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Deutschland: Legalisierung von Cannabis

Was bedeutet das für österreichische Autofahrer:innen?

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Regelung in Deutschland

Das deutsche Gesetz zur Legalisierung von Cannabis gilt seit 1. April 2024. Besitz und Anbau der Droge sind für Volljährige mit Vorgaben und Einschränkungen legal.

Für das Lenken von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis gibt es in Deutschland noch keinen gesetzlichen Grenzwert. Etabliert hat sich in der deutschen Rechtsprechung aber ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum, ab dann drohen wie bisher Sanktionen. Da der Konsum von Cannabis jedoch unter anderem mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden ist, sollte grundsätzlich jedenfalls nüchtern gefahren werden.

Kontrollen in Österreich

Nachdem der Konsum von Cannabis nun teilweise in Deutschland legal ist, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen, wenn Autolenker beeinträchtigt über die Grenze nach Österreich fahren. Die Polizei hat jedenfalls verstärkte Kontrollen im grenznahmen Bereich angekündigt.

Strafen in Österreich

Eine Einfuhr von Cannabis nach Österreich aus Deutschland bleibt strafbar. Wird man fahruntüchtig oder mit Cannabiskraut erwischt, drohen in Österreich hohe Strafen - auch wenn das Cannabis in Deutschland konsumiert wurde oder auch wenn der:die Autolenker:in nicht österreichische:r Staatsbürger:in ist.

In Österreich gibt es ebenso keinen gesetzlichen Grenzwert für die Strafbarkeit der Beeinträchtigung durch Suchtgift. Es gelten die allgemeinen Kriterien der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach ein Fahrzeug nur lenken darf, wer aufgrund der körperlichen und geistigen Verfassung ein Fahrzeug beherrschen und die geltenden Rechtsvorschriften befolgen kann.

Die Sanktionen unter Suchtgift-Einfluss sehen eine Geldstrafe i. H. v. von 800 bis zu 3.700 Euro vor sowie allenfalls ein Führerscheinentzug von mindestens 4 Wochen.

Wenn ein Fahrverbot in Deutschland wegen des Fahrens unter Suchtmittel-Beeinträchtigung ausgesprochen wird, gilt dieses vorerst lediglich in Deutschland, kann aber von den österreichischen Behörden aufgegriffen und zu einem entsprechenden Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung in Österreich führen.

Neben den verkehrsrechtlichen Konsequenzen drohen für den Besitz bzw. die Einfuhr von Cannabis strafrechtliche Sanktionen nach dem österreichischen Suchtmittelgesetz. Lediglich für ärztlich verschriebene Medikamente gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für ausländische Staatsbürger:innen während des temporären Aufenthalts.

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