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20-millionstes Pickerl am ÖAMTC-Stützpunkt Eugendorf ausgestellt (+Foto)

Seit 45 Jahren ist das Pickerl ein wesentlicher Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr

"Seit 1973 vertraut jedes Jahr eine große Anzahl an Mitgliedern bei der Pickerl-Überprüfung dem ÖAMTC", freut sich Andrej Prosenc, Koordinator Technische Standards beim ÖAMTC. "Erfahrene ÖAMTC-Techniker prüfen mit modernsten Diagnosegeräten und geben zuverlässige Antworten über den Zustand des Fahrzeuges." Dieses gute Gefühl – fachliche Kompetenz, gepaart mit verständlichen Erklärungen sowie einem niedrigen Kostenbeitrag – führte auch Clubmitglied Bianca Pühringer aus Thalgau mit Söhnchen Luca zur Pickerl-Überprüfung zum ÖAMTC. Doch dieses Mal war das Gefühl wohl einzigartig, denn der seit längerem beim ÖAMTC-Stützpunkt in Eugendorf geplante Termin, entpuppte sich als 20-millionstes Pickerl, das vom Mobilitätsclub ausgestellt wurde. Durchschnittlich werden pro Werktag an den Stützpunkten des Clubs österreichweit rund 2.850 Pickerl-Überprüfungen durchgeführt.

Die wichtigsten Infos rund ums Pickerl

Im Zuge der §57a-Überprüfung werden mehr als 170 Positionen des Fahrzeugs auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie ihre Umweltverträglichkeit überprüft. Augenmerk wird dabei unter anderem auf Fahrgestell und Karosserie, Sicherheitseinrichtungen, Motor, Bremsen sowie Reifen und Räder gelegt.

* 3-2-1-Intervall: Die erste Pickerl-Überprüfung für Pkw und Anhänger bis 3,5t fällt drei Jahre nach der Erstzulassung an, die nächste nach weiteren zwei Jahren. Ab dem fünften Jahr muss man jährlich zur §57a-Überprüfung. Auch wenn die Überprüfung in den ersten fünf Jahren nur in den beschriebenen Intervallen verpflichtend ist, sollte man sein Fahrzeug zur Sicherheit dennoch einem jährlichen Check unterziehen.

* Toleranzfristen: Seit 20. Mai 2018 gibt es neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum seither drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für "normale" Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat. Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.

* Ersatzplakette: Gerade die Wintermonate sind prädestiniert für beschädigte und zerkratzte Pickerl. Eine Ersatzplakette erhält man nach Scheibentausch oder wegen Unlesbarkeit bei jeder Begutachtungsstelle gegen Vorlage des Zulassungsscheins und des Prüfgutachtens.

ÖAMTC steht für Objektivität und Kompetenz

Während in den meisten Ländern Europas die Pickerl-Überprüfung nur von Organisationen ohne Reparaturtätigkeit durchgeführt werden darf, sind in Österreich auch Autowerkstätten dazu berechtigt. Dem ÖAMTC wird als unabhängiger Überprüfungsstelle Vertrauen geschenkt. Dementsprechend viel Wert legt der Mobilitätsclub auf die Kompetenz und Objektivität der Techniker. Durch regelmäßige Schulungen und interne Kontrollmaßnahmen werden die Techniker immer auf dem modernsten Stand der Technik und der für die §57a-Begutachtung zugrunde liegenden Gesetzgebung gehalten.

ÖAMTC-Mitglieder können bei der §57a-Überprüfung österreichweit zwischen 112 Dienststellen wählen. Neben Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht überprüft der ÖAMTC auch zwei- und dreirädrige Motorfahrräder sowie Motorräder mit und ohne Beiwagen, Microcars und Anhänger. Für eine Terminvereinbarung am besten den Wunsch-Stützpunkt kontaktieren oder online unter www.oeamtc.at/termine einen verfügbaren Termin auswählen. Mehr Infos zu den Überprüfungen des Clubs sowie Videos und Fotoshows zum Ablauf findet man im Internet unter www.oeamtc.at/pruefdienste.