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DruckenWinterausrüstungspflicht: Was in Österreich und den Nachbarländern gilt
Keine einheitliche Regelung in Europa, teils hohe Strafen bei falscher Bereifung.
In Österreich gilt ab 1. November bis 15. April die situative Winterausrüstungspflicht – das heißt: Bei winterlichen Fahrverhältnissen muss die entsprechende Bereifung benutzt werden. Europaweit gibt es keine einheitliche Regelung, was Winterreifen, Schneeketten und Co. betrifft. Bevor man in den Ski- und Winterurlaub aufbricht, sollte man sich über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Verkehrsunfälle, sondern teils auch hohe Strafen. Allgemein empfiehlt der Mobilitätsclub in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Reifenprofil – besser mehr.
Winterausrüstungspflicht in Österreichs Nachbarländern im Überblick
Auf deutschen Straßen gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht, d.h. bei winterlichen Straßenverhältnissen darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Sonst drohen Strafen ab 60 Euro (zuzüglich 28,50 Euro Verfahrenskosten und 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg - auch für Ausländer). Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro.
Wichtig: Seit 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die das " Alpine-Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 UNEC enthalten. Das gilt auch für in Österreich zugelassene Kfz.
Schneeketten können bei winterlichen Verhältnissen in bergigen Regionen durch Verkehrsschilder vorgeschrieben sein. Spikereifen sind verboten, eine Ausnahme bildet das sog. "kleine deutsche Eck" sowie Zufahrtsstraßen zu österreichischen Tälern, die nur über deutsche Straßen erreichbar sind.
Zwischen 1. November und 31. März gilt eine Winterreifenpflicht bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad. Bei Verstoß ist mit Strafen von 60 bis 100 Euro zu rechnen.
Die Reifen müssen mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Spikereifen sind verboten.
In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Bei Missachtung kommt es zu Strafen ab 50 Euro. Spikereifen sind verboten.
Fahrzeuge über 3,5 t müssen, unabhängig von den Wetterverhältnissen, vom 15. November bis 31. März sowie bei winterlichen Verhältnissen außerhalb des angegebenen Zeitraumes mit Winterreifen unterwegs sein.
Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber durch entsprechende Beschilderung kurzfristig vorgeschrieben werden.
Wichtig zu wissen: Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden. Spikereifen sind verboten.
Vom 15. November bis 15. März sowie darüber hinaus bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt Winterreifenpflicht (M+S Kennzeichnung oder Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm). Alternativ darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 3 mm) gefahren werden, wenn Schneeketten mitgeführt und ggf. auf den Antriebsrädern montiert werden.
Mit Schneeketten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Spikereifen sind verboten.
Selbst innerhalb von Italien gibt es verschiedene Regelungen – jede italienische Provinz legt eigenständig fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft. So gilt auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen eine gesetzlich vorgeschriebene Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis 15. April (auch bei keinem Schnee). Falls keine Winterreifen montiert sind, ist das Mitführen von Schneeketten Pflicht.
Aosta-Tal: Vom 15. Oktober bis zum 15. April gilt Winterreifenpflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden).
Mit Schneeketten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Schneekettenpflicht kann, wenn nötig, für bestimmte Strecken durch gesonderte Beschilderung verordnet werden. Die Verwendung von Spikereifen ist grundsätzlich erlaubt, es gelten jedoch lokale Regelungen. Spikereifen müssen auf allen Rädern (inkl. Anhänger) montiert werden.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen ab zirka 105 Euro. Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht. Sie müssen auf mind. 2 Antriebsrädern montiert sein. Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild „4 x 4 ausgenommen“.
Spikereifen sind vom 1. November bis 30. April für Fahrzeuge bis 3,5 t erlaubt, sie müssen jedoch auf allen Rädern (inkl. Anhänger, falls vorhanden) montiert sein. Spikereifen dürfen nur an Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t montiert werden. Die Verwendung muss durch einen Heckaufkleber angezeigt werden. Die Scheibe muss entfernt oder verdeckt werden, wenn das Fahrzeug ohne Spikereifen verwendet wird. Die Spikes selbst dürfen eine Länge von 1,5 mm nicht überschreiten. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikereifen beträgt 80 km/h, sofern keine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Das Befahren von Autobahnen und Schnellstraßen ist mit Spikereifen nicht gestattet. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind einzig die A 13 zwischen Thusis und Mesocco (San Bernardino Tunnel) sowie die A 2 zwischen Göschenen und Airolo (St. Gotthard Tunnel). Einzelne Kantone können die Verwendungsperiode verlängern oder nur die Nutzung auf bestimmten Strecken zulassen.
Verkehrsregeln in Österreichs Nachbarländern – vorher informieren
Mehr Infos zu Verkehrsbestimmungen im Ausland – wie Tempolimits, Promillegrenzen, Mitführpflichten u.v.m. – finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.
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