ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Änderungen beim "Pickerl"

§ 57a Gutachten mit neuem Layout, QR-Code und neue Prüfposition eCall System, Verbrauchsdaten-Erfassung bei Pickerl-Überprüfung ab 20. Mai.

§ 57a Gutachten "Pickerl" ÖAMTC
§ 57a Gutachten © ÖAMTC

Seit 2. Februar 2023 gibt es Änderungen beim so genannten Pickerl: Das §57a Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. Für Konsument:innen bringt das Vorteile.

Andrej Prosenc, ÖAMTC-Techniker:

"Der QR-Code am §57a Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden."

Neue Prüfposition eCall System

Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System muss im Rahmen der §57a Begutachtung überprüft werden.

Verbrauchsdaten-Erfassung bei Pickerl-Überprüfung ab 20. Mai

Ab 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der §57a Begutachtung muss eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden.

Betroffen sind Diesel-, Benzin-, Hybrid- und PlugIn-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021. Die ausgelesenen Daten werden an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Das Ziel dieser Bestimmung ist die transparente Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Verweigerung der Datenauslese möglich 

Wer die Verbrauchsdaten nicht hergeben möchte, kann das Auslesen der Daten verweigern. Die Verweigerung muss vom Fahrzeug-Besitzer vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. "Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung - man bekommt trotzdem ein Pickerl", stellt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar.

Bisherige Erhebungen zeigen nur geringe Abweichungen

Bereits seit einem Jahr wurden EU-weit von Vertragswerkstätten Erhebungen zu den Verbrauchsdaten durchgeführt. Laut Informationen des Mobilitätsclubs zeigen die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen nur geringe Abweichungen. Diese sind durch unterschiedliche Betriebsbedingungen – beispielsweise Anhänger-Betrieb, Bergfahrten oder auch die persönliche Fahrweise – erklärbar. Die Ergebnisse bei PlugIn-Hybrid-Fahrzeugen lassen darauf schließen, dass diese nicht, wie geplant, regelmäßig an der Steckdose geladen werden.

ÖAMTC Stützpunkt