Das kosten Verkehrssünden im Ausland

Wer gerechtfertigte Strafen rasch bezahlt, kann sparen. Nicht bezahlte, rechtskräftige Verkehrsstrafen sind EU-weit vollstreckbar.

Ein Polizist, der ein gelbes Dokument oder Formular in der Hand hält. Im Hintergurnd ist ein rotes Verbotsschild mit einem weißen Balken und der Aufschrift "SAUF AUTORISATION" zu sehen. Ein rotes Auto ist ebenfalls im Hintergrund zu erkennen.
Verkehrsstrafen © iStock

Nicht nur die Bestimmungen, sondern auch die Kosten bei Verkehrssünden können im Ausland von den heimischen abweichen. Wer dort zu schnell unterwegs ist, während der Fahrt telefoniert, eine rote Ampel "überfährt" oder falsch parkt, kann böse überrascht werden. Es drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung und Freiheitsentzug.

Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin:

„Vor dem Start in den Urlaub ist es nötig, sich über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. Und was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein. Reisende sollten sich im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt an die örtlichen Regeln halten."

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Alkohol am Steuer

"Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen", warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. "In Italien wird bei einer Alkoholisierung des Fahrers von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt - sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind." Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, dem drohen drei Monate Freiheitsstrafe. Generell hat man es bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze mit hohen Geldstrafen zu tun - so sind es in Deutschland, Italien, Polen, der Schweiz und in Spanien 500 Euro aufwärts. In Litauen kostet dieses Vergehen sogar ab 800 Euro und in Malta ab 1.200 Euro.

Wer mehr über Promillegrenzen im Ausland erfahren möchte, findet im Artikel Promillegrenzen in Europa aktuelle Regelungen.

Ohne Gurt oder Helm

Wer den Gurt nicht anlegt, muss in Spanien mit einer Strafe ab 200 Euro rechnen. In Griechenland kostet der fehlende Gurt sogar 350 Euro. Hier besteht auch Helmpflicht für alle Motorradfahrer, bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen oder gar ein Führerscheinentzug.

Telefonieren am Steuer

Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind in Frankreich mindestens 135 Euro, in Italien ab 250 Euro und in Spanien mindestens 200 Euro fällig", weiß die Juristin. In Slowenien kostet die Handynutzung am Steuer sogar 250 Euro, in den Niederlanden 430 Euro und in Norwegen 875 Euro.

Überhöhte Geschwindigkeit

Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr) und in der Schweiz ab 190 Euro. In den Niederlanden muss man mit Strafen ab 225 Euro rechnen, in Norwegen ab 610 Euro.

In unserem Artikel zu Tempolimits in Europa finden Sie alle aktuellen Regelungen je Land.

Rotlichtverstoß

Der Strafrahmen für das "Überfahren" einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet das Delikt 250 Euro und in der Schweiz rund 265 Euro. Kroatien ahndet dieses Vergehen mit mind. 390 Euro, in Griechenland kostet es 700 Euro.

Falschparken

"Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn bis rund 390 Euro", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Parkforderungen aus Kroatien von über ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren."

In manchen Ländern werden bei rascher Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag. Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden.

Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin:

"Ist ein Verstoß geschehen, kommt man 'am günstigsten' davon, wenn man die Strafe gleich vor Ort zahlt oder so schnell wie möglich überweist. Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden aufgrund eines optimierten Halterdatenaustauschs innerhalb der EU effektiver verfolgt. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich."

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    Clubmitglieder, die einen ausländischen Strafzettel oder ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten, können sich kostenlos an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden. Für Notfälle sind die Juristen des Mobilitätsclubs 24/7 erreichbar.

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