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Fahrradausstattung - Personenbeförderung und Kindersitze am Fahrrad

Ein Kindersitz darf nur noch hinter dem Fahrer angebracht werden. Informieren Sie sich über alle Vorschriften & Sicherheitshinweise.

Kindersitz am Fahrrad ÖAMTC
Kindersitz am Fahrrad © ÖAMTC

Personenbeförderung

Mehrere Personen auf dem Fahrrad:

  • Jede Person braucht einen eigenen Sitz mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.
  • Beachten Sie bitte auch die Regeln über Kindersitze, mehrspurige Fahrräder und Fahrradanhänger.
     

Mitführung von Kindern:

  • Radfahrer, die Kinder unter 8 Jahren mitführen, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Für das Kind muss ein eigener, der Größe des Kindes entsprechender Kindersitz vorhanden sein.
  • Ist die mitgeführte Person älter als 8 Jahre, muss das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen geeignet sein (Tandem etc.).
     

Fahrrad mit Transportkiste:

Seit 10. Oktober 2013 ist es erlaubt eines oder mehrere Kinder mit Fahrrädern, die über eine Transportkiste verfügen, mitzunehmen. Diese muss laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet sein. Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden.

Kindersitze am Fahrrad

  • Ein Kindersitz darf  nur hinter dem Fahrer angebracht werden.
  • Dabei muss er fest mit dem Rahmen verbunden sein.
  • Der Lenker darf nicht abgelenkt und in seiner Sicht beeinträchtigt werden.
  • Es darf maximal ein Kind befördert werden.
     

Ausstattung:

  • Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann,
  • höhenverstellbarer Beinschutz,
  • Vorrichtung, mit der die Beine nicht in die Speichen gelangen können,
  • eine Lehne, die das Abstützen des Kopfes erlaubt.

Beachten Sie die Helmpflicht für Kinder!

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