
Länder-Info Polen
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Warschau (Warszawa) |
Fläche | 312.685 km² |
Einwohner | 38,4 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | PL |
Stromspannung | Reisestecker nicht erforderlich. |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich. |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +48 |
Sprache | Polnisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | 1 € = 4.7023 PLN |
EU-Land | Polen ist Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
Vor der Reise
Personaldokumente
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Reisedokumente
Gültiger Reisepass oder Gültiger Personalausweis erforderlich.
Eine Anmeldung innerhalb von zwei Tagen bei den Meldebehörden ist vorgesehen. Bei Aufenthalten in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen übernimmt dies die Rezeption.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Kinder
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis erforderlich.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einem/einer Obsorgeberechtigten verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters bei. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.
Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Reisen mit privatem Fahrzeug
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) wird empfohlen und ist bei Ihrer Versicherung erhältlich.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, ist eine Benützungsbewilligung notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Tipp der ÖAMTC-Touristik
Es besteht die Gefahr, dass Lenkern von Fahrzeugen mit abgelaufenem § 57a-Pickerl, die Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln vor Ort abgenommen werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reiseantritt das eingestanzte Überprüfungsdatum zu kontrollieren.
Reisegepäck
Einreise
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Für Tabakwaren und Alkoholika gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:
Tabakwaren (ab 17 Jahren) | Menge |
Zigaretten | 800 Stk. |
Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g) | 400 Stk. |
Zigarren | 200 Stk. |
Rauchtabak | 1 kg |
Alkoholika (ab 17Jahren) | Menge |
Spirituosen | 10 l |
andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol |
20 l |
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) | 90 l |
Bier | 110 l |
Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen Vorschriften beschränkt oder verboten sein. Wird über ein Nicht-EU-Land eingereist, gelten andere Bestimmungen.
Mehr Infos: www.podatki.gov.pl
Rückreise nach Österreich
Für die Ausfuhr von Kunstgegenständen und Antiquitäten ist eine Genehmigung erforderlich.
Mehr Infos: www.podatki.gov.pl
Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reiseinformation "Praktische Reisehinweise", welche an jedem ÖAMTC Stützpunkt erhältlich ist.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseservice/zoll
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard
Im Allgemeinen wird die Sicherheitssituation im Land mit Stufe 1 angegeben.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen einschließlich Fluchtbewegungen im Konflikt in der Ukraine ist an den Grenzübergängen mit der Ukraine mit länger anhaltenden Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen.
Aktueller Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen. Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.
Corona-Reiseinfos
Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen, Nachweispflichten etc. finden Sie
- für Europa unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
- für Außereuropa beim Außenministerium oder im IATA Travel Centre
- für die Wiedereinreise nach Österreich unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- gültige Tollwutimpfung,
- Tollwut-Antikörpertest*, bei Einreise über ausgesuchte Nicht-EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus (z.B. Ukraine).
Polen verbietet die Mitnahme von Tieren, die jünger als drei Monate sind.
*Für mehr Infos zum Tollwut-Antikörpertest: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Achtung: Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Tätowierung ist auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Gemäßigte, warme Sommer und kalte Winter. Im Herbst ist es meist sonnig und schon relativ frisch. Gute Wintersportbedingungen bestehen in den Sudeten und Karpaten von Dezember bis März. Die beste Reisezeit für Sommerurlauber beginnt Mitte Juni und geht bis Ende August.

ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherungen
Die Mitnahme einer IVK - Internationalen Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit sind ärztliches Personal und Krankenanstalten mit Verträgen mit der Sozialversicherung des jeweiligen Landes verpflichtet, Sie zu behandeln. Besteht kein Vertrag, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Nach der Rückkehr ist diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Polen erreicht man von Österreich aus über Tschechien, die Slowakei oder Deutschland. Die Fahrzeit variiert je nach Start- und Zieldestination zwischen 4 und 13 Stunden.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
In Polen gibt es eine Vielzahl an Flughäfen. Zu den wichtigsten zählen:
- Lech Walesa Flughafen Danzig (GDN)
- Flughafen Johannes Paul II. Krakau-Balice (KRK)
- Chopin Flughafen Warschau (WAW)
- Flughafen Kattowitz (KTW)
- Nikolaus Kopernikus Flughafen Breslau (WRO)
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf derFlugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen.
Mit der Fähre
Fährfahrten nach Polen können von Dänemark, Finnland und Schweden aus angetreten werden.
Bekannte und regelmäßig verkehrende Fähren sind:
- Unity Line
- Polferries
- TT Line
- Stena Line
Häufige Fährfahrten
- Karlskrona (Schweden) - Gdynia: 10 Stunden 30 Minuten
- Nynashamn (Schweden) - Gdansk: 19 Stunden
- Trelleborg (Schweden) - Swinoujscie: 5 Stunden 45 Minuten
- Ystad (Schweden) - Swinoujscie: 6 Stunden
- Ronne (Dänemark) - Swinoujscie: 5 Stunden
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen.
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Polen leicht zu erreichen. Nach Warschau gelangt man von Wien aus ohne Umsteigen, zahlreiche größere Städte mit einmaligem Umstieg in Polen. (Fahrzeit ab 4,5 Stunden)
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet zahlreiche Busverbindungen nach Polen – je nach Destination – direkt oder mit einmaligem Umstieg an. (Fahrzeit ab 5,5 Stunden)
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Züge der Polnischen Staatsbahn PKP verbinden Warschau mit allen Landesteilen. Kinder unter 4 Jahren fahren gratis, Kinder von 4 bis 7 Jahren und Schüler bezahlen den halben Fahrpreis.
Ein Zug fährt von Danzig auf die Halbinsel Hel (Hela).
Polens Großstädte werden von Hochgeschwindigkeitszügen miteinander verbunden.
In Polen gibt es zahlreiche historische Schmalspurbahnen. Einige verkehren nach Fahrplan, andere können für Gruppenausflüge gemietet werden. Weitere Infos erteilt das Polnische Fremdenverkehrsamt.
Bus
Innerhalb Polens gibt es ein weit verzweigtes Netz des Staatlichen Autoverkehrs (PKS). Die Busse verkehren auf Normalstrecken und auf Schnellverkehrslinien. Fahrkarten gibt es in den Busbahnhöfen, Orbis-Büros, in anderen Reisebüros oder beim Busfahrer.
Zwischen den polnischen Ortschaften pendeln Überlandbusse. In die Großstädte fahren Fernbusse. Viele Fernbusverbindungen werden auch von Polski Express bedient. Die Busbahnhöfe liegen meist in den Ortszentren. Fahrkarten bekommt man am Bahnhof oder beim Fahrer.
Zusätzlich gibt es zahlreiche Privatfirmen, deren Kleinbusse auf bestimmten Strecken verkehren. Manche Ortschaften und Dörfer sind nur auf diese Weise erreichbar. Kleinbusse halten in der Nähe von Bus- und Eisenbahn-Bahnhöfen; Fahrkarten erhält man ausschließlich beim Fahrer.In den Städten
In allen Städten gibt es gute Busnetze, Straßenbahnen und Oberleitungsbusse, die auch in die Vororte fahren.
Das städtische Nahverkehrssystem in Warschau (ZTM) umfasst Busse, Straßenbahnen, U-Bahn und Vorortzüge. Fahrkarten können bei Vertretungen der ZTM, an Zeitungskiosken und Fahrkartenautomaten in den U-Bahn-Stationen, Bahnstationen und an Umsteigeknotenpunkten gekauft werden. Taxis sind in den meisten Städten vorhanden. Es gibt Taxistände. Man kann Taxis jedoch auch telefonisch bestellen.
Mit dem Warsaw Pass hat man in Warschau bei zahlreichen Attraktionen wie dem Königlichen Lazienki Museum, dem Chopin Museum, dem Nationalmuseum oder dem Wilanow Palast, freien Eintritt. Bei diversen Sightseeing-Touren bekommt man einen Rabatt von bis zu 15%. Mit einem geringen Preisaufschlag gilt der Warsaw Pass auch als Fahrschein für die öffentlichen Verkehrsmittel. Er ist für 24, 48 oder 72 Stunden erhältlich und kann bei den Warschauer Tourismus-Infos, im Chopin Museum oder online gekauft werden.
Schiff & Fähren
Die wichtigsten Seehäfen Polens befinden sich in Danzig, Gdingen, Swinemünde und Stettin.
Personenverkehr besteht zwischen den Ostseehäfen, auf den großen Masurischen Seen und auf einigen Abschnitten der Weichsel und Oder mit Schiffen und Tragflächenbooten der Küsten- und Binnenschifffahrt.
Grenzübergänge
Informationen zu den Grenzübergängen zur Ukraine und aktuelle Wartezeiten bei der Einreise findet man unter https://granica.gov.pl/przejscia.php?v=de.
Aktueller Hinweis
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Polen - Tschechische Republik
Grenzen Tschechische Republik (West nach Ost) | Gegenstelle | Benützungsumfang |
Porajow | Hradek n Nisou | keine LKW |
Bogatynia | Kunratice | regionaler Grenzübergang; nur für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Zawidow | Habartice | nur für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Czerniawa | N. Mesto p. Smrkem | regionaler Grenzübergang; nur für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Jakuszyce | Harrachov | |
Przelecz Okraj | Pomezni Boudy | nur Pkw bis zu 3,5t |
Lubawka | Kralovec | Fahrzeuge bis zu 6t |
Golinsk | Starostin | Fahrzeuge bis zu 7t |
Tlumaczow | Otovice | keine LKW |
Kudowa Slone | Nachod | |
Boboszow | Dolni Lipka | regionaler Grenzübergang; nur für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Paczków | Bily Potok | Fahrzeuge über 12t und für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Konradow | Zlaté Hory | Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Trzebina | Bartultovice | |
Pomarzowiczki | Osoblaha | Pkw bis zu 3,5t |
Pietrowice | Krnov | LKW registriert in Polen oder Tschechien |
Pietraszyn | Sudice | Fahrzeuge bis zu 20t |
Owsiszcze | Pist | Pkw bis zu 3,3t |
Chalupki | Bohumin | Fahrzeuge bis zu 15t |
Golkowice | Zavada | Pkw bis zu 3,5t |
Marklowice Grn. | Marklovice | Pkw bis zu 3,5t |
Cieszyn-Boguszowice | Cesky Tesin - Chotebuz | |
Cieszyn | Cesky Tesin | Pkw bis zu 3,5t |
Leszna Gorna | Horni Listna | keine LKW |
Jasnowice | Bukovec | keine LKW |
Polen - Slowakische Republik
Grenzen Slowakische Republik (West nach Ost) | Gegenstelle | Benützungsumfang |
Zwardon | Myto Skalite | LKW bis zu 7,5t |
Ujsoly | Novot | |
Korbielow | Oravska Polhora | |
Winiarczykowka | Bobrov | LKW bis zu 7,5t |
Chyzne | Trstena | |
Chocholow | Sucha Hora | LKW bis zu 7,5t |
Lysa Polana | Tatranska Javorina | LKW bis zu 7,5t |
Jurgow | Podspadv | LKW bis zu 7,5t |
Niedzica | Lysa nad Dunajcom | Pkw bis zu 3,5t |
Piwniczna | Mnisek | Pkw bis zu 3,5t |
Leluchow | Circ | LKW bis zu 7,5t |
Muszyna | Kurov | LKW bis zu 7,5t |
Konieczna | Becherov | LKW bis zu 7,5t |
Barwinek | Vysny Komarnik | |
Radoszyce | Palota | LKW bis zu 7,5t |
Polen - Deutschland
Grenze zu Deutschland (Nord nach Süd) |
Gegenstelle | Benützungsumfang |
Swinoujscie | Ahlbeck | Fußgänger, Radfahrer und Linienbusse |
Lubieszyn | Linken | |
Kolbaskowo | Pomellen | |
Rosowek | Rosow | Kommerzielle Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Krajnik Dolny | Schwedt | |
Osinow Dolny | Hohenwutzen | keine Busse |
Kostrzyn | Kietz | LKW bis zu 7,5t |
Slubice | Frankfurt | Kommerzielle Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Swiecko | Frankfurt | |
Gubin | Guben | keine Busse |
Zasieki | Forst | Kommerzielle Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Olszyna | Forst | |
Przewoz | Podrosche | keine Busse |
Jedrzychowice | Ludwigsdorf | |
Zgorzelec | Görlitz | keine LKW |
Radomierzyce | Hagenwerder | LKW bis zu 7,5t |
Sieniawka | Zittau | LKW bis zu 7,5t |
Porajow | Zittau | keine Busse, Kommerzielle Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Polen - Belarus; Litauen, Ukraine und Russland
Grenze zu Belarus (Süd nach Nord) |
Gegenstelle | Benützungsumfang |
Slawatycze | Damaczawa | keine Busse |
Terespol | Brest | Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Kukuryki | Kozlowiczy | nur kommerzielle Fahrzeuge |
Bobrowniki | Bierestowica | |
Kuznica Bialostocka | Bruzgi | |
Polowce |
Pieszczatka |
|
Grenze zu Litauen | Gegenstelle | Benützungsumfang |
Ogrodniki | Lazdijai | LKW bis zu 7,5t |
Budzisko | Kalvarija | |
Grenze zur Ukraine (Süd nach Nord) |
Gegenstelle | Benützungsumfang |
Kroscienko | Smolnice | Pkw und Minibusse |
Medyka | Szegyni | Fußgänger erlaubt |
Korczowa | Krakovec | |
Hrebenne | Rawa Ruska | |
Zosin | Ustilug | Pkw und Minibusse |
Dorohusk | Jagodin | |
Grenze zu Russland | Gegenstelle | Benützungsumfang |
Bezledy | Bagrationowsk | Fahrzeuge bis zu 8t |
Gronowo | Mamonowo | nur für touristische Reisen |
Goldap | Gusiev | nur für touristische Reisen, keine Busse, LKW bis zu 7,5t |
Polen - Schweden; Dänemark; Finnland
Reisende, die mit der Fähre von Schweden, Dänemark oder Finnland anreisen, können nur die Grenzstellen Gdansk oder Swinoujscie benützen.
Vor Ort
Wetter
Klima
Maut & Vignette
Autobahnen sind in der Regel für alle Kfz mautpflichtig, Schnell-und Bundesstraßen nur für Kfz und Gespanne über 3,5 t.
Seit 1. Dezember 2021 wurden auf der A2 und auf der A4 die manuelle Mautentrichtung an den Schranken für Kfz und Gespanne bis 3,5 t durch ein elektronisches e-TOLL System ersetzt. Keine Anwendung findet dieses System auf privatwirtschaftlich verwalteten Autobahnen (A1, A2 Świecko-Konin und A4 Katowice-Kraków). Im e-TOLL-System gibt es zwei Zahlungsmöglichkeiten. Die Mautentrichtung kann entweder durch den Erwerb eines e-Tickets bei den Vertriebspartnern oder mittels der e-TOLL App erfolgen. Informationen finden sich auf der Homepage von e-TOLL unter www.etoll.gov.pl.
Für die Strecke A1 Gdansk Rusocin - Nowa Wies werden folgende Gebühren eingehoben:
Fahrzeug | Preis |
Kfz mit zwei Achsen, Motorräder | 29,90 PLN |
Kfz mit zwei Achsen (davon eine Achse mit Zwillingsreifen), Kfz mit zwei Achsen und Anhänger, Motorrad mit Anhänger | 71 PLN |
Auf der A2 zwischen Swiecko - Konin werden folgende Gebühren eingehoben:
Fahrzeug | Preis |
Motorrad, Kfz mit zwei Achsen | 78 PLN |
Kfz mit zwei Achsen (davon mindestens eine Achse mit Zwillingsreifen), Kfz mit zwei Achsen und Anhänger, Motorrad mit Anhänger | 133 PLN |
Auf der A4 zwischen Katowice - Kraków werden folgende Gebühren eingehoben:
Fahrzeug | Preis |
Motorrad | 10 PLN |
Kfz mit zwei Achsen | 20 PLN |
Kfz mit zwei Achsen (davon mindestens eine Achse mit Zwillingsreifen) und Kfz mit drei oder mehr Achsen (mit oder ohne Anhänger) | 40 PLN |
Elektronische Maut für Fahrzeuge über 3,5 t
Für alle Schwerfahrzeuge (Lkws, Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, Pkw-Anhänger-Kombinationen und Wohnmobile) über 3,5 t zGG ist das viaTOLL System verpflichtend. Für Kfz bis 3,5 t besteht ebenfalls die Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung, diese ist aber nicht verpflichtend. Vor der Nutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes muss eine Anmeldung bei viaTOLL erfolgen, die auch Voraussetzung zum Erhalt einer sog. viaBOX ist, mit der die mautrelevanten Daten erfasst werden. Die Anmeldung kann bei den Service- und Vertriebsstellen von viaTOLL sowie über das Internet erfolgen. Die viaBOX wird nach der Registrierung, der Unterzeichnung des Vertrages und Zahlung einer Kaution ausgehändigt. Die Mautsätze werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination und nach Schadstoffklassen differenziert.
Mehr Infos: www.viaTOLL.pl
Bezahlung der Mautgebühren
Die Mautgebühr für privatwirtschaftlich verwaltete Autobahnen kann in bar in Zloty oder in Euro oder mit Kreditkarte (Visa und Mastercard) bezahlt werden. Bei Bezahlung mit Euro werden nur Banknoten akzeptiert und man erhält das Retourgeld in Zloty. Auf der A1 und der A4 gibt es auch noch die elektronischen Bezahlmöglichkeiten "AmberGO" (A1) bzw."A4GO" (A4). Auf den staatlich verwalteten Autobahnen findet das e-TOLL System Anwendung (siehe oben). Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugkategorie. Für Vielfahrer bieten die Autobahnbetreiber ermäßigte Mautkarten an.
Mehr Infos: www.autostradaa1.pl, www.autostrada-a2.pl und www.autostrada-a4.pl.
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h.
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t | 90 km/h | 100 km/h* | 140 km/h |
Gespann, Wohnmobil über 3,5 t | 70 km/h | 80km/h | 80 km/h |
* Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5t ein Tempolimit von 120 km/h
In einigen Stadtzentren wie z.B. Warschau ist generell ein Tempolimit von 50 km/h ausgeschildert.
Bei Abschleppfahrten: Tempolimit im Ort: 30 km/h, auf Überlandstraßen 60 km/h.
Kindersicherung
Kinder bis 12 Jahre und unter 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Kinder, die mindestens 1,35 Meter groß und schwerer als 36 kg sind, dürfen auf dem hinteren Sitz ohne Kindersitz transportiert werden.
Licht am Tag
Kfz müssen auf allen Straßenganzjährig mit Abblendlicht fahren.
Mitführpflichten
Mitführpflichten für Pkw
- Warndreieck
- Feuerlöscher
- Warnweste (empfohlen)
Gut zu wissen: Es besteht keine ausdrückliche Mitführpflicht für Warnwesten. Dennoch müssen alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen, eine Warnweste anlegen.
Mitführpflichten für Motorrad
- Warnweste (empfohlen, siehe oben)
Parken
Der sicherste Ort zum Parken ist eine Garage oder ein bewachter Parkplatz. Wenn Sie an einem anderen Platz parken, sollte dieser gut beleuchtet und nicht von Gebüsch oder Gebäuden umgeben sein. Halteverbot gilt auf und 10 m vor Kreuzungen, Fußgänger- und Radüberwegen, Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnübergängen sowie auf Brücken und Tunnels. Parkplätze mit dem Zeichen "strzezony - 24h" werden rund um die Uhr bewacht. Im Zentrum von Großstädten ist das Parken gebührenpflichtig (z.T. auch nachts). Je nach Stadt kann man den Parkschein entweder am Parkometer oder beim Parkwächter kaufen. Beim Parken auf unbeleuchteten Straßen müssen bei Dunkelheit Stand- oder Begrenzungslicht eingeschaltet werden.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur
Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte.
Promillegrenze
0,2 Promille (Überschreitungen über 0,5 Promille können mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden)
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Telefonieren am Steuer
Nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Schneeketten dürfen nur verwendet werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Die Pflicht zur Benutzung von Schneeketten kann kurzfristig durch entsprechende Schilder angeordnet werden.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Vorrang: Straßenbahnen haben an Kreuzungen und gleichrangigen Straßen Vorfahrt, Fußgänger haben beim Betreten von Fußgängerüberwegen Vorrang.
- Mobiltelefone: Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten ist nicht nur Fahrern, sondern auch Fußgängern beim Betreten und Überqueren von Straßen verboten.
- Sicherheitsabstand: Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist ein verpflichtender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von der Hälfte der Geschwindigkeit in Metern einzuhalten.
- Überholen: ist im Bereich von Kreuzungen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Fußgänger- und Radüberwegen und an Bahnübergängen verboten.
- Radarwarngeräte: Die Verwendung und das Mitführen solcher Geräte ist verboten.
- Dashcam: Die Verwendung ist erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie leicht entfernbar ist und die Aufnahmen kontinuierlich überschrieben werden.
- Verkehrskontrollen: Besonderheiten und richtiges Verhalten: Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Die Ordnungshüter müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Als Betroffener muss man bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung ist man verpflichtet, der Polizei Zulassungsschein und Führerschein auszuhändigen.
- Strafen: In Polen müssen Ausländer bei einem Verkehrsvergehen die Strafe vor Ort entrichten. Verkehrsvergehen werden mit hohen Geldstrafen belegt. Die Strafe ist in der polnischen Währung gegen Aushändigung einer Quittung an den Polizeibeamten zu entrichten. Wird die Bezahlung verweigert, darf der Beamte den Fahrzeugführer bis zu 48 Stunden vorläufig festnehmen und eine richterliche Entscheidung abwarten. Für die Dauer des Verfahrens werden dem Verkehrssünder die Reisedokumente entzogen.
- Verkehrsschilder: Eine grüne Tafel mit dem Namen des jeweiligen Ortes dient nur der Information über die Gemeinde, erst eine weiße Tafel mit der Silhouette einer Stadt signalisiert den Beginn der Tempobeschränkung im Ortsgebiet. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
- Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das "normale" hintere Kennzeichen umzustecken. Die in Österreich zulässige rote Kennzeichentafel ist im Ausland oft unbekannt und kann zu Missverständnissen vor Ort führen. Verwendet man das rote Kennzeichen, muss unbedingt das internationale Unterscheidungskennzeichen ("A"-Pickerl) angebracht werden. Weitere, wichtige Verkehrsbestimmungen finden Sie online in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo.
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2022: Neujahr
- 18. April 2022: Ostermontag
- 1. Mai 2022: Nationalfeiertag (Rumänien)/ Tag der Einheit (Myanmar) (Tansania)
- 3. Mai 2022: Tag der Verfassung
- 26. Mai 2022: Christi Himmelfahrt
- 16. Juni 2022: Fronleichnam
- 15. August 2022: Mariä Himmelfahrt
- 1. November 2022: Allerheiligen
- 11. November 2022: Unabhängigkeitstag
- 25. Dezember 2022: Weihnachten
- 26. Dezember 2022: Zweiter Weihnachtsfeiertag
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Währungseinheit: Zloty (PLN)
1 Zloty = 100 Groszy
1 Euro = ca. 4,50 Zloty
Bargeld abheben / Bargeldlos bezahlen
An Bankomaten kann mit Maestro- bzw. Kreditkarten (PIN beantragen) Geld behoben werden. Bankomat-(Debit Card) und Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.
Trinkgeld
In der Regel wird in Restaurants und bei Taxifahrten 10 % - 15 % Trinkgeld gegeben. In Hotels ist der Bedienungszuschlag bereits enthalten.
Besondere Hinweise:
Debit-(Bankomatkarte) und Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkartenfunktion erweitert werden. Mehr Infos: www.oeamtc.at/kreditkarte
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Sparen mit der Clubkarte
Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Kraftstoff
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist bis zu 10 Liter erlaubt. Polen verfügt über ein dichtes Netz von Tankstellen. Tankstellen sind in der Regel Montag bis Freitag von 8 -19 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 7 - 17 Uhr geöffnet, entlang der Hauptreiseroute sowie in großen Städten oft rund um die Uhr.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken
Kraftstoffpreise
Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 112
- Polizei: 112
- Rettung: 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt die Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
89,8% römisch-katholisch; außerdem Polnisch-Orthodoxe, Protestanten, Altkatholiken und Juden.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Es gibt große Unterschiede zwischen dem Stadt- und Landleben: Die Landbevölkerung ist sehr gläubig und ihr Lebensstil ist traditioneller als in der Stadt. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, Frauen werden mit Handkuss begrüßt. Die üblichen Höflichkeitsformen werden erwartet und Gastgeber freuen sich über einen Blumenstrauß.
Kleidung sollte zurückhaltend, aber leger sein. In guten Restaurants oder zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet.
Rauchen: In öffentlichen Gebäuden (z. B. in Bahnhöfen, Bushaltestellen, in Bars, Cafés, Diskotheken, in kleineren Restaurants ohne abgegrenzten Raucherbereich) sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten. Restaurants, die größer als 100 qm groß sind, dürfen räumlich abgegrenzte Raucherbereiche einrichten.
Fotografieren: Militärische Anlagen, Industriegebäude und Verkehrsknotenpunkte, die mit einer durchgestrichenen Kamera gekennzeichnet sind, dürfen nicht fotografiert werden.
Trinkgeld: Die Service-Gebühr ist nicht in der Rechnung enthalten, ca. 10-15% Trinkgeld werden erwartet.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
ÖAMTC City Guide
Für Warschau gibt es den ÖAMTC City Guide mit allen wichtigen Informationen zu
- Anreise
- Sehenswürdigkeiten
- City Cards
- Restaurants und Shopping-Tipps u.v.m.
Der ÖAMTC City Guide ist kostenlos online unter www.oeamtc.at/cityguide verfügbar.
Straßennetz
Das polnische Straßennetz verfügt über 776, zum Teil gebührenpflichtige, Autobahnkilometer. Wählen Sie immer Hauptstraßen und vermeiden Sie nach Möglichkeit Seitenstraßen, die sie nicht oder kaum kennen. Die Fahrt sollte nach Möglichkeit bei Tageslicht erfolgen, nachts, nur wenn es wirklich unvermeidbar ist.
Autofahren im Land
Die zahlreichen Ortsdurchfahrten und Kreuzungen lassen auch bei zügiger Fahrweise kaum mehr als ein Durchschnittstempo zwischen 60 und 70 km/h zu. Eine grüne Tafel mit dem Namen des jeweiligen Ortes dient nur der Information über die Gemeinde, erst eine weiße Tafel mit der Silhouette einer Stadt signalisiert den Beginn der Tempobeschränkung im Ortsgebiet. Dasselbe gilt auch für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Bei großen Städten sind beide Tafeln auf einem Ständer ausgeschildert.
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- Verkehrsinformationen für die Autostrada A1
- Verkehrsinformationen für die Autostrada A2
- Verkehrsinformationen für die Autostrada A4
- Informationen zu den Straßen in Polen (polnisch)
Telefon
Vorwahl
nach Polen: +48 ( + Ortskennzahl ohne "0")
nach Österreich: +43 ( + Ortskennzahl ohne "0")
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Adressen
Botschaften
Polnische Botschaft in Österreich
Hietzinger Hauptstraße 42c
1130 Wien
Tel. +43 (0)1 870 15 100
E-Mail: wieden.amb.sekretariat@msz.gov.pl
Internet: www.gov.pl/web/oesterreich
Österreichische Botschaft in Polen
ul. Gagarina 34
PL-00-748 Warschau
Tel. +48 (0)22 841 00 81
E-Mail: warschau-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/
Die Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Botschaft.
Partnerclub des ÖAMTC
Polski Zwiazek Motorowy (PZM)
ul. Kazimierzowska 66
PL-02-518 Warschau
Tel. +48 (0)22 849 93 61
E-Mail: office@pzm.pl
Internet: www.pzm.pl
Tourismusvertretung
Polnisches Fremdenverkehrsamt
Fleschgasse 34/2A
1130 Wien
Tel. +43 (0) 1 524 71 91
E-Mail: wien@pot.gov.pl
Internet: www.polen.travel
Service für Unternehmer
Wirtschaftsservice - Außenwirtschaftsservice
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1210 Wien
Tel. +43 1 514 50 101
E-Mail: Kontaktformular
Internet: www.wko.at/awo
Bei geschäftlichen Interessen stehen die österreichischen Außenwirtschafts Center heimischen Firmen zur Verfügung.