Marcus 2018

Presse

Ktn: Fahrverbote für Schwerverkehr

Vermeidung von Straßenschäden.

Zur Vermeidung von Straßenschäden wurde auf folgenden Straßenabschnitten in Kärnten ein Fahrverbot für den Schwerverkehr mit unterschiedlichen Tonnagebeschränkungen verhängt. Die Verordnung gilt bis 30.04.2026.

Betroffen sind Straßenabschnitte auf folgenden Verbindungen:

  • L31, Zlaner Straße (3,5 t) 
  • L32, Stockenboier Straße (12 t)
  • L34, Farchtensee Landesstraße (7,5 t)
  • L40, Fresacher Landesstraße (7,5 t)
  • L41, Traginer Straße (7,5 t)
  • L45a, Buchholzer Straße (7,5 t)
  • L47, Össiacher-Tauern-Straße (7,5 t)
  • L54, St.Martinr Straße (7,5 t)

Folgende Ausnahmeregelungen gelten:

Ausnahmeregelungen: Einsätze von Organen der öffentlichen Sicherheit sowie von Rettungsorganisationen, Straßendienst und Wirtschaftsdienst der Gemeinde, Einsätze und Übungen des Bundesheeres, Behebung von Störungen des Entsorgungs- oder Versorgungsnetzes für Elektrizitäts- oder Telekommunikations- oder Wasserdienstleistungen und der Regionalwärme, Öffentlicher Personenverkehr, Zu- und Abfahrten von Gästen zu Beherbergungsbetrieben, Frischmilchtransporte zu Molkereien, Gesundheitliche Behandlung von Tieren, Viehtransporte, Tierkörperverwertung und Futtermitteltransporte, Versorgung mit Lebensmitteln insbesondere Lebensmittelgeschäften.

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