis mit Taxameter zur Verfügung.
Schiff & Fähren
Vom Belgrader Hafen aus sind Fahrten auf den Flüssen Donau und Save möglich. Ein regelmäßiger Schiffsverkehr wird allerdings nicht angeboten. Weitere Informationen sind beim Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Grenzübergänge
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Wichtige Grenzübergänge
Albanien: | Kroatien (Straßenverkehr): | Rumänien (Straßenverkehr) |
Morin - Vrtnica (Vermice) | Batrovci - Bajakovo | Jimbolia (Zombolj) - Srpska Crnja |
Zogaj - Cafa Prusit | Backa Palanka - Ilok | Lunga - Nakovo (5 km von Kikinda) |
Nestin - Ilok | Stamora Moravita -Vatin | |
Bosnien Herzegovina (Straßenverkehr) | Bezdan - Batina | Najdas - Kaludjerovo |
Jamena - Jamena | Bogojevo-Erdut | Portile de Fier - Djerdap (dam) |
Badovinci - Popovi | Ljuba - Principovac | Moldave Veke - Golubac |
Bajina Basta - Skelani | Sot - Principovac | Foeni 2 - Jasa Tomic |
Kotroman - Vardiste | Sid-Tovarnik | Portile de Fier 2 - Kusjak |
Trbusnica - Sepak | Berkasovo - Bapska | Foeni 1 - Medja |
Ljubovija-Bratunac | Comlosu Mare - Nakova | |
Mali Zvornik - Zvornik | Kroatien /Schienenverkehr) | Vrbica - Valkanj |
Sremska Raca - Bosanska Raca | Bogojevo - Erdut | |
Uvac - Rudo | Sid - Tovarnik | Rumänien (Schienenverkehr) |
Moravita - Vrsac | ||
Bosnien Herzegovina (Schienenverkehr) | Kroatien (Schiffsverkehr) | Jimbolia - Kikinda |
Mali Zvornik - Karakaj | Vajska - Vukovar (Donaufähre - April bis Oktober) | |
Stremska Raca - Bijeljina | Rumänien (Schiffsverkehr) | |
Mazedonien (Straßenverkehr) | Belobresco - Veliko Gradiste | |
Bulgarien (Straßenverkehr) | Prohor Pcinjski - Pelince | Svinita - Donji Milanovac |
Bregovo-Mokranje (Negotin) | Presevo-Tabanovce | Turno - Kladovo |
Kula-Vrska Cuka (Zajecar) | Djeneral Jankovic - Blace | Portile de Fier 1 - Prahovo |
Kalotina- Gradina | Globocica - Jazince | |
Oltomanci-Ribarci | Ungarn (Straßenverkehr) | |
Strezimirovci - Strezimirovci | Mazedonien (Schienenverkehr) | Hercegszanto-Backi Breg (Bezdan) |
Presevo - Tabanovce | Bacalmas - Bajmok | |
Bulgarien (Schienenverkehr) | Djeneral Jankovic - Blace | Tompa-Kelebija |
Dragoman - Dimitrovgrad | Röszke (Szeged) - Horgos | |
Tisasiget - Djala | ||
Mohacs - Bezdan | ||
Asothalom - Vinogradi | ||
Ungarn (Schienenverkehr) | ||
Rozke - Horgos | ||
Tompa - Subotica | ||
Ungarn (Schiffsverkehr) | ||
Mohacs - Bezdan | ||
Szeged - Kanjiza (Donaufähre) |
Zwischen Serbien und Montenegro finden aktuell keine Grenzkontrollen statt. Die Grenze kann bei Gostan (Nähe Bijelo Polje), Rozaje und in der Nähe von Pljevlja überschritten werden.
Vor Ort
Maut & Vignette
Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig.
Bezahlung
Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes bar (auch in Euro, jedoch Achtung vor hohen Wechselspesen), mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden kann. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugkategorie. Bei Durchreise durch Serbien empfiehlt es sich, Euro in kleinen Scheinen mitzuführen, um nicht zu viel Wechselgeld in der Landeswährung zu erhalten.
Electronic Toll Collect (ETC)
Das elektronische System ETC ermöglicht die kontaktlose Bezahlung der Mautgebühren mittels eines Transponders an den dafür eingerichteten Mautspuren.
Mehr Infos: www.putevi-srbije.rs
Fahrzeugkategorien
Kategorie | Beschreibung |
Klasse 1A | Motorräder, Trikes und Quads |
Klasse 1 | Kfz (mit 2 Achsen) unter 1,3 m Höhe gemessen an der Vorderachse oder bis 3,5 t hzG unter 1,9 m Gesamthöhe |
Klasse 2 | Kfz der Klasse 1 mit Anhänger oder Kfz (mit 2 Achsen) bis 3,5 t hzG über 1,9 m Gesamthöhe |
Klasse 3 | Kfz (mit 2 Achsen) bis 3,5 t hzG über 1,9 m Gesamthöhe mit Anhänger und Kfz (mit 3 Achsen) über 3,5 t hzG und über 1,3 m Höhe gemessen an der Vorderachse |
Klasse 4 | Kfz (ab 4 Achsen) über 3,5 t hzG und über 1,3 m Höhe gemessen an der Vorderachse |
Mehr Infos: www.putevi-srbije.rs
Gut zu wissen: Zwischen den Mautabschnitten wird die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen. Beim Überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit wird bei der nächsten Mautstelle eine Strafe eingehoben.
ÖAMTC Touristik Tipp
Berechnen Sie Ihre Mautkosten online mit dem ÖAMTC Routenplaner oder holen Sie sich eine Routenplanung bei Ihrem ÖAMTC Stützpunkt.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Pkw, Motorrad | 80 km/h | 100 km/h | 130 km/h |
Gespann, Wohnmobil | 80 km/h | 80 km/h | 100 km/h |
Gut zu wissen
Die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs wird unter anderem durch eine sogenannte Abschnittskontrolle („Section Control“) ermittelt. Betroffen sind vor allem die wichtigen Transitrouten A 1 (Horgos – Belgrad – Nis) und A 3 (Lipovac – Belgrad). Hier werden sämtliche Abschnitte flächendeckend überwacht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen drohen Geldstrafen bis zum 1.000 Euro.
Kindersicherung
Kinder unter 3 Jahren dürfen nur auf dem Beifahrersitz transportiert werden, wenn ein rückwärtsgerichteter Kindersitz verwendet und der Airbag deaktiviert wird. Kinder unter 12 Jahren müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz (ECE Regelung Nr. 44/04 oder nachfolgend) auf dem Rücksitz transportiert werden.
Licht am Tag
Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) ist ganzjährig für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.
Mitführpflichten
Mitführpflichten für Pkw
- Verbandszeug
- Warndreieck (zweites Warndreieck für Gespanne)
- Warnweste
- Abschleppseil oder -stange
- Reservereifen (oder Reparaturset)
- Feuerlöscher (für gasbetriebene Kfz)
- Ersatzlampenset (empfohlen)
Gut zu wissen: Allen Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen, wird empfohlen, eine Warnweste anzulegen.
Mitführpflichten für Motorrad
- Verbandszeug
- Warnweste
- Ersatzlampenset (empfohlen)
Parken
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur
Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte.
Promillegrenze
0,2 Promille
0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Motorrädern und Mopeds und deren Beifahrer, Trike- und Quadfahrer sowie Personen, die den Führerschein nicht mindestens seit einem Jahr besitzen).
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen: Von 1. November bis 1. April sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen vorgeschrieben (Mindestprofiltiefe 4 mm).
Schneeketten: Müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden. Für manche Strecken sind Schneeketten obligatorisch, dies wird durch Verkehrszeichen ausgeschildert. Schneeketten müssen auf mindestens zwei Räder der Antriebsachse aufgezogen werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Im Falle von Verkehrskontrollen sind der Fahrer und alle Beifahrer verpflichtet im Fahrzeug zu bleiben. Zuwiderhandlungen werden mit 5.000 Dinar Strafe belegt.
- Es ist verpflichtend, nach einem Verkehrsunfall die Polizei zu verständigen. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine schriftliche Unfallbestätigung (Potvrda) ausstellen. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
- Beim Abschleppen muss an der Front des Schleppfahrzeuges und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.
- Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten. Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
- Sind aufgrund von Lärm (kaputter Auspuff, lautes Musik hören, usw.) akustische Signale anderer Verkehrsteilnehmer (hupen, Pfeifsignale herannahender Züge) nicht wahrnehmbar, drohen Strafen in der Höhe von 3.000 Dinar.
- Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale" hintere Kennzeichen umzustecken. Es kann auch eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dauerhaft am Radträger verbleibt. Die seit 12. April 2021 neu herausausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, das die Verwendung im Ausland erleichtert. Verwendet man im Ausland das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden.
Feiertage
- 1. Jänner 2022: Neujahr
- 7. Jänner 2022: Orthodoxer Weihnachtsferiertag
- 27. Jänner 2022: St. Sava-Tag
- 15. Februar 2022: Nationaler Feiertag
- 22. April 2022: Orthodoxer Karfreitag
- 25. April 2022: Orthodoxer Ostermontag
- 1. Mai 2022: Tage der Arbeit
- 9. Mai 2022: Tag des Sieges
- 28. Juni 2022: Tag des Heiligen Veit (Sankt Vitus)
Zusätzlich werden in den meisten Landesteilen religiöse Feiertage der orthodoxen Kirche beachtet.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Serbischer Dinar (RSD) / 1 Serbischer Dinar = 100 Para
1 Euro = ca. 117 RSD
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist erlaubt, Fremdwährung ist jedoch ab einem Betrag von 10.000 Euro zu deklarieren. Dinarbeträge mit einem Gegenwert von über 10.000 Euro müssen bei einer ausländischen Bank gekauft worden sein (Umtauschbelege sind vorzuweisen).
Besondere Hinweise
Debit- (Bankomatkarte) und Kreditkarten (PIN beantragen) werden in den großen Städten fast überall akzeptiert.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Sparen mit der Clubkarte
Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Kraftstoff
Bis zu 5 Liter Kraftstoff darf im Reservekanister eingeführt werden. Tankstellen sind in der Regel von 8 - 20 Uhr geöffnet, in Großstädten oft auch rund um die Uhr.
Autogas/Flüssiggas (LPG) Tankstellen
Autogas wird unter den Bezeichnungen "GAS", "PLIN" und "TNG" an fast allen Tankstellen verkauft, auch an den Stationen des Automobilclubs AMSS.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Wichtiger Hinweis: Der AMSS hat mit der Autobahngesellschaft für ganz Serbien einen Vertrag abgeschlossen (bis vorauss. 2027), dass er alle auf der Autobahn liegengebliebene KFZ (Panne oder Unfall) gratis bis zur nächsten Ausfahrt schleppt (gilt für ÖAMTC Mitglieder und Nicht-Mitglieder).
Notrufnummern
- Rettung: 112 oder 194
- Polizei: 112 oder 192
- Feuerwehr: 112 oder 193
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun ?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
Hauptsächlich serbisch-orthodox (85 %); römisch-katholisch (5,5 %) (vor allem in der Provinz Wojwodina), protestantische und muslimische Minderheit.
Sitten & Gebräuche
Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis werden 5% bis maximal 10% Trinkgeld nur bei gutem Service gegeben. Die Gabe von Trinkgeld ist nicht obligatorisch. Es wird gerne gesehen, wenn der Kunde den Preis aufrundet.
Rauchen: Gastronomische Einrichtungen, die größer als 80 m2 sind, müssen ein separates Raucherzimmer anbieten. In kleineren Lokalen entscheidet der Wirt, ob das Rauchen gestattet ist oder nicht. Rauchen ist in öffentlichen Räumen, wie in Schulen, Krankenhäusern, in Sportstätten und in Einkaufszentren untersagt.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
Straßennetz
Das Straßennetz umfasst etwa 630 Autobahnkilometer und gebührenpflichtige Straßen. Von Nachtfahrten durch den Kosovo wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Im gesamten Grenzgebiet zwischen Serbien und dem unter Verwaltung der Vereinten Nationen stehenden Kosovo sowie an der Grenze nach Kroatien besteht außerhalb der (und z.T. unmittelbar neben den) ständig befahrenen Straßen Minengefahr. Von Nachtfahrten durch Serbien und einschließlich Kosovo wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Mehr Infos: www.putevi-srbije.rs
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- Verkehrsinformationen in der interaktiven Kartenansicht des serbischen Autofahrerclubs AMSS
- Informationen zu Baustellen und Verkehrs von der serbischen Autobahngesellschaft Roads of Serbia
Mobile Apps
Putevi Srbije
Informationen zu Straßenzuständen, Baustellen und Verkehr (serbisch)
Telefon
Vorwahl
nach Serbien: +381 (+ Ortsvorwahl ohne "0")
nach Österreich: +43 (+ Ortsvorwahl ohne "0")
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Adressen
Botschaften
Botschaft der Republik Serbien in Österreich
Ölzeltgasse 3 - Top 7
1030 Wien
Tel. +43 1 713 25 95
E-Mail: embassy.vienna@mfa.rs
Web: vienna.mfa.gov.rs
Österreichische Botschaft in Serbien
Kneza Sime Markovica 2
SRB-11000 Belgrad
Tel. +381 11 333 65 00
E-Mail: belgrad-ob@bmeia.gv.at
Web: www.bmeia.gv.at/oeb-belgrad
Die Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Botschaft.
Partnerclub des ÖAMTC
Auto-Moto Savez Srbije (AMSS)
Web: www.amss.org.rs
Tourismusvertretung
National Tourism Organisation of Serbia
Tel. +381 11 6557 100
E-Mail: info@serbia.travel
Web: www.serbien.travel/de