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ÖAMTC-Flugrettung: Mit der Drohne auf den Wanderausflug

Tipps des Mobilitätsclubs für den sicheren Drohnenflug in den Bergen

Aufnahmen von türkis-blauen Bergseen und spektakulären Gebirgszügen aus der Vogelperspektive zählen mitunter zu den schönsten Urlaubserinnerungen. "Aus diesem Grund finden sich Drohnen beim Wandern immer öfter in den Rucksäcken", weiß Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte der ÖAMTC-Flugrettung. "Allerdings können die surrenden Fluggeräte andere Menschen, aber auch Weide- und Wildtiere stören und gefährden." Gerade im Gebirge gibt es zudem einige Tücken, wie zum Beispiel das Gefälle oder die dünnere Luft, die besonderes Augenmerk erfordern. In jedem Fall muss man aber auch in den Bergen immer mit Sichtverbindung fliegen, damit man die Lage der Drohne erkennen und im Ernstfall schnell eingreifen kann. Wichtig ist auch, genügend Abstand zu unbeteiligten Personen zu halten, damit diese sich nicht belästigt fühlen.

Für den sicheren Umgang mit Drohnen – und um nicht gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen – hat der ÖAMTC-Experte die wichtigsten Tipps zusammengestellt:

  • Wind und Wetter beachten: In großen Höhen wird die Luft dünner und die Leistung der Drohne dementsprechend geringer. Dazu kann noch kräftiger Wind kommen, was die Steuerung zusätzlich erschwert. "Man sollte die Drohne daher am besten nur bei Schönwetter und klaren Sichtverhältnissen fliegen lassen", empfiehlt Hetzendorfer.
  • Mit anderen Luftfahrtteilnehmer:innen rechnen: Hubschrauber können in den Bergen überraschend auftauchen, aber auch Paragleiter:innen oder Segelflugzeuge sind hier häufig unterwegs – besondere Vorsicht ist also geboten.
  • Auf Tiere Rücksicht nehmen: Weidevieh oder Wildtiere können durch Drohnen aufgeschreckt werden. Besonders sensibel reagieren Vögel während der Brutzeit auf herannahende Drohnen, von Schutzgebieten sollte man sich daher gänzlich auf fernhalten. "Greifvögel beispielsweise fühlen sich durch Drohnen irritiert und können kleinere Fluggeräte im Extremfall sogar angreifen", so Hetzendorfer.
  • Regionale Flugverbotszonen einhalten: In Naturschutzgebieten, Nationalparks und Vogelschutzgebieten gilt oft ein Flugverbot für Drohnen, sofern sie einen Eingriff in die Natur und Landschaft darstellen. "Über entsprechende regionale Flugverbote informiert man sich am besten vorab mit der ÖAMTC Drohnen-Info App, manchmal sind sie auch durch Schilder gekennzeichnet", weiß der Drohnenexperte der ÖAMTC-Flugrettung.
  • Mit anderen Personen rechnen: Viele Naturliebhaber:innen suchen Ruhe und Entspannung in der österreichischen Bergwelt, für die ist eine Belästigung durch ein unbemanntes Fluggerät natürlich äußerst unangenehm. Generell dürfen fremde Personen niemals gegen deren Willen aufgenommen oder die Bilder veröffentlicht werden.
  • Bei stark abfallendem Gelände ist die Flughöhe schwer einzuschätzen und sie kann sich sehr schnell ändern. Berge sind meist also gleichbedeutend mit schwierigem Gelände. "Man sollte daher viel trainieren und das Verhalten der eigenen Drohne genau kennen, bevor man im Steilgelände startet und landet", rät Hetzendorfer. Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 120 Meter, darüber ist eine Sonderbewilligung der Luftfahrtbehörde notwendig.
  • Don't drink and fly: Analog zum Autofahren ist auch das Steuern einer Drohne unter Alkoholeinfluss verboten. "Wer also vor hat, zu fliegen, sollte dies auf alle Fälle vor dem ersten Hüttenbier erledigen", stellt der Drohnenexperte klar.

Alle wichtigen Infos sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info App für Android und iOS. Nähere Infos findet man auch unter www.oeamtc.at/drohnen.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Bilder & Grafiken

Mit der Drohne auf Reisen OEAMTC/Wurnig Mit der Drohne auf Reisen © OEAMTC/Wurnig
HETZENDORFER Benjamin ÖAMTC/Postl HETZENDORFER Benjamin © ÖAMTC/Postl
HETZENDORFER Benjamin ÖAMTC/Postl HETZENDORFER Benjamin © ÖAMTC/Postl
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