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DruckenDeutschland: Welche Verkehrsregeln sollte man unbedingt kennen?
Wie schnell darf man in Deutschland fahren? Welche Promillegrenze gilt und welche Gegenstände müssen im Auto mitgeführt werden? Wer mit dem Auto, Motorrad, Gespann, Wohnmobil oder Fahrrad in Deutschland unterwegs ist, sollte die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. Ob Tempolimits, Mitführpflichten oder Winterausrüstung - hier erfahren Sie alles, damit Sie gut vorbereitet unterwegs sind.

Höchstgeschwindigkeiten
Wie schnell man außerorts, auf der Schnellstraße oder Autobahn fahren darf, hängt vom jeweiligen Kfz ab. Diese Tempolimits gelten für Pkw, Motorrad, Gespann und Wohnmobil:
Im Ortsgebiet | 50 km/h |
außerorts | 100 km/h |
Schnellstraße | 130 km/h |
Autobahn | 130 km/h* |
* empfohlene Richtgeschwindigkeit
Gut zu wissen: In einigen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin, wurden Tempo 30-Zonen eingerichtet.
Im Ortsgebiet | 50 km/h |
außerorts | 100 km/h |
Schnellstraße | 130 km/h |
Autobahn | 130 km/h* |
* empfohlene Richtgeschwindigkeit
Gut zu wissen: In einigen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin, wurden Tempo 30-Zonen eingerichtet.
Im Ortsgebiet | 50 km/h |
außerorts | 80 km/h |
Schnellstraßen | 80 km/h |
Autobahn | 80 km/h* |
* Für in Deutschland registrierte Gespanne bis 3,5 t mit Ausnahmegenehmigung (Plakette am Anhänger) gilt auf Autobahnen 100 km/h. Bei DEKRA in Österreich kann auch für ein österreichisches Gespann ein Tempo 100 Aufkleber kostenpflichtig besorgt werden. Scan/Foto vom Zulassungsschein (Zugfahrzeug und Anhänger) per E-Mail an Dekra. Bearbeitungsdauer 3-5 Wochen, dann bekommt man Aufkleber per Post zugeschickt, Kosten laut Dekra (August 2025): 146,40 Euro.
Gut zu wissen: In einigen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin, wurden Tempo 30-Zonen eingerichtet.
bis 3,5 t |
über 3,5 t |
|
Im Ortsgebiet | 50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 100 km/h | 80 km/h |
Schnellstraßen | 130 km/h | 100 km/h |
Autobahn | 130 km/h* | 100 km/h |
* empfohlene Richtgeschwindigkeit
Gut zu wissen: In einigen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin, wurden Tempo 30-Zonen eingerichtet.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Um sicher und gut in Deutschland unterwegs zu sein, sollte man sich vorab über die wichtigsten Vorschriften informieren und diese befolgen. Wer Tempolimits einhält, Parkverbote beachtet und örtliche Regelungen beachtet, erspart sich teure Verkehrsstrafen während oder nach der Reise.
Kinder bis 12 Jahre und kleiner als 1,50 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Pflicht für Motorräder und Mopeds
- Pkw: Warnweste, Verbandszeug (für in Deutschland zugelassene Kfz), Warndreieck(für in Deutschland zugelassene Kfz), tragbare & gelb blinkende Warnleuchte (nur Fahrzeuge über 3,5 t)
- Motorrad: keine
Gut zu wissen: In neu erworbenen Verbandskästen müssen 2 medizinische Masken enthalten sein. Alte Verbandskästen dürfen jedoch auch weiterhin verwendet werden. Diese Regelung gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Mehr Infos beim ADAC
- Pkw: Warnweste, Verbandszeug (für in Deutschland zugelassene Kfz), Warndreieck(für in Deutschland zugelassene Kfz), tragbare & gelb blinkende Warnleuchte (nur Fahrzeuge über 3,5 t)
- Motorrad: keine
Gut zu wissen: In neu erworbenen Verbandskästen müssen 2 medizinische Masken enthalten sein. Alte Verbandskästen dürfen jedoch auch weiterhin verwendet werden. Diese Regelung gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Mehr Infos beim ADAC
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
- 0,5 Promille
- 0,0 Promille für alle unter 21 Jahren und in den ersten 2 Jahren nach Führerscheinausstellung
Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich, eine Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden.
Winterreifen: Es gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis muss mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Seit 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die über das "Alpin-Symbol" (Berggipfel mit Schneeflocke) verfügen (gilt auch für in Österreich zugelassene Kfz).
Schneeketten: Die Verwendung ist erlaubt und kann bei winterlichen Verhältnissen in bergigen Regionen durch Verkehrsschilder vorgeschrieben sein. Für Fahrzeuge mit montierten Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten. Ausnahme: Strecke über das kleine deutsche Eck (Verbindung Bad Reichenhall – Lofer).
- Abschleppen von Fahrzeugen ist auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf allen anderen Straßen bis zur nächsten Werkstätte gestattet. Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein
- Ampel: Befindet sich bei Ampelanlagen ein Zusatzschild mit einem nach rechts gerichteten, grünen Pfeil, darf bei Rot nach einem Stopp vorsichtig nach rechts abgebogen werden.
- E-Scooter: Um mit dem eigenen E-Scooter in Deutschland fahren zu dürfen, ist eine deutsche Haftpflichtversicherung erforderlich, die man nur mit Hauptwohnsitz in Deutschland abschließen kann. Vor dem Hintergrund der deutschen Rechtslage rät daher der ÖAMTC, den eigenen E-Scooter nicht mit nach Deutschland zu nehmen, sondern besser vor Ort einen zu mieten. Nähere Informationen finden Sie im Artikel E-Scooter im Ausland.
- Fahrrad-Heckträger: Wird das hintere Kennzeichen vom Heckträger verdeckt, muss eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto - Von der "L-17" Lenkberechtigung darf man laut der Auskunft des Ministeriums auch in Deutschland Gebrauch machen. Achtung: Eventuell haben Mietwagenfirmen abweichende Altersgrenzen!
- Legalisierung von Cannabis: Für das Lenken von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis gilt für Deutschland der Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC. Für Personen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger:innen in den ersten zwei Jahren nach Erlangung der Fahrerlaubnis gilt ein Grenzwert von 1,0 ng/ml. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
Mehr Infos zur Cannabis-Regelung in Deutschland - Sicherungsseil für Anhänger: In Deutschland muss das Sicherungsseil mit dem Karabiner in eine an der Karosserie oder am Kupplungsträger befestigte Öse oder in eine Bohrung in der Kugelstange eingehakt werden, darf aber auch um den Kugelhals geschlungen werden, falls es weder Öse noch Bohrung gibt.
- Ein generelles Überholverbot gilt auf zweispurigen Straßen, wenn sich Schul- oder Linienbusse mit Warnblinkern der Haltestelle nähern. Steht der Bus, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr. Beim Überholen müssen Kraftfahrzeuge einen Mindestseitenabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern von mindestens 1,50 m innerorts einhalten. Außerorts sind mindestens 2 m vorgeschrieben.
- Überstehende Ladung darf bis zu einer Entfernung von 100 km maximal 3 m, bei größeren Entfernungen höchstens 1,5 m nach hinten hinausragen. Dabei kommt es bei der Bemessung der Entfernung ausschließlich auf die in Deutschland zu fahrende Wegstrecke an. Nach vorne darf die Ladung nicht über das Fahrzeug hinausragen. Ladung, die mehr als 1 m über die Rückleuchten des Fahrzeuges hinausragt, ist entweder durch eine hellrote, mind. 30 x 30 cm große, gespreizte Fahne, durch eine rote Leuchte bzw. einen Rückstrahler oder mit einem hellroten, pendelnden Schild / zylindrischen Körper zu kennzeichnen.
Welche weiteren Regelungen gelten für Motorräder und Fahrräder?
Licht am Tag: Pflicht für Motorräder und Mopeds
Mitführpflichten: keine
Mitnahme von Kindern auf Motorrädern: Es gibt keine generelle Altersangabe, doch ist für Kinder unter sieben Jahren ein spezieller Sitz mit Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.
Mehr Infos zum Transport von Kindern auf Motorrädern
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,0 Promille für alle unter 21 Jahren und in den ersten 2 Jahren nach Führerscheinausstellung
Helmpflicht: Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer.
Fahrrad-Heckträger: Wird das hintere Kennzeichen vom Heckträger verdeckt, muss eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos zu
Fahrradträgern fürs Auto