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ÖAMTC: So sind Kinder sicher allein unterwegs – Tipps und rechtliche Rahmenbedingungen

Der Mobilitätsclub informiert rund um Schulbeginn über Aufsichtspflicht, Ausgehzeiten und Nutzung von Öffis, Rad & Co  

Rund um den Schulbeginn stellen sich viele Eltern die Frage, ob ihre Kinder allein mit den Öffis fahren oder Scooter und Rad unbegleitet im Straßenverkehr benutzen dürfen. Der Mobilitätsclub erinnert: Generell gilt die Aufsichtspflicht für Erziehungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. "Mit zunehmendem Alter können die Eltern, je nach Einschätzung des Sicherheits- und Zuverlässigkeitsverhaltens ihrer Kinder, mit dieser Aufsichtspflicht lockerer umgehen. Wichtig ist, sich als Erziehungsberechtigte über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Öffis, Rad, Scooter & Co zu informieren, sich darüber hinaus auch von der sicheren Fahrzeugbeherrschung bei Rad- und Rollernutzung zu überzeugen und die wichtigsten Verhaltensregeln mit den Kindern aufzufrischen," erinnert Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste.

Allein unterwegs in Öffis

Kinder dürfen öffentliche Verkehrsmittel ab dem 6. Geburtstag ohne Begleitung nutzen. Entsprechende Hinweise, dass Kindern unter sechs Jahren die Benützung der Anlagen und Fahrzeuge ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet ist, finden sich in den Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe. "Als Erziehungsberechtigte:r kann man davon ausgehen, dass schulpflichtige Kinder nach den Beförderungsbestimmungen im Nahverkehr allein reisen dürfen. Hier sollten Eltern allerdings kritisch einschätzen, ob ihre Kinder tatsächlich schon bereit sind, auch in Ausnahmesituationen ohne Begleitung unterwegs zu sein," hält der ÖAMTC-Jurist fest. Immerhin kann es Unfälle, Betriebsverspätungen oder andere Vorfälle in Haltestellen oder Beförderungsmitteln geben. Das gemeinsame Besprechen von "Was ist, wenn"-Möglichkeiten kann Kindern in Ausnahmesituationen Hilfe und Unterstützung geben.

Kinder unterwegs mit Fahrrad, Scooter & Co

Die Altersgrenze bei der Nutzung von Fahrrädern ist klar definiert. "Unter zwölf Jahren dürfen sich Kinder auf Fahrrädern grundsätzlich nur unter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Begleiters im öffentlichen Verkehr bewegen", erklärt Martin Hoffer. Eine Ausnahme bildet das Fahren mit Radfahrausweis: Diesen können Kinder ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr nach Ablegung einer Prüfung erwerben. Kinder, die in der vierten Schulstufe sind, können schon ab neun Jahren den Ausweis bekommen. Seit 1. April 2019 dürfen Kinder, wenn sie über acht Jahre alt sind, auch alleine mit ausschließlich durch Muskelkraft betriebenen Kleintretrollern unterwegs sein. Auch in diesen Fällen gilt es auf Ausnahmesituationen vorbereitet zu sein, etwa Straßensperrungen und Umleitungen, Ampelausfälle oder Baustellen mit veränderter Verkehrsführung.

Allein mit Taxi und Mietwagen

Dass Kinder allein mit einem Taxi oder Mietwagen unterwegs sind, kommt nicht häufig, aber dennoch immer wieder vor: "Wird ein kostenpflichtiger Fahrdienst von einem Erwachsenen bestellt und bezahlt, dürfen die Fahrer:innen Kinder mitnehmen", sagt Jurist Hoffer. Allerdings: "Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren gelten als 'beschränkt geschäftsfähig', sie dürfen ohne Zustimmung der Eltern nur kleinere Käufe tätigen. Eine Fahrt im Taxi oder Mietwagen, heutzutage per Knopfdruck am Handy zu bestellen, bedarf jedenfalls – schon in Hinblick auf die zu erwartenden Kosten - der Zustimmung der Eltern," so der ÖAMTC-Experte.

Wie lange darf ich bleiben?

Das Jugendschutzrecht sieht nun im Rahmen der jeweiligen Landesjugendschutzgesetze weitgehend eine einheitliche Ausgehzeit vor: Seit einigen Jahren dürfen Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr bis 23 Uhr allein unterwegs sein. Eine Ausnahme bildet Oberösterreich, wo die Grenze weiterhin bei 22 Uhr liegt. Voraussetzung ist stets die Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Eltern dürfen ihren Kindern auch strengere Ausgehzeiten vorschreiben, diese aber nicht weiter nach hinten verschieben.

Fazit des Mobilitätsclubs: Auch wenn Kinder aus rechtlicher Sicht ab einem gewissen Alter allein unterwegs sein dürfen, sollten Erwachsene trotzdem auf die Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam machen und das Risikobewusstsein ihrer Kinder in mehrere Richtungen schärfen. "Kinder sollten optimal vorbereitet sein, bevor sie allein im Straßenverkehr unterwegs sind. Das gemeinsame oftmalige Üben des Schulwegs und das Besprechen von möglichen Gefahren und unerwarteten Herausforderungen gehören zum Weg in die Selbstständigkeit einfach dazu," meint Martin Hoffer abschließend.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
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Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste im Portrait HOFFER Martin (1) © ÖAMTC/Postl
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