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ÖAMTC: Kindertransport am Fahrrad – nur mit Helm und Gurt

Kindersitz, Anhänger oder Lastenfahrrad – unterschiedliche Systeme für unterschiedliche Anforderungen, für alle Varianten gilt Helm- und Gurtpflicht

Wer bei Ausflügen oder täglichen Fahrten kleinere Kinder am eigenen Fahrrad mitnimmt, hat die Wahl aus unterschiedlichen Systemen. "Egal ob Kindersitz, Anhänger oder Lastenfahrrad – bei jedem System gilt die Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre. Und es muss für jeden Passagier ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem vorhanden sein", erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger die wichtigsten Vorschriften. Die Konstruktion muss zudem so angelegt sein, dass Hände und Füße nicht in die Räder bzw. Speichen kommen können. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Juristin des Mobilitätsclubs hat die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme zusammengefasst:

* Kindersitz: Ein Kindersitz darf in Österreich nur hinter dem Fahrradsattel angebracht werden und er muss fest mit dem Rahmen verbunden sein. Es darf nur ein Kind befördert werden. Verstellbare Fußstützen, Speichenschutz und Gurtsystem sind verpflichtend vorgeschrieben. "Ein Kindersitz ist günstig, Platz sparend, einfach zu transportieren und zudem bleibt man wendig. Allerdings wird das Fahrrad durch den höheren Schwerpunkt instabil, das Kippverhalten ist deutlich verändert", fasst die ÖAMTC-Juristin die Vor- und Nachteile zusammen. Ein robuster Fahrradständer, z. B. ein Mittelbauständer, verbessert die Stabilität im Stand, z. B. beim Aufsitzen. Wichtig ist, den Helm schon vor dem Aufsitzen zu verwenden. Das Kind sollte alt genug sein, um stabil sitzen können.

* Anhänger: Ein guter Anhänger verfügt über Gurtsystem, Überrollbügel und Wetterschutz. "Kinder sind im Anhänger am besten geschützt. Sogar Babys können mit einem geeigneten Einsatz sicher und komfortabel transportiert werden", so Unger. Vor Ort angekommen, können die meisten Anhänger in einen Kinderwagen umgebaut werden. Gewöhnungsbedürftig ist, dass man die Kinder nicht im Blick hat. Eventuell negativ ist zudem die Gesamtlänge/-breite von Fahrrad und Anhänger. Mit dem Fahrrad darf nur ein einziger einachsiger Anhänger gezogen werden, in dem bis zu zwei Kinder sitzen dürfen. Der Anhänger muss über eine unabhängige Lichtanlage, eine Feststellbremse oder über eine Radblockiereinrichtung verfügen, die auf beide Räder wirkt. Reflektoren müssen wie beim Fahrrad vorhanden sein. Anhänger, die breiter als 60 cm sind, brauchen sogar zwei weiße und zwei rote Rückstrahler. Am Anhänger muss eine 1,5 m hohe, biegsame Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel montiert sein.

* Lastenfahrrad: Ein Lastenfahrrad verfügt über eine Transportkiste, die vor oder hinter Lenker angebracht sein kann. Sie muss vom Hersteller für den Kindertransport freigegeben und mit Gurten ausgestattet sein. "Mit einem Lastenrad kann man mehrere Kinder transportieren und hat zusätzlich Platz für Einkäufe. Bei der Frontmontage hat man die Passagiere auch immer im Blick", betont die ÖAMTC-Juristin die Vorteile. Die Nachteile: Meist sind Lastenfahrräder teurer als Anhänger und Kindersitz. Auch der Transport mit U-Bahn, Zug oder Auto ist schwierig.

Fahrverhalten ändert sich – unbedingt Probefahrt ohne Passagiere machen

Wer das erste Mal mit einem oder mehreren Passagier/en an Board unterwegs ist, sollte außerdem bedenken, dass sich das gewohnte Fahrverhalten im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad stark ändert. Daher sollte man vor der Personenbeförderung ein paar Kilometer ohne Kind, aber mit etwa gleich schwerer Ladung üben.

Weitere Infos findet man online unter www.oeamtc.at/fahrrad.