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Winterreifenpflicht in Österreich

Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger und für Klein-Lkw gilt vom 1. November bis 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

Winterreifen.jpg ÖAMTC
Winterreifen © ÖAMTC

Winterreifenpflicht für Personenwagen, leichte Lastkraftwagen und Mopedautos

Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) und für Mopedautos (seit der 31. KFG-Novelle) gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht (Winterreifenpflicht): Pkw- und Klein-Lkw-Lenker haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende Möglichkeiten:

  • 1. Winterreifen
    Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Autofahrer sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht
  • Kennzeichnung anerkannter Winterreifen
    Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Seit 10.12.2018 gelten auch Reifenmodelle, die nur mit dem sogenannten Schneeflockensymbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte) gekennzeichnet sind, als Winterreifen. Im Gegensatz zur aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland ist dieses Zeichen aber nicht verpflichtend. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.
  • Schneeflockensymbol
    Reifen mit dem Schneeflockensymbol müssen ein definiertes Mindestmaß an Schneegriffeigenschaften (in Europa üblicherweise durch einen Bremstest, in den USA durch einen Traktionstest geprüft) aufweisen. Man findet das Zeichen aber nicht nur auf Winterreifen, auch viele Ganzjahresreifen erfüllen das Kriterium für das Schneeflockensymbol.

  • 2. Sommerreifen mit Schneeketten
    Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
    Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.

Video: Winterreifenwechsel

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Ganzjahresreifen / Allwetterreifen

Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, sind nur dann als "Winterreifen" anzusehen, wenn sie über eine M+S Kennzeichnung verfügen.

Ein häufiges Argument für den Kauf von Ganzjahresreifen ist, dass das Auto bei winterlichen Bedingungen einfach in der Garage bleibt – oder, dass in der Stadt ohnehin kein Schnee liegt. Gerade in diesem Fall muss man von einigen der getesteten Ganzjahresreifenmodelle abraten. Denn sie verhalten sich auf trockener Fahrbahn nur wenig besser als Winterreifen und können auch bei Nässe nicht überzeugen.

Beides sind aber Fahrbahnverhältnisse, die das ganze Jahr über, besonders auch im Sommer, vorkommen. Solche Modelle erfüllen daher die an sie gestellten Erwartungen nicht vollständig.

Ausgewählte Schneeketten finden Sie im ÖAMTC Shop

Schneeketten-Kauf erfordert Beratung! Unsere bestens geschulten Mitarbeiter an den ÖAMTC Stützpunkten beraten Sie persönlich, welche Schneekette das ideale Modell für Ihr Fahrzeug ist. Wir berückstigen Ihre Reifendimension und den baulichen Freiraum Ihres Fahrzeuges und empfehlen jenes Schneekettenmodell, welches auch in Bezug auf die Montageart Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.

Verwendung von Spike-Reifen (Spikes)

Die Verwendung von Spikes ist vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h / 100 km/h (Freiland/ Autobahn)
Spikes dürfen nur an Fahrzeugen bis max. 3,5 t Gesamtgewicht und Anhängern mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht werden (inklusive der des Anhängers, falls vorhanden). Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Spike-Aufkleber (erhältlich beim ÖAMTC) versehen werden. Die Verwendung von Reifen, deren Spikes mehr als 2 mm über die Lauffläche herausragen, ist unzulässig.

Anhängerbetrieb im Winter

Im Gesetz (KFG) besteht kein ausdrückliches Verbot, am Zugfahrzeug Winterreifen und am Anhänger Sommerreifen zu benützen (und umgekehrt). Dies gilt sowohl für leichte ungebremste als auch für schwere (gebremste) Anhänger. Hinsichtlich Spikes gibt es aber die Vorschrift, Anhänger mit gleichartigen Reifen wie das Zugfahrzeug auszurüsten. Der ÖAMTC empfiehlt, im Zweifel an einem Anhänger, der nicht nur im Sommerhalbjahr genützt wird, eher Winter- oder Ganzjahresreifen zu verwenden.

Strafen

Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe.

Zwangsmaßnahmen als letztes Mittel

Wer hartnäckig die Winterausrüstung seines Autos verweigert - also weder Winterreifen noch Schneeketten anlegt - und somit zu einer Gefahr für die Verkehrsicherheit wird, kann im wahrsten Sinne des Wortes von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden.

Beweispflicht bei Unfall mit Sommerreifen

Wenn der Autofahrer, der mit Sommerreifen unterwegs gewesen ist, nicht beweisen kann, dass der gleiche Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre, trifft ihn jedenfalls ein Teilverschulden.

Was zahlt die Versicherung wem? Kann die Versicherung eine Zahlung ablehnen?

Wird vom Lenker eines vorschriftswidrig nicht mit Winterreifen ausgerüsteten Pkw ein Schaden verursacht, muss dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden ersetzen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung der Gerichte kann die Versicherung vom Lenker des sommerbereiften Pkw keine Rückzahlung verlangen. Zur neuen Rechtslage (witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht) liegen allerdings noch keine Urteile vor.

Die Kaskoversicherung kann freilich dem Lenker des sommerbereiften Pkw eine Zahlung wegen "grober Fahrlässigkeit" ablehnen, wenn weitere Umstände (zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit, Mit-dem-Handy-Telefonieren) hinzugekommen sind.

Winterausrüstungspflicht für Busse und LKW

Unabhängig (!) von der Witterungslage und der Fahrbahnbeschaffenheit dürfen Lenker von Bussen über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ihr Fahrzeug im Zeitraum von 1. November bis 15. März nur verwenden, wenn an den Rädern mindestens einer Antriebsache Winterreifen angebracht sind. Für LKW über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht gilt die selbe Verpflichtung von 1. November bis 15. April. Zusätzlich müssen in den gleichen Zeiträumen Schneeketten mitgeführt werden.
 

Statt Winterreifen ist auch die Verwendung von Reifen mit Verwendungszweck "spezial" gestattet, dabei handelt es sich um Reifen für den wechselnden Einsatz auf der Straße und im Gelände. Winterreifen müssen mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S bzw. bei Spezialreifen mit ET, ML oder MPT versehen sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 5 mm bei Reifen in Radialbauart bzw. 6 mm bei Diagonalreifen.

Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeres- und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen wegen ihres überwiegenden verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder zweckmäßig ist, sowie Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden. Hinsichtlich der Verpflichtung, Schneeketten mitzuführen, sind Fahrzeuge ausgenommen, bei denen die Montage von Ketten bauartbedingt nicht möglich ist bzw die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden, sowie Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, welche im Kraftlinienverkehr eingesetzt werden.
 

Ausgenommen von der Winterausrüstungspflicht

sind Mopeds, Mofas und Motorräder.

ÖAMTC-Rechtsberatung

Bei Unklarheiten über die Verschuldensfrage nach einem Unfall bzw. wenn sich die Versicherung bei der Schadensabwicklung zugeknöpft zeigt, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit den Juristen des Clubs.

Umfrage Winterreifen

    Umfrage Ergebnis

    Quiz Ergebnis

    Gewinnspiel Ergebnis

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    Thema Vorschriften & Strafen

    Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.

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