Artikel drucken
DruckenWichtige Tipps für Flugreisen
Von Handgepäck Regelungen bis Passagierrechten - hier finden Sie die wichtigsten Tipps für einen reibungslosen Flug.

Fliegen kann stressig sein – muss es aber nicht. Mit den richtigen Vorbereitungen sparen Sie Zeit, vermeiden Zusatzkosten und reist entspannter. Hier findest du die wichtigsten Tipps zu Handgepäck-Regeln, Flüssigkeiten, Elektronik, Reisen mit Kindern, Parken am Flughafen und Ihren Passagierrechten.
Handgepäck - Größe, Gewicht und Flüssigkeiten
Wer Handgepäck mit an Bord nehmen möchte, sollte die wichtigsten Regeln kennen. Wie groß und wie schwer darf es sein? Welche Dinge sind erlaubt und was nicht? Hier die wichtigsten Infos:
Handgepäck - Maße und Gewicht
- Die Vorgaben variieren je nach Airline.
- Bei den meisten Fluggesellschaften ist ein Handgepäckstück pro Person erlaubt.
- Typische Maximalmaße: 55 × 40 × 23 cm (z. B. Austrian Airlines)
- Maximalgewicht: ca. 8 kg
- Zusätzlich ist oft ein persönlicher Gegenstand wie Handtasche oder Laptop erlaubt.
- Tipp: Billigfluglinien kontrollieren streng – auch das Gewicht wird häufig vor der Sicherheitskontrolle geprüft.
ÖAMTC-Tipp
Vor Abflug unbedingt die aktuellen Handgepäck-Regeln der Airline prüfen, da Maße und Gewicht variieren können.
Flüssigkeiten im Handgepäck

Auf allen Flügen innerhalb der EU sowie Norwegen, Schweiz und Island gelten Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten:
- Maximal 100 ml pro Behälter
- Alle Flüssigkeiten in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel
- Pro Person nur ein Beutel
- Beutel muss verschlossen sein
Ausnahmen
- Die während des Fluges benötigte Babynahrung
- Medikamente (flüssig oder fest): Es ist hilfreich, sich für die mitgeführte Menge ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen
- Duty-Free-Artikel: Nur in versiegeltem Sicherheitsbeutel mit Kaufbeleg.
Elektronische Geräte sollten möglichst im Handgepäck transportiert werden. Dabei gilt besondere Vorsicht bei Akkus:
- Lithium-Ersatzbatterien sind nur im Handgepäck erlaubt und nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Kontakte der Batterien müssen abgedeckt oder isoliert sein.
Drohnen & Akkus
- Drohnen selbst dürfen im Aufgabegepäck transportiert werden.
- Akkus gehören ins Handgepäck, idealerweise in einem feuerfesten Lipo-Bag, da Lithium-Polymer-Batterien besonders empfindlich sind
E-Zigaretten & Feuerzeuge
- E-Zigaretten: Nur im Handgepäck erlaubt, während des Fluges weder laden noch benutzen.
- Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer: Nicht im Gepäck, sondern am Körper (z. B. Hosentasche) transportieren.
- Benzinfeuerzeuge: Komplett verboten.
Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Gegenstände im Flugzeug verboten oder nur unter Auflagen erlaubt. Dazu zählen:
Bedingt erlaubt:
- Kleine Feuerzeuge (nur am Körper, nicht im Gepäck)
- Batterien und Lithium-Akkus (nur im Handgepäck)
- Medikamente (Attest empfohlen)
Gänzlich verboten:
- Waffen und Munition
- Explosive oder ätzende Stoffe
- Werkzeuge, die als gefährlich eingestuft werden
Wichtiger Hinweis
Die genauen Bestimmungen können je nach Airline variieren. Vor dem Flug unbedingt die Regeln der Fluggesellschaft prüfen, um Probleme beim Check-in zu vermeiden.
Mehr Infos: Flughafen Wien

Flugreise mit Kindern
Bei Flugreisen gelten für Kinder besondere Sicherheitsbestimmungen. Nach einer EU-Verordnung müssen Kinder unter zwei Jahren, die auf dem Schoß der Eltern sitzen, mit einem Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert werden. Ebenso ausreichend wäre eine Sicherung mit einem geeigneten Kindersicherungssystem auf einem eigenen Sitzplatz. Die Entscheidung darüber, ob das Kind (unter zwei Jahren) am Schoß sitzt oder aber ein eigener Sitzplatz verwendet wird, liegt bei den Eltern.
- Unter 2 Jahren entscheiden die Eltern, ob das Kind auf dem Schoß sitzt oder einen eigenen Sitzplatz bekommt.
- Ab 2 Jahren benötigt das Kind einen eigenen Sitzplatz, welcher zu einem ermäßigten Tarif mit oder ohne Kindersitz angeboten wird.
ÖAMTC Tipp: Die Sicherung mittels Schlaufengurt am Schoß eines Elternteils kann zu Verlusten des Sitzkomforts für Kind und Erwachsenen führen, insbesondere auf längeren Reisen. Daher ist es sinnvoll, gerade auf Langstreckenflügen für Kinder unter zwei Jahren einen eigenen Sitzplatz zum ermäßigten Tarif zu buchen und eine Kindersicherung mitzuführen. Auf Kurzstreckenflügen ist die Sicherung mittels Schlaufengurt auf dem Schoß eines Elternteiles grundsätzlich geeignet.
- Kindersitz muss für die Verwendung im Flugzeug geeignet sein – das Prüfzeichen 'For use in Aircraft' gibt darüber Auskunft.
- Bei Unsicherheit: Airline kontaktieren.
- Für die Nutzung ist ein eigener Sitzplatz erforderlich – auch für Kinder unter zwei Jahren.
ÖAMTC Tipp
- Einige Airlines stellen Kindersitze kostenlos zur Verfügung. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit der betreffenden Fluggesellschaft herstellen!
- Manche Hersteller bieten eine eigene Flugzeugbedienungsanleitung an z.B.: Kiddy oder Maxi-Cosi. Fragen Sie die Hersteller direkt und erkunden Sie sich, ob der Sitz auch im Flugzeugen mitgenommen werden kann bzw. bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
Parken am Flughafen
Als ÖAMTC Mitglied erhalten Sie 5 % Rabatt auf alle Parkplatzbuchungen am Flughafen Wien, Salzburg, Nürnberg, Frankfurt, München, Hannover, Köln-Bonn, Berlin, Bremen, Memmingen und Hamburg.
Rechte bei Flugverspätung, Konkurs & Co.
Flugausfälle, Verspätungen oder eine kurzfristige Stornierung können den Reiseplan durcheinanderbringen. Gut zu wissen: Passagiere haben in vielen Fällen Anspruch auf Rückerstattung, Betreuungsleistungen oder Ausgleichszahlungen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Die reinen Flugkosten werden üblicherweise nicht rückerstattet. Steuern, Gebühren und die gesetzliche Flugabgabe fallen aber nur an, wenn der Passagier tatsächlich den Flug antritt. Daher können diese Gebühren und Steuern von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden.
Kommt es bei einem Flug zu einer Verspätung oder zu einem Ausfall, stehen Passagieren Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen zu. Erfahren Sie mehr über die Rechte von Passagieren bei Verspätungen.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, die Passagiere im Falle einer (drohenden) Insolvenz der Airline beschäftigen, finden Sie im Artikel Passagier-Rechte bei Konkurs einer Airline.
Ihre Rechte, wenn der Koffer beschädigt wird oder verloren geht, finden Sie im Artikel Gepäckverlust - wenn der Koffer nicht mitkommt.
"Schwarze Liste" der EU-Kommission
In der EU gelten für den Flugverkehr Sicherheitsnormen, die zu den strengsten der Welt gehören. Jedoch gibt es Fluggesellschaften, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, die unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen. Diesen Airlines, die für unsicher befunden werden, sind Landung und Start auf EU-Flughäfen untersagt. Die Europäische Kommission hat die Namen dieser Fluggesellschaften auf einer sogenannten "Schwarzen Liste" veröffentlicht.
Das könnte Sie auch interessieren
In unserem ÖAMTC Shop halten wir viele nützliche Reisebegleiter bereit!
Unsere Mitarbeiter an den ÖAMTC Stützpunkten beraten Sie gerne und ausführlich.