Übrigens: Der ÖAMTC engagiert sich nicht nur bei KoPaS, sondern war auch einer der frühesten Befürworter eines der wohl nützlichsten Systeme überhaupt: des eCalls. Dabei handelt es sich um ein in der EU eingeführtes bordeigenes Notrufsystem. Durch Drücken des SOS-Knopfs oder wenn bei einem schweren Unfall die im Auto eingebauten Crash-Sensoren Alarm schlagen, wird automatisch ein Signal an die Notrufnummer 112 übermittelt. Eine Einsatzzentrale versucht dann umgehend, eine Gesprächsverbindung zum Auto aufzubauen, um die Lage abschätzen zu können. Achtung, Verwechslungsgefahr: Zahlreiche Autohersteller setzen neben dem europaweit standardisierten eCall-System auf eigene Breakdown-Call-Funktionen (bCall). Per Knopfdruck wird hier eine vom Hersteller beauftragte private Servicezentrale kontaktiert. Erst von dort erfolgt bei Bedarf die Weitergabe an die zuständige Rettungsleitstelle – und damit an diejenigen, die Notarzt und Rettungswagen losschicken können. Außerdem unterliegt der herstellereigene bCall keinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Aber keine Sorge: Der automatisch bei Unfällen auslösende eCall muss trotzdem per Gesetz mit an Bord sein.
Überhaupt, warnt der ÖAMTC, sei Vorsicht bei der Frage geboten, wer den Zugriff auf Daten kontrolliere. „Wenn Automobil-Hersteller den Zugriff auf wichtige Daten immer stärker einschränken, könnten Services wie Pannenhilfe oder Reparaturen unnötig teuer und kompliziert werden. Beim Thema ‚Daten aus dem Auto‘ müssen jedoch unbedingt die Konsument:innen am Steuer bleiben“, sagt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC Interessenvertretung. Ein Beispiel: Stellt der Hersteller die Fahrzeugdaten einer freien Werkstatt nicht zur Verfügung, sind die Autofahrenden gezwungen, die oft teurere Markenwerkstatt zu nutzen.
Genau das will der Data Act verhindern: Die 2025 in Kraft getretene EU-Verordnung ermöglicht es Konsument:innen, die vom Hersteller gesammelten Daten bei diesem einzufordern und ihn darüber hinaus anzuweisen, Daten Dritten wie Sachverständigen, freien Werkstätten und Mobilitätsclubs zur Verfügung zu stellen. In der Praxis lässt sich der Data Act allerdings in Österreich noch nicht durchsetzen, da eine entsprechende Behörde noch fehlt. Außerdem bezieht sich der Data Act auf alle mit dem Internet verbundenen Geräte. Weil die Anforderungen im Kfz-Bereich aber sehr speziell seien, müsse eine „sektorspezifische Regulierung“ her, fordert Wiesinger.
Ausgeliefert ist man dem Datenhunger der Hersteller nicht: In manchen Fahrzeugen können die Datenschutzeinstellungen über das Infotainmentsystem angepasst werden. Wer sein Handy mit dem Fahrzeug verbindet, kann die Übertragung von Kontakten und Nachrichten verbieten. Das Smartphone muss nicht mit dem Fahrzeug gekoppelt werden, und auf Hersteller-Apps kann man verzichten.
So lässt sich der Datenflow reduzieren, doch dafür bleiben viele praktische Features auf der Strecke. Es gilt also – wie so oft – Risiko und Nutzen selbst abzuwägen.
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