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Winterausrüstungspflicht in den Nachbarländern

Keine einheitliche Regelung in Europa, teils hohe Strafen bei falscher Bereifung.  

Hierzulande gilt ab 1. November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht – das heißt: Bei winterlichen Fahrverhältnissen muss die entsprechende Bereifung benutzt werden. Europaweit gibt es keine einheitliche Regelung, was Winterreifen, Schneeketten und Co. betrifft. Bevor man in den Ski- und Winterurlaub aufbricht, sollte man sich über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Verkehrsunfälle, sondern teils auch hohe Strafen. Allgemein empfiehlt der Mobilitätsclub in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Reifenprofil – besser mehr.

Deutschland

Auf deutschen Straßen gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht, d.h. bei winterlichen Straßenverhältnissen darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Sonst drohen Strafen ab 60 Euro (zuzüglich 28,50 Euro Verfahrenskosten und 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg - auch für Ausländer). Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro.

Wichtig: Seit 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die das " Alpine-Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 UNEC enthalten. Das gilt auch für in Österreich zugelassene Kfz.

Tschechien

Zwischen 1. November und 31. März gilt eine Winterreifenpflicht bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad. Bei Verstoß ist mit Strafen von 60 bis 100 Euro zu rechnen.

Slowakei

In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Bei Missachtung kommt es zu Strafen ab 50 Euro.

Ungarn

Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber durch entsprechende Beschilderung kurzfristig vorgeschrieben werden. Wichtig zu wissen: Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden.

Slowenien

Vom 15. November bis 15. März sowie darüber hinaus bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt Winterreifenpflicht (M+S Kennzeichnung oder Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm). Alternativ darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 3 mm) gefahren werden, wenn Schneeketten mitgeführt und ggf. auf den Antriebsrädern montiert werden.

Italien

Selbst innerhalb von Italien gibt es verschiedene Regelungen – jede italienische Provinz legt eigenständig fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft. So gilt auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen eine gesetzlich vorgeschriebene Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis 15. April (auch bei keinem Schnee). Falls keine Winterreifen montiert sind, ist das Mitführen von Schneeketten Pflicht.

Schweiz

Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen ab zirka 105 Euro. Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

Verkehrsregeln – unbedingt vorab informieren

Mehr Infos zu Verkehrsbestimmungen im Ausland – wie Tempolimits, Promillegrenzen, Mitführpflichten u.v.m. – finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.

Achtung beim Mietwagen

Nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen um. Daher sollte man sich schon beim Reservieren die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten kann die Annahme verweigert werden.

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