Ausgewählte Abschnitte
Ausgewählte Länder
- Österreich
- Belgien
- Deutschland
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Russland
- Schweiz
Österreich
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug | Freiland | Autostraße | Autobahn |
Motorrad, Kfz bis 3,5 t | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h* |
Gespann bis 3,5 t mit leichtem Anhänger (bis 750 kg) |
100 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Gespann mit schwerem Anhänger (Gesamtgewicht Gespann < 3,5 t) |
80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Gespann mit schwerem Anhänger (Gesamtgewicht Gespann > 3,5 t), Kfz über 3,5 t |
70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
*Auf folgenden Autobahnen gilt von 22 bis 5 Uhr 110km/h: Tauern-Autobahn (A10), Inntal-Autobahn (A12), Brenner-Autobahn (A13) und Rheintal-Autobahn (A14).
Gut zu wissen: Durch gesonderte Beschilderung oder Verkehrstelematik können auch abweichende Limits angeordnet werden (z.B. 100 km/h aufgrund einer IGL-Feinstaubverordnung).
Kindersicherung
Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,35 Meter benötigen ein dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechendes Rückhaltesystem (z.B. Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung), das nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Das Rückhaltesystem muss der ECE Regelung Nr. 44/03 oder nachfolgend entsprechen. Für Kinder unter 14 Jahren zwischen 1,35 m und 1,50 m wird eine Rückhalteeinrichtung empfohlen. Mehr Infos zur Kindersicherung im Auto
Gut zu wissen: Babyschalen können bis zu 14 Monate beim ÖAMTC Stützpunkt ausgeliehen werden.
Licht am Tag
Motorräder und Mopeds müssen mit Licht fahren. Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen auch Pkw tagsüber mit Licht fahren.
Mitführpflichten
- Pkw: Verbandszeug, Warndreieck, Warnweste
- Motorrad: Verbandszeug
Gut zu wissen: Der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges muss eine Warnbekleidung mitführen, die der ÖNORM EN 471 (beim ÖAMTC erhältlich) entspricht. Die Reflexbekleidung muss grundsätzlich der Lenker anziehen, wenn er auf Freilandstraßen, Autobahnen oder Schnellstraßen ein Pannendreieck aufstellt oder wenn er sich außerhalb des Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße aufhält. Der ÖAMTC empfiehlt, für jede Person im Fahrzeug eine Warnbekleidung mitzuführen, vorgeschrieben ist das aber nicht.
Promillegrenze
0,5 Promille; 0,1 Promille für Personen mit Probeführerschein oder AM-Führerschein (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) und für das Lenken eines Lkw oder Busses
Rettungsgasse
Auf Autobahnen und Schnell- bzw. Autostraßen muss vorausschauend eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn sich ein Stau aufzubauen beginnt. Die Rettungsgasse wird wie folgt gebildet: Alle Fahrzeuge auf dem äußerst linken Fahrstreifen müssen sich möglichst weit links, Fahrzeuge auf den anderen Fahrstreifen so weit rechts wie notwendig einordnen.
Gut zu wissen: Ist ein Pannenstreifen vorhanden, darf dieser mitbenützt werden, wenn dies die Bildung der Rettungsgasse erfordert. Nur Einsatz-, Pannendienstfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Straßendienstes sind berechtigt, die Rettungsgasse zu benützen. Bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtlichem Befahren der Rettungsgasse drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
Mehr Infos bei Asfinag
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer bis 12 Jahre.
Ausnahme: In Niederösterreich müssen Radfahrer bis 15 Jahre einen Helm tragen.
Wer das Fahrrad mit in den Urlaub nehmen möchte oder gleich einen Radurlaub plant, sollte sich daher vorab über die jeweiligen Bestimmungen und praktischen Tipps informieren.
Winterausrüstung
Winterreifen: Für Pkw und Lkw bis 3,5 t hzG sowie „Microcars“ gilt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Eis) Winterreifenpflicht – sowohl für österreichische als auch ausländische Kfz. Zeitraum: 1. November bis 15. April. Bereifung: An allen Rädern müssen Winterreifen (Kennzeichnung „M+S“, „M&S“, Alpine-Symbol oder Schneeflockenzeichen) mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm (Radialreifen) bzw. 5 mm (Diagonalreifen) angebracht sein. Alternativ zu den Winterreifen können auch Schneeketten verwendet werden (auf mindestens 2 Antriebsrädern), allerdings nur, wenn die Fahrbahn fast durchgängig schnee- oder eisbedeckt ist.
Strafe: Bei einfachen Verstößen 35 Euro; bei einer Anzeige aufgrund einer hohen Gefährdung bis zu 5.000 Euro.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn erlaubt oder wenn dies durch entsprechende Beschilderung (blaue, runde Tafel mit Schneekettensymbol) vorgeschrieben ist. Empfohlene Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung ist vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h (Freiland),100 km/h (Autobahn). Spikes dürfen nur an Fahrzeugen bis max. 3,5 t Gesamtgewicht und Anhängern mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht werden (inklusive der des Anhängers, falls vorhanden). Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Spike-Aufkleber (erhältlich beim ÖAMTC) versehen werden. Die Verwendung von Reifen, deren Spikes mehr als 2 mm über die Lauffläche herausragen, ist unzulässig.
Zusätzliche Infos
- Vormerksystem: Für einige schwerwiegende Verkehrsdelikte gibt es neben einer Geldstrafe eine Vormerkung im Führerscheinregister. Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält 13 unfallrelevante Verkehrsverstöße. Mehr Infos: www.oeamtc.at/vormerksystem
- Sicherungsseil bei Anhängern: In Österreich benötigen Anhänger ohne Bremse eine Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette). Allerdings reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet. Die trifft nicht nur den Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter.
- Strafmandat ohne Anhaltung: Es kann Bildmaterial aus bildgebenden Überwachungsverfahren (Section Control, Radar, Abstandsmessung, Rotlichtüberwachung) auch zur Ahndung nachfolgender Übertretungen der Verkehrsvorschriften verwendet werden: Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelmes, Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf einem Motorrad oder Motorfahrrad.
Belgien
Verkehrsbestimmungen
In Belgien gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h (30 km/h in der Nähe von Schulen).
In der Hauptstadt Brüssel gilt generell ein Tempolimit von 30 km/h. Ausnahmen sind bestimmte Hauptstraßen, wo das Tempolimit 50 oder 70 km/h beträgt.
Kraftfahrzeug | außerorts* | Schnellstraße**/Autobahn |
Motorrad, Pkw, Gespann, Wohnmobil bis 3,5t |
70 km/h |
120 km/h |
Wohnmobil und Gespann über 3,5t | 70 km/h | 90 km/h |
* 90 km/h in der Region Wallonie.
** Mit mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung (baulich getrennt).
Kindersicherung
Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz.
Kinder bis 3 Jahre dürfen ohne Kindersitz nicht transportiert werden (ausgenommen Taxis). Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Licht am Tag
Für Motorradfahrer vorgeschrieben. Motorräder müssen mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) fahren.
Mitführpflichten
• Pkw: Warndreieck, Warnwesten, Verbandszeug (für in Belgien zugelassene Pkw), Feuerlöscher (für in Belgien zugelassene Pkw)
• Motorrad: Schutzkleidung (Handschuhe, langärmelige Jacke, lange Hose oder Overall, Stiefel, die über die Knöchel reichen), Warnweste
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Parkverbot besteht an Randsteinen mit einer gelben gestrichelten Linie oder weißen Zickzacklinien.
- Die Parkdauer in blauen Kurzparkzonen ist am Beginn der jeweiligen Zone angegeben. In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkschiebe benötigt.
- Das Abstellen des Fahrzeuges ist immer nur auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung gestattet, außer in Einbahnstraßen.
- Parkverbot 15 m vor und nach einem Schild, das auf Straßenbahn- oder Bushaltestellen hinweist
Hier finden Sie die wichtigsten Parkregelungen in den größten Städten auf einen Blick:
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille
Rettungsgasse
Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Sie sind verboten. Wenn die Wetterbedingungen es jedoch erfordern, kann der Verkehrsminister ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen die Verwendung solcher Reifen gestatten.
Zusätzliche Infos
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
- Abschleppen: Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.
- Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
- Strafen: Die Polizei kann Strafen an Ort und Stelle erheben, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist.
- Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Deutschland
Verkehrsbestimmungen
Klicken Sie hier, um zu den detaillierten Verkehrsregeln in Deutschland zu gelangen:
Dänemark
Verkehrsbestimmungen
In Dänemark gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t | 80 km/h | 130 km/h |
Gespann, Wohnmobil über 3,5t |
80 km/h | 80 km/h |
Kindersicherung
Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Mehr Infos: Reisen mit Kind
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck
- Motorrad: keine
Parken
- Auf unbeleuchteten Straßen muss Parklicht eingeschaltet sein.
- Zeitlich begrenztes Parken ist stets beschildert. Es wird entweder eine Parkscheibe oder ein Parkschein, der beim Automaten gelöst werden kann, benötigt.
- In Kopenhagen ist Parken außerhalb von Sonn- und Feiertagen meist gebührenpflichtig.
Mehr Infos zum Parken in Kopenhagen
Promillegrenze
0,5 Promille
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer.
Winterausrüstung
Winterreifen: Keine generelle Pflicht.
Schneeketten: Können verwendet werden, wenn die Straßen durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sind.
Spikereifen: Zwischen 1. November und 15. April erlaubt, müssen jedoch auf allen Rädern montiert sein.
Zusätzliche Infos
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto - Gespanne müssen 2 zusätzliche Außenspiegel anbringen.
- Grönland und die Färöer Inseln gehören zwar zum Königreich Dänemark, sind aber autonome Gebiete. Das hat zur Folge, dass sich unter anderem die Verkehrsbestimmungen von denen in Dänemark unterscheiden können.
Mehr Infos: www.aka.gl, www.taks.fo - Überholen von Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Bushaltestelle ist nicht erlaubt.
- Übernachten in Wohnmobilen ist auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen sowie in Strandnähe nicht gestattet.
Finnland
Verkehrsbestimmungen
In Finnland gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 20 - 50 km/h
Fahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t |
80 - 100 km/h | 100 - 120 km/h |
Gespann* | 80 - 100 km/h | 80 - 100 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 60 - 80 km/h | 60 - 80 km/h |
* ungebremste Anhänger max. 60 km/h
Gut zu wissen: Aufgrund des Verkehrsaufkommens, der Straßenzustände sowie der Witterungsverhältnisse können die Höchstgeschwindigkeiten niedriger sein.
Kindersicherung
Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos: Reisen mit Kind
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck
- Motorrad: keine
Parken
- Auf unbeleuchteten Straßen muss das Parklicht eingeschaltet sein.
- Viele Parkplätze verlangen die Benutzung einer Parkscheibe.
- Kurzparkzonen sind in den Städten üblich, bezahlt werden kann oft mit Kreditkarte oder Smartphone z. B. unter www.easypark.fi oder www.parkman.fi.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer.
Winterausrüstung
In Finnland sollte zwischen November und April immer mit winterlichen Verhältnissen gerechnet werden – je nördlicher die Region, desto weiter kann sich dieser Zeitraum ausdehnen.
Winterreifen: Sind vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Verhältnissen mit einer Profiltiefe von mind. 3 mm (5 mm empfohlen) verpflichtend. Sie müssen das Alpine-Symbol aufweisen. Bei Gespannen mit schweren Anhängern (> 750 kg) müssen auch am Anhänger Winterreifen montiert sein.
Schneeketten: Dürfen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen verwendet werden, wenn die Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Spikereifen: Sind vom 1. November bis 31. März bei entsprechenden Witterungsverhältnissen erlaubt, wenn sie auf allen Rädern montiert sind. Wenn die Bedingungen es erfordern, ist eine Ausdehnung dieses Zeitraums möglich.
Gut zu wissen: Im Winter muss, gerade in den nördlichen Teilen der Länder, stets mit schnee- und eisbedeckter Fahrbahn gerechnet werden. Vor allem Straßen abseits der Autobahnen werden nicht durchgehend geräumt.
Zusätzliche Infos
- Fußgänger müssen im Dunkeln reflektierende Kleidung oder Reflektoren tragen (gilt auch für Personen, die bei einer Panne das Fahrzeug verlassen müssen).
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto - E-Scooter: Informationen zur Verwendung von E-Scootern sind im Artikel E-Scooter im Ausland zu finden.
- Wildunfälle sind meldepflichtig (Tel. 112).
- Besondere Verkehrsschilder:
Finnisch | Deutsch |
leiriytyminen kielletty | Camping verboten |
kielletty | verboten |
sateella liukas | Rutschgefahr bei Nässe |
aluerajoitus | regionale Geschwindigkeitsbegrenzung |
kiertotie | Umleitung |
ajo sallittu omalla vastuulla | Befahren auf eigene Gefahr |
aja hitaasti | langsam fahren |
tietyö | Baustelle |
tie rankenteilla | Straße im Bau |
päällystetyötä / kunnossapitotyö | Straßenarbeiten |
moottoritie | Autobahn |
maantie | Landstraße |
valtatie | Bundesstraße |
keskusta | Stadtmitte, Zentrum |
silta | Brücke |
lautta, lossi | Fähre |
satama | Hafen |
rautatieasema | Bahnhof |
lentoasema | Flughafen |
opastus | Information |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Frankreich
Niederlande
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t |
80 km/h | 100 km/h | 130 km/h* |
Gespann bis 3,5 t | 80 km/h | 90 km/h | 90 km/h |
Gespann und Wohnmobil über 3,5 t |
80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
*zwischen 6 und 19 Uhr ist die Höchstgeschwindigkeit (auf fast allen Autobahnen) auf 100 km/h reduziert, mit Ausnahme von Autobahnabschnitten, auf denen eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit gilt.
Kindersicherung
Kinder unter 18 Jahren und kleiner als 1,35 Meter benötigen sowohl auf dem Vorder- als auch Rücksitz einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz (mindestens ECE 44/03 Standard). Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Hier mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Licht am Tag
Tagsüber gibt es keine Lichtpflicht.
Mitführpflichten
- Pkw: keine
- Motorrad: keine
Gut zu wissen: Das Mitführen eines Warndreiecks im Auto ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, aber wenn die Warnblinkanlage des Autos nicht funktioniert, und das Auto ein Hindernis bildet, das vom herannahenden Verkehr nicht rechtzeitig als solches erkannt werden kann, ist man verpflichtet, 30 m hinter dem Auto ein Warndreieck aufzustellen.
Parken
- Generelles Parkverbot gilt an Randsteinen mit gelber Linie. Eine blaue Markierung bedeutet, dass eine Parkschiebe benötigt wird.
- Parkverbot 5 m vor einer Kreuzung.
- Im Tunnel gilt ein Halte- und Parkverbot.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,2 Promille für Personen, die ihren Führerschein kürzer als 5 Jahre besitzen
Radfahrer
Kinder bis 8 Jahren dürfen nur mit einem Fahrradsitz befördert werden.
Winterausrüstung
- Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
- Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten.
- Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
- Sicherungsseil für Anhänger: Ungebremste Anhänger benötigen eine sog. „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt. Größere Anhänger mit eigener Bremse benötigen eine sog. „Reißbremsvorkehrung“ (auch "Abreißseil" oder „Handreißbremskabel“).
Wichtig: Die sowohl für ungebremste als auch für gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungs- bzw. Abreißseile müssen zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel am Zugfahrzeuges so befestigt sein, sodass sie nicht abrutschen können. Es ist nicht ausreichend, das Sicherungskabel in einer Schlaufe lose über die Anhängerkupplung zu legen. - Strafen: Für Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden hohe Strafen erhoben.
- Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Norwegen
Verkehrsbestimmungen
In Norwegen gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t |
80 km/h | 90 - 110 km/h |
Gespann*, Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h |
* 60 km/h gilt für Gespanne mit ungebremstem Anhänger, wenn das aktuelle Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 300 kg beträgt.
Kindersicherung
Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos: Reisen mit Kind
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck, Warnweste für in Norwegen zugelassene Fahrzeuge, z.B. Mietwagen
- Motorrad: keine
- Wohnmobile und Wohnwagen: Feuerlöscher
Alle Wohnmobile und Wohnwagen (inkl. Besucher) sind verpflichtet, einen zugelassenen Feuerlöscher von mindestens 2 kg mitzuführen. Das Gerät muss sich in der Nähe des Fahrers befinden, sicher befestigt und leicht zugänglich sein. Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Feuerlöscher in einem Schrank unterzubringen, muss dieser mit einem Schild gekennzeichnet sein, das angibt, wo er sich befindet.
ÖAMTC Tipp: Zur Sicherheit sollten für alle mitfahrenden Personen Warnwesten mitgeführt werden. Bewahren Sie die Westen griffbereit auf, um sie bei Panne oder Unfall noch vor Verlassen des Fahrzeugs anziehen zu können.
Parken
- Park- und Halteverbote sind durch Schilder mit der Beschriftung "All stans forbudt" gekennzeichnet. Manchmal ist auch eine Zusatztafel mit der Dauer des Halte- bzw. Parkverbots angebracht.
- Eine durchgehende weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot.
Promillegrenze
0,2 Promille
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen: Für Fahrzeuge bis 3,5 t besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Zwischen 1. November bis einschließlich dem 1. Sonntag nach Ostern muss die Mindestprofiltiefe der Reifen jedoch 3 mm betragen. In Nordland, Troms und Finnmark gilt dies vom 16. Oktober bis einschließlich 30. April.
Schneeketten: Bei winterlichen Verhältnissen außerhalb dieses Zeitraums können Reifen mit einer geringeren Profiltiefe (mind.1,6 mm) auch mit Schneeketten ausgestattet werden.
Spikereifen: Dürfen während der oben genannten Zeiträume oder bei winterlichen Verhältnissen auch darüber hinaus verwendet werden. Voraussetzung ist, dass sie an allen Rädern montiert sind (inkl. Anhänger). Für die Einfahrt in einige Städte wie z. B. Oslo oder Bergen ist eine Spikereifen-Gebühr zu zahlen.
Mehr Infos: Stadt Bergen, Stadt Oslo, norwegisches Straßenverkehrsamt
Zusätzliche Infos
- Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder; Rentiere und Elche überqueren häufig - und in der Dämmerung - die Straßen.
- Berg- und Passstraßen: Im Winter sind etliche Berg- und Passstraßen nicht befahrbar. Auskunft über aktuelle Sperren sind beim norwegischen Verkehrsamt zu finden. Nach starken Schneefällen können Passstraßen gesperrt und die Durchfahrt nur in einer geführten Kolonne erlaubt werden („Kolonnekjøring“).
- Das Übernachten in Wohnmobilen oder -anhängern ist an Rastplätzen und je nach Beschilderung verboten. Campingtoiletten dürfen nur an Entsorgungsstellen entleert werden.
- E-Scooter: Informationen zur Verwendung von E-Scootern sind im Artikel E-Scooter im Ausland zu finden.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos: Fahrradträgern fürs Auto - Gespanne müssen 2 zusätzliche Außenspiegel anbringen.
- Gespannfahrer: Wegen mitunter enger, kurvenreicher und steiler Strecken auf Bergstraßen oder entlang der Fjordküste benötigen Gespannfahrer gutes fahrtechnisches Können. Die Straße Rv 63 (Trollstigen und Geiranger) hat Steigungen bis zu 12 %.
Mehr Infos: Camping in Norwegen - Unfälle mit Wild sind dem Norwegischen Informationszentrum für den Straßenverkehr bekannt zu geben.
- Besondere Verkehrsschilder
Norwegisch | Deutsch |
Forbikjøring forbudt | Überholverbot |
gjennomkjøring forbudt | Durchfahrt verboten |
kjør sakte | langsam Fahren |
omkjøring | Umleitung |
svake kanter | Fahrbahnrand nicht befahrbar |
Polen
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h.
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t | 90 km/h | 100 km/h* | 140 km/h |
Gespann, Wohnmobil über 3,5 t | 70 km/h | 80km/h | 80 km/h |
* Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t ein Tempolimit von 120 km/h.
Bei Abschleppfahrten: Tempolimit im Ort: 30 km/h, auf Überlandstraßen 60 km/h.
Kindersicherung
Kinder unter 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden zugelassenen Kindersitz.
Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein. Kinder unter 1,35 m und schwerer als 36 kg dürfen auf dem hinteren Sitz ohne Kindersitz befördert werden, jedoch mit Sicherheitsgurten gesichert.
Mehr Infos:
Reisen mit Kindern
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck, Warnwesten
- Motorrad: Warnwesten
Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste anlegen.
Parken
- Parkplätze mit dem Zeichen "strzezony - 24h" werden gegen Gebühr rund um die Uhr bewacht.
- Beim Parken auf unbeleuchteten Straßen muss bei Dunkelheit das Standlicht eingeschaltet werden.
- In Gdynia sind Elektrofahrzeuge (auch mit ausländischer Zulassung),von den Parkgebühren befreit. Es wird empfohlen, das Fahrzeug im Online-System der Stadt zu registrieren. Eine Registrierung ist jedoch nicht zwingend erforderlich, solange die grünen Kennzeichen gut sichtbar sind.
- In Danzig sind E-Autos (auch mit ausländischer Zulassung) von Parkgebühren befreit, aber nur mit speziellem Ausweis der Straßenbehörde. Die Beantragung dauert bis zu 30 Werktage und lohnt sich daher nicht für Tourist:innen.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur
Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte.
Promillegrenze
0,2 Promille
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Sind nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Vorrang: Straßenbahnen haben an Kreuzungen gleichrangiger Straßen Vorrang.
- Mobiltelefone: Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten ist nicht nur Fahrern, sondern auch Fußgängern beim Betreten und Überqueren von Straßen verboten.
- Dashcam: Die Verwendung ist erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie leicht entfernbar ist und die Aufnahmen kontinuierlich überschrieben werden.
- Verkehrskontrollen: Besonderheiten und richtiges Verhalten: Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Polizist:innen müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Als Betroffener muss man bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung ist man verpflichtet, der Polizei Zulassungsschein und Führerschein auszuhändigen.
- Strafen: In Polen müssen Ausländer bei einem Verkehrsvergehen die Strafe vor Ort entrichten. Verkehrsvergehen werden mit hohen Geldstrafen belegt. Die Strafe ist in der polnischen Währung gegen Aushändigung einer Quittung an den Polizeibeamten zu entrichten. Wird die Bezahlung verweigert, darf der Beamte den Fahrzeugführer bis zu 48 Stunden vorläufig festnehmen und eine richterliche Entscheidung abwarten. Für die Dauer des Verfahrens werden dem Verkehrssünder die Reisedokumente entzogen.
- Rettungsgasse: Bei stockendem Verkehr muss auf Straßen ab 2 Fahrspuren, wie in Österreich, eine Rettungsgasse gebildet werden.
- Verkehrsschilder: Eine grüne Tafel mit dem Namen des jeweiligen Ortes dient nur der Information über die Gemeinde, erst eine weiße Tafel mit der Silhouette einer Stadt signalisiert den Beginn der Tempobeschränkung im Ortsgebiet. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit in. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Russland
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet 60 km/h
Wer seinen Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt, darf höchstens 70 km/h fahren.
Kraftfahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t | 90 km/h | 110 km/h |
Gespann bis 3,5 t, Wohnmobil über 3,5 t | 70 km/h | 90 km/h |
Kindersicherung
- Kinder bis 12 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
Licht am Tag
Ist ganzjährig für alle Fahrzeuge vorgeschrieben
Mitführpflichten
- Pkw Pflicht: Verbandszeug, Warndreieck, Feuerlöscher
- Motorrad Pflicht: Verbandszeug, Warndreieck
Promillegrenze
0,3 Promille
Winterausrüstung
Winterreifen: Pflicht vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres
Schneeketten: Schneeketten sind bei Fahrten im Ural Gebirge empfohlen.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist erlaubt.
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 112
- Polizei: 112
- Rettung: 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
- Touristenpolizei St. Petersburg: +7 812 3030 555
ÖAMTC Tipp
Notrufnummern vor Reiseantritt im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun ?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier nachstehend als Download.
Schweiz
Verkehrsbestimmungen
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