Marcus 2018
Presse
Schulung digitales Kontrollgerät
Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab 01.07.2026. Schulungspflicht!
Leichte Nutzfahrzeuge (N1 Fahrzeuge) müssen im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ab 01.07.2026 verpflichtend einen intelligenten Fahrtenschreiber (Digitales Kontrollgerät Smart Tacho 2) verbaut haben.
Betroffen davon sind alle Fahrzeuge über 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Dies gilt auch für Fahrzeugkombinationen, wie zB PKW mit Anhänger, wenn die hzGM beider Fahrzeuge gemeinsam 2,5 Tonnen übersteigt und die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Gütertransport innerhalb der EU im Einsatz sind. Diese Verpflichtung betrifft alle Neu- & Bestandsfahrzeuge.
Ausnahmen betreffen den reinen Güterverkehr innerhalb Österreichs, der keiner Tachographenpflicht unterliegt, soferne nicht Güter ins Ausland transportiert werden. Es gelten weiterhin die üblichen Befreiungen und Erleichterungen, zB die Handwerkerbefreiung.
Handwerker, wo die Fahrt nur zur Durchführung der Hauptdienstleistung dient, im Umkreis von 100km des Unternehmensstandortes, auch wenn diese kurz über die Grenze fahren, wie etwa das „Deutsche Eck“ bleiben weiterhin befreit.
Werden Transporte grenzüberschreitend durchgeführt, gelten zwar Ausnahmen wie die Handwerkerbefreiung, jedoch ist der Werkverkehr nicht ausgenommen. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Smart Tacho 2 ausgestattet sein.
Rückfragehinweis für Journalist:innen:
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