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© Tom Mackinger
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April 2020

Was tun, wenn…?

Es gibt Situationen, die durch Zufall, Pech oder Unachtsamkeit entstehen. Öfter als man denkt. Da kann es nicht schaden, einmal gelesen zu haben, wie man im Fall des Falles am besten reagiert.

Unser Leben wäre ganz schön kompliziert und außerdem schwer zu ertragen, würden wir uns ständig ausmalen, was alles passieren kann. Wenn uns beispielsweise täglich beim Einsteigen ins Auto bewusst wäre, dass wir möglicherweise nicht mehr selbst aussteigen können, sondern herausgeschnitten werden müssen.

Es müssen ja nicht immer gleich so ganz extreme Situationen sein, wie wir sie hier (Link) und in der Titelgeschichte der gedruckten März-Ausgabe dieses Magazins beschrieben haben. Klar kann es vorkommen, dass der Motor ausgerechnet am Bahnübergang abstirbt. Doch weit häufiger passiert es, dass falscher Kraftstoff in den Tank gefüllt wird. Die Gelben Engel können ein Lied davon singen.

Oder dass sich eine Wespe ins Auto verirrt und für Panik sorgt.

Ja, auch die alltägliche Mobilität kann un­erwartet gefährliche Situationen bereithalten. Sich rechtzeitig damit ausein­ander­zusetzen und sich vorzustellen, wie man in Ex­tremfällen richtig reagiert, kann sehr hilfreich sein. Denn wenn etwas passiert, passiert es immer überraschend.

Wir haben auch diesmal wieder einige solcher außergewöhnlicher Situationen aufgeführt und Experten dazu befragt, welche Tipps sie geben können, um gut aus der misslichen Lage herauszukommen.

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Eine Wespe umschwirrt Sie während der Fahrt bei hoher Geschwindigkeit und Sie haben begreifliche Angst, gestochen zu werden

Ruhe bewahren. "Wespen stechen, sobald sie sich bedroht fühlen. Vermeiden Sie deshalb heftige Bewegungen und schlagen Sie nicht um sich", rät ÖAMTC-Verkehrsarzt Heimo Vedern­jak. "Öffnen Sie alle Fenster, damit die Wespe durch den Luftzug schnell hinausfliegen kann."

Falls das nicht funktioniert, verringern Sie die Geschwindigkeit und schalten Sie die Warnblinkanlage ein, um dem nachfolgenden Verkehr zu zeigen, dass etwas nicht stimmt. Falls die Wespe noch immer im Wageninneren ist, lenken Sie Ihr Fahrzeug zu einer geeigneten Stelle zum Anhalten.

Generell wichtig nach Pausen: Kontrollieren Sie vorm Wegfahren, ob sich nicht eine Wespe zum Beispiel in der offenen Getränke-Dose befindet.

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Sie fahren auf der Autobahn und Ihr zweijähriges Kind, das im Kindersitz auf der Rückbank sitzt, braucht Ihre Hilfe

Am Pannenstreifen anhalten. Bei Pannen und medizinischen Notfällen – dazu zählt auch, wenn ein Insasse, z.B. ein Kind, Hilfe benötigt – darf man den Pannenstreifen befahren. Der ÖAMTC rät:

  • Schalten Sie auf dem Pannenstreifen die Warnblinkanlage ein.
  • Tragen Sie beim Aussteigen unbedingt eine Warnweste.
  • Niemals die vom Fließverkehr befahrenen Fahrstreifen betreten.
  • Hilfe verständigen: Falls eine zweite erwachsene Person im Auto ist, gehen Sie hinter der Leitschiene zur nächsten Notrufsäule und holen von dort aus Hilfe.
  • Sie dürfen den Pannenstreifen nutzen, damit Sie sich leichter wieder in den Verkehr einfädeln können.
  • Das unerlaubte Befahren des Pannenstreifens wird gestraft.

Irrtümlich Benzin statt Diesel getankt – oder gar AdBlue

Nicht starten! Die Verwechslung kann passieren, die dünnere Benzin-Zapfpistole passt ja in den Diesel-Tankstutzen. Glück hat, wer den Irrtum vor dem Starten merkt und den ÖAMTC ruft.

Der Dieselmotor würde zwar anspringen, aber mit jeder Minute Laufenlassen wäre die Wahrscheinlichkeit größer, dass Einspritzpumpen und -düsen zerstört werden. Also falls gestartet, sofort Motor abstellen und keinesfalls auch nur einen einzigen Meter fahren!

Der ÖAMTC kann dafür sorgen, das Benzin-Diesel-Gemisch aus dem Tank zu pumpen – entweder vor Ort oder er bringt das Auto zum Stützpunkt.

Die Folgen von Fehlbetankungen mit AdBlue, der Substanz, die Dieselfahrzeuge ab Euro 5 zur Reduktion der Stickstoffoxide benötigen, sind leider weit gravierender – und die Auswirkungen weit schwerer zu beseitigen. Das Auto muss dazu in die Werkstatt geschleppt werden. Deshalb der Rat: Check, Recheck, Double Check!

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Sie haben den Akku Ihres E-Bikes mit in die Wohnung genommen und er fängt beim Aufladen Feuer

Theoretisch möglich. Wenn der Akku in der Wohnung aufgeladen wird, sollte man das Ladegerät auf einem Fliesen- oder Steinboden platzieren, sagt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Einen Meter entfernt sollte sich nichts Brennbares (also auch keine Möbel) befinden.

Sobald der Akku geladen ist, Ladegerät von der Steckdose ab­stecken und vom Akku trennen – genau in dieser Reihenfolge.

Macht sich Schmorgeruch oder gar sichtbarer Rauch bemerkbar, sofort Netzstecker ziehen oder FI-Schalter auslösen. Eventuell ein nasses Frotteetuch darüber werfen, das kühlt den Akku und fängt Dämpfe ein. Schlagen gar schon Flammen hervor, setzen Sie, sofern vorhanden, Ihren Feuerlöscher ein. Wenn das alles nichts mehr nützt: Raus aus der Wohnung und die Feuerwehr rufen.

Plötzliches Aquaplaning

Lenken unmöglich. Wenn die Reifen auf nasser Fahrbahn aufschwimmen, ist das Auto nicht mehr steuerbar. Das kann bereits ab 80 km/h passieren und besonders rechnen sollten Sie damit unter Brücken, bei Spurrillen, in Kurven und Senken.

"Das wichtigste ist, Ruhe zu bewahren und nicht hektisch zu reagieren", sagt Roland Frisch, Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. "Denn die meisten Unfälle passieren durch falsche Reaktionen."

Entscheidend ist, so Frisch, das Lenkrad mit beiden Händen festzuhalten und starke Lenkbewegungen zu vermeiden – denn dann, wenn die Reifen wieder Grip haben, ist die Stellung der Vorderräder entscheidend. Bei Autos mit Schaltgetriebe sofort die Kupplung treten, bei Automatikgetrieben den Fuß vom Gas nehmen – und das Auto einfach ausrollen lassen. Gegebenenfalls kann auch gefühlvoll gebremst werden, aber keinesfalls zu stark: Die Räder können blockieren, den Aufschwimm-Effekt verstärken und das Fahrzeug bei Fahrbahnkontakt zum Schleudern bringen.

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Sie haben beim Ein- oder Ausparken ein anderes Auto beschädigt

Fahrerflucht ist strafbar! "Wenn Sie einen Schaden an einem parkenden Fahrzeug verursacht haben, müssen Sie dem Geschädigten den Vorfall melden", sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Es genügt aber nicht, Ihre Visitenkarte an die Windschutzscheibe zu stecken oder den Schaden erst einige Tage später bei der Polizei zu melden, denn damit machen Sie sich der Fahrerflucht strafbar."

Wenn also Lenker oder Zulassungsbesitzer nicht kurzfristig ermittelt werden können, müssen Sie sich an die nächstliegende Polizeidienststelle wenden. Sie sollten noch versuchen, die Schäden an den Fahrzeugen zu sichten und zu fotografieren. Damit können Sie mögliche Versuche des Geschädigten, die Reparatur eines anderen Schadens zu verlangen, den Sie gar nicht verursacht haben, durchkreuzen.

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