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DruckenFrankreich: Welche Verkehrsregeln sollte man unbedingt kennen?
Wie schnell darf man in Frankreich fahren? Welche Promillegrenze gilt und welche Gegenstände müssen im Auto mitgeführt werden? Wer mit dem Auto, Motorrad, Gespann, Wohnmobil oder Fahrrad in Frankreich unterwegs ist, sollte die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. Ob Tempolimits, Mitführpflichten oder Winterausrüstung - hier erfahren Sie alles, damit Sie gut vorbereitet unterwegs sind.

Höchstgeschwindigkeiten
Wie schnell man außerorts, auf der Schnellstraße oder Autobahn fahren darf, hängt vom jeweiligen Kfz ab. Diese Tempolimits gelten für Pkw, Motorrad, Gespann und Wohnmobil:
Im Ortsgebiet* | 50 km/h |
außerorts | 80-90 km/h |
Schnellstraße** | 110 km/h |
Autobahn | 130 km/h |
* Im Ortsgebiet: Seit 2021 gilt in Paris auf den meisten Straßen ein Tempolimit von 30 km/h – die Stadt ist damit größtenteils eine sog. „Zone 30“. Ausgenommen sind die Stadtautobahn sowie einige größere Verkehrsachsen (z.B. Champs-Elysées). Grenoble und Lille sind ebenfalls betroffen. Die Reduzierung auf 30 km/h betrifft jedes Jahr mehr und mehr französische Städte.
Gut zu wissen: Bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren sowie bei Niederschlag gelten 100 km/h auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen. Ist die Sichtweite auf 50 m eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
** 2 Fahrspuren in jeder Richtung.
Im Ortsgebiet* | 50 km/h |
außerorts | 80-90 km/h |
Schnellstraße** | 110 km/h |
Autobahn | 130 km/h |
* Im Ortsgebiet: Seit 2021 gilt in Paris auf den meisten Straßen ein Tempolimit von 30 km/h – die Stadt ist damit größtenteils eine sog. „Zone 30“. Ausgenommen sind die Stadtautobahn sowie einige größere Verkehrsachsen (z.B. Champs-Elysées). Grenoble und Lille sind ebenfalls betroffen. Die Reduzierung auf 30 km/h betrifft jedes Jahr mehr und mehr französische Städte.
Gut zu wissen: Bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren sowie bei Niederschlag gelten 100 km/h auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen. Ist die Sichtweite auf 50 m eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
** 2 Fahrspuren in jeder Richtung.
bis 3,5 t | über 3,5 t*** | |
Im Ortsgebiet* | 50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 80-90 km/h | 80 km/h |
Schnellstraße** | 110 km/h | 90 km/h |
Autobahn | 130 km/h | 90 km/h |
* Im Ortsgebiet: Seit 2021 gilt in Paris auf den meisten Straßen ein Tempolimit von 30 km/h – die Stadt ist damit größtenteils eine sog. „Zone 30“. Ausgenommen sind die Stadtautobahn sowie einige größere Verkehrsachsen (z.B. Champs-Elysées). Grenoble und Lille sind ebenfalls betroffen. Die Reduzierung auf 30 km/h betrifft jedes Jahr mehr und mehr französische Städte.
Gut zu wissen: Bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren sowie bei Niederschlag gelten 100 km/h auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen. Ist die Sichtweite auf 50 m eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
** 2 Fahrspuren in jeder Richtung | *** bis max. 12 t.
bis 3,5 t | über 3,5 t*** | |
Im Ortsgebiet* | 50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 80-90 km/h | 80 km/h |
Schnellstraße** | 110 km/h | 100 km/h |
Autobahn | 130 km/h | 110 km/h |
* Im Ortsgebiet: Seit 2021 gilt in Paris auf den meisten Straßen ein Tempolimit von 30 km/h – die Stadt ist damit größtenteils eine sog. „Zone 30“. Ausgenommen sind die Stadtautobahn sowie einige größere Verkehrsachsen (z.B. Champs-Elysées). Grenoble und Lille sind ebenfalls betroffen. Die Reduzierung auf 30 km/h betrifft jedes Jahr mehr und mehr französische Städte.
Gut zu wissen: Bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren sowie bei Niederschlag gelten 100 km/h auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen. Ist die Sichtweite auf 50 m eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
** 2 Fahrspuren in jeder Richtung | *** bis max. 12 t.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Um sicher und gut in Frankreich unterwegs zu sein, sollte man sich vorab über die wichtigsten Vorschriften informieren und diese befolgen. Wer Tempolimits einhält, Parkverbote beachtet und örtliche Regelungen beachtet, erspart sich teure Verkehrsstrafen während oder nach der Reise.
Kinder bis 10 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Die Beförderung auf dem Beifahrersitz ist nur dann erlaubt, wenn das Auto keine Rücksitze oder Sicherheitsgurte hat bzw. alle Rücksitze bereits mit Kindern unter 10 Jahren besetzt sind. Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Website der französischen Regierung (in Französisch und Englisch).
- Dieses verlinkte PDF-Dokument (in Französisch) enthält eine vollständige Beschreibung je nach Alter bzw. Größe des Kindes.
- Für einspurige Kfz vorgeschrieben, für alle anderen Kfz empfohlen.
- Abblendlicht ist bei schlechter Sicht (Regen, Schneefall und Nebel) sowie in Tunneln und Galerien vorgeschrieben.
- Pkw: Warnwesten (griffbereit), Warndreieck
- Motorrad: Warnwesten (inkl. Motorrad-Beifahrer), CE-zertifizierte Handschuhe, Helme mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern
Hinweis: Das Mitführen eines Alkotests ist seit Mai 2020 nicht mehr vorgeschrieben.
Gut zu wissen: Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
- Blaue Markierungen auf der Straße oder am Randstein weisen auf das begrenzte Parken mit Parkscheiben in den sogenannten "Zones Bleues" hin.
- Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auch in Tunnels und Unterführungen ist das Parken verboten. Gelde Zick-Zack Linien signalisieren Bushaltestellen. In Paris steht die gelbe X-Markierung für Ladezonen.
- Durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Auch unter Brücken gilt Halte- und Parkverbot.
- Weiße Bodenmarkierungen mit dem Schriftzug "payant" sind gebührenpflichtig.
- Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig.
- Im Ortsgebiet ist das Abstellen von Fahrzeugen nur in Fahrtrichtung erlaubt. In Wohngebieten ist das Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird. Fahrzeuge dürfen nicht länger als an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unverändert abgestellt sein.
- Parkverstöße: Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.
- Paris: Deutlich höhere Parkgebühren für SUVs und schwere Fahrzeuge – auch für ausländische Kennzeichen! Für Fahrzeuge mit Verbrennungs- oder Hybridmotor ab 1,6 Tonnen Leergewicht sowie für Elektroautos über 2 Tonnen gelten in Paris spürbar erhöhte Parktarife. Betroffene Fahrer:innen müssen im Stadtzentrum bis zu 18 Euro pro Stunde zahlen. Allgemeine Informationen zum Parken in Paris und für SUVs.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
- 0,5 Promille
- 0,2 Promille in den ersten 3 Jahren des Führerscheinbesitzes
- Winterreifen: In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht.
Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt. Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr abrufbar.
Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.
Winterreifen mit Bergsymbol und Schneeflocke (nur sog. 3PMSF-Reifen sind als Äquivalent zu Schneeketten anerkannt) müssen auf allen 4 Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm aufweisen. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden
- Schneeketten: Können durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
- Spikereifen: Von 1. November bis 31. März erlaubt (je nach Département abweichende Zeiträume möglich). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h für Kfz bis 3,5 t hzG. Ein weißer Spike-Aufkleber ist hinten links am Fahrzeug anzubringen.
- Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40-90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
Detailinfos zum Transport von Fahrrädern siehe Abschnitt "Rund ums Fahrrad".
- Ampeln: Ein gelber blinkender Pfeil bedeutet, dass in die angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf, auch wenn die Ampel rot zeigt. Der Querverkehr hat allerdings Vorfahrt.
- Rauchen: Ist in Kfz in Gegenwart von Minderjährigen verboten.
- Ablenkung am Steuer: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, lautes Musik hören etc.), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann bestraft werden.
- E-Scooter: Informationen zur Verwendung von E-Scootern sind im Artikel E-Scooter im Ausland zu finden.
- Beim Überholen eines Fahrrads muss ein Mindestabstand eingehalten werden: mindestens 1 Meter innerhalb geschlossener Ortschaften ; mindestens 1,50 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Reservierte Fahrspuren für Fahrgemeinschaften und besondere Kfz: Eine weiße Raute als Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen mit blauem Hintergrund kennzeichnet Fahrspuren, die Fahrzeugen mit mind. zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und und auch manchmal besonders emissionsarmen Kfz (Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen, aber keine Hybridfahrzeuge) vorbehalten sind. Auf Zusatztafeln kann die Mindestanzahl an Insassen im Fahrzeug angegeben werden. Diese Maßnahme ist ein Verkehrsversuch, der bereits in den Metropolregionen Paris, Lyon, Grenoble, Straßburg, Nantes und Rennes zur Anwendung kommt. Weitere Städte sollen folgen. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe in Höhe von 135 Euro. Mehr Infos auf der Website des Umweltministeriums.
- Pariser Ringautobahn ("boulevard périphérique"):
▶️ Seit Oktober 2024 ist die Geschwindigkeit auf der gesamten Pariser Ringautobahn auf 50 km/h (statt 70 km/h) begrenzt.
▶️ Seit März 2025 gibt es eine reservierte Fahrspur (linke Spur) für Fahrgemeinschaften auf dem Boulevard périphérique montags bis freitags von 7.00 bis 10.30 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr. Das gilt für Fahrzeuge mit mindestens zwei Personen an Bord, Motorräder (nur für den interspurigen Verkehr), Personen mit Behinderungen (mit der "carte mobilité inclusion stationnement"). Neben dem boulevard périphérique verfügen auch die Autobahnen A1 und A13 teilweise über eine Fahrgemeinschaftsspur. Weitere Informationen auf der Website der Stadt Paris.
Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
Französisch | Deutsch |
Toutes Directions |
= alle Richtungen |
Rappel | = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) |
Ralentir | = langsam fahren |
Centre Ville | = zur Stadtmitte |
Déviation | = Umleitung |
Passage interdit |
= Durchfahrt verboten |
Serrez à droite |
= Rechts halten |
Vous n'avez pas la priorité |
= Sie haben keine Vorfahrt |
Fin d'interdiction de dépasser | = Ende des Überholverbots |
Bestimmungen für weitere Fahrzeuge
Welche weiteren Regelungen gelten für Motorräder, Fahrräder und Wohnmobile?
- Licht am Tag: Für einspurige Kfz vorgeschrieben
- Mitführpflichten: Warnwesten (inkl. Motorrad-Beifahrer). Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (inkl. Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Helme müssen außerdem mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern ausgestattet sein.
Gut zu wissen:
- Die in Frankreich angewandte Norm ECE 22.06 betrifft nur die Hersteller und Verkäufer von Motorradhelmen. Die Helme nach der Norm ECE 22.05 dürfen weiterhin verwendet werden. Zur Erinnerung: Ein Motorradhelm sollte im Durchschnitt alle fünf Jahre ausgetauscht werden.
- Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Mitführpflichten
- Es ist für Kinder unter 12 Jahren verpflichtend, beim Radfahren – sowohl als Fahrer als auch als Mitfahrer – einen Helm zu tragen.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es für Radfahrer verpflichtend, bei Nacht oder bei schlechter Sicht auch am Tag eine reflektierende Warnweste zu tragen.
- Ein roter Rückstrahler ist erforderlich, der von hinten sichtbar ist.
- Außerdem muss ein Fahrrad über eine Klingel verfügen, die aus mindestens 50 Metern Entfernung hörbar ist.
- Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Fahrräder zudem vorne und hinten mit funktionierenden Leuchten ausgestattet sein.
E-Bikes
- Die elektrische Unterstützung wird ausschließlich durch das Treten der Pedale aktiviert.
- Sie schaltet sich automatisch ab, sobald das Fahrrad eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschreitet.
- Die Motorleistung darf 250 Watt nicht übersteigen.
Wichtig: Wird eines dieser Kriterien nicht erfüllt, gilt das Fahrrad als L1e-Fahrzeug (auch bekannt als Fast E-Bike oder Speed Bike) und unterliegt den entsprechenden Vorschriften für Mopeds.
Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40-90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos Fahrradträgern fürs Auto.
Beim Überholen eines Fahrrads muss ein Mindestabstand eingehalten werden: mindestens 1 Meter innerhalb geschlossener Ortschaften ; mindestens 1,50 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften.
Frankreich mit dem Fahrrad entdecken: Vorschläge von Atout France - die Französische Zentrale für Tourismus.
- Wohnmobile über 3,5 t hzG: Alle Kfz über 3,5 t (auch Wohnmobile) benötigen an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck spezielle Toter-Winkel-Aufkleber, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Insgesamt werden drei Aufkleber benötigt, je einer auf Fahrer- und Beifahrerseite sowie einer am Heck (beim ÖAMTC erhältlich, ausgenommen in Kärnten und der Steiermark). Diese Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne sind nur dann betroffen, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein hzG von mehr als 3,5 t haben. Mehr Infos auf der ÖCC-Website.
- Wohnmobile zwischen 3,5 und 12 t hzG benötigen außerdem Aufkleber am Heck, die die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 80 außerorts, 100 auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen anzeigen. Die Aufkleber müssen im Durchmesser mind. 20 cm groß und die Zahlen in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund mind. 15 cm groß sein. Anzubringen sind sie entweder horizontal nebeneinander oder vertikal übereinander in aufsteigender Reihenfolge 80 - 100 - 110.
- Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40-90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
Detailinfos zum Transport von Fahrrädern siehe Abschnitt "Rund ums Fahrrad".