Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Medieninhaber (Verleger):
ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH, 1030 Wien,
Baumgasse 129
Geschäftsführer:
Martin Paweletz, Thomas Fuchs
Alle 1030 Wien, Baumgasse 129

Zu den Unternehmensgegenständen gehören insbesondere auch der Verlag von für das Kraftfahrwesen einschlägigen Zeitschriften und Druckwerken.

Alleiniger Gesellschafter der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH ist die ÖAMTC-Verbands-Beteiligungs GmbH, 1030 Wien, Baumgasse 129, deren alleiniger Gesellschafter ist wiederum der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC), 1030 Wien, Baumgasse 129, rechtsgeschäftliche Vertretung: DI Oliver Schmerold (ÖAMTC Direktor), DI Ernst Kloboucnik (Landesdirektor des ÖAMTC Wien, Niederösterreich, Burgenland), Mag. Oliver Krupitza (Mitglied des Landesdirektoriums).

Dieser ist auch Inhaber folgender Mediendienste: „AMF-Mitteilungen“ (Informationen der Austrian Motorsport Federation, „Camping Revue“ (Fachmagazin des Österreichischen Camping Club), „Christophorus-Magazin“ (Zeitschrift der Notarzthubschrauber-Organisation des ÖAMTC) „Mein Club“ (Mitarbeiterzeitschrift), „ÖAMTC Juristischer Service“ (Juristische Mitgliederinformation).
Alle 1030 Wien, Baumgasse 129.

Grundlegende Richtung des auto touring (Auszug aus § 2 Abs 2 der Statuten des ÖAMTC)
a) Förderung der Mobilität unter besondere Bedachtnahme auf soziale Verträglichkeit, Schonung der Ressourcen, Ausgleich von gegensätzlichen Interessen zwischen individueller Mobilität und Umweltschutz, Weiterentwicklung des wechselseitigen Verständnisses der Verkehrsteilnehmer füreinander;
b) Förderung des Reisens unter möglichst effizienter Nutzung der vorhandenen Verkehrsressourcen und unter Bedachtnahme auf einen umweltbewussten Tourismus sowie den geordneten Ablauf des Reiseverkehrs und den Schutz der Reisenden, insbesondere auch von Mitgliedern ausländischer Automobilclubs im Inland und von Mitgliedern des ÖAMTC auch im Ausland;
c)Förderung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit den sonstigen Vereinszielen;
d) Förderung der Interessen der Mitglieder in deren Eigenschaft als Konsumenten im Zusammenhang mit den sonstigen Vereinszielen;
e) Förderung der Jugend in Freizeit, Sport, Erholung und Bildung im Zusammenhang mit den sonstigen Vereinszielen;
f) Förderung des Rettungswesens und von Hilfeleistungen in Notfällen.