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ÖAMTC: Zu Schulbeginn – Vorsicht nahe Schulen und an Öffi-Haltestellen

Vertrauensgrundsatz gilt bei Kindern nicht, besondere Aufmerksamkeit gefordert

Rund um den Schulbeginn sollten Verkehrsteilnehmer:innen besonders vorsichtig sein – das gilt speziell im Bereich von Schulen. Aber auch rund um die Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel werden wieder vermehrt Kinder und Jugendliche unterwegs sein. ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger macht auf die Risiken an Haltestellenbereichen aufmerksam und gibt einige Verhaltenstipps:

* Auf Warnlichter achten. "An Schulbussen – erkennbar durch eine entsprechende Warntafel – darf bei eingeschalteten gelbroten Leuchten sowie aktivierter Warnblinkanlage nicht vorbeigefahren werden. Das gilt nicht nur für Pkw und Lkw, sondern auch für Motorräder, Fahrräder und Busse", weiß Seidenberger. Man muss damit rechnen, dass Personen ein- und aussteigen und die Straße queren. Die ÖAMTC-Expertin appelliert zudem an Buslenker:innen, auf den zeitgerechten Einsatz der Warnlichter zu achten.

* An Linienbussen ist das Vorbeifahren gestattet, trotzdem gilt erhöhte Vorsicht, reduziertes Tempo und volle Konzentration auf Personen im Haltestellenbereich. Besonders vor Schulbeginn und ab Schulschluss muss man mit Schüler:innen, oft auch in Gruppen, auf der Straßenfläche rechnen. "Ratsam ist es, das Tempo zu reduzieren und den Seitenabstand zu erhöhen. Dadurch wird der Anhalteweg verkürzt und der Einsichtsbereich allgemein vergrößert", erläutert die ÖAMTC-Expertin. Auch auf Personen, die, teils ohne auf den Verkehr zu schauen, zum Bus oder zur Straßenbahn laufen, muss man Acht geben.

* Bei Kindern gilt der Vertrauensgrundsatz nicht. Das bedeutet, als Fahrzeuglenker:in muss man mit unerwartetem Verhalten rechnen und es ausgleichen. "Sobald man als Lenker:In erkennt, dass ein Kind die Straße überqueren möchte, muss man ihm das gefahrlos ermöglichen", so die ÖAMTC-Verkehrspsychologin. Dazu sollte man – auch auf dem Fahrrad – das Tempo reduzieren und versuchen, Augenkontakt zum Kind herzustellen.

Gemeinden für adäquate Infrastruktur verantwortlich

In der Pflicht sieht Seidenberger aber nicht nur Fahrzeuglenker:innen: "Eltern oder Erziehungspersonen müssen Kinder über sicheres Verkehrsverhalten informieren, es ihnen vorzeigen und selbst ein Vorbild sein. Zudem sind Gemeinden für die Instandhaltung von Halte- und Querungsstellen verantwortlich. Diese sollten im Idealfall z. B. gut beleuchtet sein." Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, für ausreichende und sichere Warteplätze an den Haltestellen zu sorgen: "Keinesfalls sollten Schüler:innen zum Warten knapp neben der Fahrbahn stehen müssen. Ebenso sollte ein problemloses, sicheres Überqueren der Fahrbahn zwischen beidseitigen Haltestellenbereichen möglich sein", sagt die Expertin des Mobilitätsclubs. Fußgänger:innen sollten nach dem Verlassen des Busses oder der Straßenbahn nie knapp vor oder hinter dem Verkehrsmittel die Fahrbahn überqueren, da andere sie leicht übersehen könnten.

Tipps, wie Eltern ihre Kinder auf den Schulweg vorbereiten können, gibt es online unter www.oeamtc.at/schulweg.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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