
Länder-Info Tschad
Aktueller Hinweis
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus gilt von 19. Dezember, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres für fast alle Länder der Welt eine Reisewarnung. Das Außenministerium warnt vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen.
Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur aktuellen Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | N'Djaména |
Fläche | 1.284.000 km² |
Einwohner | 11,5 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | TD |
Stromspannung | Reisestecker empfohlen (beim ÖAMTC erhältlich). |
Zeit | MEZ; während der europ. Sommerzeit - 1 Stunde. |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +235 |
Sprache | Französisch, Arabisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | CFA-Franc BEAC |
Nachbarländer |
Wetter
Vor der Reise
Personaldokumente
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Reisepass
Ein gültiger Reisepass ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Visum
Reisende benötigen ein Visum, das bei der Botschaft des Tschad in Berlin (siehe "Wichtige Adressen") beantragt werden muss. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden.
Kinder
Gültiger Reisepass erforderlich.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Adressen") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Internationaler Führerschein (in Verbindung mit dem nationalen) vorgeschrieben (beim ÖAMTC erhältlich).
Lassen Sie sich den Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrer Reise ausstellen, denn diesen erhalten Sie nur in Österreich und nicht vor Ort.
Reisen mit privatem Fahrzeug
Internationaler Zulassungsschein (in Verbindung mit dem nationalen) vorgeschrieben (beim ÖAMTC erhältlich).
Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, ist eine Benützungsbewilligung notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende Einfuhr empfohlen.
Mehr Infos zum Carnet de Passages und zur Beantragung beim ADAC
Reisen mit dem Mietwagen
Informationen zu erforderlichen Dokumenten bei Reisen mit dem Mietwagen finden Sie in der Kategorie Mietwagen.
Reisegepäck
Einfuhrbestimmungen
Folgende Artikel können zollfrei in den Tschad eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
400 Zigaretten/Zigarillos oder 125 Zigarren oder 500 g Tabak (Frauen nur Zigaretten);
3 Flaschen Wein;
1 Flasche Spirituosen.
Gegenstände des täglichen Bedarfs.
Exportverbot
Wer im Tschad gekaufte kunsthandwerkliche Güter ausführen möchte, benötigt dafür im Einzelfall eine Genehmigung. Diese muss beim Tourismusministerium beantragt werden.
Pflanzen und Tierarten, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt sind, dürfen nicht ausgeführt werden, auch wenn man sie im Tschad kaufen kann.
Rückreise nach Österreich
Es gelten die Zollfreigrenzen für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Reisewarnung
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus gilt von 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres eine Reisewarnung. Vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen wird gewarnt.
Partielle Reisewarnung
Vor Reisen außerhalb der Hauptstadt wird aufgrund erheblicher Anschlags- und Entführungsrisiken gewarnt!
Die Lage ist gespannt und unsicher und kann sich innerhalb kürzester Zeit verschlechtern. Generell besteht landesweit ein hohes Risiko, auf Überlandfahrten Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. In allen ehemaligen Kampfzonen besteht zudem das Risiko von Blindgängern und Minenfeldern.
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Da sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann, empfehlen wir kurz vor Reisebeginn aktuelle Sicherheitshinweise beim Österreichischen Außenministerium einzuholen. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie unter www.reiseregistrierung.at.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
Im Reiseverkehr benötigen Hunde und Katzen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, ausgestellt im Herkunftsland des Tieres, sowie ein Tollwutimpfzeugnis.
Weitere Informationen zur Einreise mit Tieren erhalten Sie bei der jeweiligen Botschaft (siehe Wichtige Adressen).
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Heißes Tropenklima mit regional unterschiedlichen Temperaturen. Die Regenzeit im Süden dauert von Mai bis Oktober, in der Landesmitte von Juni bis September. Im Norden sind das ganze Jahr über geringfügige Niederschläge möglich. In der Trockenzeit ist es oft windig und abends kühler.

ÖAMTC Reise-Checkliste
Die ÖAMTC Reise-Checkliste passt sich Ihrem Urlaub an. Sie informiert über länderspezifische Besonderheiten und erinnert an wichtige Aufgaben. Für besonders Eilige gibt es fertige Packvorschläge.
Mietwagen
Mietwägen mit und ohne Fahrer sind in begrenztem Umfang erhältlich.
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Reiseversicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport und vielem mehr bietet der ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*
Mehr Infos zum Weltreise-Krankenschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
Anreise
Mit dem Flugzeug
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Direktflüge in den Tschad.
Air France (AF) fliegt von Paris nonstop nach N'Djamena. Zubringerflüge nach Paris sind ab Frankfurt/M., Wien und Zürich mit Air France (AF) sowie den jeweiligen nationalen Fluggesellschaften möglich.
Ethiopian Airlines (ET) fliegt u.a. von Frankfurt/M. via Addis Abeba nach N'Djamena.
Turkish Airlines (TK) bietet Flüge in den Tschad u.a. ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Istanbul an.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - N'Djamena: 11 Std. 15 Min.; Wien - N'Djamena: 14 Std. 5 Min.; Zürich - N'Djamena: 11 Std. 45 Min. (Die Reisezeiten variieren, je nach Länge der Aufenthalte und Anzahl der Zwischenstopps.)
Mit Auto, Bahn oder Schiff
Mit dem Auto oder Bus
Es bestehen Verbindungsstraßen zu Libyen, Kamerun, Niger, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik.
Die Grenzen zu Libyen, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik sind derzeit geschlossen. Die Grenzübergänge mit Kamerun und Niger werden stark kontrolliert.
Fernbusse: Minibusse und Buschtaxis verkehren zwischen N'Djaména und Kousséri in Kamerun.
Mit der Bahn
Im Tschad ist kein Schienennetz vorhanden.
Öffentliche Verkehrsmittel
Inlandsflüge
Derzeit werden im Tschad keine Inlands-Linienflüge durchgeführt. Chad Travel and Tours bietet jedoch Charterflüge im Land an.
Bahn
Im Tschad gibt es keinen Schienenverkehr.
In den Städten
Das Straßennetz in der Hauptstadt N'Djamena ist relativ gut. Taxis und Minibusse sind verfügbar.
Taxi
Innerhalb der Städte verkehren Taxis zu Einheitspreisen. Die Taxifahrer erwarten ca. 10 % Trinkgeld.
Vor Ort
Maut & Vignette
Maut: Die Straßennutzung ist im Tschad nicht gebührenpflichtig.
Verkehrsbestimmungen
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Gurtpflicht ist für sämtliche Autoinsassen vorgeschrieben;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h.
Feiertage
- 1. Jänner 2021: Neujahr
- 5. April 2021: Ostermontag
- 23. April 2021: Nationaler Feiertag
- 1. Mai 2021: Tag der Arbeit
- 25. Mai 2021: Befreiungs Afrikas (Jahrestag der Gründung der OUA)
- 11. August 2021: Unabhängigkeitstag
- 1. November 2021: Allerheiligen
- 28. November 2021: Tag der Republik
- 1. Dezember 2021: Tag der Freiheit und der Demokratie
- 25. Dezember 2021: Weihnachten
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Tschad. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Kreditkarten
Visa und teils auch Mastercard werden in geringem Umfang in der Hauptstadt akzeptiert. Mit der Kreditkarte ist es möglich, am Bankschalter Geld abzuheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankomat
BankkartenMit der Kreditkarte und Pinnummer kann nur an Geldautomaten N’Djamena Geld abgehoben werden. Die Bankomatkarte mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankomatkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reisechecks
Reiseschecks werden in Tschad nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Do und Sa 07.00-13.00 Uhr, Fr 07.00-11.00/12.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung, deren Ausfuhr ist auf 25.000 CFA Fr beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Einfuhr, abzüglich der Umtauschbeträge.
Geld wechseln
Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar ist empfohlen, da diese am einfachsten umzutauschen sind. Der Rücktausch außerhalb der CFA-Franc-Zone ist nur zu sehr ungünstigen Kursen möglich.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Bankomatkarte freischalten lassen
Durch die Sicherheitsfunktion "GeoControl" sind österreichische Bankomatkarten außerhalb Europas automatisch gesperrt. Um während der Reise Bargeld beheben zu können, muss die Bankomatkarte bei der Bank freigeschaltet werden.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe
Bei Problemen mit Ihrem Mietwagen kontaktieren Sie bitte in erster Linie Ihren Vermieter.
Notrufnummern
- Feuerwehr: 18
- Polizei: 17
- Unfallrettung: 51 77 26
- ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz: +43 1 25 120 00
ÖAMTC-Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Sitten & Gebräuche
Religion
Moslems (51 %), Christen (35 %, vorwiegend Katholiken) sowie 7 % Anhänger von Naturreligionen und 7 % andere.
Sitten & Gebräuche
Die Bekleidung ist zwanglos, aber im Einklang mit den Vorschriften des Islam zurückhaltend. Vor allem in den Städten wird eine strenge Geschlechtertrennung praktiziert. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Mit der linken Hand wird kein Essen angenommen oder überreicht. Das Zeigen der Fußsohlen wird als Beleidigung aufgefasst. Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift wird in jedem Ort unterschiedlich streng gehandhabt. Im Extremfall kann Fotografieren ohne Erlaubnis zu Festnahme sowie Beschlagnahme der Kamera führen. Trinkgeld: 10% ist üblich. US-Dollar werden gerne angenommen.
Sehenswertes
Straßennetz
Das Straßennetz ist dürftig und kaum ausgebaut.
Für sämtliche Präfekturen des Landes sind Reisegenehmigungen (Authorisation de circuler) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei einer Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden.
Vor allem im Norden und Zentrum des Landes hat die Regierung die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da es kaum Unterkünfte, Lebensmittel und Kraftstoff gibt. Die Beschränkungen gelten auch für Fahrzeugkolonnen von der libyschen Grenze über Zouar und Faya-Largeau nach N'Djamena sowie von N'Djamena über Ati und Abéché zur sudanesischen Grenze. Fahrten in den Nordosten des Landes sind nur mit ortskundigen Führern erlaubt.
Reisen im Kovoi ist empfehlenswert. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeiten vermieden werden.
Tankstellen: Eine flächendeckende Versorgung mit Kraftstoff ist nicht gewährleistet. Bei Überlandfahrten ist es ratsam Kraftstoff in Kanistern mitzuführen.
Zustand der Straßen
Das Straßennetz ist allgemein in einem schlechten Zustand. Asphaltiert sind nur ca. 270 km; die übrigen Straßen sind Schotterpisten. Außerhalb von N'Djamena sind Autofahrten praktisch nur mit geländegängigen Fahrzeugen möglich. Insbesondere im Süden sind die Straßen während der Regenzeit (Mitte Juni bis Mitte September) oft nicht passierbar.
In ländlichen Gebieten ist mit Vieh auf der Straße zu rechnen.
Telefon
Vorwahl
in den Tschad: +235
nach Österreich: 1543
Das Telefonnetz ist überlastet.
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Adressen
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Tschad in Berlin
Lepsiusstrasse 114
12165 Berlin
Tel. +49 30 319 916 20
E-Mail: contact@ambatchadberlin.com
Internet: www.ambatchadberlin.com
Diese Botschaft ist für die Visa-Erteilung an Österreicher zuständig.
Honorarkonsulat der Republik Tschad (ohne Passbefugnis)
Hauptplatz 10
3150 Wilhelmsburg
Tel. +43 2755 7220
E-Mail: f@billensteiner.com
Keine österreichische Vertretung vorhanden. In diesem Fall können sich österreichische Staatsbürger an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union vor Ort wenden.
Zuständige österreichische Botschaft in Nigeria
Plot 9, Usuma Street, Maitama - Abuja
Tel. +234 929 15 465
E-Mail: abuja-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.aussenministerium.at/abuja
Tourismusvertretung
Office Tchadien du Tourisme
B.P: 1649
N'Djamena /Tschad
Tel. +235 22 52 02 85