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Brüssel

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken

  • Parkverbot besteht an Randsteinen mit einer gelben gestrichelten Linie oder weißen Zickzacklinien.
  • Die Parkdauer in blauen Kurzparkzonen ist am Beginn der jeweiligen Zone angegeben. In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkschiebe benötigt.
  • Das Abstellen des Fahrzeuges ist immer nur auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung gestattet, außer in Einbahnstraßen.
  • Parkverbot 15 m vor und nach einem Schild, das auf Straßenbahn- oder Bushaltestellen hinweist

Hier finden Sie die wichtigsten Parkregelungen in den größten Städten auf einen Blick:

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos
über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende 

Promillegrenze

0,5 Promille

Rettungsgasse

Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Winterausrüstung

Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Sie sind verboten. Wenn die Wetterbedingungen es jedoch erfordern, kann der Verkehrsminister ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen die Verwendung solcher Reifen gestatten.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Abschleppen: Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.
  • Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
  • Strafen: Die Polizei kann Strafen an Ort und Stelle erheben, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist. 
  • Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
     

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken

  • Parkverbot besteht an Randsteinen mit einer gelben gestrichelten Linie oder weißen Zickzacklinien.
  • Die Parkdauer in blauen Kurzparkzonen ist am Beginn der jeweiligen Zone angegeben. In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkschiebe benötigt.
  • Das Abstellen des Fahrzeuges ist immer nur auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung gestattet, außer in Einbahnstraßen.
  • Parkverbot 15 m vor und nach einem Schild, das auf Straßenbahn- oder Bushaltestellen hinweist

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Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Winterausrüstung

Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Sie sind verboten. Wenn die Wetterbedingungen es jedoch erfordern, kann der Verkehrsminister ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen die Verwendung solcher Reifen gestatten.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Abschleppen: Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.
  • Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
  • Strafen: Die Polizei kann Strafen an Ort und Stelle erheben, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist. 
  • Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
     

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Parken

  • Parkverbot besteht an Randsteinen mit einer gelben gestrichelten Linie oder weißen Zickzacklinien.
  • Die Parkdauer in blauen Kurzparkzonen ist am Beginn der jeweiligen Zone angegeben. In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkschiebe benötigt.
  • Das Abstellen des Fahrzeuges ist immer nur auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung gestattet, außer in Einbahnstraßen.
  • Parkverbot 15 m vor und nach einem Schild, das auf Straßenbahn- oder Bushaltestellen hinweist

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Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Winterausrüstung

Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Sie sind verboten. Wenn die Wetterbedingungen es jedoch erfordern, kann der Verkehrsminister ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen die Verwendung solcher Reifen gestatten.

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  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Abschleppen: Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.
  • Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
  • Strafen: Die Polizei kann Strafen an Ort und Stelle erheben, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist. 
  • Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
     

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Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

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Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Winterausrüstung

Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Sie sind verboten. Wenn die Wetterbedingungen es jedoch erfordern, kann der Verkehrsminister ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen die Verwendung solcher Reifen gestatten.

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  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Abschleppen: Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.
  • Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
  • Strafen: Die Polizei kann Strafen an Ort und Stelle erheben, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist. 
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Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

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Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Sie sind verboten. Wenn die Wetterbedingungen es jedoch erfordern, kann der Verkehrsminister ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen die Verwendung solcher Reifen gestatten.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Abschleppen: Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.
  • Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
  • Strafen: Die Polizei kann Strafen an Ort und Stelle erheben, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist. 
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ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

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Mobilitätseingeschränkte Reisende
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Rettungsgasse

Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Winterausrüstung

Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Sie sind verboten. Wenn die Wetterbedingungen es jedoch erfordern, kann der Verkehrsminister ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen die Verwendung solcher Reifen gestatten.

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  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Abschleppen: Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.
  • Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
  • Strafen: Die Polizei kann Strafen an Ort und Stelle erheben, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist. 
  • Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
     

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Deutschland

Weiterführende Infos

Berlin Hamburg München

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 112
  • Polizei: 110
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Dänemark

Weiterführende Infos

Kopenhagen

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 112
  • Polizei: 112
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:

Finnland

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

  • Pkw: Warndreieck
  • Motorrad: keine

Parken

  • Auf unbeleuchteten Straßen muss das Parklicht eingeschaltet sein.
  • Viele Parkplätze verlangen die Benutzung einer Parkscheibe. 
  • Kurzparkzonen sind in den Städten üblich, bezahlt werden kann oft mit Kreditkarte oder Smartphone z. B. unter www.easypark.fi oder www.parkman.fi.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Promillegrenze

0,5 Promille

Radfahrer

Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer.

Winterausrüstung

In Finnland sollte zwischen November und April immer mit winterlichen Verhältnissen gerechnet werden – je nördlicher die Region, desto weiter kann sich dieser Zeitraum ausdehnen.

Winterreifen: Sind vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Verhältnissen mit einer Profiltiefe von mind. 3 mm (5 mm empfohlen) verpflichtend. Sie müssen das Alpine-Symbol aufweisen. Bei Gespannen mit schweren Anhängern (> 750 kg) müssen auch am Anhänger Winterreifen montiert sein.

Schneeketten: Dürfen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen verwendet werden, wenn die Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Spikereifen: Sind vom 1. November bis 31. März bei entsprechenden Witterungsverhältnissen erlaubt, wenn sie auf allen Rädern montiert sind. Wenn die Bedingungen es erfordern, ist eine Ausdehnung dieses Zeitraums möglich.

Gut zu wissen: Im Winter muss, gerade in den nördlichen Teilen der Länder, stets mit schnee- und eisbedeckter Fahrbahn gerechnet werden. Vor allem Straßen abseits der Autobahnen werden nicht durchgehend geräumt.

Zusätzliche Infos

  • Fußgänger müssen im Dunkeln reflektierende Kleidung oder Reflektoren tragen (gilt auch für Personen, die bei einer Panne das Fahrzeug verlassen müssen).
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
    Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • E-Scooter: Informationen zur Verwendung von E-Scootern sind im Artikel E-Scooter im Ausland zu finden.
  • Wildunfälle sind meldepflichtig (Tel. 112).
  • Besondere Verkehrsschilder:
Finnisch Deutsch
leiriytyminen kielletty Camping verboten
kielletty verboten
sateella liukas Rutschgefahr bei Nässe
aluerajoitus regionale Geschwindigkeitsbegrenzung
kiertotie Umleitung
ajo sallittu omalla vastuulla Befahren auf eigene Gefahr
aja hitaasti langsam fahren
tietyö Baustelle
tie rankenteilla Straße im Bau
päällystetyötä / kunnossapitotyö Straßenarbeiten
moottoritie Autobahn
maantie Landstraße
valtatie Bundesstraße
keskusta Stadtmitte, Zentrum
silta Brücke
lautta, lossi Fähre
satama Hafen
rautatieasema Bahnhof
lentoasema Flughafen
opastus Information

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

  • Pkw: Warndreieck
  • Motorrad: keine

Parken

  • Auf unbeleuchteten Straßen muss das Parklicht eingeschaltet sein.
  • Viele Parkplätze verlangen die Benutzung einer Parkscheibe. 
  • Kurzparkzonen sind in den Städten üblich, bezahlt werden kann oft mit Kreditkarte oder Smartphone z. B. unter www.easypark.fi oder www.parkman.fi.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
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Promillegrenze

0,5 Promille

Radfahrer

Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer.

Winterausrüstung

In Finnland sollte zwischen November und April immer mit winterlichen Verhältnissen gerechnet werden – je nördlicher die Region, desto weiter kann sich dieser Zeitraum ausdehnen.

Winterreifen: Sind vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Verhältnissen mit einer Profiltiefe von mind. 3 mm (5 mm empfohlen) verpflichtend. Sie müssen das Alpine-Symbol aufweisen. Bei Gespannen mit schweren Anhängern (> 750 kg) müssen auch am Anhänger Winterreifen montiert sein.

Schneeketten: Dürfen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen verwendet werden, wenn die Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Spikereifen: Sind vom 1. November bis 31. März bei entsprechenden Witterungsverhältnissen erlaubt, wenn sie auf allen Rädern montiert sind. Wenn die Bedingungen es erfordern, ist eine Ausdehnung dieses Zeitraums möglich.

Gut zu wissen: Im Winter muss, gerade in den nördlichen Teilen der Länder, stets mit schnee- und eisbedeckter Fahrbahn gerechnet werden. Vor allem Straßen abseits der Autobahnen werden nicht durchgehend geräumt.

Zusätzliche Infos

  • Fußgänger müssen im Dunkeln reflektierende Kleidung oder Reflektoren tragen (gilt auch für Personen, die bei einer Panne das Fahrzeug verlassen müssen).
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
    Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • E-Scooter: Informationen zur Verwendung von E-Scootern sind im Artikel E-Scooter im Ausland zu finden.
  • Wildunfälle sind meldepflichtig (Tel. 112).
  • Besondere Verkehrsschilder:
Finnisch Deutsch
leiriytyminen kielletty Camping verboten
kielletty verboten
sateella liukas Rutschgefahr bei Nässe
aluerajoitus regionale Geschwindigkeitsbegrenzung
kiertotie Umleitung
ajo sallittu omalla vastuulla Befahren auf eigene Gefahr
aja hitaasti langsam fahren
tietyö Baustelle
tie rankenteilla Straße im Bau
päällystetyötä / kunnossapitotyö Straßenarbeiten
moottoritie Autobahn
maantie Landstraße
valtatie Bundesstraße
keskusta Stadtmitte, Zentrum
silta Brücke
lautta, lossi Fähre
satama Hafen
rautatieasema Bahnhof
lentoasema Flughafen
opastus Information

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Mitführpflichten

  • Pkw: Warndreieck
  • Motorrad: keine

Parken

  • Auf unbeleuchteten Straßen muss das Parklicht eingeschaltet sein.
  • Viele Parkplätze verlangen die Benutzung einer Parkscheibe. 
  • Kurzparkzonen sind in den Städten üblich, bezahlt werden kann oft mit Kreditkarte oder Smartphone z. B. unter www.easypark.fi oder www.parkman.fi.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Promillegrenze

0,5 Promille

Radfahrer

Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer.

Winterausrüstung

In Finnland sollte zwischen November und April immer mit winterlichen Verhältnissen gerechnet werden – je nördlicher die Region, desto weiter kann sich dieser Zeitraum ausdehnen.

Winterreifen: Sind vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Verhältnissen mit einer Profiltiefe von mind. 3 mm (5 mm empfohlen) verpflichtend. Sie müssen das Alpine-Symbol aufweisen. Bei Gespannen mit schweren Anhängern (> 750 kg) müssen auch am Anhänger Winterreifen montiert sein.

Schneeketten: Dürfen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen verwendet werden, wenn die Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Spikereifen: Sind vom 1. November bis 31. März bei entsprechenden Witterungsverhältnissen erlaubt, wenn sie auf allen Rädern montiert sind. Wenn die Bedingungen es erfordern, ist eine Ausdehnung dieses Zeitraums möglich.

Gut zu wissen: Im Winter muss, gerade in den nördlichen Teilen der Länder, stets mit schnee- und eisbedeckter Fahrbahn gerechnet werden. Vor allem Straßen abseits der Autobahnen werden nicht durchgehend geräumt.

Zusätzliche Infos

  • Fußgänger müssen im Dunkeln reflektierende Kleidung oder Reflektoren tragen (gilt auch für Personen, die bei einer Panne das Fahrzeug verlassen müssen).
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
    Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • E-Scooter: Informationen zur Verwendung von E-Scootern sind im Artikel E-Scooter im Ausland zu finden.
  • Wildunfälle sind meldepflichtig (Tel. 112).
  • Besondere Verkehrsschilder:
Finnisch Deutsch
leiriytyminen kielletty Camping verboten
kielletty verboten
sateella liukas Rutschgefahr bei Nässe
aluerajoitus regionale Geschwindigkeitsbegrenzung
kiertotie Umleitung
ajo sallittu omalla vastuulla Befahren auf eigene Gefahr
aja hitaasti langsam fahren
tietyö Baustelle
tie rankenteilla Straße im Bau
päällystetyötä / kunnossapitotyö Straßenarbeiten
moottoritie Autobahn
maantie Landstraße
valtatie Bundesstraße
keskusta Stadtmitte, Zentrum
silta Brücke
lautta, lossi Fähre
satama Hafen
rautatieasema Bahnhof
lentoasema Flughafen
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ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

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Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  •  Feuerwehr: 112
  • Polizei: 112
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun ?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:

Frankreich

Weiterführende Infos

Paris Lyon Straßburg

Niederlande

Weiterführende Infos

Amsterdam

Mobilitätseingeschränkte Reisende
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über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende 

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,2 Promille für Personen, die ihren Führerschein kürzer als 5 Jahre besitzen

Radfahrer

Kinder bis 8 Jahren dürfen nur mit einem Fahrradsitz befördert werden.

Winterausrüstung

  • Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
  • Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten.
  • Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Sicherungsseil für Anhänger: Ungebremste Anhänger benötigen eine sog. „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt. Größere Anhänger mit eigener Bremse benötigen eine sog. „Reißbremsvorkehrung“ (auch "Abreißseil" oder „Handreißbremskabel“). 
    Wichtig: Die sowohl für ungebremste als auch für gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungs- bzw. Abreißseile müssen zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel am Zugfahrzeuges so befestigt sein, sodass sie nicht abrutschen können. Es ist nicht ausreichend, das Sicherungskabel in einer Schlaufe lose über die Anhängerkupplung zu legen. 
  • Strafen: Für Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden hohe Strafen erhoben. 
  • Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
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Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,2 Promille für Personen, die ihren Führerschein kürzer als 5 Jahre besitzen

Radfahrer

Kinder bis 8 Jahren dürfen nur mit einem Fahrradsitz befördert werden.

Winterausrüstung

  • Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
  • Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten.
  • Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Sicherungsseil für Anhänger: Ungebremste Anhänger benötigen eine sog. „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt. Größere Anhänger mit eigener Bremse benötigen eine sog. „Reißbremsvorkehrung“ (auch "Abreißseil" oder „Handreißbremskabel“). 
    Wichtig: Die sowohl für ungebremste als auch für gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungs- bzw. Abreißseile müssen zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel am Zugfahrzeuges so befestigt sein, sodass sie nicht abrutschen können. Es ist nicht ausreichend, das Sicherungskabel in einer Schlaufe lose über die Anhängerkupplung zu legen. 
  • Strafen: Für Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden hohe Strafen erhoben. 
  • Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
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über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende 

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,2 Promille für Personen, die ihren Führerschein kürzer als 5 Jahre besitzen

Radfahrer

Kinder bis 8 Jahren dürfen nur mit einem Fahrradsitz befördert werden.

Winterausrüstung

  • Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
  • Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten.
  • Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Sicherungsseil für Anhänger: Ungebremste Anhänger benötigen eine sog. „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt. Größere Anhänger mit eigener Bremse benötigen eine sog. „Reißbremsvorkehrung“ (auch "Abreißseil" oder „Handreißbremskabel“). 
    Wichtig: Die sowohl für ungebremste als auch für gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungs- bzw. Abreißseile müssen zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel am Zugfahrzeuges so befestigt sein, sodass sie nicht abrutschen können. Es ist nicht ausreichend, das Sicherungskabel in einer Schlaufe lose über die Anhängerkupplung zu legen. 
  • Strafen: Für Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden hohe Strafen erhoben. 
  • Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,2 Promille für Personen, die ihren Führerschein kürzer als 5 Jahre besitzen

Radfahrer

Kinder bis 8 Jahren dürfen nur mit einem Fahrradsitz befördert werden.

Winterausrüstung

  • Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
  • Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten.
  • Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Sicherungsseil für Anhänger: Ungebremste Anhänger benötigen eine sog. „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt. Größere Anhänger mit eigener Bremse benötigen eine sog. „Reißbremsvorkehrung“ (auch "Abreißseil" oder „Handreißbremskabel“). 
    Wichtig: Die sowohl für ungebremste als auch für gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungs- bzw. Abreißseile müssen zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel am Zugfahrzeuges so befestigt sein, sodass sie nicht abrutschen können. Es ist nicht ausreichend, das Sicherungskabel in einer Schlaufe lose über die Anhängerkupplung zu legen. 
  • Strafen: Für Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden hohe Strafen erhoben. 
  • Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 112
  • Polizei: 112
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

ÖAMTC Tipp

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Unfall - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:

Norwegen

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 110
  • Polizei: 112
  • Rettung: 113
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

ÖAMTC Tipp

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Polen

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Warschau

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Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

 Notrufnummern

  •  Feuerwehr: 112
  • Polizei: 112
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

 ÖAMTC Tipp

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Russland

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

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Notrufnummern

  • Feuerwehr: 112
  • Polizei: 112
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
  • Touristenpolizei St. Petersburg: +7 812 3030 555

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Notrufnummern

  • Feuerwehr: 112
  • Polizei: 112
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
  • Touristenpolizei St. Petersburg: +7 812 3030 555

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  • Feuerwehr: 112
  • Polizei: 112
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
  • Touristenpolizei St. Petersburg: +7 812 3030 555

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Schweiz

Weiterführende Infos

Bern Zürich Genf

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Notrufnummern

  • Feuerwehr: 118 oder 112
  • Polizei: 117 oder 112
  • Rettung: 144 oder 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

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