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Lastenfahrrad-Boom – bis 250 kg Transport erlaubt, Sicherung wichtig

Rechtlich gelten Lastenräder meist als Fahrräder, geändertes Fahrverhalten beachten, richtige Ladungssicherung wichtig

Die Couch quer übers Fahrrad, eine Waschmaschine am Anhänger – Videos mit kreativ bepackten Fahrrädern kursieren schon länger im Internet. Nun trifft man die als Transportrad, Lastenfahrrad oder Cargobike bezeichneten Fahrzeuge immer öfter auch auf Radwegen und Straßen in Österreich. Der VSSÖ (Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs) listet in seiner Statistik für die Verkaufszahlen von E-Bikes eine Steigerung für jene Fahrzeuge auf, die nicht in herkömmliche Kategorien passen: 980 waren es im Jahr 2017, im Jahr 2018 waren es 6.170 Stück – ein Plus von 529 Prozent; E-Lastenfahrräder und Cargobikes sind ein Teil davon. Was aber können die innovativen Packesel? Und was ist in Österreich erlaubt?

"Egal ob Frontlader und Longtail, ein- oder zweispurig – rechtlich gelten Transporträder ohne oder mit Tretunterstützung mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer maximalen Antriebsleistung von 600 Watt als Fahrräder. Wer damit unterwegs ist, hat also in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder Radfahrer", erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. Einspurige Cargobikes dürfen, wenn der Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades nicht mehr als 1,7 m beträgt, vorhandene Radfahranlagen benützen. Für mehrspurige Fahrräder gilt das bis zu einer Breite von 100 cm. Ist das Rad länger oder breiter, muss man auf die Fahrbahn. Abstellen muss man Lastenräder, wie alle Fahrräder, so, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern. Auf dem Gehsteig ist das Abstellen nur zulässig, wenn dieser breiter als 2,5 m ist.

Bis 250 kg auf mehrspurigen Rädern erlaubt, Kindertransport nur mit Gurt

Mehrspurige Transporträder dürfen bis maximal 250 kg beladen werden. Bei einspurigen gibt es kein gesetzliches Limit. "Wichtig ist, die Herstellerangaben zur maximalen Zuladung und das Gesamtgewicht zu beachten", erklärt ÖAMTC-Fahrradinstruktorin Ellen Dehnert. Für den sicheren Transport rät sie:

* Gegenstände, die am Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung hindern, die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Radfahrers beeinträchtigen, Personen gefährden oder Sachen beschädigen können, dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden.

* Spanngurte verwenden, um die Ladung zu sichern: Es darf nichts verrutschen.

* Grundsätzlich gilt: Je schwerer die Ladung, desto tiefer und mittiger muss sie gelagert werden.

* Für den Kindertransport muss die Transportkiste vom Hersteller dafür freigegeben und mit Gurten ausgestattet sein. Kinder bis 12 Jahre müssen einen Helm tragen.

Fahrverhalten ändert sich – Tipps für die sichere Fahrt

Ein Lastenfahrrad unterscheidet sich im Fahrverhalten vom herkömmlichen Fahrrad. Die ÖAMTC-Expertin hat die wichtigsten Tipps zusammengefasst:

* Konstruktionsbedingt unterscheidet sich das Einlenkverhalten eines Lastenrades oft vom gewohnten Fahrrad. Daher sollte man zum Eingewöhnen mit dem unbeladenen Rad "spielen": Erst mal ein paar Meter schieben, mit dem Lenker hin und her wackeln, nach vorn schauen statt aufs Vorderrad und dann erst aufsitzen.

* Erst unbeladen, mit viel Platz und wenig Verkehr rundherum, fahren und dabei verschiedene Manöver (Anfahren, Schalten, langsames und flottes Fahren, Kurven fahren, Wenden, normales und starkes Bremsen) durchprobieren.

* Ob mit oder ohne Elektromotor – auf den richtigen Gang kommt’s an. Also: Fleißig schalten, das Treten sollte immer leicht gehen.

* Aufgrund der hohen Masse im beladenen Zustand wird das Rad träger. Das äußert sich besonders beim Bremsen und Kurven fahren, aber auch beim Beschleunigen – vorausschauendes Fahren ist gefragt.

* Besondere Vorsicht beim Befördern von Kindern: Sind diese sehr lebhaft, kann das das Gleichgewicht erheblich stören.

* Abstellen: Gegen Wegrollen sichern (mittels Feststellbremse) und gegen Umkippen (Ständer ganz ausklappen), vor allem beim Be- und Entladen.

Weitere Infos findet man online unter www.oeamtc.at/fahrrad.

Rückfragehinweis für Journalisten:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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