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ÖAMTC: Kurzparkzone Wien Simmering

Gilt ab 5. November werktags von 9 bis 19 Uhr

Als Ergebnis einer Befragung der Bürger des Bezirks tritt am 5. November 2018, 9 Uhr, im Bezirkszentrum von Simmering eine flächige Kurzparkzone in Kraft.

Die Kurzparkzone gilt ab 5. November 2018, werktags Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 19 Uhr. Ohne Parkpickerl beträgt die maximal zulässige Parkdauer mit Parkschein drei Stunden.

„Die Simmeringer Hauptstraße von Geystraße bis Kaiser-Ebersdorfer-Straße, ein Teil des Enkplatzes und die Fuhrygasse sind Geschäftsstraßen. Hier gilt die Kurzparkzone Mo.-Fr. (werktags) 8 bis 18 Uhr und Sa (werktags) 8 bis 12 Uhr. Die maximal zulässige Parkdauer beträgt hier auch mit Parkpickerl 1,5 Stunden und es muss eine Parkscheibe eingelegt werden“, so ÖAMTC-Juristin Tanja Tretzmüller.

Achtung: Mit Simmering wird auch die Zone im 3. Bezirk auf die Straßen zwischen Litfaßstraße – Baumgasse – Nottendorfer Gasse – Erdbergstraße und Bezirksgrenze zu Simmering ausgeweitet.

Das Parkpickerl kann beim Magistratischen Bezirksamt oder mittels Online-Formular mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte beantragt werden. Bei Verwendung des Online-Formulars fallen geringere Gebühren an.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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