
Coronavirus - Reiseinfos
Die wichtigsten Infos zu Einreisebestimmungen, Rückreise und Schutzbrief.
© ÖAMTCUnser Service für Ihre Reise
Fast alle Länder Europas (außer Frankreich und Portugal) haben ihre Einreisebeschränkungen als auch die Schutzmaßnahmen vor Ort aufgehoben bzw. gelockert. Auch für die Ein- bzw. Rückreise nach Österreich wird kein 3G-Nachweis mehr benötigt.
Wo Sie bei Reisen in Europa noch einen gültigen Impf-, Genesungs- und/oder Testnachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) benötigen, erfahren Sie übersichtlich gegliedert hier in unserem tagesaktuell recherchierten ÖAMTC Urlaubsservice. Informationen zu aktuellen Maßnahmen rund um das Coronavirus in Österreich und deren Auswirkungen auf die Mobilität finden Sie hier.
Wichtig: Prüfen Sie unbedingt kurz vor Ihrer Reise die aktuellen Regelungen, da sich die Einreisebestimmungen auch sehr kurzfristig ändern können.
Übersichtskarte Europa
Die folgende Übersichtskarte gibt einen Überblick darüber, ob im Moment ein 3G-Nachweis und/oder eine Registrierung bei der Einreise erforderlich ist. Detaillierte Infos dazu finden Sie beim jeweiligen Land:
Aktuelle Maßnahmen in unseren Nachbarländern
Nachstehend finden Sie die zur Zeit gültigen Bestimmungen für die Einreise aus Österreich in ein Nachbarland.
Deutschland
Einreise & Nachweise
Seit 1. Juni gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich. Nur für die Einreise aus Virusvariantengebieten gelten noch strengere Bestimmungen, allerdings wird derzeit kein Land als solches eingestuft.
Maßnahmen im Land
Für die Corona-Schutzmaßnahmen (2G- bzw. 3G-Regel o.Ä.) sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Ein Basis-Schutz, wie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, ist weiterhin möglich. Wenn es die Infektionslage vor Ort erfordert, kann jedes Bundesland strengere, lokal begrenzte Regelungen beschließen.
Mehr Infos: Deutsche Bundesregierung, Deutsche Tourismuszentrale
Infos zu Testmöglichkeiten erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 116 117 oder unter www.116117.de.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Italien
Einreise & Nachweise
Seit 1. Juni gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Die FFP2-Maskenpflicht gilt bis 22. Juni noch in diversen öffentlichen Verkehrsmitteln (ausgenommen Flugzeuge). Für Besucher von Events in geschlossenen Räumen sowie für Menschenansammlungen wird die Verwendung von Masken weiterhin empfohlen.
Mehr Infos: www.italia.it/en/covid19
Infos zu Testmöglichkeiten vor Ort finden Sie hier.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Schweiz & Liechtenstein
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich (ausgenommen ist nur noch Einreise aus Virusvariantengebiet oder Risikostaat).
Maßnahmen im Land
Derzeit gibt es keine nationalen Maßnahmen mehr, allerdings können in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche Regelungen gelten.
Mehr Infos: Bundesamt für Gesundheit, Info-Plattform Coronavirus, Liechtenstein Tourismus
Testmöglichkeiten in der Schweiz finden Sie hier. Informationen zu Testmöglichkeiten in Liechtenstein gibt es telefonisch unter +423 235 45 32 oder unter www.regierung.li/coronavirus.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Slowakei
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch für Krankenhäuser, Altenheime und Apotheken.
Mehr Infos: BMEIA, Slowakische Regierung
Testmöglichkeiten vor Ort finden Sie hier.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Slowenien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Die Schutzmaßnahmen im Land wurden aufgehoben. Es gelten keine Zutrittsbeschränkungen mittels 3G-Nachweis und auch keine Maskenpflicht mehr.
Mehr Infos: Slowenien Tourismus, Slowenische Regierung
Testmöglichkeiten vor Ort sowie Infos rund um das Coronavirus erhält man unter der Info-Hotline 080 1404 (bzw. +386 1 478 7550 für Anrufe aus dem Ausland). Eine Liste mit PCR-Teststellen in Slowenien gibt es auch bei der WKO.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Tschechien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen mehr für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, Dienstleister, Kultur- und Sportveranstaltungen. Es ist kein 2G-/3G-Nachweis mehr erforderlich.
Mehr Infos: Tschechisches Gesundheitsministerium
Testmöglichkeiten vor Ort finden Sie hier (auf Tschechisch).
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Ungarn
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Fast alle COVID-Schutzmaßnahmen wurden außer Kraft gesetzt. Das gilt auch für die Maskenpflicht, die nur in Spitälern und Altersheimen bestehen bleibt. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen mit Corona-Pass (3G-Nachweis) mehr. Die pandemische Notstandslage bleibt vorerst aufrecht.
Mehr Infos: BMEIA, WKO, Ungarische Regierung
Testmöglichkeiten vor Ort finden Sie hier (auf Ungarisch).
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Aktuelle Maßnahmen in weiteren europäischen Ländern
In der folgenden Auflistung finden Sie detaillierte Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einreise in das jeweilige Land aus Österreich kommend möglich ist.
Albanien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Andorra
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich. Bei einer Weiterreise nach Frankreich wird jedoch ein 3G-Nachweis benötigt (gilt für Personen ab 12 Jahren), detaillierte Infos zur Einreise finden Sie beim Punkt "Frankreich".
Maßnahmen im Land
Mehr Infos gibt es beim österreichischen Außenministerium und bei Visit Andorra.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Belgien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
- Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der Regierung.
- Testmöglichkeiten vor Ort: Gesamtliste der belgischen Testzentren, Testzentren in der Region Brüssel
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Bosnien-Herzegowina
Einreise & Nachweise
Seit 26. Mai gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Bulgarien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Dänemark
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Infos zur Einreise nach Grönland finden Sie hier.
Maßnahmen im Land
- Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder hier.
- Testmöglichkeiten vor Ort: finden Sie hier.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Estland
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie auf der Website der estnischen Regierung.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Finnland
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie auf der Website der finnischen Regierung.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Frankreich
Einreise & Nachweise
Für die Ein- und Durchreise aus Österreich ("Grüne Liste") wird ein 3G-Nachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) benötigt.
- Getestet: Negativer PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden)
- Geimpft: Nachweis über eine vollständige Impfung (letzte Teilimpfung vor mind. 7 Tagen und max. 270 Tagen, bei Johnson & Johnson vor mind. 28 Tagen). Genesene gelten mit einer Impfung, die mind. 7 Tage zurückliegen muss, als geimpft.
- Genesen: Nachweis eines mind. 11 Tage und max. 6 Monate alten Genesungszertifikates.
Informationen zur Einreise in französische Überseegebiete finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Kinder
Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Einreise keinen 3G-Nachweis.
Maßnahmen im Land
- Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium und auf der Webseite der französischen Regierung.
- Testmöglichkeiten vor Ort: Übersichtskarte des Gesundheitsministeriums
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Griechenland
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
In Griechenland gilt eine Maskenpflicht (FFP2, ab 4 Jahren) in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf Schiffen, Fähren und Ausflugsbooten kann auf das Tragen einer Maske hingewiesen und bestanden werden.
Mehr Infos: Botschaft Athen, Greece Health First
Testmöglichkeiten vor Ort finden Sie hier oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro bzw. Reiseveranstalter. Servicenummer für Rückfragen der griechischen Regierung: 0030 215 5605151, 0030 2131510932
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Großbritannien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Gut zu wissen
Seit 1. Oktober 2021 ist die Einreise nach Großbritannien nur mehr mit Reisepass möglich. Nähere Informationen finden Sie bei der ÖAMTC Länder-Info Großbritannien.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie auf der Website der britischen Regierung.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Irland
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim irischen Tourismusamt oder auf der Website der irischen Regierung.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Island
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie unter www.covid.is/english.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Kosovo
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Kroatien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Verpflichtender Mund-Nasen-Schutzes für: Bedienstete, BesucherInnen und PatientInnen in medizinischen Einrichtungen sowie Angestellte und BesucherInnen in Sozialeinrichtungen, in denen ältere Personen oder Personen mit Invalidität untergebracht sind.
Es gilt die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes: in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Verkaufslokalen, in Gastbetrieben, in Dienstleistungsbetrieben mit nahem Kontakt zu KundInnen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Mehr Infos: BMEIA, Kroatisches Tourismusamt, Koronavirus.hr
Testmöglichkeiten vor Ort finden Sie hier. Für Informationen rund um das Coronavirus und Infos zu Testmöglichkeiten steht die Info-Hotline 113 in Kroatien zur Verfügung (Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr).
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich. Bitte beachten Sie auch die Ein- und Durchreisebestimmungen von Slowenien sowie aktuelle Verkehrsinformationen für Kroatien und Slowenien.
Lettland
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich..
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie auf der Website der lettischen Regierung.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Litauen
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium sowie unter https://koronastop.lrv.lt/en/.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Luxemburg
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für österreichische oder EU-Bürger bei Einreise aus Österreich. Regelungen für Drittstaatsangehörige finden sich hier.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der luxemburgischen Regierung.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Malta
Einreise & Nachweise
Die Einreise aus Österreich ist mit 3G-Nachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) möglich.
- Getestet: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder negativer Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden). Selbsttests werden nicht anerkannt.
- Geimpft: Impfzertifikat über vollständige Impfung (2 oder 3 Impfungen), die mind.14 Tage und max. 270 Tage zurückliegen muss.
- Genesen: Genesungsbescheinigung (max. 180 Tage alt).
Kinder
Seit 6. Juni sind Kinder unter 12 Jahren von der Nachweispflicht ausgenommen.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder bei Visit Malta.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Moldau
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Hinweis
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Außenministeriums im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Monaco
Einreise & Nachweise
Für die Einreise wird ein 3G-Nachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) benötigt.
- Getestet: negativer PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden). Weitere Details sowie Informationen zu Ausnahmen finden Sie hier.
- Geimpft: Impfzertifikat (max. 270 Tage gültig; die letzte erforderliche Teilimpfung bzw. Booster-Impfung muss mind. 7 Tage zurückliegen, bei Johnson & Johnson 28 Tage).
- Genesen: Genesungszertifikat (positiver PCR-Test älter als 11 Tage, aber nicht älter als 6 Monate). Genesene Personen gelten nach Erhalt einer einmaligen Impfung als geimpft.
Kinder
Kinder unter 16 Jahren benötigen für die Einreise keinen 3G-Nachweis.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie auf der Website der monegassischen Regierung.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Montenegro
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder bei Montenegro Travel.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Niederlande
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der niederländischen Regierung.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Nordmazedonien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Einschränkungen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Norwegen
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich (inkl. Spitzbergen).
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie auf der Website der norwegischen Regierung oder bei Visit Norway.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Polen
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie auf der Website der polnischen Regierung.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Portugal
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Informationen zur Einreise nach Madeira und auf die Azoren findenSiebeim österreichischen Außenministerium.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beimösterreichischen Außenministeriumoder bei Visit Portugal.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Maigelten keine Beschränkungen.Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Rumänien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie bei Rumänien Tourismus.
Testmöglichkeiten vor Ort
Testmöglichkeiten in Rumänien finden Sie hier.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Russland
Einreise & Nachweise
Die Einreise von österreichischen Reisenden in die Russische Föderation ist möglich, sofern diese über ein gültiges Visum und einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 h) verfügen. Das Testzertifikat muss in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Für ein Zertifikat in deutscher Sprache wird eine Übersetzung ins Russische inkl. Beglaubigung durch die Konsularabteilung benötigt. Reiner Flughafentransit ist mit einem negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) möglich.
Hinweis
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Außenministeriums im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die Landgrenze zwischen Russland und Weißrussland sowie der Ukraine ist für österreichische Staatsbürger geschlossen.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
San Marino
Einreise & Nachweise
Ein- und Ausreisen in das Gebiet der Republik San Marino richten sich nach den Einreisebestimmungen für Italien (siehe "Nachbarländer").
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie bei Visit San Marino.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Schweden
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
In Schweden gibt es keine Beschränkungen mehr.
Mehr Infos: Visit Sweden
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Serbien
Einreise & Nachweise
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Spanien
Einreise & Nachweise
Seit 2. Juni gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen und keine Registrierungspflicht mehr für die Einreise aus Österreich (ausgenommen ist nur noch die Einreise von außerhalb der EU/des Schengen-Raums).
Maßnahmen im Land
Die meisten Schutzmaßnahmen im Land wurden aufgehoben, die Maskenpflicht für Personen ab 6 Jahren gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Altersheimen, Apotheken und Gesundheitseinrichtungen.
Mehr Infos: BMEIA, Spanisches Tourismusamt
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Türkei
Einreise & Nachweise
Seit 1. Juni gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Ukraine
Es gilt eine Reisewarnung für die Ukraine. Vor allen Reisen in die Ukraine wird aufgrund des Krieges eindringlich gewarnt. Es wird dringend geraten, das Land unverzüglich zu verlassen.
Für die Einreise nach Österreich gelten keine COVID-relevanten Beschränkungen.
Weißrussland
Einreise & Nachweise
Die Einreise auf dem Luftweg ist erlaubt, jedoch ist Belarus nicht mehr über direkte Flugverbindungen aus Europa erreichbar (unabhängig von der epidemiologischen Situation). Die Einreise mit in der EU registrierten Fahrzeugen ist verboten, die Landgrenzen zu Russland und zur Ukraine sind für österreichische Staatsbürger geschlossen. Bei Einreise auf dem Landweg ist ein negatives PCR-Zertifikat vorzuweisen.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Zypern
Einreise & Nachweise
Seit 1. Juni gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.
Gut zu wissen: Informationen zur Einreise in die international nicht anerkannte Türkische Republik Nordzypern (TRNC) gibt es beim österreichischen Außenministerium.
Maßnahmen im Land
Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium und bei Visit Cyprus.
Rückreise nach Österreich
Seit 16. Mai gelten keine Beschränkungen. Mehr Infos unter Einreise nach Österreich.
Aktuelle Maßnahmen in Außereuropa
Während es in einigen Ländern weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens kommt, lockern andere beliebte Reiseländer ihre Reiseeinschränkungen, um Tourismus wieder zu ermöglichen. Detaillierte Informationen finden Sie beim österreichischen Außenministerium. In folgende beliebte Fernreiseländer kann man beispielsweise - unter bestimmten Auflagen - wieder einreisen:
- Ägypten: Egypt Travel
- Australien: Innenministerium Australien
- Dominikanische Republik: Dominican Republic Tourism
- Kanada: Website der Regierung
- Malediven: Tourismusministerium Malediven
- Mauritius: Mauritius Tourism, Registrierung Mauritius
- Neuseeland: New Zealand Immigration
- Seychellen: Seychelles Tourism
- Thailand: Thailändische Botschaft
- USA: Centers for Disease Control and Prevention
- Vereinigte Arabische Emirate: Website der Regierung
Angebote und Buchungsmöglichkeiten finden Sie beim ÖAMTC Reisebüro.
Tipp: Auslandsregistrierung vom BMEIA
Das österreichische Außenministerium (BMEIA) bietet an, dass Sie Ihre Urlaubs- und Kontaktdaten unter Auslandsregistrierung speichern können, damit Sie das österreichische Außenministerium im Notfall direkt kontaktieren kann.
Einreise nach Österreich
Seit 16. Mai ist kein 3G-Nachweis für die Einreise nach Österreich erforderlich und die Einreise ist ohne Beschränkungen möglich.
Für die Einreise aus Virusvariantengebieten (Anlage 1) gelten strengere Bestimmungen (3G-Nachweis, Registrierung, Quarantäne). Aktuell wird jedoch kein Land als Virusvariantengebiet eingestuft. Damit gelten für die Einreise nach Österreich aktuell keine Beschränkungen, mehr Informationen finden Sie beim österreichischen Gesundheitsministerium.
Kann ich ohne 3G-Nachweis nach Österreich reisen?
Ja, seit 16. Mai ist für die Einreise nach Österreich kein 3G-Nachweis, keine Quarantäne und keine Registrierung mehr notwendig. Offiziell gelten zwar strengere Bestimmungen für die Einreise aus Virusvariantengebieten, derzeit fällt aber kein Land in diese Kategorie.
Was gilt für Pendler?
Es gibt keine Sonderregelung mehr für Pendler, daher gelten die allgemeinen Einreisebestimmungen (siehe oben).
Häufige Fragen zu Auslandsreisen in Europa
Kann man derzeit in jedes europäisches Land reisen?
Derzeit können fast alle Länder in Europa bereist werden (ausgenommen Länder mit Reisewarnung bzw. hohem Sicherheitsrisiko wie z.B. Ukraine). Die meisten Länder (siehe Übersichtskarte) haben ihre Einreisebeschränkungen aufgehoben. Nur noch wenige Länder erfordern einen 3G-Nachweis und teilweise zusätzliche eine vorab Online-Registrierung.
Was gilt im Ausland als 3G-Nachweis?
Wenige Länder verlangen für die Einreise oder vor Ort noch einen gültigen 3G-Nachweis - d.h. der Grüne Pass bzw. das ausgedruckte EU-konforme Zertifikat muss vorgezeigt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Gültigkeitsdauer eines Zertifikates von den Regelungen in Österreich abweichen kann. Außerdem können sich die Einreisebestimmungen auch von den Maßnahmen im Land unterscheiden.
Detailinfos zu den Nachbarländern und den weiteren europäischen Ländern.
Ist mein Grüner Pass automatisch in ganz Europa gültig, wenn er in Österreich gültig ist?
Leider nein. Die Gültigkeitsdauer von Impf-, Test- und Genesungszertifikaten weicht häufig von den Regelungen in Österreich ab. So können beispielsweise Genesungszertifikate 90 Tage oder auch bis zu sechs Monate gelten und Impfzertifikate 180 oder 270 Tage und teilweise auch unbegrenzt gelten. Darüber hinaus ist zwischen den Bestimmungen für die Einreise und den Bestimmungen vor Ort zu unterscheiden.
Detailinfos zu den Nachbarländern und den weiteren europäischen Ländern.
Mein Impfzertifikat/Grüner Pass läuft im Sommer aus - was heißt das jetzt für den Sommer-Urlaub?
Derzeit gelten innerhalb Österreichs beispielsweise Booster-Impfungen 365 Tage (mehr Infos zur Gültigkeitsdauer von Impfungen in Österreich), d.h. laut den aktuellen Regelungen kann es Reisenden passieren, dass ihr Zertifikat im Sommer abläuft, aber der Urlaub für diesen Zeitraum schon gebucht ist.
- Es ist empfehlenswert zu prüfen, ob für die Einreise ein 3G-Nachweis erforderlich ist - es müsste dann ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, wenn das Impfzertifikat bereits ungültig geworden ist. Für die Rückreise nach Österreich ist aktuell kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.
- Auch die Stornobedingungen sollten für den Fall geprüft werden, wenn der Sommer-Urlaub doch nicht wie geplant angetreten werden kann.
Ich reise mit Kindern. Was gilt für sie?
Es gelten unterschiedliche Bestimmungen für Kinder - falls noch ein Nachweis erforderlich ist, finden Sie die Details bei den betroffenen Ländern.
Infos für Flugreisende
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor dem Abflug bei Ihrer Fluglinie über die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen an Bord sowie die Einreisebestimmungen in das Zielland. Sollte für die Einreise noch ein 3G-Nachweis erforderlich sein, können die Airlines bereits beim Boarding die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen kontrollieren.
Die Austrian Airlines etwa bietet Reisenden mit der digitalen Dokumentenprüfung Unterstützung an und prüft bereits vor dem Abflug, ob alle erforderlichen Dokumente für die Einreise in das Zielland vorhanden sind.
Die meisten Flughäfen bieten auch die Möglichkeit einen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) zu machen. Je nach Test liegt innerhalb von etwa 30 Minuten bis mehreren Stunden das Ergebnis vor. Mehr Infos erhalten Sie auf den Seiten der entsprechenden Flughäfen.
Für Flug- und Reisebuchungen steht Ihnen selbstverständlich auch unser Reisebüro ÖAMTC Reisen unter der Hotline 01 711 99 34000 (Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr) zur Verfügung.
Reiserecht & -storno
Das juristische Team des ÖAMTC beantwortet im nachstehenden Artikel die wichtigsten Fragen rund um das Thema Urlaub und Reisen:
Für weitere Fragen steht Ihnen die ÖAMTC Rechtsberatung gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch hier auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Aktuelle Infos für Österreich
Details zu den aktuell gültigen Maßnahmen finden Sie im Artikel "Mobilität - Maßnahmen rund um das Coronavirus". Informationen zu den kostenlosen Testmöglichkeiten finden Sie hier.
Weiterführende Infos zu den aktuell gültigen Maßnahmen finden Sie außerdem beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter "Aktuelle Maßnahmen" bzw. unter "Häufig gestellte Fragen".
Wichtige Kontakte
Folgende Kontakte stehen Ihnen zum Thema Coronavirus in Österreich zur Verfügung:
- AGES Corona-Hotline unter 0800 555 621: Fragen zum Grünen Pass sowie Informationen zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung von Corona sowie Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe (24 Stunden besetzt)
- Die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450, wenn Sie Symptome aufweisen (24 Stunden besetzt).
- Service-Formular Grüner Pass der AGES: wenn Sie Fehler in einem Ihrer Zertifikate (Genesungszertifikat, Impfzertifikat, Genesen und Geimpft Zertifikat) festgestellt haben.
Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Weltgesundheitsorganisation.
Quelle: BMEIA
Coronavirus & Schutzbrief
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus treten bei Mitgliedern auch viele Fragen den Schutzbrief betreffend auf.
Der ÖAMTC hat die Schutzbrief-Sonderleistung bis 31. Dezember 2022 erweitert und übernimmt nun auch Übernachtungskosten, wenn eine geschützte Person in Österreich den Urlaubsort aufgrund einer behördlichen Quarantäne nicht verlassen bzw. die Heimreise nicht wie geplant angetreten werden kann. Im Fall einer Quarantäneanordnung werden auch Kosten für einen Corona-Test übernommen, sofern damit (bei negativem Ergebnis und behördlich genehmigter Abreisemöglichkeit) eine schnellere Heimreise ermöglicht werden kann. Genauere Informationen zu dieser zusätzlichen Schutzbrief-Leistung finden Sie hier.

Schutzbrief-Sonderleistung …
Hilft der Schutzbrief, wenn ich in ein europäisches Land mit einer bestehenden Reisewarnung verreise?
Tritt eine Reisewarnung der Stufen 5 oder 6 nach der Abreise in ein Land oder Gebiet ein, so ist dies durch den Schutzbrief gedeckt. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen bei der Leistungserbringung kommen kann. Bei Abreise in ein Land oder Gebiet mit bestehender Reisewarnung der Stufen 5 und 6 ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Kosten verpflichtet.
Derzeit besteht ein hohes Sicherheitsrisiko der Stufe 4 in meinem Urlaubsland – wie schaut es da mit den Leistungen des Schutzbriefs aus?
Reisen in Länder oder Gebiete mit Sicherheitsstufe 4 und darunter sind durch den Schutzbrief gedeckt. Bitte beachten Sie, dass nach Abreise eintretende Umstände (z.B. Reisewarnung der Stufen 5 oder 6) zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen können.
Leistet der Schutzbrief (z.B. Fahrzeugrückholung nach Unfall, Personenrückholung, Pannendienst) in Ländern in denen ein hohes Sicherheitsrisiko der Stufe 4 herrscht?
Reisen in Länder oder Gebiete mit Sicherheitsstufe 4 und darunter sind durch den Schutzbrief gedeckt. Bitte beachten Sie, dass nach Abreise eintretende Umstände (z.B. Reisewarnung der Stufen 5 oder 6) zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen können.
Hilft der Schutzbrief auch bei einer Erkrankung durch das Coronavirus?
Grundsätzlich ist eine Erkrankung am Coronavirus kein Ausschlussgrund für den Schutzbrief. Auf Grund bestehender Meldepflichten und Regelungen rund um die Erkrankung bzw. auch schon rund um Verdachtsfälle kann der ÖAMTC Entscheidungen bezüglich der Leistungserbringung allerdings nicht ohne Abstimmung mit den zuständigen Behörden in Österreich und im Schutzbrief-Geltungsbereich treffen.
Einfach gesagt: Wir helfen bei einem COVID-19 Verdachts- oder Krankheitsfall bzw. in einem Gebiet, in dem das Coronavirus auftritt nach Möglichkeit und in Abstimmung mit den Behörden unter Berücksichtigung der herrschenden Rahmenbedingungen und Verpflichtungen.
Gibt es also besondere Regelungen für den Umgang mit Coronavirus Erkrankungen oder Verdachtsfällen – beispielsweise Quarantäne-Regelungen, so muss der ÖAMTC seine Leistung danach richten. Es gilt auch hier: Bei Abreise in ein Land oder Gebiet mit bestehender Reisewarnung der Stufen 5 oder 6 ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Für Reisewarnungen der Stufen 5 oder 6 aufgrund von Corona gelten besondere Bedingungen: Informieren Sie sich dazu bitte beim ÖAMTC.
Im Sommer 2020 wurde daher innerhalb Österreichs eine einzigartige neue Schutzbrief-Sonderleistung (gültig bis 31. Dezember 2022) eingeführt, die im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht nur zusätzliche Übernachtungskosten, sondern auch Kosten für einen Corona-Test übernimmt, sofern damit (bei negativem Ergebnis und behördlich genehmigter Abreisemöglichkeit) eine schnellere Heimreise ermöglicht werden kann. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.
In jedem Fall gilt: Wir kümmern uns individuell um jedes einzelne Mitglied und jeden einzelnen Schutzbrief-Fall und verständigen uns mit den Betroffenen über die mögliche und sinnvolle Unterstützung. Der ÖAMTC beobachtet die Entwicklungen mit äußerster Sorgfalt und hat die aktuellsten Informationen rund um dieses Thema.
An dieser Stelle erlauben Sie uns bitte einen ausdrücklichen Hinweis: Besteht bereits zum Zeitpunkt des Reiseantrittes eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums und ein Mitglied riskiert dennoch eine Reise in ein Krisengebiet, so ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Leistungen verpflichtet.
Meiden Sie Gebiete mit offizieller Reisewarnung unbedingt zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Reisewarnungen beim österreichischen Außenministerium.
Was kann der Schutzbrief tun, wenn mit dem Coronavirus Erkrankte nicht nach Hause transportiert werden können?
Kann ein Mitglied mit Coronavirus-Erkrankung oder -Verdacht aufgrund der Umstände und vorherrschenden Regelungen nicht transportiert werden, gibt es andere Leistungen im Schutzbrief, die dem Mitglied weiterhelfen können. So zum Beispiel der im Schutzbrief inkludierte Auslandskrankenschutz, der nicht nur Kosten für medizinische Transporte, sondern auch für Behandlungen sowie verordnete Medikamente übernimmt, weiters Übernachtungskosten für Schutzbrief-geschützte, mitreisende Personen, ebenso Heimreisekosten oder Kinderrückholung.
In jedem Fall gilt: Wir kümmern uns individuell um jedes einzelne Mitglied und jeden einzelnen Schutzbrief-Fall und verständigen uns mit den Betroffenen über die mögliche und sinnvolle Unterstützung. Der ÖAMTC beobachtet die Entwicklungen mit äußerster Sorgfalt und hat die aktuellsten Informationen rund um dieses Thema.
An dieser Stelle erlauben Sie uns bitte einen ausdrücklichen Hinweis: Besteht bereits zum Zeitpunkt des Reiseantrittes eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums und ein Mitglied riskiert dennoch eine Reise in ein Krisengebiet, so ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Leistungen verpflichtet.
Meiden Sie Gebiete mit offizieller Reisewarnung unbedingt zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Reisewarnungen beim österreichischen Außenministerium.
Werden Fahrzeugleistungen des Schutzbriefes, wie Pannenhilfe, Abschleppung oder Fahrzeugrückholung in Gebieten mit Coronavirus-Fällen erbracht?
Grundsätzlich erbringt der ÖAMTC seine Schutzbrief-Fahrzeugleistungen weiterhin! Auf Grund bestehender Meldepflichten und Regelungen rund um diese Erkrankung und Gebiete, in denen sie auftritt, kann der ÖAMTC Entscheidungen bezüglich der Leistungserbringung allerdings nicht ohne Abstimmung mit den Partnern vor Ort und gegebenenfalls auch mit Behörden in Österreich und im Schutzbrief-Geltungsbereich treffen.
Einfach gesagt: In einem Gebiet mit COVID-19 Erkrankungen erbringen wir Fahrzeugleistungen unter Berücksichtigung behördlicher Rahmenbedingungen und nach Möglichkeit. Gibt es also besondere Regelungen für Coronavirus-Gebiete – beispielsweise Quarantäne-Regelungen, so muss der ÖAMTC seine Leistung danach richten. Das gilt natürlich auch für Personenleistungen nach einem Fahrzeugausfall wie zum Beispiel die Heimreise mit Mietwagen oder Bahn.
Es gilt auch hier: Bei Abreise in ein Land oder Gebiet mit bestehender Reisewarnung der Stufen 5 und 6 ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Kosten verpflichtet.
In jedem Fall gilt: Wir kümmern uns individuell um jedes einzelne Mitglied und jeden einzelnen Schutzbrief-Fall und verständigen uns mit den Betroffenen über die mögliche und sinnvolle Unterstützung. Der ÖAMTC beobachtet die Entwicklungen mit äußerster Sorgfalt und hat die aktuellsten Informationen rund um dieses Thema.
An dieser Stelle erlauben Sie uns bitte einen ausdrücklichen Hinweis: Besteht bereits zum Zeitpunkt des Reiseantrittes eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums und ein Mitglied riskiert dennoch eine Reise in ein Krisengebiet, so ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Leistungen verpflichtet.
Meiden Sie Gebiete mit offizieller Reisewarnung unbedingt zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Reisewarnungen beim österreichischen Außenministerium.