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DruckenE-Scooter im Ausland – darf ich mit meinem eigenen Roller fahren?
Immer mehr Touristen nehmen ihren eigenen E-Scooter mit an Ihren Urlaubsort. Aber worauf müssen Sie hierbei achten?
Grundsätzlich gilt:
Die Rechtslage in den einzelnen Ländern ändert sich gerade massiv und vieles ist noch unklar. Bekannt sind die nachfolgenden gesetzlichen Regeln – zusammengestellt von unseren Clubjurist:innen inklusive Empfehlung, wo Sie auf den eigenen Scooter besser verzichten.
Deutschland:
Hier besteht eine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Leider wird eine österreichische Haftpflichtversicherung nicht akzeptiert, weshalb empfohlen wird, nicht mit dem eigenen / österreichischen E-Scooter in Deutschland zu fahren.
Wenn Sie einen Scooter leihen, gelten folgende Regeln vor Ort. In Deutschland sind für ab 14jährige die Benützung von E-Scooter auf Radwegen und Fahrradstraßen erlaubt, fehlen diese, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Definitiv verboten ist die Benützung mit E-Scootern von Gehwegen und Fußgängerzonen, außer es gibt das Zeichen "E-Scooter frei. Ein Helm wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Italien:
In Italien dürfen E-Scooter nur auf städtischen Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h fahren. Die Nutzung außerorts sowie auf Fahrradwegen, Gehwegen und in Fußgängerzonen ist seit einer Gesetzesänderung verboten. Man darf nur auf Fahrbahnen fahren. Das Abstellen der Scooter mitten auf dem Bürgersteig wird bestraft. Das Mindestalter für die Benützung beträgt 14 Jahre. Seit 2026 besteht für alle Lenker von E-Scootern eine Helmpflicht.
Ab 17. Mai 2026 müssen E-Scooter in Italien mit Kennzeichen ausgerüstet sein. Für die Beantragung bei der Kraftfahrzeugbehörde oder den Kfz-Beratungsbüros privater Organisationen ist eine italienische Steuernummer erforderlich. Ab 16. Juli 2026 muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Wir gehen davon aus, dass die Regeln auch für Ausländer gelten und raten daher davon ab, mit dem eigenen / österreichischen E-Scooter in Italien zu fahren.
Frankreich:
Hier besteht ebenfalls eine Versicherungspflicht. Reisende sollten mit ihrer österreichischen Haftpflichtversicherung abklären, ob diese auch die Verwendung Ihres E-Scooters in Frankreich abdeckt und ob Ihr privater E-Scooter vor Ort erlaubt ist (dies ist besonders für Paris wichtig, wo keine Miet-Scooter mehr angeboten werden). Kann dies nicht bestätigt werden, raten wir von der Verwendung eines österreichischen E-Scooters in Frankreich ab.
Kroatien:
Neben einer Helmpflicht müssen Radweg oder Radfahrstreifen benützt werden, nur wenn diese fehlen, darf auf den Fußweg ausgewichen werden, wenn auch dieser fehlt, auf die Straße (mit entsprechender Beschilderung und max. zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h). Zusätzliche Vorschriften für die Verwendung eines eigenen E-Scooters sind per Februar 2025 nicht bekannt.
Skandinavien:
In Schweden darf man mit E-Scootern nicht auf Fuß- und Radwegen fahren und diese dort auch nicht abstellen. Zudem gilt für E-Scooter in Schweden eine Versicherungspflicht
In Norwegen (Oslo) gilt ein nächtliches Fahrverbot für Miet-Scooter. In Finnland (Helsinki) darf nachts nur mit 15 km/h gefahren werden.
Fazit:
- Nutzer:innen von E-Scootern im Ausland wird auf Grund der uneinheitlichen Rechtslage dringend empfohlen, sich vorab über die besonderen Bestimmungen im jeweiligen Land zu informieren und im Zweifel von der Verwendung abzusehen.
- Wenn Sie einen Scooter leihen, erkundigen Sie sich vor Ort über die geltenden Bestimmungen, z.B. Helmpflicht (insbesondere auch für Minderjährige!). Die Vorschrift, einen Helm zu tragen, ist bislang nur für Italien, Dänemark, Portugal und Kroatien bekannt. In Norwegen gilt die Helmpflicht nur für Kinder unter 15 Jahren.
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