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DruckenDie Digitale Vignette in Österreich
Vorteil: Beim Kauf an einem der ÖAMTC Stützpunkte ist diese sofort gültig.
Kurzübersicht zum Vignettenjahr 2027
- alle Vignetten sind nur noch digital erhältlich. Die Digitale Vignette ist ab 1. Dezember 2026 gültig
- bei Kauf der Jahresvignette 2027 bis 31.12.2026 bleibt der alte Preis von 106,80 Euro bestehen - ab 1.1.2027 zahlt man 108,90 Euro
- die alte feuerrote Jahresvignette zum Kleben ist noch bis 31.Jänner 2027 gültig
- Digitale Vignetten sind wie gewohnt bei ÖAMTC erhältlich - ohne 18-Tage-Frist
Jahresvignette 2027: bis 31. Dezember 2026 zum alten Preis
Um den Umstieg von der Klebevignette auf die reine Digitale Vignette ab 1. Dezember zu erleichtern, wird die Preisanpassung mit zwei Prozent geringer als die aktuelle Teuerung ausfallen.
Zusätzlich kostet die Jahresvignette 2027 bei Kauf bis einschließlich 31. Dezember 2026 weiterhin 106,80 Euro. Erst bei Kauf ab 1. Jänner 2027 erhöht sich der Preis auf 108,90 Euro.
Die Vignette 2026 gilt wie immer noch bis 31. Jänner 2027. Die neue Jahresvignette 2027 ist ab 1. Dezember 2026 gültig.
Beim ÖAMTC kann die Digitale Vignette wie gewohnt mit sofortiger Gültigkeit (ohne 18-tägige Konsumentenschutz-Frist wie beim Online-Kauf für Privatpersonen über den ASFINAG-Webshop/-App) erworben werden.
Der Verkaufsstart für die Vignette 2027 steht derzeit noch nicht fest und wird so bald von der ASFINAG kommuniziert veröffentlicht.
Vignette 2027
Ab 1. Dezember 2026 startet das neue Vignettenjahr 2027 – erstmals ausschließlich in digitaler Form. Damit verabschiedet sich Österreich nach fast 30 Jahren von der Klebevignette. Wer noch eine feuerrote Jahresvignette 2026 in Klebe-Form besitzt, kann diese wie gewohnt bis 31. Jänner 2027 nutzen.
Alle Vignettenarten nur noch digital
Sowohl 1-Tages-, 10-Tages-, 2-Monats- als auch die Jahresvignette werden ab 1. Dezember 2026 nur noch digital angeboten. Die elektronische Variante bietet mehrere Vorteile gegenüber der Klebevignette: Kein mühsames Kleben und Abkratzen, kein Ersatz nötig beim Scheibentausch – und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen genügt eine einzige Vignette. Denn die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden. Dadurch ist es auch möglich, ebenfalls für Probefahrtkennzeichen eine digitale Jahresvignette zu kaufen, da diese an das Kennzeichen und nicht mehr an das Fahrzeug gebunden ist.
Digitale Vignette wie gewohnt beim ÖAMTC erhältlich
Die Digitale Vignette ist selbstverständlich auch weiterhin beim ÖAMTC erhältlich. Wer die digitale Jahresvignette direkt beim ÖAMTC kauft, hat außerdem den Vorteil, dass sie sofort gültig ist. Der große Vorteil hier ist, dass die 18-tägige Konsumentenschutz-Frist (wie beim Online-Kauf für Privatpersonen über den ASFINAG-Webshop/-App) für den Beginn der Gültigkeit entfällt. Die Gültigkeit der Vignette kann sofort mit dem Kauf an den ÖAMTC-Stützpunkten beginnen.
Hinweis: Änderungen betreffend der gekauften Digitalen Vignette wie beispielsweise Änderung der Gültigkeit oder des Kennzeichens, sind grundsätzlich nur vor Beginn der Gültigkeit möglich und kostenlos.
Informationen und weitere FAQs zur Digitalen Vignette sind auch auf der Homepage der ASFINAG ersichtlich.
Ebenfalls gibt es die sogenannte Vignettenevidenz der ASFINAG über welche ersichtlich ist, ob für ein bestimmtes Kennzeichen eine gültige Vignette besteht. Dies ist z.B. wichtig zur Überprüfung bei Leihwagen oder bei privat ausgeborgten Fahrzeugen.
Vignettenpreise 2027
Die neuen Preise für das kommende Vignettenjahr werden hier erscheinen, sobald die Vignettenpreisverordnung für 2027 beschlossen wurde.
Die Gültigkeit der Jahresvignette beträgt wie immer 14 Monate, beginnend mit 1. Dezember 2026 und endend mit 31. Jänner 2028.
Finden Sie im nächsten Abschnitt die aktuellen Preise des Vignettenjahres 2026.
Vignettenpreise 2026 (Digital- und Klebe-Vignette)
| Vignettenpreise 2026 | ||
|---|---|---|
| Jahresvignette PKW | € 106,80 | |
| 2-Monatsvignette PKW | € 32,00 | |
| 10-Tages-Vignette PKW | € 12,80 | |
| 1-Tagesvignette PKW | € 9,60 | Nur digital erhältlich |
| Jahresvignette Motorrad | € 42,70 | |
| 2-Monats-Vignette Motorrad | € 12,80 | |
| 10-Tages-Vignette Motorrad | € 5,10 | |
| 1-Tagesvignette Motorrad | € 3,80 | Nur digital erhältlich |
WICHTIG für Fahrzeuge mit 3 Rädern:
Fahrzeuge mit 3 Rädern gelten seit der Vignettengeneration 2020 bei der Bemautung durch die ASFINAG als "Einspurige Kraftfahrzeuge". Das bedeutet, dass Roller wie Piaggio MP3 und Co. sowie Trikes das vignettenpflichtige Straßennetz in Österreich mit einer Motorrad-Vignette anstatt wie bisher mit einer PKW-Vignette benutzen können.
Unterschiede zur Klebe-Vignette
Durch den Bezug zum Kennzeichen ergeben sich Umstände, welche man beim Kauf einer Digitalen Vignette beachten sollte:
- Beim Wechsel des Fahrzeugs ist es ratsam das alte Kennzeichen weiter zu verwenden! - Seit 1. Dezember 2023 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Digitale Jahresvignette einmal pro Jahr auf ein anderes Kennzeichen desselben Zulassungsbesitzers zu übertragen. Diese Übertragung kostet 18,- €.
- Beim Umzug in einen anderen politischen Bezirk und damit verbundener Kennzeichenänderung, kann die Änderung/Umregistrierung der vorhandenen Digitalen Vignette beim ÖAMTC-Stützpunkt beantragt werden. Dafür ist eine Gebühr iHv. 18,- €, welche die ASFINAG hierfür veranschlagt, zu entrichten.
- Bei Erlöschen oder An- bzw. Abmeldung eines Wunschkennzeichens kann gegen eine Gebühr iHv. 18,- € - veranschlagt durch die ASFINAG - ebenfalls eine Umregistrierung durchgeführt werden.
WICHTIG: Nach Beginn der Gültigkeit kann das Kfz-Kennzeichen ausschließlich bei digitalen Jahresvignetten geändert werden. Um Änderungen des Kennzeichens durchführen zu können ist es wichtig, die Bestellbestätigung aufzuheben. Auf ihr steht die "Produkt-ID" der Digitalen Vignette. Ohne diese ist keine Änderung möglich.
Folgende weitere Prozesse im Zusammenhang mit der Digitalen Vignette können beim ÖAMTC durchgeführt werden:
1. Änderung des Kennzeichens aufgrund der Zusammenlegung von politischen Bezirken oder deren Auflösung.
2. Notwendige Kennzeichen-Änderung wegen Diebstahl des Kennzeichens, des Fahrzeuges oder Totalschadens.
3. Ein Wechsel von klassischer Klebe-Vignette auf die Digitale Vignette ist generell nicht möglich. Außer im Fall eines Scheibenbruchs oder Totalschadens des Fahrzeugs. Hier ist es möglich auf eine Digitale Vignette umzusteigen. Erforderliche Unterlagen dafür sind die Rechnung für die neue Scheibe oder deren Einbau, der Zulassungsschein sowie die alte Vignette inkl. Allonge der alten Vignette. Beim Totalschaden ist ein Totalschaden- oder Verschrottungsnachweis, eine Abmeldebestätigung, die alte Vignette (inkl. Allonge der alten Vignette) sowie der alte Zulassungsschein notwendig.
4. Änderung des Kennzeichens aufgrund behördlicher Veranlassung
5. Änderung des Kennzeichens aufgrund Erlöschen oder An- bzw. Abmeldung eines Wunschkennzeichens.
6. Änderung des Kennzeichens aufgrund des Umzuges in einen anderen politischen Bezirk.
7. Änderung des Kennzeichens ohne Angabe von Gründen (es ist möglich einmal pro Jahr ein Kennzeichen ohne weitere Angaben umzuregistrieren).
Kennzeichenänderung - erforderliche Unterlagen
ACHTUNG!!!
- Der Zulassungsbesitzer muss in allen Fällen der Kennzeichenänderung gleichbleiben!
- Die Grundvoraussetzung für eine Kennzeichenänderung ist die Produkt-ID der bestehenden Vignette!
|
Ohne Angabe von Gründen Einmalige Umregistrierung |
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18 Euro inkl. USt. |
| Wohnortwechsel Umzug in einen anderen politischen Bezirk |
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18 Euro inkl. USt. |
| An-/Abmeldung Wunschkennzeichen |
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18 Euro inkl.USt. |
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Diebstahl des Fahrzeugs, Verlust/Diebstahl des Kennzeichens |
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0 Euro inkl USt. |
| Totalschaden |
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0 Euro inkl. USt. |
| Unleserliches Kennzeichen |
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0 Euro inkl. USt. |
| Bezirkszusammenlegung/-trennung |
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0 Euro inkl. USt. |
| Von der Behörde veranlasst (inkludiert Umstieg auf Fahrzeug mit Elektro-/Wasserstoffantrieb) |
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0 Euro inkl USt |
Umstieg auf Fahrzeug mit Elektro-/Wasserstoffantrieb
Mit dem Änderungsgrund "Von der Behörde veranlasst" kann auch der Umstieg auf ein Fahrzeug mit Elektro-/Wasserstoffantrieb an einem ÖAMTC Stützpunkt durchgeführt werden.
Handelt es sich z.B. um einen „normalen“ Umstieg von einem Verbrenner- auf ein Elektrofahrzeug reichen folgende Nachweisdokumente aus:
- Kopie der Abmeldebestätigung oder des alten Zulassungsscheins
- Kopie des neuen Zulassungsscheins.
Bei allen anderen „von der Behörde veranlassten“-Änderungen ist zusätzlich, zu den oben genannten Dokumenten, eine Bestätigung der Behörde erforderlich.
Digitale Gratisvignette bei Mobilitätseinschränkung
Kontakt zur ASFINAG
Weitere Informationen rund zur Vignette finden Sie auch auf der Homepage der ASFINAG unter www.asfinag.at oder telefonisch unter 0800/400 12 400.