Coronavirus - Reiseinfos
Die wichtigsten Infos zu Reiseeinschränkungen, Grenzen, Reisestorno und Schutzbrief.
© ÖAMTC / W. BauerNeueste Maßnahmen im Überblick
Von Österreich ausgesprochene Reisemaßnahmen
- Tirol: Für Tirol gilt derzeit eine innerösterreichische Reisewarnung. Man benötigt für die Ausreise aus Tirol einen negativen COVID-Test (PCR- oder Antigen-Test), der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Maßnahme gilt voraussichtlich bis 3. März. Der Bezirk Lienz ist davon ausgenommen. Die Durchreise (ohne Zwischenstopp, nur Toiletten-Pausen und Tank-Stopps sind erlaubt) durch Tirol ist ohne Test möglich. Dies gilt sowohl für den Güter-, als auch für den Personenverkehr. Mehr Infos Zusätzlich gilt für den Ort Mayrhofen im Zillertal von 27. Februar bis 3. März ein verstärkter Lockdown, die Ausreise ist nur mit negativem PCR-Test möglich.
- Einreiseregelungen Österreich: Für die Einreise nach Österreich aus einem Risikogebiet (in Europa alle Länder außer Finnland, Griechenland, Island und Norwegen) benötigt man einen negativen PCR- oder Antigen-Test (Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache), der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kann dieser bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist innerhalb von 24 Stunden ein Test nachzuholen. Zusätzlich ist nach der Einreise eine 10-tägige Pflichtquarantäne anzutreten, die frühestens nach dem 5. Tag nach der Einreise durch einen neuerlichen negativen Test beendet werden kann. Für alle Personen, die nach Österreich einreisen wollen (egal ob aus Risikogebiet oder Nicht-Risikogebiet), gilt bereits vor der Einreise eine Registrierungspflicht (max. 72 Stunden vor der Einreise) mittels "Pre-Travel-Clearance-Formular" (PTC) unter https://entry.ptc.gv.at. Die Registrierungs- und Testpflicht gilt nun auch für Pendler, nicht aber die Quarantänepflicht. Durchreisende sind von den Einreisebestimmungen ausgenommen. Detailinformationen zu weiteren Ausnahmen sind beim Gesundheitsministerium zu finden. Mehr Infos
- Grenzschließungen: Bis 29. März 2021 ist der Grenzverkehr an vielen Grenzübergängen zu Tschechien und zur Slowakei eingestellt. An den geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt. Nähere Infos und eine Übersicht über die geöffneten Grenzübergänge finden Sie hier.
- Lockdown: Derzeit gilt ein "Lockdown light" in Österreich. Handel, Schulen, Museen, Bibliotheken und Tierparks sind unter Auflagen geöffnet, die zuvor geltende Ausgangsbeschränkung gilt nur noch zwischen 20 und 6 Uhr, das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur unter bestimmten Ausnahmen möglich. Ein Urlaub gilt nicht als Grundbedürfnis des täglichen Lebens. Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen. Mehr Infos
- Reisewarnung: Für alle Länder, die als Corona-Risikogebiet eingestuft werden (Länder mit einer 14-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von über 100), gilt bis auf Weiteres eine Reisewarnung. Vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen wird gewarnt. Mehr Infos
Von Nachbarländern ausgesprochene Reisemaßnahmen
Detaillierte Infos zu allen Einreisebestimmungen europäischer Länder finden Sie unter "Reisebeschränkungen in Europa"
- Deutschland: Für Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet (z.B. Österreich) aufgehalten haben, gilt eine Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht. Vor der Einreise ist eine Registrierung unter www.einreiseanmeldung.de erforderlich. Spätestens 48 Stunden nach der Einreise muss man über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen, das auf Anforderung dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen ist. Zusätzlich gilt eine Pflichtquarantäne von 10 Tagen, die auch mit einem negativen COVID-Test in der Regel frühestens nach 5 Tagen beendet werden kann. Diese Regelung gilt nicht für die Durchreise. Für die Einreise aus sogenannten Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten gelten strengere Einreisebestimmungen. ACHTUNG: Tirol (ausgenommen der Bezirk Lienz, Gemeinde Jungholz und Rißtal in der Gemeinde Vomp und Eben am Achensee) gilt derzeit als Virusvarianten-Gebiet. Die Einreise aus Tirol nach Deutschland ist bis vorläufig 17. März 2021, mit wenigen Ausnahmen, verboten - fixe Grenzkontrollen werden durchgeführt. Detailinformationen zu den Ausnahmen finden Sie beim österreichischen Außenministerium sowie beim deutschen Innenministerium. Mehr Infos
- Italien: Bis voraussichtlich 5. März müssen Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise nach Italien länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben, einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nach Italien muss ein weiterer PCR- oder Antigen-Test durchgeführt und eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne angetreten werden. Nach der Quarantäne muss ein dritter PCR- oder Antigen-Test vorlegt werden. Eine Registrierung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde ist erforderlich. Alle Einreisende müssen eine ausgefüllte Selbstdeklaration mitführen (Registrierung und Selbstdeklaration gilt auch für die Durchreise). Zu beachten sind ebenso die Bestimmungen der jeweiligen Regionen (Einstufung in weiße, gelbe, orange oder rote Zonen). Mehr Infos
- Ungarn: Bis 15. März 2021 dürfen ausländische Staatsbürger nur in begründeten Ausnahmefällen bzw. aus triftigen Gründen (jedoch dennoch mit Quarantäne/Testpflicht) nach Ungarn einreisen. Mehr Infos
- Schweiz & Liechtenstein: Personen, die sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise länger als 24h in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen in Quarantäne und sich binnen 2 Tagen bei den kantonalen Behörden melden. Das Bundesland Salzburg gilt als Risikogebiet, ab 8. März sind zusätzlich auch Kärnten, Niederösterreich und die Steiermark Risikogebiete, alle anderen österreichischen Bundesländer nicht. Für die Einreise in die Schweiz muss man zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist (gilt bei Einreise per Flugzeug auch für Nicht-Risikogebiete). Alle Reisende (auch aus Nicht-Risikogebieten), die mit Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen, müssen sich vorab online registrieren. Mehr Infos
- Slowakei: Bei der Einreise nach Österreich finden wieder fixe Grenzkontrollen statt, kleinere Grenzübergänge sind geschlossen. Die Einreise ist nur noch mit Registrierung unter korona.gov.sk/ehranica möglich, gefolgt von einer 14-tägigen Pflichtquarantäne möglich, die frühestens am 8. Tag mit einem negativen PCR-Test beendet werden kann. Pendler sind davon ausgenommen, wenn sie einen max. 7 Tage alten PCR- oder Antigen-Test vorweisen können. Mehr Infos
- Slowenien: Bei Einreise ist eine 10-tägige Quarantäne oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48h) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) erforderlich. Die Quarantänepflicht entfällt für nachweislich Genesene sowie Geimpfte. Ausnahmen gelten auch für Pendler. Für Reisende sind alle Grenzübergänge geöffnet, die vor der Pandemie passierbar waren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Durchreise (max. Durchreisedauer 6h) ist erlaubt. Mehr Infos
- Tschechien: Bis voraussichtlich 28. Februar 2021 (Verlängerung sehr wahrscheinlich) gilt wieder ein strenger Lockdown, somit auch verstärkte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Touristische Reisen sind verboten. Für die Einreise ist eine Meldung beim Hygieneamt mittels Online-Formular erforderlich. Außerdem wird ein negativer PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) benötigt. Nach der Einreise muss innerhalb von 5 Tagen ein neuerlicher Test (PCR-Test) durchgeführt werden, bis dahin gilt Quarantäne. Ausnahmen gelten für Pendler (Grenzpendlerformular) und bei dringenden Gründen. Bei der Einreise aus Tschechien finden wieder fixe Grenzkontrollen statt, kleinere Grenzübergänge sind geschlossen. Von einem Transit durch Tschechien nach Deutschland wird aufgrund des deutschen Einreiseverbots für Reisende aus Tschechien abgeraten. Mehr Infos
Reisebeschränkungen in Europa
Die untenstehende Einteilung gibt an, in welche Länder touristische Reisen aus Österreich kommend mit Einschränkungen möglich sind, welche Länder touristische Reisen derzeit nicht erlauben und für welche Länder seit 19. Dezember eine Reisewarnung gilt, da sie als Corona-Risikogebiete eingestuft werden. Details zu den Einreiseregelungen sowie zu Einschränkungen vor Ort finden Sie beim jeweiligen Land.
Touristische Reisen mit Quarantäne- bzw. Testpflicht möglich
Zwar ist die Einreise für touristische Zwecke in diese Länder aus Österreich kommend möglich, es muss allerdings entweder ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen und/oder mit Quarantäne gerechnet werden (teilweise kann diese bei Vorweis eines negativen COVID-19-Tests verhindert oder vorzeitig beendet werden). Die Reisefreiheit ist auch durch Einschränkungen vor Ort eingeschränkt.
Griechenland
Einreise
- Einreisebestimmung: Alle Personen, die bis zum 8. März 2021 nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben. Ebenso müssen alle Einreisenden (auf dem Land-, Luft- und Seeweg) einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem anerkannten Testlabor des Abreiselandes durchgeführt wurde. Das Testergebnis muss in englischer Sprache ausgestellt sein und den Namen, Adresse sowie die Reisepass-/Personalausweisnummer des Reisenden enthalten. Kinder unter 10 Jahren benötigen keinen Test.
- Registrierung: Eine Online-Registrierung bei Einreise am Land-, See- und Luftweg ist verpflichtend. Die Registrierung muss auf der Website https://travel.gov.gr/#/ (mit Google Chrome öffnen) mindestens 24-48 Stunden vor der Einreise auf dem Luftweg bzw. mindestens 48-72 Stunden vor der Einreise auf dem Land- oder Seeweg durchgeführt werden. Grundsätzlich sollte die Registrierung so früh wie möglich erfolgen.
Der QR-Code, der bei der Registrierung ausgestellt wird, wird bei der Einreise kontrolliert. Nach Auskunft der griechischen Gesundheitsbehörden wird der QR-Code um ca. 00:00 Uhr vor der Einreise in automatisierter Form per E-Mail zugesandt. Zusätzlich sollte man bei der Einreise eine ausgedruckte Form des QR-Codes mit sich führen. Einige Flug- und Fährgesellschaften überprüfen den QR-Code beim Check-In/ Boarding.
Gut zu wissen: Für Kinder verlangen viele Fluglinien einen eigenen QR-Code! Bei Personen, die im gleichen Haushalt leben aber unterschiedliche Nachnamen haben, empfiehlt sich ebenfalls die getrennte Anmeldung.
- Hinweis für Reisende am Landweg: Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Promachonas zu Bulgarien möglich. An der Grenze ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Die Einreise aus Albanien, Nordmazedonien, der Türkei sowie über alle anderen Grenzübergänge zu Bulgarien ist bis auf Weiteres nur aus unaufschiebbaren beruflichen Zwecken erlaubt, nicht aber für touristische Reisen. Mehr Infos
- Hinweis für Reisen am Seeweg: Fährverkehr zu/zwischen den Inseln ist derzeit nur in besonderen Situationen (Arbeit, medizinische Gründe, Hilfeleistung, etc.) möglich. Für das Betreten der Fähre ist eine Bestätigung der verpflichtenden Online-Registrierung (siehe oben) notwendig. Eine elektronische oder gedruckte Kopie der Registrierungs-Bestätigung sollte den benannten Besatzungsmitgliedern vorgelegt werden, bevor Sie in einem italienischen Hafen an Bord eines Schiffes gehen. Die Reisenden erhalten den QR-Code erst am Tag ihrer geplanten Ankunft in Griechenland (um Mitternacht) und werden per E-Mail benachrichtigt - eine Verbindung zum Internet sollte also sichergestellt sein.
Gut zu wissen: Bei der Online-Registrierung ist unter dem Punkt "Datum der Ausschiffung" der Anlegetag der Fähre in Griechenland anzugeben. Das Ein- und Auslaufen von Privatbooten und Berufs- und Touristenschiffen ist verboten. - Servicenummer für Rückfragen: Für Unklarheiten und Rückfragen hat die griechische Regierung eine Servicenummer eingerichtet: 0030 215 5605151, 0030 2131510932 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 21:00). Labore in Griechenland, die einen COVID-19 Test anbieten, sind zum Beispiel das CrossBorderMedCare in Athen oder die OLYMPION CLINIC in Patras.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Für die Regionen gibt es eine Einteilung in rote und gelbe Zonen, in denen unterschiedliche Maßnahmen gelten. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Einzelhandelsgeschäfte sind in den meisten Regionen geschlossen. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 18/21 (je nach Zone) - 5 Uhr. Tagsüber darf man sich nur im Freien aufhalten, wenn davor eine SMS (mit dem Code des jeweiligen triftigen Grundes) an 13033 verschickt wurde (funktioniert nur mit griechischer Handynummer). Verfügt man über keine griechische Handynummer, muss eine handgeschriebene Notiz mit den wichtigsten Daten (Name, Adresse, Datum und Uhrzeit des Verlassens der Wohnung, Grund der Bewegung, Zielort und Unterschrift) mitgeführt werden. Reisen zwischen den Regionen sind verboten. Weiters überall Maskenpflicht in allen öffentlichen Innen- und Außenbereichen. Der Mindestabstand beträgt weiterhin 1,5 Meter. Mehr Infos
Fahrgemeinschaften: In PKW mit bis zu 7 Sitzen ist die Beförderung von max. 3 Passagieren erlaubt (maximal 2 Passagiere in Taxis), in PKW mit bis zu 8 oder 9 Sitzen ist die Beförderung von max. 5 Passagieren erlaubt. Minderjährige Kinder können zusätzlich in Pkw für den privaten und öffentlichen Gebrauch mitfahren.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim griechischen Tourismusamt.
Island
Einreise
- Einreisebestimmung: Die Einreise für alle Reisende aus EWR und EFTA Staaten ist möglich. Vor dem Abflug nach Island ist ein Registrierungsformular (Pre-Travel-Clearance - PTC) auszufüllen (die Registrierung ist bis zu 72 Stunden vorher durchzuführen; ab 2005 Geborene sind von der Registrierungspflicht ausgenommen). Für die Einreise wird ein negativer PCR-Test benötigt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Außerdem werden alle Einreisenden aufgefordert, die COVID-19-App Rakning C-19 zu verwenden. Die Einreisebestimmungen sind vorerst bis 1. Mai 2021 gültig. Weitere Informationen finden sich hier.
- Quarantäne: Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise einem Doppeltestverfahren sowie einer Quarantäne für 5 - 6 Tage zu unterziehen. Beim Doppeltestverfahren ist ein PCR-Test gleich nach der Ankunft sowie ein weiterer Test 5 - 6 Tage später vorgesehen. Während der Zeit bis zum zweiten Test muss man sich in Quarantäne begeben. Fällt der zweite Test negativ aus, kann die Quarantäne beendet werden. Fällt einer der beiden Tests positiv aus, muss sich die Person 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Tests sind kostenlos. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie unter www.covid.is/de.
Touristische Reisen derzeit nicht möglich
In diesen Ländern gelten konkrete Einreiseverbote aus Österreich kommend für den Zweck einer touristischen Reise.
Finnland
Einreise
- Einreisebestimmung: Die Einreise aus Österreich ist nur aus beruflichen sowie dringend notwendigen Gründen erlaubt. Touristische Reisen sind bis mindestens 18. März nicht möglich. Mehr Infos
- Quarantäne: Für Einreisende besteht eine Regelung zur Selbstquarantäne von 14 Tagen. Zwingende Besorgungen (z.B. Arztbesuche) während dieser Zeit sind unter strikter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gestattet. Es besteht die Möglichkeit, die Dauer der Selbstquarantäne mit zwei freiwilligen COVID-Tests zu verkürzen. Der erste Test sollte maximal 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt werden, der zweite frühestens 72 Stunden nach der Ankunft in Finnland. Bis zum Vorliegen des zweiten Testergebnisse sollte man sich in Selbstisolation begeben, die bei einem negativen Testergebnis beendet werden kann. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der finnischen Regierung.
Norwegen
Einreise
- Einreisebestimmung: Die Einreise ist nur für Personen, die einen Wohnsitz in Norwegen haben, erlaubt. Touristische Reisen sind nicht mehr möglich. Ausnahmen gelten für Personen im Flughafentransit, den Güter- und Warenverkehr sowie enge Familienmitglieder von Personen mit Wohnsitz in Norwegen (z.B. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner). Mehr Infos
- Quarantänepflicht: Für Einreisende aus Österreich gilt eine 10-tägige Quarantäne-Pflicht. Bei der Einreise wird von den Grenzbeamten ein Quarantänehotel zugewiesen, in dem die Quarantäne auf eigene Kosten verbracht werden muss (ca. 50 Euro pro Tag). Ausgenommen sind Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen. Reisende aus „roten“ Ländern (d.h. inklusive Österreich) müssen bei ihrer Ankunft eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Der Test muss weniger als 24h vor der Einreise getätigt worden sein. Eine Reduktion der Quarantänefrist auf sieben Tage ist möglich - Voraussetzung ist das Vorliegen zweier negativer COVID-Tests. Als erster Test gilt der bei der Ankunft in Norwegen zu absolvierende; der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach Ankunft durchgeführt werden. Der zweite Test ist freiwillig und es besteht kein Rechtsanspruch auf dessen Durchführung, z.B. bei mangelnden Testkapazitäten. Die Verordnung gilt nicht für Norweger, Personen mit Wohnsitz in Norwegen oder Transitreisende; ebenso nicht für Pendler aus Schweden und Finnland (mit Sonderregelungen für Gesundheitspersonal). Mehr Infos
- Registrierung: Vor der Einreise nach Norwegen ist eine Registrierung unter https://reg.entrynorway.no/ erforderlich.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie auf der Website der norwegischen Regierung (auf Englisch) oder beim norwegischen Tourismusamt (Deutsch).
Länder mit Reisewarnung
Für die folgenden europäischen Länder gilt bis auf Weiteres eine Reisewarnung, auch wenn die Einreise in manche dieser Länder aus Österreich kommend prinzipiell möglich ist. Das österreichische Außenministerium rät dringend von touristischen und nicht notwendigen Reisen ab.
Eine Übersicht über alle weltweiten Reisewarnungen finden Sie beim Außenministerium.
Albanien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Grenzen nach Albanien sind geöffnet.
- Quarantäne: Es gibt für Einreisende grundsätzlich keine Test- oder Quarantäneverpflichtung.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Durchreise
Die Durchreise durch Albanien ist ohne Einschränkungen möglich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Andorra
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise für Personen aus den EU- und EWR-Ländern sowie aus Großbritannien ist ohne Einschränkungen möglich. Es besteht keine Test- oder Quarantänepflicht.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Belgien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Bis voraussichtlich 1. April 2021 sind alle nicht notwendigen Reisen von und nach Belgien untersagt. Ein essenzieller Reisegrund ist bei der Ein- und Ausreise zu belegen. Die Erklärung wird auch in die belgische Online-Einreiseregistrierung (Public Health Passenger Locator Form, siehe Punkt Registrierung) hochzuladen sein. Weiterhin erlaubt sind u.a. Reisen aus beruflichen, zwingenden familiären, humanitären oder schulischen Gründen. Die Quarantäne- und Testerfordernisse bleiben aufrecht.
- Testpflicht: Bei der Einreise aus Ländern der "roten Zone" (darunter auch Österreich) muss ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test vorgelegt werden.
- Quarantäne: Bei Einreisen nach Belgien aus Österreich muss eine obligatorische 7-tägige Quarantäne eingehalten werden. Am 7. Tag der Quarantäne muss ein PCR-Test vorgenommen werden, nur bei einem negativen Testergebnis kann die Quarantäne dann auch beendet werden.
- Ausnahme: Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden sowie Personen in kritischen Funktionen.
- Registrierung: Innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Belgien ist eine Online-Registrierung (Public Health Passenger Locator Form) vorzunehmen. Nach erfolgter Registrierung bekommt man per E-Mail oder SMS eine Bestätigung samt QR-Code zugeschickt, die bei möglichen Kontrollen vorzuweisen ist. Personen, die über keine Mobiltelefonnummer verfügen, müssen das ausgefüllte Formular per E-Mail an PLFBelgium@health.fgov.be senden und einen Ausdruck mit sich führen.
Formular zum Download:
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der Regierung.
Bulgarien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise nach Bulgarien ist für alle EU-Bürger grundsätzlich möglich. Mehr Infos
- Testpflicht: Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test notwendig, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
- Quarantäne: Für Einreisende aus Österreich gilt keine Quarantänepflicht.
- Gut zu wissen: An den Flughäfen und auch an den Landgrenzübergängen werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Personen mit Körpertemperatur über 37 Grad Celsius werden isoliert und unter Quarantäne gestellt bzw. medizinisch behandelt.
Durchreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist für Personen erlaubt, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind (EU-Bürger).
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Bosnien-Herzegowina
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Ausländische Staatsbürger dürfen mit einem negativen PCR-Test (zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden) nach Bosnien und Herzegowina einreisen.
Durchreise
Ein Transit ohne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina zum Zweck der Rückkehr in das Heimatland ist ohne PCR-Test gestattet. Dies gilt auch für den Neum-Korridor bei der Rückreise aus Dubrovnik (Kroatien), sofern man den Korridor nicht in nördlicher Richtung verlässt.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Dänemark
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise nach Dänemark ist bis vorerst 5. April 2021 nur bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe erlaubt (z.B. bestehendes Arbeitsverhältnis, Studium, Geschäftsreise etc.). Die Einreisegründe sind auf der Webseite der dänischen Polizei angeführt. Eine Einreise für Urlaubszwecke ist nicht möglich. Mehr Infos
- Testpflicht: Für die Einreise benötigt man einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-Test), der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Bei Flugreisen muss der Test bereits beim Boarding vorgewiesen werden, nach der Ankunft wird am Flughafen ein neuerlicher Schnelltest durchgeführt.
- Quarantäne: Nach der Einreise muss man sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Ein Freitesten ist frühestens nach 4 Tagen möglich. Die Maßnahmen gelten vorläufig bis 1. März 2021.
- Grönland & Färöer Inseln: Für Österreicher ist die Einreise nach Grönland oder auf die Färöer Inseln ebenso wie in Dänemark nur aus berücksichtigungswürdigen Gründen und mit negativem Test möglich.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Durchreise
Für den Transit durch Dänemark ist der Reisegrund (Reise in das Heimatland oder gewichtige Reisegründe außerhalb Dänemarks) sowie ein negativer Test (nicht älter als 24 Stunden) vorzuweisen. Die Durchreise hat ohne unnötige Aufenthalte zu erfolgen. Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim dänischen Tourismusamt.
Deutschland
Hinweis
In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen.Erkundigen Sie sich vor einer Reise nach Deutschland daher bitte über die Test- und Quarantänebestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in das Sie reisen wollen. Eine Übersicht mit Verlinkungen zu den Quarantäneverordnungen aller Bundesländer finden Sie hier.
Allgemeine Einreisebestimmungen nach Deutschland
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Deutschland wird gewarnt.
- Einreisebestimmungen: Die Einreise aus allen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist grundsätzlich möglich. Für die Einreise aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten gelten aber Einschränkungen. Die Liste der Risikogebiete wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Österreich zählt als Risikogebiet (ausgenommen der Gemeinden Jungholz und Mittelberg Kleinwalsertal), Tirol (ausgenommen Bezirk Lienz, Gemeinde Jungholz und Rißtal in der Gemeinde Vomp und Eben am Achensee) wird als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Das Einreiseverbot nach Deutschland aus Tirol gilt vorerst bis 17. März 2021. Mehr Infos
- Registrierung: Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Für Einreisende mit Voraufenthalten in Virusvarianten-Gebieten besteht diese Pflicht immer, für alle anderen bestehen bestimmte Ausnahmen (siehe unten). Ist die Registrierung in digitaler Form nicht möglich, steht alternativ eine Ersatzmitteilung in Papierformat zur Verfügung, die ausgefüllt und mitgeführt werden muss. Achtung: Es gibt betrügerische Internetportale für kostenpflichtige Einreiseanmeldungen, die oft nicht gültig sind. Bitte verwenden Sie nur den oben angeführten Link, die Anmeldung zur Einreise ist kostenlos.
- Testpflicht: Reisende ab 6 Jahren, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach der Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen, das auf Anforderung dem zuständigen Gesundheitsamt (siehe Tool) vorzulegen ist. Infos zu Testmöglichkeiten erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 116 117 oder unter www.116117.de. Ausgenommen von der Testpflicht sind seit 24. Februar Grenzpendler, die bis dahin wöchentlich testen mussten.
- Quarantäne: Grundsätzlich ist nach der Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet am Zielort eine Pflichtquarantäne von 10 Tagen anzutreten. Die Quarantäne kann in der Regel frühestens nach dem 5. Tag nach der Einreise durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Die Details zu den Quarantänevorschriften legen die einzelnen Bundesländer fest.
Einreise aus Virusvarianten-Gebieten
Informationen zu den Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland aus Virusvarianten-Gebieten sowie geltende Ausnahmen sind beim deutschen Innenministerium sowie beim österreichischen Außenministerium zu finden.
Ausnahmen von der Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebiet
- Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten.
- Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und Deutschland auf unmittelbarem Weg unverzüglich wieder verlassen.
- Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für max. 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen (gilt nicht für Bayern sowie in Baden-Württemberg nicht für touristische Zwecke und Einkaufsfahrten).
- Berufs- und Güterverkehr
Ausnahme von der Test- und Quarantänepflichtbei Einreise aus Risikogebiet (Registrierung erforderlich)
- Personen, die sich aufgrund des Besuchs von Verwandten 1. Grades oder des nicht dem gleichen Haushalt angehörigen Ehe- oder Lebenspartners für max. 72 Stunden in Deutschland aufhalten oder sich max. 72 Stunden in einem Risikogebiet (z.B. Österreich) aufgehalten haben, sind von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen. Eine Registrierung ist aber erforderlich.
Mehr Infos: WKO Einreisequarantäne-Spiegel bzw. Tourismus-Wegweiser Deutschland
Sonderregelungen Bayern bei Einreise aus Risikogebiet
Von der Test- und Quarantänepflicht sind folgende Personen ausgenommen:
- Personen, die sich auf der Durchreise durch Deutschland befinden oder Personen in direkter An- oder Abfahrt zum Flughafen (gilt nur für Flugreisende selbst, Flugticket dient als Nachweis). Personen, die andere Reisende zum Flughafen bringen oder von diesem abholen wollen, sind nicht von der Quarantäne befreit.
- Grenzpendler (Wohnsitz in Bayern, Arbeits- oder Ausbildungsstätte liegt aber in Risikogebiet, z.B. Österreich) und Grenzgänger (Wohnsitz in Risikogebiet, z.B. Österreich, Arbeits- oder Ausbildungsstätte liegt aber in Bayern), die mindestens ein Mal wöchentlich die Grenze überschreiten
- Personen, die beruflich bedingt Personen, Güter oder Waren befördern
- Bei Einreise aus einem Risikogebiet zum Zwecke der Inanspruchnahme einer dringenden medizinischen Leistung ist man von der Quarantänepflicht befreit, jedoch nicht von der Test- und Registrierungspflicht.
Alle anderen Einreisenden müssen der Behörde entweder einen max. 48 Stunden alten negativen COVID-Test vorlegen oder unverzüglich innerhalb von 72 Stunden einen Test nachholen.
Berufspendler von Tirol nach Bayern
Vom Einreiseverbot ausgenommen sind Beschäftigte, die bei einem systemrelevanten Arbeitgeber in Bayern angestellt sind (siehe Ziffer 2 in der Mitteilung der Kommission vom 30. März 2020) und von diesem zwingend für die Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt werden. Bei der Einreise muss eine individualisierte amtliche Bescheinigung der bayerischen Landesbehörden mitgeführt und auf Verlangen der Kontrollbehörden vorgelegt werden. Zusätzlich wird eine digitale Einreiseanmeldung und ein negativer PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) benötigt.
Durchreise
Die Durchreise durch Deutschland ist grundsätzlich möglich, jedoch gelten Einschränkungen, wenn man aus einem Virusvarianten-Gebiet (z.B. Tirol) kommt. An den Grenzübergängen Kufstein-Kiefersfelden und Salzburg-Walserberg werden Kontrollen durchgeführt. Auch bei der Wiedereinreise nach Österreich aus Tirol kommend ist ein negativer Corona-Test vorzulegen.
Route | Durchreise erlaubt? | Ausnahmen für | Voraussetzungen | Wiedereinreise Österreich |
Einreise aus Tirol kommend* | ||||
Großes & Kleines Deutsches Eck (Tirol > Salzburg)** | Nein | Güter- und Warenverkehr, Berufspendler, Schüler, Studenten, Auszubildende |
|
negativer PCR-/Antigen-Test (max. 48h alt) |
Einreise aus allen anderen Bundesländern kommend* | ||||
Großes & Kleines Deutsches Eck (Salzburg > Tirol) | Ja | - |
|
- |
Alle anderen Routen (z.B. Vorarlberg <> Salzburg, Oberösterreich > Tirol) | Ja | - |
|
- |
* Für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in Tirol aufgehalten haben, gelten die Einschränkungen wie bei Einreise aus Tirol (gilt auch für die reine Durchreise durch Tirol).
** Kleines Deutsches Eck: Fahrten von Lofer Richtung Salzburg sind ohne Einschränkungen möglich, wenn der Abfahrtsort im Bundesland Salzburg liegt.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Hinweis für Autoreisende
Für Autofahrten gibt es keine besonderen Regelungen, egal ob alle Fahrzeuginsassen im selben Haushalt leben oder nicht. Regelmäßiges Lüften wird angeraten.
Einschränkungen im Land
Der landesweite Lockdown wurde bis 7. März 2021 verlängert: Der Handel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf ist geschlossen. Friseure dürfen unter strengen Auflagen ab 1. März wieder öffnen. Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit max. einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen sowie sämtliche Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen aufnehmen (nur Geschäftsreisende). Darüber hinaus muss weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Kinder bis 6 Jahre sind davon ausgenommen. Die Bestimmungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Auch Ausgangsbeschränkungen und -sperren werden von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Weitere Infos dazu bietet der ADAC.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium, deutschen Kompetenzzentrum (Tourismus-Wegweiser)oder auf der Website der Deutschen Tourismuszentrale.
Estland
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Personen aus der EU, dem Schengen-Raum, Großbritannien und Nordirland sowie aus den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt dürfen einreisen, wenn sie keine COVID-Symptome aufweisen.
- Testpflicht: Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise nach Estland durchgeführt wurde. Alternativ kann auch bei der Einreise ein Test gemacht werden.
- Quarantäne: Eine 10-tägige Quarantänepflicht besteht für Personen, die aus Ländern mit einer Infektionsrate von mehr als 150 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen einreisen, darunter auch Österreich. Die entsprechende Länderliste auf der Homepage des estnischen Außenministeriums wird jeden Freitag aktualisiert und tritt am darauffolgenden Montag in Kraft. Auch alle Personen, die COVID-Symptome aufweisen, müssen in 10-tägige Quarantäne. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn frühesten am 6. Tag nach Durchführung des ersten Tests ein zweiter Test durchgeführt wird und dieser negativ ist.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Durchreise
Die Durchreise durch Estland, um in sein Heimatland zurückzukehren, ist möglich, sofern man keine COVID-19 Symptome aufweist. Durchreisende sind von der Verpflichtung zur Quarantäne ausgenommen. Sie sind dazu angehalten, ein Formular zum Gesundheitsstatus auszufüllen und gegebenenfalls darüber hinausgehende Informationen zu liefern.
Formular zum Download:
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie bei der WKO.
Frankreich
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise nach Frankreich ist für alle Personen aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Island, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt uneingeschränkt möglich. Die Einreise aus Großbritannien ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen erlaubt.
- Testpflicht: Für die Einreise wird ein negativer PCR-Test benötigt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zusätzlich ist eine eidesstattliche Erklärung erforderlich. Ausnahmen gelten für Grenzpendler sowie Fahrer und Begleitpersonal von Transporten. Für Reisen nach Korsika ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test erforderlich, der frühestens 72 Stunden vor dem Abflug bzw. der Abfahrt aus dem Hafen durchgeführt wurde. Bei der Einreise aus einem Drittstaat wird bereits beim Boarding (Flugzeug/Schiff) ein negativer PCR-Test verlangt.
- Quarantäne: Nach der Einreise aus einem Drittstaat ist eine 7-tägige Quarantäne anzutreten und im Anschluss ein neuerlicher PCR-Test durchzuführen. Bei der Rückreise aus europäischen Ländern wird dies von den französischen Behörden empfohlen.
Französische Überseegebiete: Die Einreise in französische Überseegebiete ist nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Bei Abflug in alle französischen Überseegebiete sind ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) sowie eine eidesstattliche Erklärung zur Symptomfreiheit, keinem wissentlichen Kontakt zu einem COVID-Erkrankten in den 14 Tagen vor Abreise, Durchführung einer 7 -tägigen Isolierung nach Ankunft und nachfolgendem weiteren Test, vorzulegen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Überseegebieten finden Sie hier.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Hinweis für Autoreisende
Für Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im selben Haushalt leben, gilt, dass pro Sitzreihe max. 2 Personen sitzen dürfen (ausgenommen Transporte von Personen mit Behinderungen).
Einschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in ganz Frankreich eine Ausgangssperre von 18:00 bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit ist das Verlassen der Wohnung nur aus bestimmten Gründen erlaubt (Arbeit, familiäre Gründe, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen). Ein Passierschein ist mitzuführen. Die Reisebeschränkungen zwischen den Regionen wurden aufgehoben, auch Privatreisen ins Ausland sind wieder erlaubt. Maskenpflicht besteht in ganz Frankreich für alle Personen ab 6 Jahren im Freien und in geschlossenen öffentlichen Räumen. Der Mindestabstand beträgt 1 Meter.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium und auf der Webseite der Regierung.
Großbritannien
Einreise
- Landeverbot: Österreich hat für Flugzeuge aus Großbritannien bis vorläufig 7. März ein Landeverbot verhängt.
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Registrierung: Eine Vorabregistrierung auf der Website der Regierung inkl. Angabe der Aufenthaltsadresse ist erforderlich (innerhalb von zwei Tagen VOR Ankunft in Großbritannien).
- Einreisebestimmung: Der Vorweis eines negativen PCR- oder Antigen-Tests (nicht älter als 72 Stunden) ist mit mehr als 97% Spezifität in englischer, französischer oder spanischer Sprache erforderlich, der bereits vor Abreise von der Airline, Bahngesellschaft oder dem Schiffsbetreiber kontrolliert wird. Reisen sind nur noch aus sehr wenigen, z.B. beruflichen Gründen erlaubt.
- Quarantäne: Reisende aus Österreich müssen sich nach der Einreise in das Vereinigte Königreich in eine 10-tägige Heimquarantäne begeben. Ein Freitesten ist frühestens 5 Tage nach der Einreise möglich. Die Kontaktdaten müssen vor der Einreise verpflichtend bekannt gegeben werden (siehe Registrierung). Einreisende aus Hochrisikogebieten (Österreich zählt aktuell nicht dazu) müssen die 10-tägige Quarantäne in dafür vorgesehenen Hotels verbringen.
- Testpflicht: Je nach Landesteil gelten unterschiedliche Verschärfungen. Für England gilt, dass sowohl spätestens am 2. als auch frühestens am 8. Tag der Quarantäne jeweils ein weiterer COVID-19-Test gemacht werden muss. Auch wenn man sich aus der Quarantäne frei testet, besteht die Pflicht eines weiteren Tests am 8. Tag nach der Einreise. Informationen zu den weiteren Landesteilen finden Sie hier.
Verstöße gegen diese Einreiseregelungen werden mit hohen Strafen belegt (auch für das Verabsäumen der Registrierung vor der Einreise).
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Nationaler Lockdown in Großbritannien bis voraussichtlich Ende Februar. Der internationale und auch der innerbritische Reiseverkehr ist sehr stark eingeschränkt. Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der britischen Regierung.
Irland
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Bis mindestens 5. März 2021 müssen alle Reisenden bei Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test vorweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen sind nur Einreisende aus Nordirland, Kinder unter 6 Jahren, Transitreisende, die den Flughafen nicht verlassen und internationale TransportarbeiterInnen in Ausübung ihrer Tätigkeit. Das Nichtvorweisen des Testergebnisses ist strafbar. Personen die ohne negativen Corona-Test ins Land reisen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Einreisende sind verpflichtet vor Ankunft die "COVID-19 Passenger Locator Form" auszufüllen.
- Quarantäne: Alle Einreisenden, ausgenommen Personen die aus Nordirland einreisen, müssen eine 14-tägige Selbstisolation antreten. Ausnahmen gelten nur für Personen, die aus Ländern auf der "Grünen Liste" einreisen sowie Passagiere im Transit (Flughafen darf nicht verlassen werden). Österreich ist nicht auf der grünen Liste. Personen in Selbstisolation können während der 14-tägigen Frist von den irischen Behörden aus Kontrollzwecken kontaktiert werden. Ein Freitestesten ist frühestens 5 Tage nach der Einreise mit einem negativen irischen PCR-Test möglich.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Der landesweite Lockdown wurde bis zum 5. April verlängert. Hotels, Restaurants und Bars sind geschlossen, weiters haben nur systemrelevante Geschäfte derzeit offen. Die Regierung geht auch davon aus, dass das Gastgewerbe frühestens im Hochsommer geöffnet wird. Die Wohnung darf nur für dringend notwendige Tätigkeiten verlassen werden, Bewegung im Freien ist nur im Umkreis von 5 km vom Wohnort erlaubt. Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium beim irischen Tourismusamt.
Italien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmungen: Bis voraussichtlich 5. März gelten für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Italien mehr als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben, verschärfte Bestimmungen: Bei der Einreise nach Italien muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nach Italien muss man sich einem weiteren PCR- oder Antigen-Test unterziehen sowie eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne antreten. Nach der Quarantäne muss ein dritter PCR- oder Antigen-Test durchgeführt werden. Darüber hinaus ist bei der Einreise das Mitführen einer Selbstdeklaration vorgeschrieben. Für Südtirol steht eine deutsche Version der Selbstdeklaration zur Verfügung, die allerdings nur in Südtirol akzeptiert wird. Mehr Info
- Registrierung: In allen Fällen ist für die Einreise nach Italien eine Registrierung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verpflichtend, auch für Durchreisende. Eine Kontaktliste für alle italienischen Regionen ist auf der Website des italienischen Gesundheitsministeriums abrufbar. Für Südtirol erfolgt die Registrierung über das Online-Einreise-Formular. Bei Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldung bei der Region zu veranlassen, in der sich der Flughafen befindet. Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von den Regionen Apulien, Kalabrien & Sizilien verlangt.
Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht
- Pendler (inkl. Studierende). Personen, die in Italien ihren Lebenspartner oder Familie besuchen, zählen nicht als Pendler.
- Personal von öffentlichen Verkehrsmitteln
- Reisende im Transit, die mit einem privaten Fahrzeug reisen und Italien innerhalb von 36 Stunden wieder verlassen (mit Selbstdeklarationsformular, sowie der verpflichtenden Registrierung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde).
Durchreise
Die Ein- und Durchreise ist mit ausgefüllter Selbstdeklaration und Registrierung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde möglich, sofern man Italien innerhalb von 36 Stunden wieder verlässt.
Die Einreise in „rote Zonen“ (nähere Details zu den Zonen siehe unten) sowie „orange Zonen“ ist nur aus bestimmten Gründen (Arbeit/Gesundheit/sonstige dringliche Gründe) mit Selbstdeklarations-Formular möglich. Für den gesamten Rest Italiens („gelbe Zonen“ oder "weiße Zonen") bestehen derzeit keine Einreisebeschränkungen.
Bedingung: Die Person darf in den 14 Tagen vor Einreise in keinem anderen Land als dem obigen aufhältig gewesen sein.
Gut zu wissen: Das italienische Außenministerium bietet ein Online-Tool an, das unter Berücksichtigung des Herkunftslandes und jener Länder, in denen man sich in den vergangenen 14 Tagen vor der Einreise nach Italien aufgehalten hat, über die geltenden Einreisebestimmungen informiert.
Vatikanstadt
Bitte beachten Sie die Reiseinformationen für Italien. Die Rückreise nach Österreich ist ohne Einschränkungen möglich. Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Hinweis für Autoreisende
Wenn alle Fahrzeuginsassen im selben Haushalt leben, sind keine Einschränkungen zu beachten. Sobald Personen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam im Auto unterwegs sind, müssen alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Beifahrersitz muss frei bleiben und in jeder weiteren Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen sitzen (auf den äußeren Sitzplätzen). In Taxis muss zusätzlich mind. 1 Meter Abstand zum Fahrer eingehalten werden. Autobahnraststätten sind geöffnet.
Einschränkungen im Land
Die Notverordnung wurde bis 5. März 2021 verlängert. Die Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit zwischen den Regionen bleiben bis mindestens 5. März aufrecht. Von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. In der Öffentlichkeit muss weiterhin ein Mindestsicherheitsabstand von einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden (bei sportlichen Aktivitäten 2 Meter). Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit (auch im Freien) ist generell verpflichtend.
Zusätzlich gelten in den italienischen Region basierend auf ihre Einstufung als rote, orange, gelbe oder weiße Zonen weitere Maßnahmen:
In den "roten Zonen" (derzeit Basilikata, Molise) ist ein Verlassen der Wohnung nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Bars und Restaurants (mit Ausnahme der Abholung von Speisen und Getränken bis 22 Uhr), sowie Geschäfte (mit Ausnahme von Gütern des täglichen Bedarfs) bleiben geschlossen.
In den “orangen Zonen" (derzeit Abruzzen, Emilia-Romagna, Kampanien, Lombardei, Marken, Piemont, Südtirol, Toskana, Trient, Umbrien) ist das Verlassen der Gemeinde und der Region nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Regelungen für Bars und Restaurants sind dieselben wie in den “roten Zonen“. Einkaufszentren bleiben an Wochenenden geschlossen.
In den “gelben Zonen“ (derzeit Aostatal, Apulien, Friaul-Julisch Venetien, Kalabrien, Latium, Ligurien, Sizilien, Venetien) ist derzeit das Verlassen der Region nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bars und Restaurants sind bis 18 Uhr geöffnet. Einkaufszentren bleiben am Wochenende geschlossen. Museen und Ausstellungen sind von Montag bis Freitag geöffnet (Voranmeldung notwendig).
In den "weißen Zonen" (derzeit Sardinien) ist neben der Öffnung von Geschäften, Bars und Restaurants auch die Öffnung von Museen und kulturellen Einrichtungen vorgesehen.
Informationen zu den Regelungen in Südtirol finden Sie hier.
In einigen italienischen Regionen können COVID-19 Tests auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Eine Liste privater Labors die diese Tests anbieten finden Sie hier. Eine Übersicht über Teststationen in Südtirol finden Sie hier.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium, beim italienischen Außenministerium oder auf der Website der Italienischen Tourismuszentrale.
Kosovo
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise ist grundsätzlich möglich, derzeit aber nur an bestimmten Grenzübergängen. Eine Auflistung findet sich beim österreichischen Außenministerium.
- Testpflicht: Für die Einreise aus Österreich wird ein negativer PCR-Test benötigt (nicht älter als 72 Stunden).
- Quarantäne: Kann bei der Einreise aus Österreich kein PCR-Test vorgewiesen werden, muss eine 7-tägige Quarantäne angetreten werden.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Reiseverkehr
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Kroatien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Reisende aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten bzw. -Regionen, die sich nicht auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden (siehe Karte), müssen bei der Einreise nach Kroatien einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist (gerechnet vom Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zur Ankunft am Grenzübergang), oder einen PCR-Test unmittelbar nach der Ankunft in die Republik Kroatien (auf eigene Kosten) durchführen mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Eine Übersicht zu staatlich zertifizierten Testlaboren für SARS-CoV-2 in Kroatien finden Sie hier. Ausnahmen gelten u.a. für Personen, die aus familiären oder geschäftlichen Gründen reisen. Mehr Infos
- Quarantäne: Für Reisende aus Tirol gilt zusätzlich zur Testpflicht eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne. Eine vorzeitige Beendigung ist frühestens am 7. Tag nach der Einreise mit einem negativen PCR-Test möglich.
- Durchreise: Die Durchreise durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Personen Kroatien innerhalb von 12 Stunden nach ihrer Einreise wieder verlassen. Reisende aus Tirol müssen auch für den Transit durch Kroatien einen negativen PCR-Test vorweisen.
- Registrierung: Für die Einreise ist eine Registrierung mit den persönlichen Daten erforderlich, die entweder vorab auf der Website https://entercroatia.mup.hr (auch in Deutsch) oder direkt beim Grenzübertritt durchgeführt werden kann. Um die Grenzwartezeiten zu reduzieren, wird die elektronische Voranmeldung empfohlen. Neben den persönlichen Daten zu allen reisenden Personen, muss man auch die Dauer und Ort des Aufenthalts sowie Telefon und E-Mail-Adresse angeben. Reisende erhalten auf ihre E-Mail-Adresse die Anmeldebestätigung sowie alle relevanten epidemiologischen Informationen und Anweisungen. Es wird empfohlen, die Anmeldebestätigung ausgedruckt mitzunehmen und beim Grenzübertritt nach Kroatien hinter die Windschutzscheibe zu legen, um das Überqueren der Grenze zu erleichtern.
Die Anmeldung kann auch erst an den Grenzübergängen durchgeführt werden, es ist dann jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Bitte beachten Sie auch die Ein- und Durchreisebestimmungen von Slowenien sowie aktuelle Verkehrsinformationen für Kroatien und Slowenien.
Bei positivem Testergebnis in Kroatien: Will man die verpflichtende Quarantäne in Österreich antreten, muss man sich frühestmöglich vor der geplanten Ausreise aus Kroatien an die in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wenden. Diese kann beim weiteren Vorgehen betreffend Rückreise nach Österreich behilflich sein. Darüber hinaus muss man sich in Kroatien mit dem örtlich zuständigen epidemiologischen Dienst in Verbindung setzen. Laut Auskunft der Außenhandelsstelle in Ljubljana ist die Durchreise mit dem privaten Pkw durch Slowenien aber auch bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses möglich. Beim Grenzübertritt soll unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz getragen und die Grenzbeamten darauf hingewiesen werden, dass man Corona-positiv ist und es sich um eine Transitfahrt nach Österreich handelt. Der Transit durch Slowenien muss innerhalb von 6 Stunden auf der kürzest möglichen Strecke ohne Zwischenstopp und ohne Kontakt zu anderen Personen erfolgen.
Hinweis für Autoreisende
Für Autofahrten gibt es keine besonderen Regelungen, egal ob alle Fahrzeuginsassen im selben Haushalt leben oder nicht.
Einschränkungen im Land
Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften/Shoppingcentern, Tankstellen, Banken, Postfilialen und in sonstigen Dienstleistungsbetrieben (z.B. Friseur). Kinder unter 11 Jahren sind von der Tragepflicht ausgenommen. Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter. Für Informationen rund um das Coronavirus steht die Info-Hotline 113 in Kroatien zur Verfügung (Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr). Hier erhalten Sie auch Infos zu COVID-Testmöglichkeiten in Kroatien.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim kroatischen Tourismusamt.
Lettland
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Bis 6. April 2021 gilt ein Einreiseverbot aus allen Ländern, ausgenommen zum Zwecke der Arbeit, Ausbildung, zur Familienzusammenführung, für medizinische Behandlungen, Transit, Begleitung von Minderjährungen, Rückkehr zum permanenten Wohnsitz oder Besuch eines Begräbnisses.
- Testpflicht: Personen, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind, benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden alt).
- Quarantäne: Zusätzlich zum Test müssen sich Reisende nach der Einreise in 10-tägige Selbstisolation begeben.
- Registrierung: Alle Reisenden, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind, müssen sich vor der Einreise unter www.covidpass.lv/en registrieren (gilt auch für die Durchreise). Die Registrierung darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen und muss für alle Reisenden durchgeführt werden (inkl. Kinder). Dabei muss auch ein negativer COVID-Test (nicht älter als 72 Stunden) angegeben und bei der Einreise vorgelegt werden. Nach erfolgreicher Registrierung erhält man als Bestätigung einen QR-Code zugeschickt.
Durchreise
Der Transit (ohne Aufenthalt) durch Lettland ist ohne PCR-Test möglich. Voraussetzung ist, dass Lettland innerhalb von 12 Stunden ab der elektronischen Registrierung durchquert wird, andernfalls wird ein Test benötigt.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Liechtenstein
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise nach Liechtenstein aus allen Schengen-, EU- und EFTA-Staaten sowie aus Großbritannien ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings sind für Risikogebiete gewisse Quarantänevorschriften einzuhalten (siehe unten). Das Bundesland Salzburg gilt als Risikogebiet, ab 8. März gelten zusätzlich auch Kärnten, Niederösterreich und die Steiermark als Risikogebiete. Eine Liste der betroffenen Staaten und Gebiete findet sich auf der Homepage des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit.
- Quarantäne: Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Liechtenstein länger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen für 10 Tage in Quarantäne und sich zudem binnen zwei Tagen bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden und deren Anweisungen befolgen. Ein negatives Testresultat hebt die Verpflichtung zur Quarantäne nicht auf. Die Quarantäne kann auch nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden. Informationen zu Testmöglichkeiten in Liechtenstein gibt es telefonisch unter +423 235 45 32 oder unter www.regierung.li/coronavirus. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Ein Mindestabstand von 2 Metern muss eingehalten werden. Eine generelle Maskenpflicht gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website von Liechtenstein Tourismus.
Litauen
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmungen: Die Einreise aus EU- und EWR-Ländern inkl. Norwegen, der Schweiz und Großbritannien ist erlaubt. Aufgrund der neuen Virusmutationen werden vorläufig alle Länder (auch Österreich) als grau eingestuft. Es muss bei der Einreise entweder ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-Test), der max. 48 Stunden vor der Einreise nach Litauen durchgeführt wurde, vorgelegt oder ein verpflichtender Test innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft durchgeführt werden.
- Quarantäne: Zusätzlich zur Testpflicht muss eine Quarantäne von 10 Tagen angetreten werden. Ein Freitesten aus der Quarantäne ist frühestens nach 7 Tagen mit einem negativen PCR-Test möglich (auf eigene Kosten). Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es beispielsweise für unaufschiebbare Arbeitsgründe oder bei Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion bzw. über beide COVID-Teilimpfungen (in litauischer, englischer oder russischer Sprache). Mehr Infos
- Registrierungspflicht: Alle Einreisenden aus einem Risikogebiet müssen binnen 12 Stunden nach ihrer Einreise ein Formular ausfüllen, wenn sie mit einem privaten Verkehrsmittel unterwegs sind. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln muss das Formular bereits vor Antritt der Reise ausgefüllt werden, wobei ein QR-Code generiert wird, der dem Transportunternehmen bzw. bei einer möglichen Einreisekontrolle vorzuweisen ist.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Luxemburg
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Bei Einreise mit dem Flugzeug ist ein negativer PCR- oder Antigentest vorzuweisen, der weniger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde (ab 6 Jahren, auf Papier oder elektronischem Dokument in französischer, deutscher oder englischer Sprache).
- Quarantäne: Keine Quarantänepflicht bei Einreise.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Von 23:00 bis 06:00 Uhr gilt Ausgangssperre, Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der luxemburgischen Regierung.
Malta
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise aus Ländern die zu den "Safe Corridor"-Ländern zählen ist ohne Einschränkungen möglich. Alle einreisenden Passagiere werden gebeten eine „Public Health Passenger Locator Card“ auszufüllen, die zu einer eventuellen Kontaktrückverfolgung dient, sowie eine Erklärung, dass sie sich in den letzten 2 Wochen nicht in einem Risikoland aufgehalten haben. Mehr Infos
- Testpflicht: Reisende aus Ländern auf der „Amber List“ (darunter auch Österreich) benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kann kein Test vorgelegt werden, muss am Flughafen ein PCR-Test gemacht und im Flughafengebäude auf das Testergebnis gewartet werden.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim maltesischen Tourismusamt.
Moldau
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die direkte Einreise aus Ländern, die auf der "grünen Liste" stehen (darunter auch Österreich) ist prinzipiell ohne Auflagen gestattet, aus jenen der "roten Liste" nur mit anschließender 14-tägiger Quarantänepflicht. Mehr Infos
- Quarantäne: Bei der Einreise aus Ländern der "roten Liste" muss ein epidemiologisches Formular ausgefüllt und eine Erklärung zur Selbstisolation für den Zeitraum von 14 Tagen unterschrieben werden. Dies gilt auch für Personen aus Ländern auf der "grünen Liste", wenn sie vor der Einreise nach Moldau durch ein Land auf der "roten Liste" durchreisen. Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind und über ein offizielles Zertifikat verfügen, müssen bei Einreise in die Republik Moldau nicht in Quarantäne, egal aus welchem Land sie einreisen.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Monaco
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Für Einreisen aus der EU, den Schengen-assoziierten Staaten und aus GB bestehen keine generellen Einreisebeschränkungen. Einreisende aus Risikogebieten, wie z.B. Österreich, müssen für die Einreise jedoch entweder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen oder sich einem solchen Test und zusätzlicher Quarantäne in Monaco unterziehen. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn ein PCR-Test in einem Labor in Monaco durchgeführt wird. Mehr Infos
Einreisende aus Risikogebieten müssen sich zudem unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit umgehend nach Einreise bei der monegassischen Gesundheitsbehörde Centre d’appel COVID19 unter +377 92 05 55 00 oder covid19@gouv.mc melden. Gut zu wissen: Als Risikogebiete werden Staaten mit mehr als 60 Corona-Fällen auf 100.000 Einwohner (in den letzten 14 Tagen) gezählt. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 19:00 bis 06:00 Uhr. Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Regierungsseite von Monaco.
Montenegro
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise nach Montenegro ist ohne Einschränkungen möglich, es muss kein negativer PCR-Test vorgewiesen und keine Quarantäne angetreten werden. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim Tourismusamt von Montenegro.
Niederlande
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Wer mit Flugzeug, Bus, Bahn oder Schiff einreist, benötigt einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt). Bei Einreise per Flugzeug oder Schiff ist zusätzlich ein Schnelltest erforderlich, der max. 4 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde. Kann ein solcher Schnelltest nicht durchgeführt werden, ist die Einreise in die Niederlande nicht möglich. Diese Regelung gilt auch für Transitreisende an niederländischen Flughäfen. Wer mit dem Pkw einreist, braucht keinen Test.
- Quarantäne: Reisende aus Risikogebieten (darunter auch Österreich) sind dazu angehalten, nach der Einreise eine 10-tägige Heimquarantäne anzutreten. Auch ein negativer Test vor oder nach der Ankunft heben diese Bestimmung nicht auf. Ein Freitesten ist frühestens nach dem 5. Tag mit einem negativen PCR-Test möglich. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Die Niederlande befindet sich in einem harten Lockdown, der bis voraussichtlich Mitte März dauern soll. Bis 2. März gilt eine Ausgangssperre von 21:00 bis 04:30 Uhr. Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim niederländischen Tourismusamt.
Nordmazedonien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise ist ohne Einschränkungen möglich.
Durchreise
Ein Transit durch Nordmazedonien ist ohne zusätzliche Genehmigung möglich, wobei auf die Einreisebestimmungen in die jeweiligen Nachbarländer (EU- und Nicht-EU-Länder) zu achten ist. Die Einreise von Nordmazedonien nach Griechenland ist bis auf Weiteres nur bei unaufschiebbaren beruflichen Zwecken möglich, nicht für touristische Reisen.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Polen
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Grenzen zu allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten sind geöffnet, die Einreise ist auch für Österreicher möglich. Mehr Infos
- Quarantäne: Bei der Einreise per Flugzeug, Bahn oder Bus gilt eine 10-tägige Quarantäne. Ausnahmen gelten für Personen, die einen negativen COVID-Test vorweisen können (max. 48 Stunden alt), für Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen, sowie für nachweislich gegen COVID-19 geimpfte Personen. Die Einreise per Pkw ist aus EU-Staaten ohne Quarantäne möglich. Ab 28. Februar ist die Einreise aus der Slowakei und aus Tschechien nur mehr mit einem negativen Test möglich sein (max. 48 Stunden alt). Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Kinos, Theater und Opernhäuser haben unter strengen Auflagen geöffnet. Skipisten sind ebenfalls geöffnet und Sport im Freien ist erlaubt. Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder der Website der polnischen Regierung (auf Englisch).
Portugal
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Für das Festland gilt: die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nur mit gutem Grund oder Wohnsitz in Portugal möglich. Die Einreise aus Österreich auf dem Luftweg (Direktflug) ist nur mit PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) möglich. Es muss eine Vorab-Registrierung (Passenger Locator Card) noch vor dem Boarding erfolgen. Für die Einreise nach Madeira muss jedoch 12 - 72 Stunden vor der Reise ein Einreiseformular unter madeirasafe.com ausgefüllt werden. Auf den Azoren muss ebenfalls max. 72 Stunden vor der Anreise eine Online-Registrierung erfolgen. Auch für die Einreise nach Madeira bzw. auf die Azoren ist ein negativer PCR-Test (max. 72 Stunden alt) erforderlich. Alternativ kann ein Test unmittelbar bei der Einreise durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses darf die Unterkunft nicht verlassen werden. Die Grenzen zu Spanien sind geschlossen. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Bis vorerst 16. März 2021 gilt Ausnahmezustand und damit verbundene strenge Ausgangsbeschränkungen und Sperrstunden. Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim portugiesischen Tourismusamt.
Rumänien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Sämtliche Reisende werden an den Grenzübergängen bei der Einreise nach Rumänien zu ihrer Reiseroute befragt und haben eine „Erklärung auf eigene Verantwortung“ abzugeben, dass sie nicht aus COVID-19 Krisengebieten kommen. Bei Einreise aus Staaten mit hohem epidemiologischem Risiko (darunter auch Österreich), gelten Test- und Quarantänepflicht (siehe unten). Die Liste dieser Staaten wird von den zuständigen rumänischen Behörden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und hier veröffentlicht.
- Testpflicht: Bei Einreise aus Österreich wird ein negativer PCR-Test benötigt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Testmöglichkeiten in Rumänien finden Sie hier.
- Quarantäne: Für Einreisende aus Österreich gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung am 10. Tag ist möglich, wenn die betreffende Person am 8. Tag der Quarantäne einen PCR-Test macht, dieser negativ ist und die Person keine spezifischen Symptome aufweist (Ausnahme: wenn sich der/die Reisende weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhält und bei der Einreise ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorweist, der nicht älter als 72 Stunden ist).
Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht gelten für immunisierte Personen (in den letzten 14 bis 90 Tagen vor der Einreise nachweislich positiv auf COVID-19 getestet, gilt auch für Direktkontakte zu infizierten Personen) sowie für geimpfte Personen, die nachweislich beide Teilimpfungen der SARS-CoV-2-Impfung erhalten haben (2. Teilimpfung muss mindestens 10 Tage zurückliegen). Mehr Infos
Durchreise
Die Durchreise durch Rumänien ist möglich. Reisende, die z.B. aus Griechenland kommend durch Rumänien fahren, benötigen für die Einreise nach Österreich einen negativen PCR-Test (siehe nächster Absatz).
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Russland
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise ist für Ausländer nur in wenigen Ausnahmefällen gestattet (Ehepartner russischer Staatsbürger, Diplomaten, Schlüsselarbeitskräfte und deren Ehepartner). Ausländer, die zur Einreise berechtigt sind, benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf (in englischer oder russischer Sprache bzw. mit russischer Übersetzung inkl. Konsularbeglaubigung). Nähere Auskünfte bezüglich Ausnahmen erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Wien. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Schweden
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Für Reisende aus Dänemark, Norwegen und Großbritannien gilt ein Einreiseverbot (gilt auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Familienangehörige von schwedischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die eine andere Nationalität besitzen). Die Einreise wird auch bei (Flughafen-) Transit durch Dänemark, Norwegen oder Großbritannien verweigert. Erwachsene Ausländer (ab 18 Jahren) müssen an der Grenze einen negativen Corona-Test vorweisen (PCR-, Antigen- oder LAMP-Test), der nicht älter als 48 Stunden sein darf (Testergebnis muss in schwedischer, dänischer, norwegischer oder englischer Sprache vorliegen). Die Maßnahme gilt vorläufig bis zum 31. März. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim schwedischen Tourismusamt.
Schweiz
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise in die Schweiz aus allen Schengen-, EU- und EFTA-Staaten sowie aus Großbritannien ist grundsätzlich erlaubt, allerdings sind für Risikogebiete gewisse Test- und Quarantänevorschriften einzuhalten (siehe unten). Das Bundesland Salzburg gilt als Risikogebiet, ab 8. März gelten zusätzlich auch Kärnten, Niederösterreich und die Steiermark als Risikogebiete. Eine Liste der betroffenen Staaten und Gebiete findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit.
- Testpflicht: Einreisende aus Risikogebieten müssen bei Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei Flugreisen in die Schweiz ist generell, also auch bei Einreise aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen. Für die Kontrolle beim Boarding ist auch ein immunologischer Schnelltest zulässig, der vor weniger als 24 Stunden durchgeführt wurde. Spätestens für die mögliche zweite Kontrolle an der Schweizer Grenze brauchen Reisende aber das negative Resultat eines PCR-Tests (siehe oben). Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Eine Übersicht über Testmöglichkeiten in der Schweiz finden Sie hier.
- Quarantäne: Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in die Schweiz länger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen zusätzlich zum negativen PCR-Test eine 10-tägige Quarantäne antreten. Außerdem ist binnen zwei Tagen eine Meldung bei den kantonalen Behörden erforderlich. Die Quarantäne kann ab dem 7. Tag beendet werden, wenn ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt. Mehr Infos
- Registrierung: Nicht nur Einreisende aus Risikogebieten, sondern grundsätzlich alle Personen, die mittels Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen, müssen ihre Kontaktdaten online unter https://swissplf.admin.ch/home registrieren. Ausnahmen gibt es für Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Güter oder Personen grenzüberschreitend befördern, für die Durchreise durch die Schweiz und für die Einreise aus einem Gebiet an der Grenze zur Schweiz, mit dem ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet. Personen, die mit dem Auto einreisen und sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich nicht registrieren.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Hinweis für Autoreisende
Für Autofahrten gibt es keine besonderen Regelungen, egal ob alle Fahrzeuginsassen im selben Haushalt leben oder nicht.
Einschränkungen im Land
Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Geschäfte und Märkte sind geschlossen (ausgenommen Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten). Weiterhin möglich ist das Abholen bestellter Waren vor Ort. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln (inkl. Flugzeugen, Schiffen und Seilbahnen) sowie in belebten Fußgängerbereichen und im Außenbereich von Läden und Restaurants/Bars muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Kinder bis 12 Jahre sind davon ausgenommen. Mehr Infos
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium, beim Bundesamt für Gesundheit sowie auf einer eigenen Informationswebsite zum Coronavirus.
Serbien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Alle Personen, die nach Serbien einreisen, müssen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) mit sich führen. Ausgenommen von der Test- und Quarantänepflicht sind Personen, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro und Nordmazedonien einreisen.
- Quarantäne: Serbische Staatsangehörige und Personen mit serbischem Aufenthaltstitel können ohne Test einreisen, müssen sich aber in eine 10-tägige Quarantäne begeben und innerhalb von 24 Stunden online (mit Google Chrome öffnen) registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. An der Grenze erhalten sie ein entsprechendes Informationsblatt. Ein negatives Testergebnis hebt die Quarantäne auf.
Durchreise
Die Durchreise durch Serbien ist ohne Einschränkungen möglich, sofern man das Land innerhalb von 12 Stunden wieder verlässt.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Slowakei
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmungen: Spätestens bei der Einreise hat eine Registrierung unter korona.gov.sk/en/ehranica/ zu erfolgen (bei Einreise auf dem Luftweg zusätzlich auch hier). Zusätzlich muss eine 14-tägige Heimisolation angetreten werden, die frühestens am 8. Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Tests beendet werden kann. Die Quarantäne kann auch in staatlichen Einrichtungen verbracht werden. Die Pflicht zur Heimisolation gilt auch für alle Haushaltsangehörigen. Bei symptomfreien Verlauf, kann die Quarantäne ohne Test nach 14 Tagen beendet werden. Außerdem ist der allgemeine Arzt oder der Arzt des zuständigen Selbstverwaltungskreises über den Beginn der Heimisolation zu informieren. Pendler, die in Österreich max. 30 km vom nächsten offenen Grenzübergang zur Slowakei wohnen und in der Slowakei max. 30 km vom Grenzübergang entfernt arbeiten, sind von der Registrierungs- und Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie einen max. 7 Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen können. An den Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt, wodurch es bei der Einreise in die Slowakei zu Staus kommen kann. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich. Es finden wieder fixe Grenzkontrollen statt, kleinere Grenzübergänge sind bis voraussichtlich 29. März 2021 geschlossen. Eine Auflistung aller geöffneten Grenzübergänge finden Sie im Artikel "
Situation an den Grenzen zu Österreich".
Durchreise
Die Durchreise durch die Slowakei in ein anderes EU-Land (z.B. Polen) ist für EU-Staatsbürger und ihre Familienangehörige ohne COVID-Test, Registrierung oder Quarantäne möglich. Voraussetzung ist, dass die Durchreise ohne Zwischenstopp erfolgt (außer zum Tanken) und man sich nicht länger als 8 Stunden in der Slowakei aufhält.
Hinweis für Autoreisende
Für Autofahrten gibt es keine besonderen Regelungen, egal ob alle Fahrzeuginsassen im selben Haushalt leben oder nicht.
Einschränkungen im Land
Bis einschließlich 19. März 2021 gelten strenge Ausgangsbeschränkungen (mit nur wenigen Ausnahmen), die sich auch nach einer Einteilung der Bezirke ("okres") richtet. Hierfür wurde ein 4-stufiges Ampelsystem entwickelt, das die regional unterschiedlichen Maßnahmen regelt. Alle Geschäfte (ausgenommen Grundversorgung) sind geschlossen. Ein Mindestabstand von 2m muss eingehalten werden. Innerorts ist immer – außerhalb des Ortsgebietes bei Anwesenheit haushaltsfremder Personen – ein Mund-Nasenschutz zu tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen besteht weiterhin Maskenpflicht. Für Kinder gibt es keine besonderen Regelungen.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der slowakischen Regierung.
Slowenien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Allen Reisenden, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, die aus Österreich nach Slowenien einreisen, wird eine 10-tägige Quarantäne verordnet. Wird bei Grenzübertritt ein negativer PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorgezeigt, entfällt die Quarantänepflicht (ausschlaggebend ist das Datum und die Uhrzeit der Abstrichnahme). Mitreisende Kinder unter 13 Jahren benötigen keinen Test, wenn die Eltern einen negativen Test vorlegen können. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test) vorgelegt wird. Eine Auflistung aller Länder, die auf der "roten Liste" stehen, finden Sie hier.
Weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten für folgende Personen:
- Genesene Personen: Personen, die einen Nachweis über einen SARS-CoV-2 positiven Befund (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorlegen, der älter als 21 Tage, aber nicht älter als 6 Monate ist, oder ein ärztliches Attest, wonach die Person eine COVID-19-Erkrankung überstanden hat und seit Auftreten der Symptome höchstens 6 Monate vergangen sind.
- Geimpfte Personen: Personen, die einen Nachweis vorlegen, dass sie gegen COVID-19 geimpft wurden und dass seit der 2. Teilimpfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer mindestens 7 Tage, von MODERNA mindestens 14 Tage und von AstraZeneca mindestens 21 Tage vergangen sind.
Weitere Informationen zu Ausnahmen sind beim Außenministerium zu finden.
Pendler
Tagespendler brauchen bei der Einreise nach Slowenien aktuell keinen negativen Test vorweisen und müssen sich nicht in Quarantäne begeben, falls die Ausreise innerhalb von 14 Stunden erfolgt. Das Arbeitsverhältnis muss nachweisbar gemacht werden (Pendlerformular). Mehr Infos
Grenzübergänge
Alle Reisende dürfen die österreichisch-slowenische Grenze an allen Grenzübergängen überqueren, die auch vor Ausbruch der Coronakrise passierbar waren.
Durchreise
Personen, die aus Ländern kommen, die auf der "roten Liste" (z.B. Österreich, Kroatien) stehen, dürfen sich während der Durchreise durch Slowenien maximal 6 Stunden im Land aufhalten. Die Durchreise ist weiters nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Ausreise aus Slowenien in das Zielland möglich ist. Während der Durchreise darf nur zum Tanken und für kurze Pausen angehalten werden (keine Übernachtung). Die nächtliche Ausgangssperre hat keine Auswirkung auf den Transit.
Gut zu wissen: Laut österreichischem Außenministerium wird allen Personen, die in Österreich leben und arbeiten, aber keine österreichischen Staatsbürger sind und somit über keinen österreichischen Reisepass verfügen empfohlen, eine Kopie des österreichischen Meldezettels für den Transit durch Slowenien mitzunehmen (auch für österreichische Staatsbürger empfohlen).
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Hinweis für Autoreisende
Für Autofahrten gibt es keine besonderen Regelungen, egal ob alle Fahrzeuginsassen im selben Haushalt leben oder nicht.
Einschränkungen im Land
In den Bereichen Handel und Schulen sowie für einige Dienstleistungen gelten Lockerungen. Auch die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit wurden aufgehoben, so dass man sich im Land wieder frei bewegen kann. Die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr gilt weiterhin. Diese hat allerdings keine Auswirkungen auf die Durchreise durch Slowenien. Im ganzen Land muss ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen geschlossenen Räumen sowie im Freien getragen werden, falls der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Der eingeschränkte Betrieb der öffentlichen Verkehrsmittel wurde wieder aufgenommen. Der Mindestabstand beträgt 1,5m. Grundsätzlich sind Kinder unter 12 Jahren davon ausgenommen.
Für Informationen rund um das Coronavirus steht die Info-Hotline 080 1404 (bzw. +386 1 478 7550 für Anrufe aus dem Ausland) in Slowenien zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch Infos zu COVID-Testmöglichkeiten in Slowenien. Eine Liste mit PCR-Teststellen in Slowenien gibt es auch bei der WKO.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministeriumoder auf der Website von Slowenien Tourismus.
Spanien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Flug- und Schiffsreisende aus einem Risikogebiet (darunter auch Österreich) müssen bei der Einreise nach Spanien einen negativen PCR- oder TMA-Test (molekularer COVID-Test) vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Achtung: Ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend! Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Test vorweisen. Das Ergebnis muss auf Spanisch, Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein und kann sowohl in Papierform als auch digital vorgelegt werden. Alle per Flugzeug oder Schiff Einreisenden werden auch einer Temperaturkontrolle unterzogen. Derzeit sind mehrere autonome Gebiete abgeriegelt. Die Einreise in abgeriegelte Gebiete zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet (Durchreise möglich). Mehr Infos
Kanarische Inseln: Personen, die auf die Kanarischen Inseln reisen, müssen einen negativen COVID-Test vorweisen, der bei Ankunft in der Unterkunft nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die vorzuweisende, englisch- oder spanischsprachige Bestätigung darüber, dass keine aktive Coronavirus-Infektion vorliegt, ist beim Einchecken in der Unterkunft vorzulegen. Darüber hinaus müssen die Reisenden die spanische COVID-19-Kontaktverfolgungs-App "Radar COVID" herunterladen und während ihres Aufenthalts auf den Inseln sowie für weitere 15 Tage nach ihrer Rückkehr an ihren Herkunftsort aktiviert lassen. Für Kinder unter 6 Jahren gelten diese Regelungen nicht. - Registrierung: Alle Flugreisende müssen sich im Rahmen des Spain Travel Health Programms mindestens 48 Stunden vor der Abreise online registrieren. Das betrifft alle Fluggäste, die aus anderen Ländern nach Spanien einreisen, unabhängig von der Nationalität. Auf der Website www.spth.gob.es ist das Formular zur Gesundheitskontrolle (Formulario de Control Sanitario) auszufüllen, in welchem Informationen zum Reisedokument, zum Flug, zum Aufenthalt in Spanien sowie eine E-Mail-Adresse angegeben werden müssen. Die übermittelten Informationen werden von den spanischen Gesundheitsbehörden ausschließlich für den Zweck der Gesundheitsüberwachung verwendet. Nach erfolgter Registrierung erhält man per E-Mail einen persönlichen QR-Code zugeschickt, der nicht übertragbar und bei der Ankunft vorzuweisen ist (elektronisch oder ausgedruckt). Falls notwendig, kann bei der Ankunft eine medizinische Kontrolle erfolgen. Alternativ ist die Registrierung auch über die App "SpTH" möglich (Download siehe Website).
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Hinweis für Autoreisende
Fahrgemeinschaften sind erlaubt, wenn alle Insassen eine Gesichtsmaske tragen.
Einschränkungen im Land
Der Mindestabstand beträgt 1,5 bis 2 Meter. Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an allen öffentlichen Plätzen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien). Kinder über 6 Jahren müssen ebenfalls eine Gesichtsmaske tragen.
Die spanische Regierung hat bis zum 9. Mai 2021 den landesweiten Gesundheitsnotstand ausgerufen. Während des Notstands gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr (ausgenommen Kanarische Inseln). Je nach Region können Beginn und/oder Ende der Ausgangssperre um eine Stunde vor- oder zurückverlegt werden. Regional kann es zu weitaus strengeren Maßnahmen kommen.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim spanischen Tourismusamt.
Tschechien
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise ist nur in dringenden Fällen erlaubt (Arbeit, Geschäftstermine, Besuch von Begräbnissen, dringende Behördenwege oder Familienbesuche, Arzttermine, kein Tourismus). Personen, die zur Einreise berechtigt sind, benötigen eine Meldung beim Hygieneamt per elektronischem Formular "Public Health Passenger Locator Form" (ausgedruckte Bestätigung mitführen). Außerdem muss ein negativer PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt werden. Zusätzlich muss ein weiterer Test (PCR-Test) in Tschechien innerhalb von 5 Tagen nach Einreise nachgeholt und dem Hygieneamt vorgelegt werden, bis dahin ist Quarantäne vorgeschrieben. Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen müssen einen negativen PCR Test verlangen, bevor die Arbeit oder ein Studium/die Schule aufgenommen wird. Mundnasenschutz oder FFP2-Maske muss außerhalb der eigenen Wohnung für 10 Tage nach Einreise getragen werden. Testmöglichkeiten in Tschechien finden Sie hier. Mehr Infos
- Quarantäne: Nach der Einreise ist bis zum Vorliegen eines zweiten negativen PCR-Tests innerhalb von 5 Tagen Quarantänepflicht einzuhalten.
- Pendler: Ausnahmen gelten für grenzüberschreitende Beschäftigte (Pendler), Schüler und Studenten, welche zum Zweck der Arbeitsausübung oder Bildungstätigkeit regelmäßig mindestens einmal in der Woche die Staatsgrenze zwischen Österreich und der Tschechischen Republik überschreiten. Sie sind von der Registrierungs- und Testpflicht ausgenommen. Pendler benötigen ein offizielles Grenzpendlerformular.
- Weitere Ausnahmen: Auch Aufenthalte in der Tschechischen Republik aus dringenden gesundheitlichen, familiären, geschäftlichen und Arbeitsgründen, die nicht länger als 12 Stunden dauern, sind von den Einreisebestimmungen nicht betroffen (gilt nicht für touristische Zwecke). Generell sind Personen jünger als 5 Jahre von den Regelungen ausgenommen. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich. Es finden wieder fixe Grenzkontrollen statt, kleinere Grenzübergänge sind bis voraussichtlich vorerst 29. März geschlossen. Eine Auflistung aller geöffneten Grenzübergänge finden Sie im Artikel "
Situation an den Grenzen zu Österreich".
Hinweis für Autoreisende
Im Auto muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn Personen mitfahren, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Transit
Die Durchreise durch Tschechien ist ohne Online-Registrierung und ohne PCR-Test möglich, sofern das Land innerhalb von 12 Stunden ohne Zwischenstopp wieder verlassen wird. Von einem Transit durch Tschechien nach Deutschland wird aufgrund des deutschen Einreiseverbots für Reisende aus Tschechien abgeraten. Österreichische und andere EU Staatsbürger, die aus Drittstaaten über die Tschechische Republik einreisen, um durchzureisen, müssen während ihres gesamten Aufenthalts, der nicht länger als 12 Stunden dauern darf, einen Mundschutz tragen. Personen, die aus einem Land mit hohem Risiko durch Tschechien durchreisen, müssen ein elektronisches Formular ausfüllen (Public Health Passenger Locator Form).
Einschränkungen im Land
Bis vorerst 28. März gilt für das ganze Land die höchste Stufe im Risikosystem (strenger Lockdown) und somit auch verstärkte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (Details hier). Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 05:00 Uhr. In Innenräumen und im Freien dürfen sich nur noch maximal zwei Personen treffen. Bis inkl. 21. März ist ausschließlich der Aufenthalt im eigenen Wohnbezirk erlaubt. Gaststätten sind geschlossen, Essen und nicht alkoholische Getränke dürfen in Form von Take-away verkauft werden. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Hotels und Pensionen bleiben nur für Dienst- oder Geschäftsreisen geöffnet. Alle Geschäfte, ausgenommen Geschäfte der Grundversorgung (Nahrungsmittel, Apotheken, Tierversorgung) sind geschlossen, ebenso Dienstleistungsbetriebe. Skigebiete müssen den Betrieb einstellen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in allen öffentlichen Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln (inkl. Haltestellen) sowie im Freien, wenn der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, verpflichtend. Kinder unter zwei Jahren sind von der Verpflichtung ausgenommen. Der Mindestabstand beträgt 2 Meter (im Freien) bzw. 1,5 Meter.
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium, auf der Website des tschechischen Gesundheitsministeriums oder auf der Website von CzechTourism.
Türkei
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Ein- und Ausreise ist möglich (Ausnahme: Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran). Bis voraussichtlich 1. März 2021 wird für die Einreise in die Türkei ein negativer PCR-Test benötigt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von Flugreisenden wird die Vorlage des Testergebnisses bereits von der Fluglinie beim Check-In im Ausland verlangt. Reisende auf dem Land- oder Seeweg können alternativ eine 7-tägige (Heim-)Quarantäne antreten, die zwingend mit einem negativen PCR-Test am Ende der Quarantänezeit verbunden ist. Die Testpflicht gilt auch für Kinder über 6 Jahren.
- Quarantäne: Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in Großbritannien, Dänemark, Brasilien oder Südafrika aufgehalten haben, müssen zusätzlich zum negativen PCR-Test eine 14-tägige Quarantäne in staatlichen Unterkünften antreten. Am 10. Tag der Quarantäne kann ein PCR-Test durchgeführt und bei negativem Ergebnis die Quarantäne am Ende des 10. Tages beendet werden. Falls kein Test durchgeführt wird, kann die Quarantäne am Ende des 14. Tages beendet werden.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Ukraine
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise aus Ländern auf der "grünen Liste" ist ohne Einschränkungen möglich, es muss jedoch ein Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung, die auch die Kosten für die Behandlung einer COVID-19-Erkrankung umfasst, vorgelegt werden. Bei Einreise aus Ländern auf der "roten Liste" muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt (nicht älter als 48 Stunden) oder eine 14-tägige Heimquarantäne angetreten werden. Österreich zählt aktuell zu den Ländern auf der roten Liste. Die Liste wird wöchentlich aktualisiert und ist unter visitukraine.today zu finden. Mehr Infos
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Ungarn
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Bis voraussichtlich 15. März 2021 dürfen ausländische Staatsbürger nur in begründeten Ausnahmefällen bzw. aus triftigen Gründen (jedoch dennoch mit Quarantäne/Testpflicht) nach Ungarn einreisen. Touristische Reisen sind nicht erlaubt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind der Transit (siehe unten), der Güterverkehr, Geschäftsreisen zwischen Unternehmen eines Konzerns bzw. Personen, die ihre wirtschaftliche bzw. Geschäftstätigkeit in Ungarn bei der Einreise nachweisen. Österreichische und ungarische Staatsbürger, die max. 30 km von der Grenze entfernt wohnen, dürfen auch für die Dauer von max. 24 h nach Ungarn in eine 30 km von der Staatsgrenze entfernte Zone einreisen. Ebenfalls einreisen dürfen Personen, die glaubhaft machen können, dass sie innerhalb der letzten 6 Monate bereits an COVID-19 erkrankt waren. Der Grenzübertritt ist nur noch an bestimmten Grenzübergängen möglich, es finden Grenzkontrollen statt. Die Grenzübergänge zu Ungarn sind prinzipiell geöffnet; auf der Seite der WKO finden Sie eine Auflistung aller Grenzübergänge und deren Öffnungszeiten. Mehr Infos
Einreise aufgrund (zahn-)ärztlicher Behandlungen
Von der oben beschriebenen 30km-Regelung können jene Gebrauch machen, die eine (zahn-)ärztliche Behandlung in Ungarn in Anspruch nehmen müssen. Für den Grenzübertritt sind dann ein Nachweis der österreichischen bzw. ungarischen Staatsbürgerschaft (z.B. Reisepass), ein Meldezettel (für die Angabe des Wohnorts), ein negatives Testergebnis (für die Rückreise nach Österreich) und eine Terminbestätigung des Arztes (der sich innerhalb der 30km ab der Grenze befindet) erforderlich. Die Wiedereinreise nach Österreich ist mit dem ausgefüllten Formular "Anlage G bzw. H" und mit negativem Testergebnis uneingeschränkt möglich. Bei der medizinischen Leistung im Ausland muss es sich aber um eine Notwendigkeit handeln, d.h. es muss ein dringender und unaufschiebbarer Grund vorliegen. Ein Mundhygiene fällt beispielsweise nicht darunter.
Durchreise
Der Transitverkehr ist nur auf bestimmten Transitrouten und über ausgewiesene Grenzübergänge möglich, sofern kein Verdacht auf eine COVID-19-Infektion besteht. Die Einreise in das Zielland muss sichergestellt sein. Ein Verlassen der Transitroute ist nicht erlaubt, es dürfen nur gewisse Tankstellen und Autobahnrastplätze benutzt werden. Die Ausreise aus Ungarn muss möglichst unverzüglich innerhalb von max. 24 Stunden erfolgen. Eine Karte mit den Transitrouten ist auf der Website der ungarischen Polizei zu finden.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Hinweis für Autoreisende
Für Autofahrten gibt es keine besonderen Regelungen, egal ob alle Fahrzeuginsassen im selben Haushalt leben oder nicht.
Einschränkungen im Land
Bis 1. März 2021 gilt in Ungarn wieder der Notstand. Zudem gelten strenge Maßnahmen und Ausgangsbeschränkungen: Hotels dürfen nur Geschäftsreisende empfangen, keine Touristen; Ausgangssperre zwischen 20:00 und 05:00 Uhr (mit wenigen Ausnahmen für Arbeitsweg oder Hundespaziergang); Maskenpflicht im Freien in Ortschaften mit mehr als 10.000 Einwohnern; Schließung von Restaurants, Kinos, Theater, Diskotheken und Bars; kürzere Intervalle bei öffentlichen Verkehrsmitteln in den Stoßzeiten; Entfall der Gebührenpflicht in Kurzparkzonen, etc. In Supermärkten und Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und den Taxis in Budapest ist das Tragen einer Gesichtsmaske vorgeschrieben, auch für Kinder älter als 6 Jahre. Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter. Mehr Infos
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Gut zu wissen: Hier finden Sie eine Liste privater Labors, die einen Covid19-Test anbieten (inkl. Landkarte).
Weißrussland
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmung: Die Einreise auf dem Luftweg ist erlaubt, die Einreise auf dem Landweg ist nur auf familiäre Bindungen sowie geschäftliche oder humanitäre Aufträge beschränkt oder mit Diplomatenpass möglich. Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Mehr Infos
- Quarantäne: Zusätzlich zum PCR-Test ist nach der Einreise eine 10-tägige Quarantäne anzutreten. Es besteht keine Möglichkeit zum Freitesten. Die Ausreise ist erst nach Ablauf der 10-tägigen Quarantäne erlaubt.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Zypern
Einreise
- Reisewarnung: Es besteht eine Reisewarnung, vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen wird gewarnt.
- Einreisebestimmungen: Die Einreise für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Zypern in Österreich aufgehalten und keinen Wohnsitz in Zypern haben, ist nicht gestattet. Mehr Infos
- Gut zu wissen: Bei der Einreise in die international nicht anerkannte Türkische Republik Nordzypern (TRNC) müssen sich österreichische Staatsbürger unter behördlicher Aufsicht in 10-tägige Quarantäne in eigens dafür errichteten Quarantänezentren begeben. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests, welcher max. 72 Stunden vor dem Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein muss.
- Quarantäne: Einzelne, zur Einreise berechtigte Personen aus Österreich müssen bei der Einreise nach Zypern einen negativen PCR-Test vorweisen (max. 72 Stunden alt) und sich danach in eine 14-tägige Quarantäne begeben. 48 Stunden vor Ende der Quarantäne muss ein zweiter PCR-Test absolviert werden, nur bei negativem Testergebnis darf die Quarantäne beendet werden.
Rückreise nach Österreich
Die Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich finden Sie im Abschnitt Einreiseregelungen nach Österreich.
Einschränkungen im Land
Maskenpflicht gilt für öffentlich zugängliche, geschlossene Räume. Weitere Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium und beim Fremdenverkehrsamt.
Infos zu Reiseeinschränkungen weltweit
Weltweit haben Länder ihre Einreisebestimmungen verschärft. Eine Übersicht über Reiseeinschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie hier:
- in englischer Sprache unter www.iatatravelcentre.com
- in deutscher Sprache beim österreichischen Außenministerium
Aus folgenden Ländern ist die Einreise in die EU und die assoziierten Schengen-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) grundsätzlich wieder möglich:
- Australien
- China (vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit)
- Neuseeland
- Ruanda
- Singapur
- Südkorea
- Thailand
Diese Länderliste wird regelmäßig aktualisiert und ist unter reopen.europa.eu/de zu finden.
Es bleibt jedoch den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie sich an diese Empfehlung der Kommission halten (siehe "Einreise Österreich").
Reiseregistrierung nützen
Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, nützen Sie die Reiseregistrierung. Nur dann kann Ihnen das österreichische Außenministerium in einer Notlage, wie etwa bei der Heimreise, helfen.
Einreiseregelungen nach Österreich
Testpflicht
Alle Personen, die aus einem Risikogebiet nach Österreich einreisen, benötigen zusätzlich zur Einreiseregistrierung (siehe unten) einen negativen PCR- oder Antigen-Test (Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache), der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kann dieser bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist innerhalb von 24 Stunden ein Test nachzuholen. Das negative Testergebnis bzw. das Gesundheitszeugnis (siehe Downloads) ist bei einer etwaigen Kontrolle vorzuweisen. Die Quarantänepflicht gilt unabhängig von der Testpflicht weiterhin (siehe unten).
Auch Pendler benötigen einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Bei ausländischen Testergebnissen ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Liegt bei der Einreise kein Testergebnis bzw. Gesundheitszeugnis vor, kann innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgeholt werden. Als Pendler gelten Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen Gründen, zu Ausbildungs- oder familiären Zwecken (z.B. Besuch des Lebenspartners) nach Österreich einreisen.
Quarantäne
- Einreise mit Quarantäne: Seit 19. Dezember müssen alle Einreisenden, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, eine 10-tägige Quarantäne antreten. Frühestens nach dem 5. Tag (der Tag der Einreise zählt als Tag 0) ist ein Freitesten mittels negativem PCR- oder Antigen-Test möglich. Bei der Einstufung als Risikogebiet orientiert sich das Gesundheitsministerium an der 14-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner. Liegt dieser Wert über 100, wird das jeweilige Land als Risikogebiet eingestuft (siehe https://reopen.europa.eu/de). Mit Ausnahme der im nächsten Punkt angeführten Länder zählen alle Länder als Risikogebiete. Zusätzlich muss das ausgefüllte Formular zur Quarantäneverpflichtung mitgeführt werden.
- Einreise ohne Quarantäne: Die Einreise ohne Quarantäne ist möglich, wenn man sich in den letzten 10 Tagen ausschließlich in den folgenden Ländern aufgehalten hat: Finnland, Griechenland, Island, Norwegen und Vatikan sowie Australien, Neuseeland, Singapur und Südkorea.
Registrierungspflicht
Alle Personen, die nach Österreich einreisen wollen, müssen sich unabhängig von ihrer Nationalität vorab über das "Pre-Travel-Clearance-Formular" (PTC) registrieren. Eine Registrierung ist max. 72 Stunden vor der Einreise möglich. Das PTC-Formular ist unter www.oesterreich.gv.at abrufbar (direkter Link) und steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Reisende müssen neben ihrem Namen auch Kontaktdaten, ihre Aufenthaltsadresse in Österreich sowie Länder, in denen man sich in den letzten 10 Tagen aufgehalten hat, angeben. Ein im Ausland durchgeführter PCR- oder Antigen-Test bzw. das entsprechende Gesundheitszeugnis kann als Datei angefügt werden. Nach erfolgter Registrierung steht eine Bestätigung im PDF-Format bereit, die bei Kontrollen entweder elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen ist.
Auch Pendler benötigen eine Einreiseregistrierung (Pre-Travel-Clearance). Die Registrierung ist mindestens alle 7 Tage bzw. bei Änderung der Daten (z.B. Vorliegen eines neuen Testergebnisses) zu erneuern.
Ist die Registrierung über das elektronische Formular nicht möglich, kann auch das Formular Anlage E (deutsch) bzw. Anlage F (englisch) in Papierform ausgefüllt und vorgelegt werden. Dieses wird anschließend von den kontrollierenden Organen an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt.
Ausnahmen von den Einreiseregelungen
Die Einreiseregelungen (Quarantäne und Registrierungspflicht) gelten nicht
- für die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis (Krankheits- und Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen).
- für Transitpassagiere oder die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp. die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen (Tankstopps, Toiletten-Pausen) vorliegt, sofern die Ausreise sichergestellt ist,
- für die Einreise zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs.
- für Personen, die aus Österreich kommend ausländisches Territorium ohne Zwischenstopp zur Erreichung ihres Zielortes in Österreich queren (z.B. bei einer Fahrt über das deutsche Eck).
- für die Einreise aus zwingenden Gründen der Tierversorgung.
- für die Einreise zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich.
- für die Wiedereinreise nach unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen im Ausland, wenn der ausländische Arzt Anlage G (deutsch) oder Anlage H (englisch) ausgefüllt hat. Gut zu wissen: Liegt kein dringender unaufschiebbarer Grund vor (z.B. Zahnhygiene) ist die Person bei der Wiedereinreise nach Österreich nicht von der Quarantänebestimmung befreit.
Für planbare Ereignisse im familiären Kreis, wie beispielsweise Hochzeiten, Taufen und Geburtstagsfeiern gelten die generellen Einreisebestimmungen.
Gegen Vorweis eines negativen PCR- oder Antigen-Tests (nicht älter als 72 Stunden) dürfen folgende Personen ohne Quarantäne nach Österreich einreisen: humanitäre Einsatzkräfte, Berufsreisende, Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung, medizinische Begleitpersonen, Diplomaten mit Legitimationskarte. Wird die Testung von diesen Personen erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Formulare zum Download
- Gesundheitszeugnis Deutsch (Anlage C)
- Gesundheitszeugnis Englisch (Anlage D)
- Bestätigung über Inanspruchnahme medizinischer Leistungen deutsch (Anlage G)
- Bestätigung über Inanspruchnahme medizinischer Leistungen englisch (Anlage H)
- Formular für die Einreiseregistrierung (Deutsch)
- Formular für die Einreiseregistrierung (Englisch)
Rechtsverbindliche Informationen zu Grenzkontrollen und zur Einreise nach Österreich erhalten Sie auch vom Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres unter buergerservice@bmi.gv.at oder 0810 00 5140.
Arbeitsrechtliche Fragen für Reiserückkehrer
Hier finden Sie das neue Handbuch des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) zum Thema "COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung". Bei konkreten Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die österreichische Arbeiterkammer.
Durchreise
Einreise aus einem sicheren Land bzw. Gebiet
Die Durchreise durch Österreich ist ohne Einschränkungen möglich. Die Durchreisenden müssen allerdings glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen in keinem anderen Staat als den oben genannten Ländern aufgehalten haben.
Einreise aus allen anderen Ländern
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. "Unerlässliche Unterbrechungen" sind dabei erlaubt, nach Angesicht des Gesundheitsministeriums betrifft das kurze Tankstopps oder Toilettenpausen - längere Pausen, etwa zur Einnahme von Speisen in Restaurants sind dagegen untersagt.
COVID-19 Tests in Österreich
Labore
Eine Übersicht über Labore, die aktuell Corona PCR-Tests für Privatpersonen direkt oder in Abstimmung mit dem Hausarzt durchführen, finden Sie hier oder unter www.covid19-labore.at. Zusätzlich gibt es am Flughafen Wien die Möglichkeit von PCR-Tests.
Teststraßen
Aktuell in Wien und Niederösterreich, situationsabhängig auch in anderen Bundesländern, gibt es sogenannte "Teststraßen", an denen man sich einem COVID-19 Test unterziehen kann.
Gut zu wissen: Bei manchen Teststraßen ist die Testung nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland (der Teststraße) oder durch behördliche Anweisung gestattet.
Wien
Bei Symptomen sollte man sich an das Gesundheitstelefon 1450 wenden. Wienerinnen und Wienern steht auch der "Symptom-Checker" online zur Verfügung. Kommt bei diesem Selbst-Check via Computer oder Smartphone das System zu dem Schluss, dass eine Corona-Infektion eher wahrscheinlich ist, kann unmittelbar eine Testung zu Hause vereinbart werden.
Ohne Symptome:
- Teststraße im Austria Center (Montag bis Sonntag von 07:00 bis 19:00)
- Teststraße Ernst-Happel-Stadion (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
- Teststraße in der Stadthalle (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
- Teststraße Schule Erlaaer Schleife (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
- Teststraße Schloss Schönbrunn (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
- Teststraße Schoss Neugebäude (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
Leichte Symptome:
- Teststraße Donauinsel - Floridsdorfer Brücke (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
- Teststraße im Austria Center (Montag bis Sonntag von 07:00 bis 19:00)
- Teststraße Schloss Schönbrunn (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
Mehr Infos: Stadt Wien
Burgenland
- Private Testmöglichkeit nach telefonischer Terminvereinbarung beim COVID-Team des Roten Kreuzes unter 0664 88 98 70 88 auf Selbstkostenbasis.
- Test wird zum vereinbarten Termin an der Drive-in Teststation des Roten Kreuzes durchgeführt (wird täglich in jedem Bezirk angeboten).
- Das kostenlose Testangebot steht allen Personen zur Verfügung, die im Burgenland ihren Wohnsitz oder Arbeitgeber haben, und gilt auch für Reiserückkehrer.
Niederösterreich
- Teststationen in St. Pölten, Wiener Neustadt, Münchendorf, St. Georgen am Ybbsfelde, Zwettl, Korneuburg und Mistelbach. Mehr Infos
Steiermark
- Teststationen vom Roten Kreuz in Graz (Park+Ride Garage Fölling), Bruck an der Mur, Feldbach, Gleisdorf, Liezen, Zeltweg, Wagna und Lannach.
- Anmeldung und Terminvereinbarung unter der Hotline 1450 erforderlich. Bei den Drive-in-Terminen ist das Zeitfenster genau einzuhalten. E-Card und Lichtbildausweis sind mitzuführen.
Vorarlberg
- Hier finden Sie eine Übersicht zu den Testmöglichkeiten in Vorarlberg.
- Eine Anmeldung zu einem Corona-Test ohne Symptome aufzuweisen ist unter https://covid.lwz-vorarlberg.at/LWZ_GesundheitCovid/Covid/Form möglich.
Infos für Flugreisende
Viele Fluglinien haben ihren Flugbetrieb, wenngleich noch stark reduziert, wieder aufgenommen. Um Flugreisenden mehr Gewissheit betreffend der geltenden Sicherheitsbestimmungen zu geben, hat sich die EU auf einheitliche Standards bei den Schutzmaßnahmen im Flugverkehr geeinigt. Diese umfassen eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Fluges (für Personen ab dem 6. Lebensjahr), höhere Reinigungsintervalle, mehrsprachige Informationen für Passagiere sowie Abstandsregeln bei der Abfertigung von Flügen (beim Boarding bzw. Unboarding). Die Mittelsitze in den Sitzreihen müssen aber nicht frei bleiben.
Die meisten Airlines schreiben das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Flugdauer vor. Bei längeren Flügen sollten Sie daher ausreichend Schutzmasken mitnehmen, um diese bei Bedarf (Durchfeuchtung) wechseln zu können. Sogenannte Face Shields (Visiere) sowie FFP2 Masken mit Ventil werden von vielen Fluglinien nicht akzeptiert. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es nur aus medizinischen Gründen und für Kinder unter 6 Jahren. Seit 1. September wird bei allen Flügen mit der Lufthansa Gruppe (Austrian Airlines, Luftansa, Eurowings, Swiss) ein ärztliches Attest benötigt, das bestätigt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unzumutbar ist. Zusätzlich zu diesem Attest muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgewiesen werden. Verweigert man das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, kann die Beförderung verweigert werden.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor dem Abflug bei Ihrer Fluglinie über die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen an Bord. Mehr Infos: Austrian Airlines, Lufthansa, Eurowings, Ryanair, Wizz Air
Auch an den Flughäfen wurden Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Am Flughafen Wien ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Terminalbereich verpflichtend. Aufgrund des reduzierten Flugbetriebes erfolgt der Check-in für alle Fluglinien derzeit ausschließlich im Terminal 3 an den Schaltern 301-399. Auch an den Flughäfen Innsbruck, Klagenfurt, Graz und Salzburg ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
COVID-19-Test am Flughafen Wien
Der Flughafen Wien bietet die Möglichkeit einen COVID-19-Test (PCR-Test) zu machen. Innerhalb von etwa 3-6 Stunden liegt das Ergebnis vor. Von Wien abfliegende Passagiere erhalten mit dem Gesundheitszeugnis zudem eine Unterlage, mit der sie, abhängig von den Einreisebestimmungen und vorbehaltlich der Zustimmung der nationalen Behörden an der Reisedestination, auch für die dortige Einreise ihre Corona-Freiheit nachweisen können. Mehr Infos erhalten Sie hier.
Reiserecht & -storno
Viele Reisende stehen angesichts der aktuellen Einschränkungen und Reisewarnungen vor der Frage, ob sie eine bereits gebuchte Reise antreten oder stornieren sollen. Die ÖAMTC Juristen beantworten in einem umfangreichen Artikel die wichtigsten Fragen rund um das Thema Urlaub und Reisen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die ÖAMTC-Rechtsberatung und das ÖAMTC Reisebüro gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch hier auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Gut zu wissen
Die AUA und alle anderen Fluggesellschaften des Lufthansa-Konzerns bieten kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an. Detaillierte Informationen zu den verfügbaren Optionen finden Sie auf der Austrian Website.
Aktuelle Infos für Österreich
Allgemeine Bestimmungen
Beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine FFP2-Maske getragen werden, der Mindestabstand gegenüber haushaltsfremder Personen beträgt 2 Meter. Handel und Schulen wieder unter Auflagen geöffnet, die Ausgangsbeschränkung gilt nur noch zwischen 20 und 6 Uhr.
Seit 8. Februar gilt eine innerösterreichische Reisewarnung für Tirol. Die Bundesregierung warnt vor nicht notwendigen Reisen nach Tirol und ersucht, diese zu unterlassen. Alle, die sich in den letzten zwei Wochen in Tirol aufgehalten haben, werden dazu aufgerufen sich testen zu lassen. Seit 12. Februar benötigt man für die Ausreise aus Tirol einen negativen COVID-Test (PCR- oder Antigen-Test), der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Maßnahme gilt bis 3. März. Der Bezirk Lienz ist davon ausgenommen. Die Durchreise durch Tirol ist ohne Test möglich, sofern kein Zwischenstopp erfolgt (erlaubt sind nur Toiletten-Pausen und Tank-Stopps). Dies ist glaubhaft zu machen (z.B. mittels Tankbelegen). Als Nachweise gelten Reisedokumente, Auftragsbestätigungen, Frachpapiere, Zugtickets sowie alle anderen Dokumente, mit denen sich die Durchreise zeitlich belegen lässt. Dies gilt sowohl für den Güter-, als auch für den Personenverkehr.
Weiterführende Infos sind bei der Tiroler Landesregierung zu finden.
Detaillierte Infos:
- Aktuelle Maßnahmen rund um das Coronavirus: Der ÖAMTC gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität.
- Aktuelle Verordnung der Bundesregierung
Corona-Ampel
Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen gibt es die sogenannte "Corona-Ampel", auf der der aktuelle epidemiologische Stand auf Bezirksebene sichtbar ist. Basierend auf den vier Ampelfarben Grün, Gelb, Orange und Rot gelten je nach Einstufung unterschiedliche Maßnahmen vor Ort.
Weiterführende Infos zu den aktuell gültigen Maßnahmen finden Sie hier:
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter "Aktuelle Maßnahmen" bzw. unter "Häufig gestellte Fragen"
- Corona-Ampel
"Stopp Corona"-App
Infektionsketten verfolgen und unterbrechen und damit die Pandemie eindämmen: dazu soll die Corona-App des Österreichischen Roten Kreuz beitragen. Sie kann gratis in den App Stores von Apple und Google heruntergeladen werden. Mehr Infos über die App und ihre Funktionen finden Sie hier.
Wichtige Kontakte
Folgende Kontakte stehen Ihnen zum Thema Coronavirus in Österreich zur Verfügung:
- AGES Corona-Hotline unter 0800 555 621: Informationen zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung von Corona sowie Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe (24 Stunden besetzt)
- Die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450 wenn Sie Symptome aufweisen (24 Stunden besetzt).
Nähere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Weltgesundheitsorganisation.
Quelle: BMEIA
Coronavirus & Schutzbrief
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus treten bei Mitgliedern auch viele Fragen den Schutzbrief betreffend auf.
Der ÖAMTC hat die Schutzbrief-Sonderleistung bis 31. Dezember 2021 erweitert und übernimmt nun auch Übernachtungskosten, wenn eine geschützte Person in Österreich den Urlaubsort aufgrund einer behördlichen Quarantäne nicht verlassen bzw. die Heimreise nicht wie geplant angetreten kann. Im Fall einer Quarantäneanordnung werden auch Kosten für einen Corona-Test übernommen, sofern damit (bei negativem Ergebnis und behördlich genehmigter Abreisemöglichkeit) eine schnellere Heimreise ermöglicht werden kann. Genauere Informationen zu dieser zusätzlichen Schutzbrief-Leistung finden Sie hier.

Schutzbrief-Sonderleistung …
Hilft der Schutzbrief, wenn ich in ein europäisches Land mit einer bestehenden Reisewarnung verreise?
Tritt eine Reisewarnung der Stufen 5 oder 6 nach der Abreise in ein Land oder Gebiet ein, so ist dies durch den Schutzbrief gedeckt. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen bei der Leistungserbringung kommen kann. Bei Abreise in ein Land oder Gebiet mit bestehender Reisewarnung der Stufen 5 und 6 ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Kosten verpflichtet.
Derzeit besteht eine Reisewarnung der Stufe 4 in meinem Urlaubsland – wie schaut es da mit den Leistungen des Schutzbriefs aus?
Reisen in Länder oder Gebiete mit Sicherheitsstufe 4 und darunter sind durch den Schutzbrief gedeckt. Bitte beachten Sie, dass nach Abreise eintretende Umstände (z.B. Reisewarnung der Stufen 5 oder 6) zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen können.
Leistet der Schutzbrief (z.B. Fahrzeug-Rückholung nach Unfall, Personen-Rückholung, Pannendienst) in Ländern in denen Reisewarnstufe 4 herrscht?
Reisen in Länder oder Gebiete mit Sicherheitsstufe 4 und darunter sind durch den Schutzbrief gedeckt. Bitte beachten Sie, dass nach Abreise eintretende Umstände (z.B. Reisewarnung der Stufen 5 oder 6) zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen können.
Hilft der Schutzbrief auch bei einer Erkrankung durch das Coronavirus?
Grundsätzlich ist eine Erkrankung am Coronavirus kein Ausschlussgrund für den Schutzbrief. Auf Grund bestehender Meldepflichten und Regelungen rund um die Erkrankung bzw. auch schon rund um Verdachtsfälle kann der ÖAMTC Entscheidungen bezüglich der Leistungserbringung allerdings nicht ohne Abstimmung mit den zuständigen Behörden in Österreich und im Schutzbrief-Geltungsbereich treffen.
Einfach gesagt: Wir helfen bei einem Covid-19 Verdachts- oder Krankheitsfall bzw. in einem Gebiet, in dem das Coronavirus auftritt nach Möglichkeit und in Abstimmung mit den Behörden unter Berücksichtigung der herrschenden Rahmenbedingungen und Verpflichtungen.
Gibt es also besondere Regelungen für den Umgang mit Coronavirus Erkrankungen oder Verdachtsfällen – beispielsweise Quarantäne-Regelungen, so muss der ÖAMTC seine Leistung danach richten.
Im Sommer 2020 wurde daher innerhalb Österreichs eine einzigartige neue Schutzbrief-Sonderleistung (gültig bis 31. Dezember 2021) eingeführt, die im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht nur zusätzliche Übernachtungskosten, sondern auch Kosten für einen Corona-Test übernimmt, sofern damit (bei negativem Ergebnis und behördlich genehmigter Abreisemöglichkeit) eine schnellere Heimreise ermöglicht werden kann. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.
In jedem Fall gilt: Wir kümmern uns individuell um jedes einzelne Mitglied und jeden einzelnen Schutzbrief-Fall und verständigen uns mit den Betroffenen über die mögliche und sinnvolle Unterstützung. Der ÖAMTC beobachtet die Entwicklungen mit äußerster Sorgfalt und hat die aktuellsten Informationen rund um dieses Thema.
An dieser Stelle erlauben Sie uns bitte einen ausdrücklichen Hinweis: Besteht bereits zum Zeitpunkt des Reiseantrittes eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums und ein MG riskiert dennoch eine Reise in ein Krisengebiet, so ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Leistungen verpflichtet.
Meiden Sie Gebiete mit offizieller Reisewarnung unbedingt zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Reisewarnungen beim österreichischen Außenministerium.
Was kann der Schutzbrief tun, wenn mit dem Coronavirus Erkrankte nicht nach Hause transportiert werden können?
Kann ein Mitglied mit Coronavirus-Erkrankung oder – Verdacht aufgrund der Umstände und vorherrschenden Regelungen nicht transportiert werden, gibt es andere Leistungen im Schutzbrief, die dem Mitglied weiterhelfen können.
So zum Beispiel der im Schutzbrief inkludierte Auslandskrankenschutz, der nicht nur Kosten für medizinische Transporte, sondern auch für Behandlungen sowie verordnete Medikamente übernimmt, weiters Übernachtungskosten für Schutzbrief-geschützte, mitreisende Personen, ebenso Heimreisekosten oder Kinder-Rückholung.
In jedem Fall gilt: Wir kümmern uns individuell um jedes einzelne Mitglied und jeden einzelnen Schutzbrief-Fall und verständigen uns mit den Betroffenen über die mögliche und sinnvolle Unterstützung. Der ÖAMTC beobachtet die Entwicklungen mit äußerster Sorgfalt und hat die aktuellsten Informationen rund um dieses Thema.
An dieser Stelle erlauben Sie uns bitte einen ausdrücklichen Hinweis: Besteht bereits zum Zeitpunkt des Reiseantrittes eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums und ein MG riskiert dennoch eine Reise in ein Krisengebiet, so ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Leistungen verpflichtet.
Meiden Sie Gebiete mit offizieller Reisewarnung unbedingt zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Reisewarnungen beim österreichischen Außenministerium.
Werden Fahrzeugleistungen des Schutzbriefes, wie Pannenhilfe, Abschleppung oder Fahrzeug-Rückholung in Gebieten mit Coronavirus-Fällen erbracht?
Grundsätzlich erbringt der ÖAMTC seine Schutzbrief-Fahrzeugleistungen weiterhin! Auf Grund bestehender Meldepflichten und Regelungen rund um diese Erkrankung und Gebiete, in denen sie auftritt, kann der ÖAMTC Entscheidungen bezüglich der Leistungserbringung allerdings nicht ohne Abstimmung mit den Partnern vor Ort und gegebenenfalls auch mit Behörden in Österreich und im Schutzbrief-Geltungsbereich treffen.
Einfach gesagt: In einem Gebiet mit Covid-19 Erkrankungen erbringen wir Fahrzeug-Leistungen unter Berücksichtigung behördlicher Rahmenbedingungen und nach Möglichkeit. Gibt es also besondere Regelungen für Coronavirus-Gebiete – beispielsweise Quarantäne-Regelungen, so muss der ÖAMTC seine Leistung danach richten. Das gilt natürlich auch für Personenleistungen nach einem Fahrzeugausfall wie zum Beispiel die Heimreise mit Mietwagen oder Bahn.
In jedem Fall gilt: Wir kümmern uns individuell um jedes einzelne Mitglied und jeden einzelnen Schutzbrief-Fall und verständigen uns mit den Betroffenen über die mögliche und sinnvolle Unterstützung. Der ÖAMTC beobachtet die Entwicklungen mit äußerster Sorgfalt und hat die aktuellsten Informationen rund um dieses Thema.
An dieser Stelle erlauben Sie uns bitte einen ausdrücklichen Hinweis: Besteht bereits zum Zeitpunkt des Reiseantrittes eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums und ein MG riskiert dennoch eine Reise in ein Krisengebiet, so ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Leistungen verpflichtet.
Meiden Sie Gebiete mit offizieller Reisewarnung unbedingt zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Reisewarnungen beim österreichischen Außenministerium.