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DruckenDie 8 größten Irrtümer rund ums Handgepäck im Flugzeug
Was darf ins Handgepäck – und was nicht? Wer in den Urlaub fliegt, wird mit diversen Bestimmungen rund ums Handgepäck konfrontiert. Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, verraten wir, wobei die häufigsten Fehler passieren.

Die Reise ist gebucht, die Koffer sind gepackt – doch beim Handgepäck lauern häufig kleine Stolperfallen, die schnell für Stress am Flughafen sorgen können. Ob es um die erlaubte Größe, verbotene Gegenstände oder Flüssigkeiten geht: Rund ums Handgepäck kursieren viele Irrtümer.
Die ÖAMTC Reise-Experten räumen mit den häufigsten Missverständnissen rund um Handgepäcksregelungen auf:
Irrtum 1 - "Mehrere Flüssigkeitsbeutel im Handgepäck sind erlaubt."
Falsch. „Pro Passagier ist nur ein 1-Liter-Beutel erlaubt“, betont Yvette Polasek, Reiseexpertin des Mobilitätsclubs. Alle weiteren Flüssigkeiten, die nicht in diesen Beutel passen oder die Mengenbeschränkung überschreiten, müssen ins Aufgabegepäck. Andernfalls werden sie bei der Sicherheitskontrolle entsorgt.
Wer Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen möchte, muss sich an strenge Vorgaben halten.
- Die Behältnisse dürfen maximal 100 Milliliter fassen – entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge, nicht der tatsächliche Inhalt.
- Diese Fläschchen oder Tuben müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel verstaut werden.
Ausnahmen für Kinder & Medikamente
Babynahrung unterliegt jedoch nicht der 100 Milliliter-Beschränkung. Ist man mit einem Kind unter drei Jahren unterwegs, darf die erforderliche Nahrungsmenge für die gesamte Reisedauer mitgenommen werden.
"Auch für Medikamente gilt keine Mengenbeschränkung. Sicherheitshalber empfehlen wir aber, dass man sich für die mitgeführte Menge, die für den Urlaubszeitraum benötigt wird, ein ärztliches Attest ausstellen lässt", so die Reiseexpertin. Eine Vorlage für Medikamenten-Mitnahme im Handgepäck zum Download finden Reisende im Artikel Gesundheit auf Reisen.
Irrtum 2 - "E-Zigaretten und Powerbanks dürfen ins Aufgabegepäck."
Stimmt nicht. E-Zigaretten und Lithium-Ersatzbatterien für Geräte wie Smartphones, Laptops oder Kameras dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden – nicht im Aufgabegepäck. Das gilt auch für Powerbanks, die ebenfalls nur im Handgepäck erlaubt sind. Aber Achtung: Auch hier gibt es Beschränkungen hinsichtlich Anzahl und Leistungskapazität. Daher sollte man vor Reiseantritt stets die Vorgaben für Handgepäck der jeweiligen Airline genau nachlesen.
Wichtiger Hinweis: In manchen Ländern ist die Einreise mit E-Zigaretten verboten – so z. B. in Vietnam, Thailand oder Australien. Detaillierte Infos hierzu finden Sie hierzu beim jeweiligen Land in der Länder-Info.
Irrtum 3 - "Die Handgepäckgröße ist egal, solange es unter den Sitz passt."
Das ist so nicht ganz richtig. "Die Größe und das Gewicht des Handgepäcks sind bei Flugreisen klar geregelt – und werden vor allem bei Billigfluglinien besonders streng kontrolliert. An immer mehr Flughäfen werden so auch die Kabinen-Trolleys abgewogen. Man sollte sich daher vor Abflug unbedingt bei der Airline über die erlaubten erlaubte Handgepäck-Größe und das Maximalgewicht erkundigen – denn diese Vorgaben sind nicht bei allen Fluggesellschaften gleich", betont die Reiseexpertin des Mobilitätsclubs.
Irrtum 4 - "Für Feuerzeuge gibt es keine Beschränkungen."
Falsch. Der Transport von Benzinfeuerzeugen ist generell verboten. Gasfeuerzeuge oder Streichholz-Päckchen hingegen darf man zwar einstecken, allerdings nicht im Hand- oder Aufgabegepäck transportieren, sondern ausschließlich am Körper tragen – also etwa in den Hosentaschen.
Irrtum 5 - "Akku-Ladestand spielt keine Rolle."
Das stimmt so nicht: Wer in die USA reist, muss mit verschärften Kontrollen von elektronischen Geräten im Handgepäck rechnen. Yvette Polasek dazu: "Die Geräte müssen sich bei der Überprüfung vor Ort ein- und ausschalten lassen, daher empfiehlt der ÖAMTC, Smartphones und Laptops in diesem Fall tatsächlich nur mit geladenem Akku mit an Bord zu nehmen."
Irrtum 6 - "Marmelade darf problemlos ins Handgepäck."
Nicht korrekt: Auch Lebensmittel wie etwa Marmelade oder diverse Gelees fallen unter die Verordnung zur Beschränkung der Flüssigkeitsmenge im Handgepäck. Sie dürfen nur in Behältern, die max. 100 ml fassen, transportiert werden und müssen ebenfalls in den 1L-Plastikbeutel hinein.
Irrtum 7 - "Kindersitze sind im Flugzeug nicht erlaubt."
Stimmt nicht. Die Mitnahme und Nutzung von Auto-Kindersitzen in der Kabine ist bei den meisten Airlines erlaubt, sofern sie den Vorgaben an Bord entsprechen. Daher sollte man sich auch in diesem Fall vorab die Regelung der jeweiligen Fluggesellschaft genau ansehen.
Irrtum 8 - "Kleine Haustiere dürfen immer mit in die Kabine."
Das stimmt so nicht. "Ob ein Haustier in der Kabine oder im Frachtraum transportiert wird, ist unter anderem von seiner Größe und dem Gewicht abhängig und je nach Fluglinie und Reiseziel unterschiedlich geregelt", erläutert ÖAMTC-Reiseexpertin Polasek. "Viele Airlines akzeptieren nur kleine Hunde und Katzen in der Kabine. Sie müssen jedenfalls frühzeitig angemeldet werden und in einer geeigneten sowie auslaufsicheren Transportbox untergebracht sein. Dafür ist der:die Tierhalter:in zuständig." Nagetiere, Kaninchen oder Vögel sind in der Kabine meist nicht erlaubt.