Neuerungen 2022
Mit Beginn 2022 sowie im Laufe des Jahres kommen auf Verkehrsteilnehmer in Österreich und im Ausland einige Neuerungen zu. Die ÖAMTC-Experten geben einen Überblick.
Neuerungen 2022 - Verkehr
Ökosoziale Steuerreform verursacht höhere Spritpreise durch zusätzlichen CO2-Preis, regionaler Klimabonus soll Ausgleich bringen
Im Bereich Verkehrswirtschaft kommt es u.a. mit der ökosozialen Steuerreform ab Juli zu steigenden Spritpreisen aufgrund der Einführung eines zusätzlichen CO2-Preises. Um jene zu entlasten, die davon besonders betroffen sind, sieht die Politik einen regionalen Klimabonus vor. Außerdem kommt es zu Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) und bei der Privatnutzung von Firmenwägen. ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober gibt einen Überblick, was bisher bekannt ist.
Ökosoziale Steuerreform
Aufgrund der ökosozialen Steuerreform, steigen im Juli 2022 die Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen. Der Liter Diesel wird dann um rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer.
Der ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober erklärt den Hintergrund: "Neben der Mineralölsteuer müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder nach Österreich importieren, ab Juli zusätzlich für jene CO2-Emissionen bezahlen, die bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen. Im Jahr 2022 beträgt der Preis 30 Euro je Tonne CO2."
Zwar erfolgt diese Bepreisung über einen nationalen Emissionszertifikatehandel, durch die gesetzlich vorgegebenen Preise in den ersten Jahren - 2023: 35, 2024: 45, 2025: 55 Euro - entspricht der Aufschlag im Grunde jedoch einer Mineralölsteuererhöhung. Wie bei letzterer üblich, ist auch auf die zusätzliche CO2-Bepreisung Umsatzsteuer zu bezahlen. Ab Juli 2022 zahlen Autofahrer implizit alleine durch die Mineralölsteuer und den neu zu schaffenden nationalen Emissionszertifikatehandel damit 192 Euro je Tonne CO2, wenn sie einen Diesel fahren, bei einem Benziner sind es 256 Euro je Tonne.
Regionaler Klimabonus
100 Euro Sockelbetrag, zusätzlich Regionalausgleich bis 100 Euro möglich,
200 Euro für Menschen mit Behinderungen
Als Ausgleich für die Belastungen durch die ökosoziale Steuerreform sieht die Politik ab dem kommenden Jahr einen regionalen Klimabonus vor. Dieser besteht aus zwei Teilen: Einem Sockelbetrag in der Höhe von 100 Euro und einem Regionalausgleich, der jene, die auf das Auto angewiesen sind, entlasten soll. Personen unter 18 Jahren bekommen jeweils die Hälfte.
Je nachdem, wie gut oder schlecht der Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden ist und wie gut die Infrastruktur im Allgemeinen ist, z.B. Krankenhäuser, Schulen oder Behörden, erhalten Erwachsene mit Hauptwohnsitz in Österreich entweder gar keinen Regionalausgleich oder 33, 66 oder 100 Euro pro Jahr zusätzlich. "Wer seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, erhält gar keinen Regionalausgleich und damit nur den Sockelbetrag von 100 Euro. Wer hingegen z.B. in Mellau in Vorarlberg wohnt, bekommt den Sockelbetrag und zusätzlich den vollen Regionalausgleich in der Höhe von 100 Euro", rechnet der ÖAMTC-Experte vor. Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten unabhängig vom Wohnort insgesamt 200 Euro.
Die Auszahlung des regionalen Klimabonus soll über das Klimaschutzministerium (BMK) erfolgen. Wie genau, muss erst im Detail festgelegt werden. "Nachdem das Klimaschutzministerium nicht über die nötigen Daten verfügt, sollen das Innenministerium, das Finanzministerium, das Sozialministerium, die Meldebehörden und der Dachverband der Sozialversicherungsträger Daten an das Klimaschutzministerium übermitteln - u.a. Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Kontoverbindungen oder auch Daten zum Hauptwohnsitz", hält der Verkehrswirtschaftsexperte des Mobilitätsclubs fest.
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) - die u.a. einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist - wird weiterhin Jahr für Jahr teurer. Schon mit Jahreswechsel steigt sie für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren. Zur Orientierung für Konsumenten: Dies entspricht einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer. In den Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2021.
Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, einen Malus bezahlen (2021 lag der Grenzwert bei 200 Gramm CO2 je Kilometer). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2022 einen Malus von 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2021 waren es noch 50 Euro).
Zusätzlich wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel oder rund 16 Litern Benzin - also beinahe dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner.
Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst ab höheren Verbräuchen als bei Pkw.
Übergangsregelungen für die NoVA-Erhöhungen
Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird.
Außerdem wird die Übergangsregelung für die Erhöhungen von Mitte 2021 Corona-bedingt verlängert: Wer vor dem 1. Juni 2021 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben hat, das bis dato nicht geliefert wurde, hat dafür noch länger Zeit bekommen. Wenn die Lieferung vor dem 1. Mai 2022 erfolgt, kann noch die Rechtslage vom ersten Halbjahr 2021 angewandt werden. Bei Klein-Lkw bedeutet das z.B., dass keine NoVA gezahlt werden muss.
Offizieller NoVA-Rechner des Finanzministeriums
Das BMF stellt erstmalig einen öffentlich zugänglichen Rechner zur Verfügung, mit dem Konsumenten selbst ausrechnen können, wie hoch die NoVA wäre, wenn sie zum Beispiel ein Gebrauchtfahrzeug nach Österreich importieren. "Eine Neuerung, die der ÖAMTC stets gefordert hat und die jene ungemein unterstützt, die sich für Eigenimporte interessieren", bedankt sich Grasslober beim Finanzministerium und seinen Mitarbeitern.
Motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt)
Motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) steigt für Erstzulassungen
Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. "Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung", stellt der ÖAMTC-Experte klar. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann man sich unter www.oeamtc.at/mvst ausrechnen.
Seit 29.11.2021 ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Menschen mit Behinderungen auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften mit Personen ohne Behinderungen möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer ihren Hauptwohnsitz im selben Haushalt haben.
Private Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs.
Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel 2 Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2022 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 135 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für Fahrzeuge, die davor erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.
Ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarten für Menschen mit Behinderung
Ab 1. Jänner 2022 wird der Erwerb einer ermäßigten Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen einfacher möglich: Die Jahreskarte ist um 7 Euro - damit sogar günstiger als eine Einzelkarte für einen Streckenmautabschnitt - direkt bei Durchfahrt einer Mautspur zu erwerben. Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf eine kostenlose digitale Autobahnvignette haben, bekommen auch die Mautjahreskarte zum ermäßigten Preis. Die Abfrage, ob die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt automatisiert im System der ASFINAG. Hierfür ist es also nicht notwendig, Unterlagen vorzuzeigen.
Neuerungen 2022 - E-Mobilität-Förderungen
Höheres Förderbudget für Ankauf von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur, einfachere Errichtung von Stromladestellen im privaten Wohnbereich
Auch 2022 wird der Ankauf von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen wieder finanziell unterstützt. "Insgesamt steht im neuen Jahr ein Gesamt-Förderbudget von 167,2 Millionen Euro zur Verfügung. Eine so hohe Förderung gab es im Bereich der Elektromobilitätsförderung noch nie - 2021 waren es nach einer Erhöhung zur Jahresmitte aufgrund der enormen Nachfrage insgesamt ca. 100 Millionen Euro", erklärt ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser.
Die E-Mobilitätsoffensive 2022 startet im Februar. Für Jänner 2022 stehen aus heutiger Sicht noch ausreichend Mittel aus der E-Mobilitätsoffensive 2021 bereit. "Förderanträge können also kontinuierlich gestellt werden, das zur Verfügung stehende Budget sollte man dennoch im Auge behalten", betont Kaiser.
Ankaufförderungen für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Im Jahr 2022 werden E-Pkw sowie einspurige und leichte E-Fahrzeuge gefördert. "Für reine E-Pkw, also Batterie-E-Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, erhalten Privatpersonen bis zu 5.000 Euro. Plug-In Hybride und Range Extender dürften wieder mit bis zu 2.500 Euro gefördert werden, sofern sie nicht mit Diesel betrieben werden - Plug-In Hybride und Range-Extender mit Dieselantrieb sind weiterhin nicht förderfähig", erklärt der ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte. Neben den zweispurigen Fahrzeugen wird es auch wieder Förderungen für einspurige sowie auch leichte Elektrofahrzeuge geben (z. B. E-Mopeds, E-Motorräder, E-Lastenräder etc.), aktuell aber nicht für private E-Bikes.
Auch für Ladeinfrastruktur erhält man im nächsten Jahr Zuschüsse seitens des Bundes: Bis zu 600 Euro für eine private Wallbox, für eine Gemeinschaftsanlage - also geregelte und kommunikationsfähige Heimladestationen für die Installation im Mehrparteienhaus - bis zu 1.800 Euro. Betriebliche Infrastruktur bzw. öffentlich zugängliche Schnellladestationen werden mit bis zu 30.000 Euro unterstützt.
Voraussetzungen für E-Mobilitäts-Förderungen 2022
Die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung im Jahr 2022 dürften sich an jenen der Vorjahre orientieren. "Gefördert wird demnach weiterhin nur der Erwerb von Neufahrzeugen sowie Vorführwägen oder Tageszulassungen, deren erstmalige Zulassung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Gebrauchtfahrzeuge sind aus heutiger Sicht auch 2022 nicht förderfähig", so Kaiser. Weiters zu beachten ist:
- Der maximale Brutto-Listenpreis des Fahrzeuges darf in der Basisausstattung (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro nicht übersteigen.
- Die rein elektrische Reichweite muss mindestens 50 km nach WLTP betragen. Das ist besonders bei Plug-In Hybriden und Range-Extendern zu beachten.
- Bei der Antragstellung muss zudem der Nachweis des Bezuges von Strom bzw. Wasserstoff aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern erbracht werden.
Höheres Gesamtgewicht für E-Autos
Ab 1. März 2022 ist es erlaubt, mit der Führerscheinklasse B Elektrofahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm statt 3.500 Kilogramm fahren. Das zusätzliche Gewicht darf aber nur auf das Antriebssystem, z. B. die Batterie, zurückzuführen sein und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für den Gütertransport verwendet werden. Die Ladekapazität darf nicht höher sein als bei einem Fahrzeug mit denselben Abmessungen ohne alternativen Antrieb. Diese Berechtigung, die nur für den Verkehr in Österreich gilt, wurde ursprünglich 2017 eingeführt und erforderte eine Zusatzausbildung und die Eintragung des Code 120 in den Führerschein. Ab 1. März fallen diese Voraussetzungen weg.
E-Ladestellen im privaten Wohnbereich
Die Errichtung von Stromladestellen im privaten Wohnbereich wird erleichtert. Als erster Schritt kommt eine Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an den Bedarf, so genanntes "Langsamladen" bis ca. 5,5 Kilowatt pro Ladestelle an einfachere Zustimmungserfordernisse zu binden. "Es ist dann nicht mehr die ausdrückliche schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer verlangt. Das war bisher eine schwer zu überwindende Hürde für viele Umbauten", betont Hoffer.
Neuerungen 2022 - Recht
Änderungen im Gewährleistungsrecht, neue EU-Pauschalreise-Richtlinie
Mit Beginn 2022 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige verkehrsrechtliche Neuerungen zu. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer fasst zusammen, welche rechtlichen Änderungen und Neuerungen schon jetzt bekannt oder zu erwarten sind.
Gewährleistungsrecht
Bereits mit 1. Jänner 2022 treten Änderungen im Gewährleistungsrecht in Kraft. "Die Beweislastumkehr zugunsten der Käufer wird von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate verlängert. Zusätzlich zur weiterhin bestehenden zweijährigen Gewährleistungsfrist gibt es drei Monate Zeit zur gerichtlichen Geltendmachung", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Außerdem wird für Waren mit digitalen Elementen - z. B. Smartphones, automatisierte Fahrzeuge etc. - nach Ablauf der zwei Jahre zusätzlich eine Pflicht für entsprechende Software-Updates eingeführt.
Kurzparkzone in Wien
Ab 1. März ist fast das ganze Stadtgebiet Wiens Kurzparkzone. Die Geltungszeit und die Abstelldauer werden vereinheitlicht und damit auch in den bestehenden Kurzparkzonen auf zwei Stunden von Montag bis Freitag von 9 bis zu 22 Uhr festgesetzt. "Die Gebühren bleiben zwar gleich, für viele wird das Parkpickerl aber teurer. Pendelnde werden nur noch sehr wenige Möglichkeiten haben, ihr Fahrzeug auf öffentlichem Grund für länger als zwei Stunden abzustellen", warnt Hoffer.
Digitaler Führerschein
Der sogenannte "Digitale Führerschein" wird im Frühjahr eingeführt. "Er ist kein Ersatz für die bestehenden Dokumente, sondern eine Ergänzung durch Abspeicherung am Smartphone, sodass das Originaldokument nicht mitgeführt werden muss", stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Der Führerschein am Handy kostet nichts. Voraussetzung ist die sogenannte eID, die auch die Basis für den elektronischen Reisepass darstellt.
Befristete Führerscheine
Ab April wird die Verlängerung gesundheitlich befristeter Führerscheine günstiger. Die staatliche Antrags- und Ausstellungsgebühr fällt weg. Zu zahlen sind nur die jeweils notwendige ärztliche Untersuchung und die Herstellung der Scheckkarte.
Neue EU-Pauschalreise-Richtlinie
Im Jahr 2022 wird außerdem die EU-Pauschalreise-Richtlinie evaluiert und wahrscheinlich gegen Ende des Jahres neu veröffentlicht. "Die Covid-19-Pandemie, zahlreiche daraus folgende Insolvenzen sowie Reisende, die vergeblich auf die Erstattung ihrer Gelder warten, machen ein modifiziertes Pauschalreiserecht notwendig", hält der ÖAMTC-Jurist fest.
Änderungen im Verkehrsrecht
Möglich sind im kommenden Jahr auch Änderungen im Verkehrsrecht: "In Diskussion stehen etwa Begünstigungen für den Radverkehr. Es ist aber noch abzuklären, inwieweit diese mit den Interessen von Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs vereinbar sind", so Hoffer.
Aktuelle Änderungen findet man im laufenden Jahr in den Themenbereichen "Fahrrad" und "Vorschriften & Strafen" unter dem Punkt Aktuelles & Neuerungen.
Vignette - Preisanpassung
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst. Somit kostet 2022 die Pkw-Jahresvignette 93,80 Euro, jene für Motorräder 37,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 28,20 für Pkw bzw. 14,10 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,60 Euro für Pkw bzw. 5,60 Euro für Motorräder.
Verpflichtende Assistenzsysteme für neu typisierte Pkw
Ab dem Juli 2022 müssen neue Pkw-Typen bei der Fahrzeugtypenzulassung bestimmte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit vorweisen. Vorgeschrieben sind dann laut EU-Verordnung unter anderem ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren.
Neuerungen 2022 - Reisen
Was 2022 hinsichtlich Umweltzonen und Mitführpflichten zu erwarten ist
Die Covid19-Pandemie wirkt sich nach wie vor auf die Reisemöglichkeiten aus. Wie sich die Situation im kommenden Jahr entwickelt, bleibt abzuwarten - etliche Änderungen für Reisende sind aber bereits bekannt. "So gibt es in Italien Tempolimits für E-Tretroller, eine permanente Winterreifenpflicht in einigen Regionen Frankreichs sowie Änderungen bei Maut und Vignette in der Slowenien und Polen, außerdem verschärfte Umweltzonen in Spanien und Belgien. Und in Deutschland ist die Mitführpflicht von Masken geplant", nennt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner einige Eckpunkte. Die Expertin des Mobilitätsclubs gibt einen Überblick über die wichtigsten aktuell bekannten Neuerungen für 2022.
BELGIEN: verschärfte Umweltzonen in Brüssel, Antwerpen und Gent
In Belgien ist ab 2022 in drei Städten die Fahrt mit Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm Euro 4 nicht mehr kostenlos möglich. Für Fahrzeuge, die die Umweltzone regulär nicht befahren dürfen, gibt es die Möglichkeit, eine befristete Einfahrtserlaubnis zu kaufen: In Brüssel, Antwerpen und Gent gibt es einen Tagespass um 35 Euro (maximal achtmal pro Jahr); in Antwerpen ist für Diesel-Pkw mit Abgasnorm Euro 4 auch ein Wochenpass für 30 Euro erhältlich.
DEUTSCHLAND: neue Mitführpflicht geplant
In Deutschland soll ab 2022 für Auto-, Lastwagen- und Busfahrer zusätzlich gelten, dass verpflichtend zwei Mund-Nase-Bedeckungen (Gesichtsmasken) im Kfz-Verbandskasten mitgeführt werden müssen. Ein Datum steht noch nicht fest, die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist aber für 2022 geplant.
FRANKREICH: Winterreifenpflicht in einigen Regionen
Fix ist bereits jetzt eine Winterreifenpflicht in Frankreich, die zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres für Bergregionen in den Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt. Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern.
Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr abrufbar.
Anfang und Ende der Zonen werden durch eine spezielle Beschilderung angezeigt. Innerhalb dieser Zonen müssen während des genannten Zeitraums Winterreifen (M+S Kennzeichnung) auf allen vier Rädern verwendet werden (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Alternativ können Schneeketten mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen montiert werden. Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.
ITALIEN: neue Verkehrsbestimmungen
Bereits seit November 2021 gültig sind in Italien Tempolimits für E-Tretroller. "In Fußgängerzonen darf maximal 6 km/h, generell maximal 20 km/h gefahren werden. Weiters gilt ein Parkverbot auf dem Gehsteig", erklärt Renner.
Ebenfalls seit November gibt es in unserem Nachbarland zudem die Möglichkeit der Einführung von "Rosa Parkplätzen" für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zwei Jahre. Wer den entsprechend reservierten Parkplatz ohne Genehmigung missbräuchlich benutzt, muss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 660 Euro zahlen. Der Strafrahmen für die unbefugte Nutzung von Behindertenparkplätzen wurde darüber hinaus auf 168 Euro bis 672 Euro angehoben.
POLEN: neues e-TOLL-System
In Polen wurde bereits mit 1. Dezember 2021 zur Erhebung der Maut ein neues e-TOLL-System auf staatlich verwalteten Autobahnen (A2, A4) eingeführt. Seither wird auf diesen Autobahnen die Mautgebühr mittels e-TOLL App oder durch den Kauf eines e-Tickets entrichtet.
SLOWENIEN: Umstieg auf E-Vignetten, Neuerungen bei Geltung
In Slowenien erfolgt der Umstieg von der Klebe- auf die E-Vignette in zwei Schritten:
Seit 1. Dezember 2021 gibt es die Jahresvignetten der Klassen 1 (z. B. Motorrad), 2A (z. B. Pkw), 2B (Fahrzeuge mit Vorderachsenhöhe von mehr als 1,3 Meter) sowie die Halbjahresvignette der Klasse 1 nur noch digital.
Ab 1. Februar 2022 gibt es dann auch die Monats- und 7-Tages-Vignetten nur noch digital.
Die Jahresvignetten gelten zudem nur noch zwölf Monate (z. B. 20. Dezember 2021 bis inkl. 20. Dezember 2022), dafür kann man sie kaufen, wann man möchte. Eine weitere Neuerung ist, dass sämtliche digitale Vignetten bis zu 30 Tage vordatiert werden können.
SPANIEN: Umweltzone Madrid
In Spanien wird mit Jänner 2022 das gesamte Stadtgebiet von Madrid im Zuge des Projekts "Madrid 360" zur Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE) erklärt. Die bisherige Umweltzone im Bezirk Centro wurde im September 2021 durch eine besonders schützenswerte Zone abgelöst (Zonas de Bajas Emisiones de Especial Protección, ZBEDEP).
Das Gebiet der ZBE erstreckt sich über das Stadtgebiet innerhalb des Autobahnrings M30, die ZBEDEP umfasst die Bezirke Centro sowie Plaza Elíptica.
Die spanischen Umweltzonen gelten ganzjährig rund um die Uhr. In Spanien zugelassene Fahrzeuge benötigen dafür eine Umweltplakette (Distintivo Ambiental). "Für im Ausland registrierte Fahrzeuge reicht der Nachweis der erforderlichen Abgasnorm mittels Zulassungsschein", informiert die ÖAMTC-Touristikerin.
Neue digitale Services des Mobilitätsclubs
Das Jahr 2022 bringt auch neue bzw. erweiterte digitale Services des ÖAMTC für mobile Menschen: Völlig neu präsentiert sich der ÖAMTC-Routenplaner seit kurzem im Web und ist auch mobil verfügbar. Mit DOMINO startet ein komplett neues Ride-Share-Angebot in Oberösterreich. Für ÖAMTC-Mitglieder bietet der Mobilitätsclub in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Beratungen per Video-Schaltung. Die ÖAMTC Reise-Checkliste erleichtert mit einem neuen Feature die gemeinsame Reiseplanung für Gruppen. In der ÖAMTC Drohnen-Info App sind nun auch sämtliche Natur- und Vogelschutzgebiete sowie Nationalparks integriert.

Neue digitale ÖAMTC-Services …
Aktuelle Regelungen für Verkehrsteilnehmer
Die aktuellen Regelungen für Reisende findet man unter ÖAMTC-Urlaubservice (Corona-Reiseinfos), die Regelungen für den österreichischen Straßenverkehr unter Vorschriften & Strafen.

Coronavirus - Reiseinfos
