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ÖCC: Camper Marke "Eigenbau" – was beim Umbau in einen Campingvan zu beachten ist

Vorab unbedingt über Umtypisierung, NoVA und Technik informieren – Vorsicht und Kontrolle bei Einbauten

Einen Kastenwagen zum Reisemobil umzubauen wird immer beliebter. "Doch bevor man loslegt und Bett, Essecke und Kochstelle einbaut, sollte man sich unbedingt eingehend informieren", rät Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC). "Bei solchen Umbauten sind technische und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, eventuell auch eine entsprechende Umtypisierung von Lkw zu Wohnmobil." Abhängig von den konkreten Umbaumaßnahmen entscheidet die Landesprüfstelle über die Typisierung.

Wird durch den Umbau aus dem Kastenwagen ein Wohnmobil, also ein Pkw, dann muss man die NoVA entrichten – sofern diese für das Fahrzeug nicht schon einmal gezahlt wurde. Für die Berechnung werden der aktuelle Fahrzeugwert sowie die CO2-Emissionen herangezogen. Achtung: Per 1. Juli 2021 kommt es bei der NoVA zu Verschärfungen, die auch Wohnmobile treffen.

"Vor dem Umbau sollte man sich auch klar werden, wo genau man das Fahrzeug nutzen möchte", weiß der ÖCC-Experte. "Für Reisen ins Gebirge oder auf unbefestigten Straßen kann ein Allradantrieb sinnvoll sein. Ein großer Bus bietet zwar Campingkomfort, macht jedoch bei der Stellplatzsuche in Städten eher Probleme." Bei Fahrten in warme Regionen ist eine Heizung nicht nötig. Und wer keinen Campingplatz mit Stromversorgung nutzt, sollte mit einer Solaranlage oder großer Speicherbatterie ausgestattet sein.

Gewicht berücksichtigen, Abnahme von Gasanlage und Gutachten für Kaskoversicherung

Beim Selbstausbau sind stabile, flammenhemmende und möglichst leichte Materialien zu verwenden. Für mehr Stabilität positioniert man Einbauten und auch Gepäck am besten so, dass der Fahrzeugschwerpunkt möglichst tief liegt. "Viele Wohnmobile sind im Leerzustand auch schon so schwer, dass mit Gepäck und Fahrgästen schnell die zulässigen 3,5 Tonnen erreicht werden", warnt der ÖCC-Experte. "Der Check von Gesamtgewicht und Achslast auf einer Brückenwaage ist hier hilfreich."

Einbauten, die während der Fahrt genutzt werden (z. B. zusätzliche Sitze) müssen von einer Prüfstelle in die Papiere eingetragen werden. Für einen zusätzlichen Sitzplatz im hinteren Bereich des Fahrzeugs muss man nicht nur die Festigkeit von Sitz und Gurt nachweisen, sondern auch ein Fenster. Gasanlagen zum Kochen oder Heizen sind regelmäßig von offizieller Stelle prüfen zu lassen. "Einige Campingplätze machen eine geprüfte Gasanlage zur Bedingung für den Besuch", weiß Mehlmauer. "Wenn Gas an Bord ist, ist zur Sicherheit außerdem eine Belüftung nach unten vorgeschrieben. Ratsam sind zudem Gas- und Rauchwarnmelder sowie ein Feuerlöscher."

Wer viel Zeit, Mühe und Geld in seinen Campingvan steckt, sollte über eine Kaskoversicherung nachdenken: "Hat man den Umbau selbst durchgeführt, hat er keinen Listenpreis. Daher ist es empfehlenswert, ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Dann weiß man, was das Fahrzeug wert ist", rät der ÖCC-Experte. "So lässt sich eine Kaskoversicherung abschließen, die bei Beschädigung oder Diebstahl auch den tatsächlichen Wert des Campingvans ersetzt."

Der ÖCC steht sowohl Campingeinsteigern als auch -profis mit Beratung und Services zur Seite, nähere Infos unter www.campingclub.at. Als ÖCC-Mitglied erhält man attraktive Rabatte bei 3.100 Campingplätzen – außerdem bieten 170 Partnerbetriebe besonders günstige Konditionen.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

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