Presse
ÖAMTC: Frühling bringt hohes Risiko für Wildunfälle mit sich
Gefahr im Straßenverkehr: Jährlich rund 300 Wildunfälle mit Personenschaden in Österreich
Mit dem Frühling steigt in Österreich die Wildunfallgefahr im Straßenverkehr, insbesondere in der Dämmerung. Kollisionen mit Wildtieren bergen dabei erhebliche Risiken: Ein Zusammenstoß mit einem 20 kg schweren Reh erzeugt bei 50 km/h eine Aufprallwucht von einer halben Tonne, bei 100 km/h sogar zwei Tonnen. Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik, betont: "Die größte Gefahr geht jedoch meist von riskanten Ausweichmanövern aus, die schwerwiegendere Folgen haben können als der direkte Aufprall. Ist eine Kollision unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad festhalten, um die Kontrolle nicht zu verlieren – in einem modernen Auto ist das Verletzungsrisiko für die Insass:innen relativ gering."
Die aktuellen Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit: Im Jahr 2024 ereigneten sich österreichweit 314 Wildunfälle mit Personenschaden, bei denen 374 Personen verletzt wurden. Eine Person kam ums Leben. Die Anzahl der getöteten Wildtiere lag 2024 bei rund 65.000 (Quelle: Jagdstatistik, Stat. Austria).
Wildunfälle vermeiden – Vorsicht bei Warnschildern, Fernlicht aus, hupen
Zur Unfallvermeidung ist eine vorausschauende Fahrweise entscheidend. Lenker:innen sollten in gekennzeichneten Wildwechselbereichen und an Waldrändern besonders aufmerksam sein und ausreichend Sicherheitsabstand zum Vorderfahrzeug halten. Bei Sichtung von Wild ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, das Fernlicht auszuschalten und zu hupen. "Da Wildtiere oft in Gruppen auftreten, sollte immer mit weiteren Tieren gerechnet werden", erklärt Roland Frisch, der zudem vor der falschen Blicktechnik warnt: “Wer nur auf das Tier schaut, riskiert, auch in dessen Richtung zu lenken. Stattdessen immer den Blick auf die Fahrbahn richten.”
Wer unerwartet bremst, riskiert Mitverschulden
Rechtlich ist zu beachten, dass abruptes Bremsen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zulässig ist. Bei einer Vollbremsung wegen kleinerer Tiere kann unter Umständen ein Mitverschulden bei einem Auffahrunfall entstehen. "Bei großen Wildtieren wie Wildschweinen, Rehen oder Hirschen ist die Gefahr für Kfz-Lenker:innen jedoch so hoch, dass nach einer Vollbremsung den Vorausfahrenden in der Regel kein Mitverschulden angelastet wird", erläutert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Nach einem Wildunfall sind folgende Schritte unbedingt einzuhalten: An sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und die Polizei (oder Jagdaufseher) verständigen, auch wenn das Tier flüchtet. Verletzte Tiere dürfen nicht berührt und getötetes Wild nicht mitgenommen werden, da dies als Diebstahl strafbar ist.
Finanzielle Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel nur von einer Kaskoversicherung abgedeckt. Eine reine Haftpflichtversicherung reicht hierfür nicht aus. Für die Kaskoabwicklung ist meist eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls erforderlich.
Der ÖAMTC Schutzbrief bietet zusätzlich Schutz: Bei einem Wildunfall in Österreich oder im Gültigkeitsgebiet des Schutzbriefes werden bis zu 80 Prozent der Reparaturkosten oder des Selbstbehaltes, maximal 600 Euro, rückvergütet. Infos: www.oeamtc.at/schutzbrief
Rückfragehinweis für Journalist:innen:
ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at