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Die Digitale Vignette in Österreich

Vorteil: Beim Kauf an einem der ÖAMTC Stützpunkte ist diese sofort gültig.

Die Digitale Vignette ist auch beim ÖAMTC erhältlich. Der große Vorteil hier ist, dass die 18-tägige Konsumentenschutz-Frist (wie beim Online-Kauf für Privatpersonen über den ASFINAG-Webshop/-App) für den Beginn der Gültigkeit entfällt. Die Gültigkeit der Vignette kann sofort mit dem Kauf an den ÖAMTC-Stützpunkten beginnen.

Hinweis: Änderungen betreffend der gekauften Digitalen Vignette wie beispielsweise Änderung der Gültigkeit oder des Kennzeichens, sind grundsätzlich nur vor Beginn der Gültigkeit möglich und kostenlos.

Die Digitale Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden - ein Vorteil für Wechselkennzeichen-Inhaber. Dadurch ist es auch möglich, ebenfalls für Probefahrtkennzeichen eine digitale Jahresvignette zu kaufen, da diese an das Kennzeichen und nicht mehr an das Fahrzeug gebunden ist.

Es gibt die sogenannte Vignettenevidenz der ASFINAG über welche ersichtlich ist, ob für ein bestimmtes Kennzeichen eine gültige Vignette besteht. Dies ist z.B. wichtig zur Überprüfung bei Leihwagen oder bei privat ausgeborgten Fahrzeugen.

Selbstverständlich sind die Klebe-Vignetten auch weiterhin an allen ÖAMTC-Stützpunkten und Grenzstationen erhältlich.

Informationen und weitere FAQs zur Digitalen Vignette sind auch auf der Homepage der ASFINAG ersichtlich.

WICHTIG für Fahrzeuge mit 3 Rädern:

Fahrzeuge mit 3 Rädern gelten seit der Vignettengeneration 2020 bei der Bemautung durch die ASFINAG als "Einspurige Kraftfahrzeuge". Das bedeutet, dass Roller wie Piaggio MP3 und Co. sowie Trikes das vignettenpflichtige Straßennetz in Österreich mit einer Motorrad-Vignette anstatt wie bisher mit einer PKW-Vignette benutzen können.

Neuerungen 2024

Neu hinzugekommen:

  • die 1-Tagesvignette. Sie ist ausschließlich digital erhältlich und für den gewählten Kalendertag von 0 bis 24 Uhr gültig. Kosten: PKW 8,60 EUR und für Motorräder 3,40 EUR.
  • Umregistrierung ohne Angabe von Gründen. Es ist nun möglich einmal pro Kalenderjahr eine Kennzeichenänderung, ohne Angabe von Gründen durchzuführen (bspw. bei einem Fahrzeugwechsel). Einzige Voraussetzung: Der Zulassungsbesitzer bleibt gleich. Die Umregistrierung kostet 18 Euro.

Vignettenpreise 2024 (Digital- und Klebe-Vignette)

Vignettenpreise 2024
Jahresvignette PKW 96,40 €
2-Monatsvignette PKW 28,90 €
10-Tagesvignette PKW 11,50 €
1-Tagesvignette PKW 8,60 € Nur digital erhältlich
Jahresvignette Motorrad 38,50 €
2-Monatsvignette Motorrad 11,50 €
10-Tagesvignette Motorrad 4,60 €
1-Tagesvignette Motorrad 3,40 € Nur digital erhältlich

Unterschiede zur Klebe-Vignette

Durch den Bezug zum Kennzeichen ergeben sich Umstände, welche man beim Kauf einer Digitalen Vignette beachten sollte:

  • Beim Wechsel des Fahrzeugs ist es ratsam das alte Kennzeichen weiter zu verwenden! - Seit 1. Dezember 2023 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die digitale Jahresvignette einmal pro Jahr auf ein anderes Kennzeichen desselben Zulassungsbesitzers zu übertragen. Diese Übertragung kostet 18,- €.
  • Beim Umzug in einen anderen politischen Bezirk und damit verbundener Kennzeichenänderung, kann die Änderung/Umregistrierung der vorhandenen Digitalen Vignette beim ÖAMTC-Stützpunkt beantragt werden. Dafür ist eine Gebühr iHv. 18,- €, welche die ASFINAG hierfür veranschlagt, zu entrichten. 
  • Bei Erlöschen oder An- bzw. Abmeldung eines Wunschkennzeichens kann gegen eine Gebühr iHv. 18,- € - veranschlagt durch die ASFINAG - ebenfalls eine Umregistrierung durchgeführt werden.

WICHTIG: Nach Beginn der Gültigkeit kann das Kfz-Kennzeichen ausschließlich bei digitalen Jahresvignetten geändert werden. Um Änderungen des Kennzeichens durchführen zu können ist es wichtig, die Bestellbestätigung aufzuheben. Auf ihr steht die "Produkt-ID" der Digitalen Vignette. Ohne diese ist keine Änderung möglich.

Folgende weitere Prozesse im Zusammenhang mit der Digitalen Vignette können beim ÖAMTC durchgeführt werden:

1. Änderung des Kennzeichens aufgrund der Zusammenlegung von politischen Bezirken oder deren Auflösung.

2. Notwendige Kennzeichen-Änderung wegen Diebstahl des Kennzeichens, des Fahrzeuges oder Totalschadens.

3. Ein Wechsel von klassischer Klebe-Vignette auf die Digitale Vignette ist generell nicht möglich. Außer im Fall eines Scheibenbruchs oder Totalschadens des Fahrzeugs. Hier ist es möglich auf eine Digitale Vignette umzusteigen. Erforderliche Unterlagen dafür sind die Rechnung für die neue Scheibe oder deren Einbau, der Zulassungsschein sowie die alte Vignette inkl. Allonge der alten Vignette. Beim Totalschaden ist ein Totalschaden- oder Verschrottungsnachweis, eine Abmeldebestätigung, die alte Vignette (inkl. Allonge der alten Vignette) sowie der alte Zulassungsschein notwendig.

4. Änderung des Kennzeichens aufgrund behördlicher Veranlassung

5. Änderung des Kennzeichens aufgrund Erlöschen oder An- bzw. Abmeldung eines Wunschkennzeichens.

6. Änderung des Kennzeichens aufgrund des Umzuges in einen anderen politischen Bezirk.

7. Änderung des Kennzeichens ohne Angabe von Gründen (es ist möglich einmal pro Jahr ein Kennzeichen ohne weitere Angaben umzuregistrieren).

Kennzeichenänderung - erforderliche Unterlagen

WICHTIG: Um Änderungen des Kennzeichens durchführen zu können, wird die Bestellbestätigung benötigt. Auf ihr steht die "Produkt-ID" der Digitalen Vignette. Ohne diese ist keine Änderung möglich.
Bei allen Änderungsgründen darf sich außerdem der Zulassungsbesitzer nicht ändern!

Wohnortwechsel: Kopie des neuen Zulassungsscheins Abmeldebestätigung oder Kopie des alten Zulassungsscheins
Totalschaden: Kopie des neuen Zulassungsscheins Nachweis über den (wirtschaftlichen) Totalschaden oder Verschrottungsnachweis Abmeldebestätigung oder Kopie des alten Zulassungsscheins
Diebstahl des Fahrzeugs, Verlust/Diebstahl des Kennzeichens: Kopie des neuen Zulassungsscheins Kopie des alten Zulassungsscheins oder der Abmeldebestätigung Vollständige Diebstahl- oder Verlustanzeige
Unleserliches Kennzeichen: Kopie des neuen Zulassungsscheins Kopie des Antrages auf Kennzeichentausch Begründete Bestätigung der Behörde über den Kennzeichentausch
Bezirkszusammenlegung/-trennung: Kopie des neuen Zulassungsscheins Abmeldebestätigung oder Ummeldebescheinigung der Zulassungsstelle oder Kopie des alten Zulassungsscheins
An-/Abmeldung Wunschkennzeichen: Kopie des neuen Zulassungsscheins Kopie der Abmeldebestätigung oder Kopie des alten Zulassungsscheins Bestätigung des Wunschkennzeichens
Von der Behörde veranlasst (inkludiert Umstieg auf Fahrzeug mit reinem Elektro-/Wasserstoffantrieb): Kopie des neuen Zulassungsscheins Bestätigung der Behörde (nicht notwendig bei Umstieg auf Fahrzeug mit Elektro-/Wasserstoffantrieb) Kopie der Abmeldebestätigung oder des alten Zulassungsscheins
Ohne Angabe von Gründen Kopie des neuen Zulassungsscheins Kopie des alten Zulassungsscheins

Umstieg auf Fahrzeug mit Elektro-/Wasserstoffantrieb

Mit dem Änderungsgrund "Von der Behörde veranlasst" kann auch der Umstieg auf ein Fahrzeug mit Elektro-/Wasserstoffantrieb an einem ÖAMTC Stützpunkt durchgeführt werden.

Handelt es sich z.B. um einen „normalen“ Umstieg von einem Verbrenner- auf ein Elektrofahrzeug reichen folgende Nachweisdokumente aus:

  • Kopie der Abmeldebestätigung oder des alten Zulassungsscheins
  • Kopie des neuen Zulassungsscheins.

Bei allen anderen „von der Behörde veranlassten“-Änderungen ist zusätzlich, zu den oben genannten Dokumenten, eine Bestätigung der Behörde erforderlich.

Kontakt zur ASFINAG

Weitere Informationen rund zur Vignette finden Sie auch auf der Homepage der ASFINAG unter www.asfinag.at oder telefonisch unter 0800/400 12 400.